Zolltarifnummer für Stützrad: 8716.90.90.98
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Stützrad wird in der Regel in die Zolltarifnummer 8716.90.90.98 eingereiht: Teile, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 1,7 %.
Grundlage sind 8 verbindliche Zolltarifauskünfte, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 100 Prozent davon führen auf 8716.90.90.98.
Diese Seite beantwortet die Frage nach der Zolltarifnummer für Stützrad aus den amtlichen Entscheidungen selbst und nicht aus einer Stichwortliste. Sie zeigt die Einreihung, den Zollsatz, die vZTA zu dieser Ware und die Anmerkungen, die dafür maßgeblich sind.
Maßgeblich bleibt Ihre konkrete Ware. Material, Funktion und Verwendungszweck entscheiden über die Einreihung. Weicht Ihr Artikel von den unten genannten Fällen ab, kann eine andere Nummer richtig sein.
- Zolltarifnummer
- 8716.90.90.98
- Drittlandszoll
- 1,7 %
- vZTA-Grundlage
- 8
- Übereinstimmung
- 100 %
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Stützrad, Foto siehe Anlage, - laut Antrag im Wesentlichen bestehend aus: - - einem Außenrohr (Durchmesser: 50 mm) und einem am unteren Ende mit einer Gabel versehenen Innenrohr (Durchmesser: 44 mm) aus verzinktem Stahl, - - zur Höhenverstellung am oberen Ende mit einer Handkurbel ausgestattet, - - am unteren Ende mit einem gummierten Rad (Außendurchmesser ca. 152 mm), - - seitlich mit einer schwenkbaren Haltevorrichtung (sog. Schwenkheber), - - mit einer maximalen Hubhöhe von ca. 260 mm, - - mit einer Traglast von bis zu 540 kg, - wird mittels des seitlich montierten Schwenkhebers an einem tragenden Bauteil (Deichsel) von Wohn- bzw. Nutzanhängern befestigt, - dient als höhenverstellbares Hilfsrad dem Abstützen sowie dem Rangieren des vom Zugfahrzeug abgekuppelten Anhängers, indem es diesen im Gleichgewicht hält, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Abmessungen) und Eigenschaften erkennbar hauptsächlich für Anhänger der Position 8716 bestimmt. "Teil für einen Anhänger für Fahrzeuge aller Art der Position 8716 (Stützrad)"
Stützrad, sog. Stützrad 260/80 PU-Schaumbereifung, Foto siehe Anlage, - lt. Antrag: - - im Wesentlichen bestehend aus: - - - einem ca. 370 mm langen Außenrohr (Durchmesser: ca. 45 mm) aus Stahl, am oberen Ende mit einer - mittels eines Lagers - drehbar befestigten, inneren Gewindespindel ausgestattet, welche selbst wiederum am oberen Ende mit einer Antriebskurbel mit Kunststoffgriff versehen ist, - - - einem ca. 330 mm langen, im oberen Bereich mit einem mit Innengewinde und im unteren Bereich mit zwei angeschweißten gabelartigen Laschen versehenen Innenrohr (Außendurchmesser: ca. 40 mm) aus Stahl; zwischen den beiden Laschen ist mittels einer Steckachse ein Rad mit einem Radkörper aus Stahl und einem mit Rillenprofil versehenen Vollreifen aus laut Antrag Polyurethan (PU-Schaumbereifung) mit einem Außendurchmesser von ca. 260 mm und einer Breite von ca. 80 mm eingesetzt, - - ist das Außen- und das Innenrohr mittels der durch die Kurbel angetriebenen Gewindespindel höhenverstellbar (Hubhöhe 250 mm) verbunden, - - ausgelegt für eine Stützlast von 150 kg, - wird mittels eines Klemmhalters an einem tragenden Bauteil von Wohn- bzw. Nutzanhängern (Deichsel oder Auflaufeinrichtung) befestigt, - dient als höhenverstellbares Hilfsrad dem Abstützen sowie dem Rangieren des vom Zugfahrzeug abgekuppelten Anhängers, indem es diesen im Gleichgewicht hält, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form) und Eigenschaften erkennbar hauptsächlich für Beförderungsmittel des Kapitels 87 bestimmt. "Teil (Stützrad) für einen Anhänger der Position 8716"
Stützrad, Foto siehe Anlage, - im Wesentlichen bestehend aus: - - einem ca. 370 mm langen Außenrohr (Durchmesser: ca. 48 mm) aus Stahl, am oberen Ende mit einer - mittels eines Lagers - drehbar befestigten, inneren Gewindespindel ausgestattet, welche selbst wiederum am oberen Ende mit einer Antriebskurbel mit Kunststoffgriff versehen ist, - - einem ca. 330 mm langen, im oberen Bereich mit einem mit Innengewinde und im unteren Bereich mit zwei angeschweißten gabelartigen Laschen versehenen Innenrohr (Außendurchmesser: ca. 40 mm) aus Stahl; zwischen den beiden Laschen ist mittels einer Steckachse ein Rad mit einem Radkörper aus Stahl und einem mit Rillenprofil versehenen Vollreifen aus laut Antrag Polyurethan (PU-Schaumbereifung) mit einem Außendurchmesser von ca. 200 mm und einer Breite von ca. 50 mm eingesetzt, - das Außen- und das Innenrohr sind mittels der durch die Kurbel angetriebenen Gewindespindel höhenverstellbar (Hubhöhe laut Antrag 270 mm) verbunden, - laut Antrag ausgelegt für eine Stützlast von 150 kg, - wird mittels eines Klemmhalters an einem tragenden Bauteil von Wohn- bzw. Nutzanhängern (Deichsel oder Auflaufeinrichtung) befestigt, - dient als höhenverstellbares Hilfsrad dem Abstützen sowie dem Rangieren des vom Zugfahrzeug abgekuppelten Anhängers, indem es diesen im Gleichgewicht hält, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form) und Eigenschaften erkennbar hauptsächlich für Beförderungsmittel des Kapitels 87 bestimmt. "Teil (Stützrad) für einen Anhänger der Position 8716"
Stützrad, sog. Anhänger Stützrad, Artikel 62289, Foto siehe Anlage, - bestehend aus: - - einem Außenrohr aus Stahl; am oberen Ende mit einer drehbar befestigten, inneren Gewindespindel ausgestattet, welche selbst wiederum am oberen Ende mit einer Antriebskurbel versehen ist, - - einem mit zwei angeschweißten, gabelartigen Laschen versehenen Innenrohr; zwischen den beiden Laschen ist mittels einer Steckachse ein Rad mit einem Radkörper aus Stahl und einem mit Rillenprofil versehenen Vollgummireifen eingesetzt; das Außen- und das Innenrohr sind mittels der durch die Kurbel angetriebenen Gewindespindel höhenverstellbar verbunden, - - einem Klemmhalter und zwei Schellen aus Stahl, - ausgelegt für eine Stützlast von 150 kg, - wird mittels des Klemmhalters und der Schellen an einem tragenden Bauteil von Wohn- bzw. Nutzanhängern (Deichsel oder Auflaufeinrichtung) befestigt, - dient als höhenverstellbares Hilfsrad dem Abstützen sowie dem Rangieren des vom Zugfahrzeug abgekuppelten Anhängers, indem es diesen im Gleichgewicht hält, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form) und Eigenschaften erkennbar hauptsächlich für Beförderungsmittel des Kapitels 87 bestimmt. "Teil für ein nicht selbstfahrendes Fahrzeug der Position 8716 (Stützrad)"
Stützrad, sog. Doppelstützrad, Artikel-Nr. 36451, Foto siehe Anlage, - im Wesentlichen bestehend aus: - - einem ca. 350 mm langen Außenrohr (Durchmesser: ca. 48 mm) aus Stahl, am oberen Ende mit einer - mittels eines Lagers - drehbar befestigten, inneren Gewindespindel ausgestattet, welche selbst wiederum am oberen Ende mit einer Antriebskurbel mit Kunststoffgriff versehen ist, - - einem ca. 344 mm langen, im oberen Bereich mit einem mit Innengewinde und im unteren Bereich mit zwei angeschweißten gabelartigen Laschen versehenen Innenrohr (Außendurchmesser: ca. 45 mm) aus Stahl; neben den beiden Laschen sind mittels einer Steckachse zwei Räder mit einem Radkörper aus Stahl und einem mit Rillenprofil versehenen Vollreifen aus laut Antrag Polyurethan (PU-Schaumbereifung) mit einem Außendurchmesser von ca. 200 mm und einer Breite von ca. 50 mm eingesetzt, - das Außen- und das Innenrohr sind mittels der durch die Kurbel angetriebenen Gewindespindel höhenverstellbar (Hubhöhe laut Antrag 230 mm) verbunden, - laut Antrag ausgelegt für eine Stützlast von 150 kg, - wird mittels eines Klemmhalters an einem tragenden Bauteil von Wohn- bzw. Nutzanhängern (Deichsel oder Auflaufeinrichtung) befestigt, - dient als höhenverstellbares Hilfsrad dem Abstützen sowie dem Rangieren des vom Zugfahrzeug abgekuppelten Anhängers, indem es diesen im Gleichgewicht hält, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form) und Eigenschaften erkennbar hauptsächlich für Beförderungsmittel des Kapitels 87 bestimmt. "Teil für ein nicht selbstfahrendes Fahrzeug der Position 8716 (Stützrad)"
Stützrad, sog. Stützrad 200/50 PU-Schaumbereifung, Artikel-Nr. 36445, Foto siehe Anlage, - im Wesentlichen bestehend aus: - - einem ca. 370 mm langen Außenrohr (Durchmesser: ca. 45 mm) aus Stahl, am oberen Ende mit einer - mittels eines Lagers - drehbar befestigten, inneren Gewindespindel ausgestattet, welche selbst wiederum am oberen Ende mit einer Antriebskurbel mit Kunststoffgriff versehen ist, - - einem ca. 330 mm langen, im oberen Bereich mit einem mit Innengewinde und im unteren Bereich mit zwei angeschweißten gabelartigen Laschen versehenen Innenrohr (Außendurchmesser: ca. 40 mm) aus Stahl; zwischen den beiden Laschen ist mittels einer Steckachse ein Rad mit einem Radkörper aus Stahl und einem mit Rillenprofil versehenen Vollreifen aus laut Antrag Polyurethan (PU-Schaumbereifung) mit einem Außendurchmesser von ca. 200 mm und einer Breite von ca. 50 mm eingesetzt, - das Außen- und das Innenrohr sind mittels der durch die Kurbel angetriebenen Gewindespindel höhenverstellbar (Hubhöhe laut Antrag 270 mm) verbunden, - laut Antrag ausgelegt für eine Stützlast von 150 kg, - wird mittels eines Klemmhalters an einem tragenden Bauteil von Wohn- bzw. Nutzanhängern (Deichsel oder Auflaufeinrichtung) befestigt, - dient als höhenverstellbares Hilfsrad dem Abstützen sowie dem Rangieren des vom Zugfahrzeug abgekuppelten Anhängers, indem es diesen im Gleichgewicht hält, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form) und Eigenschaften erkennbar hauptsächlich für Beförderungsmittel des Kapitels 87 bestimmt. "Teil für ein nicht selbstfahrendes Fahrzeug der Position 8716 (Stützrad)"
Stützrad, sog. Stützrad 260/80 PU-Schaumbereifung, Artikel-Nr. 36447, Foto siehe Anlage, - im Wesentlichen bestehend aus: - - einem ca. 370 mm langen Außenrohr (Durchmesser: ca. 45 mm) aus Stahl, am oberen Ende mit einer - mittels eines Lagers - drehbar befestigten, inneren Gewindespindel ausgestattet, welche selbst wiederum am oberen Ende mit einer Antriebskurbel mit Kunststoffgriff versehen ist, - - einem ca. 330 mm langen, im oberen Bereich mit einem mit Innengewinde und im unteren Bereich mit zwei angeschweißten gabelartigen Laschen versehenen Innenrohr (Außendurchmesser: ca. 40 mm) aus Stahl; zwischen den beiden Laschen ist mittels einer Steckachse ein Rad mit einem Radkörper aus Stahl und einem mit Rillenprofil versehenen Vollreifen aus laut Antrag Polyurethan (PU-Schaumbereifung) mit einem Außendurchmesser von ca. 260 mm und einer Breite von ca. 80 mm eingesetzt, - das Außen- und das Innenrohr sind mittels der durch die Kurbel angetriebenen Gewindespindel höhenverstellbar (Hubhöhe laut Antrag 250 mm) verbunden, - laut Antrag ausgelegt für eine Stützlast von 150 kg, - wird mittels eines Klemmhalters an einem tragenden Bauteil von Wohn- bzw. Nutzanhängern (Deichsel oder Auflaufeinrichtung) befestigt, - dient als höhenverstellbares Hilfsrad dem Abstützen sowie dem Rangieren des vom Zugfahrzeug abgekuppelten Anhängers, indem es diesen im Gleichgewicht hält, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form) und Eigenschaften erkennbar hauptsächlich für Beförderungsmittel des Kapitels 87 bestimmt. "Teil für ein nicht selbstfahrendes Fahrzeug der Position 8716 (Stützrad)"
Stützrad, sog. Stützrad 200/50 Vollgummibereifung, Artikel-Nr. 36.445, Foto siehe Anlage, laut Antrag bestehend aus: - einem ca. 375 mm langen, am unteren Ende mit zwei Transportsicherungsschlitzen versehenen Außenrohr (Durchmesser: ca. 48 mm) aus verzinktem Stahl, am oberen Ende mit einer - mittels eines Lagers - drehbar befestigten, inneren Gewindespindel (Durchmesser ca. 14 mm) ausgestattet, welche selbst wiederum am oberen Ende mit einer vernieteten Antriebskurbel versehen ist, - einem ca. 302 mm langen, im oberen Bereich mit einem mit Innengewinde und im unteren Bereich mit zwei angeschweißten gabelartigen Laschen versehenen Innenrohr (Außendurchmesser: ca. 43 mm) aus Stahl; zwischen den beiden Laschen ist mittels einer Steckachse ein Rad mit einem Radkörper aus Stahl und einem mit Rillenprofil versehenen Vollreifen aus Kautschuk (Außendurchmesser: ca. 200 mm, Breite: ca. 50 mm) eingesetzt, - das Außen- und das Innenrohr sind mittels der durch die Kurbel angetriebenen Gewindespindel höhenverstellbar (Hubhöhe: 270 mm) verbunden, - ausgelegt für eine Stützlast von 150 kg, - wird mittels eines Klemmhalters (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) an einem tragenden Bauteil von Wohn- bzw. Nutzanhängern (Deichsel oder Auflaufeinrichtung) befestigt, - dient als höhenverstellbares Hilfsrad dem Abstützen sowie dem Rangieren des vom Zugfahrzeug abgekuppelten Anhängers, indem es diesen im Gleichgewicht hält, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form) und Eigenschaften erkennbar hauptsächlich für Beförderungsmittel des Kapitels 87 bestimmt. "Teil für ein nicht selbstfahrendes Fahrzeug der Position 8716 (Stützrad)"
Einordnung im Zolltarif
- 87ZUGMASCHINEN, KRAFTWAGEN, KRAFTRÄDER, FAHRRÄDER UND ANDERE NICHT SCHIENENGEBUNDENE LANDFAHRZEUGE, TEILE DAVON UND ZUBEHÖR
- 8716Anhänger, einschließlich Sattelanhänger, für Fahrzeuge aller Art; andere nicht selbstfahrende Fahrzeuge; Teile davon
- 8716.90Teile
- 8716.90.90andere Teile
- 8716.90.90.98Teile, andere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 8716.90.90.98
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 1,7 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterposition 8716 90: 1. Rückstrahler für Fahrzeuganhänger, bestehend aus einer dreieckigen Signalplatte aus rot gefärbtem Kunststoff, die zum besseren Reflektieren der Strahlen mit pyramidenförmigen Erhöhungen versehen und in ein mit Befestigungsbolzen ausgestattetes Gehäuse eingebaut ist. Siehe auch Avis 3926 90/3 2. Luftfeder bestehend aus einem gewebeverstärkten Gummibalg (vulkanisierter Kautschuk), Stahlplatten und einem Kunststoffkolben, der als Komponente eines Aufhängungssystems von Sattelaufliegern verwendet werden soll. Die Ware wurde entwickelt, um Erschütterungen und Stöße zu absorbieren und als Schwingungsdämpfer und für die Höhenverstellung des Fahrwerks zu dienen. Der Kunststoffkolben ermöglicht eine weitere Abstimmung der Federraten. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6. Siehe auch Avis Nr. 8716 90/3. 3. …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) (entfallen) bis Durchführungsverordnung (EU) Nr. 773/2011 der Kommission vom 2. August 2011 (ABL EU Nr. L 201/4) (RV L 773/11): Mit dem Fuß angetriebenes, zweirädriges Fahrzeug mit einem Gewicht von etwa 10 kg. Das Fahrzeug besteht aus: - einem Stahlrahmen mit verchromter Aluminiumgabel mit Federung, - einem höhenverstellbaren Lenker, - einer gelochten und mit Anti-Rutsch-Belag versehenen Trittfläche mit den Abmessungen 38 × 11 cm, - zwei Rädern mit folgenden Abmessungen: 26 Zoll (vorn) und 18 Zoll (hinten), - Handbremsen für Hinter- und Vorderrad und - einem Klappständer. Das Fahrzeug verfügt über keinen Sattel, keine Pedale und kein Tretlager. Die maximale Höhe des Lenkers beträgt 97 cm. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Urteil des Europäischen Gerichtshofs (Dritte Kammer) vom 22. Dezember 2010 – C-273/09: Rechtlicher Rahmen Position 8716 der KN lautet: „8716 Anhänger, einschließlich Sattelanhänger, für Fahrzeuge aller Art; andere nicht selbstfahrende Fahrzeuge; Teile davon: … 8716 80 00 – andere Fahrzeuge“. In den HS-Erläuterungen zu der genannten Position 8716 heißt es: „Zu dieser Position gehören mit Ausnahme der in den vorhergehenden Positionen aufgeführten Fahrzeuge eine Gruppe nicht selbstfahrender ein- oder mehrrädriger Fahrzeuge zum Befördern von Personen oder Gütern. Hierher gehören ferner Spezialfahrzeuge ohne Räder, z. B. Schlitten und Schleifen. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Bundefinanzhofs vom 28. Februar 2023, RS VII R 21/20 Leitsätze 1 NV: Die Voraussetzungen für eine Tarifierung von im Wesentlichen aus Stahl gefertigten Lenk- und Bockrollen unter die Codenummer 8716 90 90 90 0 sind nur dann erfüllt, wenn die aus den objektiven Wareneigenschaften erkennbare ausschließliche oder hauptsächliche Zweckbestimmung der betreffenden Teile die Verwendung für nicht selbstfahrende Fahrzeuge der Pos. 8716 KN ist. Anderenfalls unterfallen die Lenk- und Bockrollen wegen ihrer Beschaffenheit als "Andere Waren aus Eisen oder Stahl" der Codenummer 7326 90 98 90 0. 2 NV: Die Entscheidung des FG, ob ein solcher Hauptverwendungszweck erkennbar ist, stellt eine Tatsachenwürdigung dar, die das Revisionsgericht nach § 118 Abs. …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Welche Zolltarifnummer hat Stützrad?
In den ausgewerteten verbindlichen Zolltarifauskünften wird Stützrad überwiegend in 8716.90.90.98 eingereiht: Teile, andere. Für Ihre konkrete Ware sind Material, Funktion und Verwendungszweck maßgeblich.
Wie hoch ist der Zollsatz für Stützrad?
Auf 8716.90.90.98 liegt ein Drittlandszollsatz von 1,7 %. Bei Ursprung in einem Abkommensland kann ein Präferenzsatz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gilt für Stützrad?
Die ersten sechs Stellen sind der HS-Code 871690. Er gilt weltweit einheitlich; die weiteren Stellen bilden die EU- und die nationale Unterteilung ab.
Worauf beruht diese Angabe?
Auf 8 verbindlichen Zolltarifauskünften aus der EBTI-Datenbank, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 100 Prozent davon wurden in 8716.90.90.98 eingereiht. Die Entscheidungen sind auf dieser Seite mit Referenz und Warenbeschreibung aufgeführt.
Kann für meine Ware eine andere Nummer gelten?
Ja. Eine vZTA bindet nur für die Ware, für die sie erteilt wurde, und für ihren Inhaber. Weicht Ihr Artikel in Material, Bauart oder Verwendungszweck ab, kann eine andere Nummer zutreffen. Für Rechtssicherheit im Einzelfall gibt es die eigene vZTA.
Eine Ware beantwortet. Und die anderen dreißigtausend?
Zolltarif-Finder tarifiert ganze Warenlisten aus Excel, CSV oder Ihrem ERP, mit Begründung nach AV 1 bis 6, amtlichen Quellen zu jeder Entscheidung, Compliance-Prüfung und prüfungssicheren Berichten.