Einreihung

Zolltarifnummer für Szene: 9505.10.90

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Szene wird in der Regel in die Zolltarifnummer 9505.10.90 eingereiht: Weihnachtsartikel, aus anderen Stoffen. Der Drittlandszollsatz beträgt 2,7 %.

Grundlage sind 11 verbindliche Zolltarifauskünfte, in denen die Zollverwaltung dieses Stichwort vergeben hat. 91 Prozent davon führen auf 9505.10.90.

Diese Seite beantwortet die Frage nach der Zolltarifnummer für Szene aus den amtlichen Entscheidungen selbst und nicht aus einer Stichwortliste. Sie zeigt die Einreihung, den Zollsatz, die vZTA zu dieser Ware und die Anmerkungen, die dafür maßgeblich sind.

Maßgeblich bleibt Ihre konkrete Ware. Material, Funktion und Verwendungszweck entscheiden über die Einreihung. Weicht Ihr Artikel von den unten genannten Fällen ab, kann eine andere Nummer richtig sein.

Zolltarifnummer
9505.10.90
Drittlandszoll
2,7 %
vZTA-Grundlage
11
Übereinstimmung
91 %

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI23373/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-07-12

Nach den Angaben der Antragstellerin sowie der vorliegenden Abbildung handelt es sich um einen weihnachtlichen Dekorationsartikel aus Holz (Höhe ca. 6 , 5 cm ). Das farbig gestaltete Erzeugnis besteht aus einem blauen Sockel, auf dem eine kindliche Engelsgestalt mit beigefarbenem Kleid, einem grünen Flügelpaar und einem sternförmigen Diadem auf dem Kopf platziert ist. In der Hand hält die Figur eine Nachbildung eines Weihnachtsmannes mit typischem rotem Mantel und roter Zipfelmütze mit weißem Besatz. Die Ware enthält Elemente, die erkennbar mit Weihnachten in Verbindung stehen. Derartige Erzeugnisse sind dazu bestimmt, nur während der Weihnachtszeit zu Dekorationszwecken verwendet zu werden. Zolltarifrechtlich handelt es sich um einen „Weihnachtsfestartikel, nicht aus Glas“.

DEBTI47861/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-02-08

Nach den Antragsangaben handelt es sich um einen etwa 6 , 5 cm hohen Dekorationsartikel für die Weihnachtszeit aus Holz. Das Erzeugnis besteht aus einem schneebedeckten, nahezu runden Sockelelement auf dem ein kleiner Engel mit Flügeln, ein mit Sternen verzierter Gabensack sowie ein Weihnachtsgeschenk angebracht sind. Der Engel ist mit einem langen blauen Wintermantel mit Besatz sowie einer blauen Zipfelmütze mit Bommel und Besatz bekleidet und hält einen Reisigzweig in einer Hand. Die Ware enthält Elemente, die erkennbar mit Weihnachten in Verbindung stehen. Derartige Erzeugnisse sind dazu bestimmt, nur während der Weihnachtszeit zu Dekorationszwecken verwendet zu werden. Zolltarifrechtlich handelt es sich um einen "Weihnachtsfestartikel, nicht aus Glas".

DEBTI51019/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-01-18

Nach den Angaben der Antragstellerin sowie der vorliegenden Abbildung handelt es sich um einen weihnachtlichen Dekorationsartikel aus Holz (Höhe ca. 10 cm ). Das farbig gestaltete Erzeugnis besteht aus einem blauen Sockel, auf dem eine kindliche Engelsgestalt mit beigefarbenem Kleid, einem grünen Flügelpaar und einem sternförmigen Diadem auf dem Kopf platziert ist. In der Hand hält die Figur einen Kranz aus Ilexzweigen und Blättern, der zusätzlich mit roten Ilexbeeren verziert und vier angezündeten Kerzen bestückt ist. Die Ware enthält Elemente, die erkennbar mit Weihnachten in Verbindung stehen. Derartige Erzeugnisse sind dazu bestimmt, nur während der Weihnachtszeit zu Dekorationszwecken verwendet zu werden. Zolltarifrechtlich handelt es sich um einen „Weihnachtsfestartikel, nicht aus Glas“.

DEBTI47589/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-01-11

Nach den Antragsangaben handelt es sich bei dem durch eine Abbildung veranschaulichten Erzeugnis um einen Dekorationsartikel aus Holz (ca. B 8 cm, T 5 cm, H 7 cm). Das im Wesentlichen aus Holz gearbeitete Erzeugnis besteht aus einem schneebedeckten Sockelelement auf dem eine farbig gestaltete Szenerie angebracht ist und einen Jungen, der einen Geschenkewagen zieht, darstellt. Der Junge trägt winterliche Kleidung, eine rote Weihnachtsmannmütze mit Bommel und Besatz und hat eine Hand an dem mit Ilexzweigen und -blättern verzierten Holzkarren. Weiterhin sind im und vor dem Wagen bunt verpackte Geschenke angebracht. Die Szenerie enthält Elemente, die erkennbar mit Weihnachten in Verbindung stehen. Derartige Erzeugnisse sind dazu bestimmt, nur während der Weihnachtszeit zu Dekorationszwecken verwendet zu werden. Zolltarifrechtlich handelt es sich um einen „Weihnachtsfestartikel, nicht aus Glas“.

DEBTI36033/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-12-28

Nach den Antragsangaben und der vorliegenden Abbildung handelt es sich um einen etwa 12 cm x 11,5 cm x 6 cm großen Dekorationsartikel aus Holz. Das im Wesentlichen aus Holz gearbeitete Erzeugnis besteht aus einem schneebedeckten Sockel auf dem sich eine farbig gestaltete Szenerie befindet. Vor einer kleinen Mauer und einer mit einem Weihnachtskranz geschmückten Laterne stehen drei Figuren und ein Hund. Das Mädchen ist mit einem braunen Mantel bekleidet und hält ein Liederbuch sowie einen Korb in den Händen. Die Frau in der Mitte trägt einen roten Mantel und spielt auf einer Klarinette. Der Junge trägt winterliche Kleidung und hält ebenfalls ein Liederbuch in den Händen. Die Szenerie enthält Elemente, die erkennbar mit Weihnachten in Verbindung stehen. Derartige Erzeugnisse sind dazu bestimmt, nur während der Weihnachtszeit zu Dekorationszwecken verwendet zu werden. Zolltarifrechtlich handelt es sich um einen „Weihnachtsfestartikel, nicht aus Glas“.

DEBTI37806/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-12-21

Nach den Antragsangaben sowie dem vorliegenden Warenmuster handelt es sich um einen weihnachtlichen Dekorationsartikel aus Holz (Höhe ca. 7 cm). Das farbig gestaltete Erzeugnis besteht aus einem verschneiten Sockel, auf dem ein winterlich gekleidetes, einen Punsch in der Hand haltendes Mädchen neben einem verschneiten Stehtisch angebracht ist. Zusätzlich ziert ein kleiner, geschmückter Weihnachtsbaum mit gelber Sternspitze die Szene und der Stehtisch ist mit einer Schleife sowie Ilexzweigen geschmückt. Die Ware enthält Elemente, die erkennbar mit Weihnachten in Verbindung stehen. Derartige Erzeugnisse sind dazu bestimmt, nur während der Weihnachtszeit zu Dekorationszwecken verwendet zu werden. Die Zierfigur ist in einem Pappkarton verpackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um einen „Weihnachtsfestartikel, nicht aus Glas“.

DEBTI36045/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-12-21

Nach den Antragsangaben sowie dem vorliegenden Warenmuster handelt es sich um einen weihnachtlichen Dekorationsartikel aus Holz (Höhe ca. 3 , 5 cm). Das farbig gestaltete Erzeugnis stellt eine Katzenfigur dar, die mit einem roten, zu einer Schleife gebundenen Schal bekleidet ist. An ihr lehnt ein geschmückter Weihnachtskranz und sie ist auf einem verschneiten Sockel angebracht. Zusätzlich sitzt auf dem unteren Rand des Kranzes eine kleine Maus und ein Apfel sowie zwei Lebkuchen zieren die Szenerie. Die Ware enthält Elemente, die erkennbar mit Weihnachten in Verbindung stehen. Derartige Erzeugnisse sind dazu bestimmt, nur während der Weihnachtszeit zu Dekorationszwecken verwendet zu werden. Die Ware ist in einem Pappkarton verpackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um einen „Weihnachtsfestartikel, nicht aus Glas“.

DEBTI36435/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-12-18

Nach den Antragsangaben handelt es sich bei dem durch eine Abbildung veranschaulichten Erzeugnis um einen weihnachtlichen Dekorationsartikel aus Holz (etwa. 15,5 cm x 19 cm x 8,5 cm). Das im Wesentlichen aus Holz gearbeitete Erzeugnis besteht aus einem schneebedeckten Sockel auf dem sich eine farbig gestaltete Szenerie befindet. Dabei handelt es sich um ein verschneites mit Tannengirlanden geschmücktes Haus dar, das mit einem Schild mit der Aufschrift "Spielzeugladen" versehen ist. Derartige mit weihnachtlichen Elementen ausgestaltete und verzierte Erzeugnisse dienen erkennbar der Ausgestaltung in der Weihnachts- bzw. Adventszeit. Zolltarifrechtlich handelt es sich um einen „Weihnachtsfestartikel, nicht aus Glas“.

Einordnung im Zolltarif

  1. 95SPIELZEUG, SPIELE, UNTERHALTUNGSARTIKEL UND SPORTGERÄTE; TEILE DAVON UND ZUBEHÖR
  2. 9505Fest-, Karnevals-/Faschings- oder andere Unterhaltungsartikel, einschließlich Zauber- und Scherzartikel
  3. 9505.10Weihnachtsartikel
  4. 9505.10.90Weihnachtsartikel, aus anderen Stoffen

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 9505.10.90

HS-Code9505.106 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code9505.10.908 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll2,7 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 9505

Zu Unterposition 9505 10: 1. Festartikel aus Kunststoff in Form eines Weihnachtsmannes, von innen mit 104 LEDs beleuchtet, für den Außenbereich. Er misst 55 cm in der Höhe, 28,5 cm in der Breite und 25,5 cm in der Tiefe. Ein Netzkabel verbindet das Produkt mit einem Transformator mit einer Leistung von 3,6 W und einer Ausgangsspannung von 24 V. Die Leistung pro Lichtquelle beträgt 0,03 W. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6. Siehe auch die Avise 3926 40/1, 9505 10/2, 9505 10/3 und 9505 10/4. 2. Weihnachtsfestartikel aus Kunststoff in Form eines Pinguins, der zur Verwendung als Dekoration bestimmt ist. Die Figur ist etwa 7 cm hoch. Sie trägt eine rote Mütze und einen roten Schal, der mit weißen Sternen oder Schneeflocken verziert ist, und hält ein Geschenk in der Hand. Ihr Kopf befindet sich in einer Schneekugel. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6. …

Pos. 9505

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 442/91 der Kommission vom 25. Februar 19911) (RV L 442/91): 5. Ware in Form eines Vogelnestes aus geflochtenen Weidenzweigen, verziert mit sechs Kükenfiguren, künstlichen Blumen und künstlichem Blattwerk (siehe Foto). Unterposition 9505 9000 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie dem Wortlaut der KN-Codes 9505, 9505 90 und 9505 9000. Die Ware dient als Dekorationsartikel, bei dem das Vorhandensein der Küken eindeutig die Verbindung zum Osterfest herstellt. Verordnung (EG) Nr. 1165/95 der Kommission vom 23. Mai 19952) (RV L 1165/95): Sternchen und Herzchen in verschiedenen Farben (rot, grün, silberglänzend) sowie buntes stecknadelkopfgroßes Granulat aus Kunststoff-Folie zur Dekoration, z. B. …

Pos. 9505

Zu Unterposition 9505 10 gehören Dekorationsartikel aus verschiedenen Materialien (z. B. Kunststoffen, Keramik, Glas oder Holz), die Szenen mit weihnachtlicher Atmosphäre darstellen (z. B. mit geschmückten Häusern). Diese Waren können auch mit einer LED-Beleuchtung und/oder einem Musikmodul ausgestattet sein, das Weihnachtslieder spielt. Der Ausschuss hat daher entschieden, dass folgende Waren als „Weihnachtsartikel“ in die Unterposition 9505 10 einzureihen sind: Warenbeschreibung: 1) Eine Nachbildung eines alten Radios, das auf der Vorderseite mit einem kleinen „Fenster“ ausgestattet ist, hinter dem eine winterliche Stadtszene mit Häusern und Menschen sowie einem Weihnachtsbaum zu erkennen sind, und 2) eine Darstellung eines Dorfes auf einem verschneiten Berg mit slalomfahrenden Skifahrern, Häusern und einem Zug. …

Kapitel 95

1. Zu Kapitel 95 gehören nicht: a) Kerzen (Position 3406) (RV E9501A00); b) Feuerwerkskörper oder andere pyrotechnische Artikel der Position 3604 (RV E9501B00); c) Garne, Monofile, Schnüre oder Messinahaar oder dergleichen für den Fischfang, auch abgepasst, jedoch nicht zusammengesetzte Angelleinen, des Kapitels 39, der Position 4206 oder des Abschnitts XI (RV E9501C00); d) Taschen für Sportgeräte und andere Behältnisse der Position 4202, 4303 oder 4304 (RV E9501D00); e) Maskenkostüme aus Spinnstoffen des Kapitels 61 oder 62; Sportkleidung und spezielle Bekleidung aus Spinnstoffen des Kapitels 61 oder 62, auch mit integrierten Schutzkomponenten wie Kissen oder Polstern im Ellbogen-, Knie- oder Leistenbereich (zum Beispiel Fechtkleidung oder Fußballtorwarttrikots) (RV E9501E00); f) Fahnen und Wimpelgirlanden, aus Spinnstoffen sowie Segel für Boote, Windsurfbretter oder Segelwagen, des Kap …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Welche Zolltarifnummer hat Szene?

In den ausgewerteten verbindlichen Zolltarifauskünften wird Szene überwiegend in 9505.10.90 eingereiht: Weihnachtsartikel, aus anderen Stoffen. Für Ihre konkrete Ware sind Material, Funktion und Verwendungszweck maßgeblich.

Wie hoch ist der Zollsatz für Szene?

Auf 9505.10.90 liegt ein Drittlandszollsatz von 2,7 %. Bei Ursprung in einem Abkommensland kann ein Präferenzsatz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gilt für Szene?

Die ersten sechs Stellen sind der HS-Code 950510. Er gilt weltweit einheitlich; die weiteren Stellen bilden die EU- und die nationale Unterteilung ab.

Worauf beruht diese Angabe?

Auf 11 verbindlichen Zolltarifauskünften aus der EBTI-Datenbank, die dieses Stichwort führen. 91 Prozent davon wurden in 9505.10.90 eingereiht. Die Entscheidungen sind auf dieser Seite mit Referenz und Warenbeschreibung aufgeführt.

Kann für meine Ware eine andere Nummer gelten?

Ja. Eine vZTA bindet nur für die Ware, für die sie erteilt wurde, und für ihren Inhaber. Weicht Ihr Artikel in Material, Bauart oder Verwendungszweck ab, kann eine andere Nummer zutreffen. Für Rechtssicherheit im Einzelfall gibt es die eigene vZTA.

Die vollständige Auskunft zu dieser Nummer

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