Einreihung

Zolltarifnummer für Universell Montierbar: 9405.42.31.00

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Universell Montierbar wird in der Regel in die Zolltarifnummer 9405.42.31.00 eingereiht: Beleuchtungskörper (einschließlich Scheinwerfer) und Teile davon, aus Kunststoffen. Der Drittlandszollsatz beträgt 4,7 %.

Grundlage sind 7 verbindliche Zolltarifauskünfte, in denen die Zollverwaltung dieses Stichwort vergeben hat. 86 Prozent davon führen auf 9405.42.31.00.

Diese Seite beantwortet die Frage nach der Zolltarifnummer für Universell Montierbar aus den amtlichen Entscheidungen selbst und nicht aus einer Stichwortliste. Sie zeigt die Einreihung, den Zollsatz, die vZTA zu dieser Ware und die Anmerkungen, die dafür maßgeblich sind.

Maßgeblich bleibt Ihre konkrete Ware. Material, Funktion und Verwendungszweck entscheiden über die Einreihung. Weicht Ihr Artikel von den unten genannten Fällen ab, kann eine andere Nummer richtig sein.

Zolltarifnummer
9405.42.31.00
Drittlandszoll
4,7 %
vZTA-Grundlage
7
Übereinstimmung
86 %

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI41369/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-05-11

Bei der Ware (Abbildung siehe Anlage) handelt es sich um einen ca. 1200 mm x 98 mm x 44 mm (L x B x H) großen elektrischen Beleuchtungskörper, im Wesentlichen bestehend aus einem rechteckigen u-förmigen Metallgehäuse mit einer weißen rechteckigen u-förmigen transparenten Kunststoffabdeckung, Endkappen aus silberfarbenem Kunststoff, einer rechtwinkeligen Halterung mit Befestigungsvorrichtung aus Kunststoff, integriertem LED-Leuchtmittel und elektrischer Ausstattung (u. a. Kabel mit Anschlussbox). Das Erzeugnis ist dazu bestimmt, direkt an den elektrischen Strom angeschlossen zu werden. Es dient der Innenbeleuchtung und ist dazu vorgesehen, an einem Schrank oder einem Regal befestigt zu werden. Im Hinblick auf das äußere Erscheinungsbild und die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung (Kunststoff für Lichtlenkung und Stabilität; Metall für Form und Stabilität) ist der charakterbestimmende Stoff nicht ermittelbar. Hinsichtlich des Umfangs ist der Kunststoff charakterbestimmend. Die Ware ist mit Montagematerial (zwei Schrauben) in einem Karton verpackt. Das Erzeugnis ist als „elektrischer Beleuchtungskörper, anderweit weder genannt noch inbegriffen, nicht von den Unterpositionen (HS) 9405 11 bis 9405 41 erfasst, ausschließlich zur Verwendung mit LED-Lichtquellen bestimmt, kein Scheinwerfer, aus Kunststoffen“ einzureihen.

DEBTI41376/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-05-10

Bei der Ware (Abbildung siehe Anlage) handelt es sich um einen ca. 900 mm x 98 mm x 44 mm (L x B x H) großen elektrischen Beleuchtungskörper, im Wesentlichen bestehend aus einem rechteckigen u-förmigen Metallgehäuse mit einer weißen rechteckigen u-förmigen transparenten Kunststoffabdeckung, Endkappen aus silberfarbenem Kunststoff, einer rechtwinkeligen Halterung mit Befestigungsvorrichtung aus Kunststoff, integriertem LED-Leuchtmittel und elektrischer Ausstattung (u. a. Kabel mit Anschlussbox). Das Erzeugnis ist dazu bestimmt, direkt an den elektrischen Strom angeschlossen zu werden. Es dient der Innenbeleuchtung und ist dazu vorgesehen, an einem Schrank oder einem Regal befestigt zu werden. Im Hinblick auf das äußere Erscheinungsbild und die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung (Kunststoff für Lichtlenkung und Stabilität; Metall für Form und Stabilität) ist der charakterbestimmende Stoff nicht ermittelbar. Hinsichtlich des Umfangs ist der Kunststoff charakterbestimmend. Die Ware ist mit Montagematerial (zwei Schrauben) in einem Karton verpackt. Das Erzeugnis ist als „elektrischer Beleuchtungskörper, anderweit weder genannt noch inbegriffen, nicht von den Unterpositionen (HS) 9405 11 bis 9405 41 erfasst, ausschließlich zur Verwendung mit LED-Lichtquellen bestimmt, kein Scheinwerfer, aus Kunststoffen“ einzureihen.

DEBTI41377/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-05-10

Bei der Ware (Abbildung siehe Anlage) handelt es sich um einen ca. 780 mm x 98 mm x 44 mm (L x B x H) großen elektrischen Beleuchtungskörper, im Wesentlichen bestehend aus einem rechteckigen u-förmigen Metallgehäuse mit einer weißen rechteckigen u-förmigen transparenten Kunststoffabdeckung, Endkappen aus silberfarbenem Kunststoff, einer rechtwinkeligen Halterung mit Befestigungsvorrichtung aus Kunststoff, integriertem LED-Leuchtmittel und elektrischer Ausstattung (u. a. Kabel mit Anschlussbox). Das Erzeugnis ist dazu bestimmt, direkt an den elektrischen Strom angeschlossen zu werden. Es dient der Innenbeleuchtung und ist dazu vorgesehen, an einem Schrank oder einem Regal befestigt zu werden. Im Hinblick auf das äußere Erscheinungsbild und die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung (Kunststoff für Lichtlenkung und Stabilität; Metall für Form und Stabilität) ist der charakterbestimmende Stoff nicht ermittelbar. Hinsichtlich des Umfangs ist der Kunststoff charakterbestimmend. Die Ware ist mit Montagematerial (zwei Schrauben) in einem Karton verpackt. Das Erzeugnis ist als „elektrischer Beleuchtungskörper, anderweit weder genannt noch inbegriffen, nicht von den Unterpositionen (HS) 9405 11 bis 9405 41 erfasst, ausschließlich zur Verwendung mit LED-Lichtquellen bestimmt, kein Scheinwerfer, aus Kunststoffen“ einzureihen.

DEBTI41378/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-05-07

Bei der Ware (Abbildung siehe Anlage) handelt es sich um einen ca. 900 mm x 98 mm x 44 mm (L x B x H) großen elektrischen Beleuchtungskörper, im Wesentlichen bestehend aus einem schwarzen rechteckigen u-förmigen Metallgehäuse mit einer weißen rechteckigen u-förmigen transparenten Kunststoffabdeckung, schwarzen Endkappen aus Kunststoff, einer schwarzen rechtwinkeligen Halterung mit Befestigungsvorrichtung aus Kunststoff, integriertem LED-Leuchtmittel und elektrischer Ausstattung (u. a. Kabel mit Anschlussbox). Das Erzeugnis ist dazu bestimmt, direkt an den elektrischen Strom angeschlossen zu werden. Es dient der Innenbeleuchtung und ist dazu vorgesehen, an einem Schrank oder einem Regal befestigt zu werden. Im Hinblick auf das äußere Erscheinungsbild und die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung (Kunststoff für Lichtlenkung und Stabilität; Metall für Form und Stabilität) ist der charakterbestimmende Stoff nicht ermittelbar. Hinsichtlich des Umfangs ist der Kunststoff charakterbestimmend. Die Ware ist mit Montagematerial (zwei Schrauben) in einem Karton verpackt. Das Erzeugnis ist als „elektrischer Beleuchtungskörper, anderweit weder genannt noch inbegriffen, nicht von den Unterpositionen (HS) 9405 11 bis 9405 41 erfasst, ausschließlich zur Verwendung mit LED-Lichtquellen bestimmt, kein Scheinwerfer, aus Kunststoffen“ einzureihen.

DEBTI41383/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-05-07

Bei der Ware (Abbildung siehe Anlage) handelt es sich um einen ca. 900 mm x 98 mm x 44 mm (L x B x H) großen elektrischen Beleuchtungskörper, im Wesentlichen bestehend aus einem weißen rechteckigen u-förmigen Metallgehäuse mit einer weißen rechteckigen u-förmigen transparenten Kunststoffabdeckung, weißen Endkappen aus Kunststoff, einer weißen rechtwinkeligen Halterung mit Befestigungsvorrichtung aus Kunststoff, integriertem LED-Leuchtmittel und elektrischer Ausstattung (u. a. Kabel mit Anschlussbox). Das Erzeugnis ist dazu bestimmt, direkt an den elektrischen Strom angeschlossen zu werden. Es dient der Innenbeleuchtung und ist dazu vorgesehen, an einem Schrank oder einem Regal befestigt zu werden. Im Hinblick auf das äußere Erscheinungsbild und die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung (Kunststoff für Lichtlenkung und Stabilität; Metall für Form und Stabilität) ist der charakterbestimmende Stoff nicht ermittelbar. Hinsichtlich des Umfangs ist der Kunststoff charakterbestimmend. Die Ware ist mit Montagematerial (zwei Schrauben) in einem Karton verpackt. Das Erzeugnis ist als „elektrischer Beleuchtungskörper, anderweit weder genannt noch inbegriffen, nicht von den Unterpositionen (HS) 9405 11 bis 9405 41 erfasst, ausschließlich zur Verwendung mit LED-Lichtquellen bestimmt, kein Scheinwerfer, aus Kunststoffen“ einzureihen.

DEBTI22441/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-08-31

Bei der sog. LED Spiegelleuchte 120 cm Bad handelt es sich um einen ca. 1193 mm x 52 mm x 117 mm (L x H x T) großen elektrischen Beleuchtungskörper, im Wesentlichen bestehend aus einem ca. 1200 mm x 23 mm (L x d) großen, röhrenförmigen Gehäuse aus weißem lichttransparentem Kunststoff mit integrierter LED-Lichtquelle (4000 K), Endkappen aus schwarzem Kunststoff, zwei Befestigungsvorrichtung aus schwarzem Kunststoff und elektrischer Ausstattung (u. a. Kabel mit Anschlussbox). Die Leuchte wird direkt an den elektrischen Strom angeschlossen. Sie dient der Innenbeleuchtung in Feuchträumen (IP 44) und ist dazu vorgesehen, an einen Spiegelschrank oder ein Regal befestigt zu werden. Die Ware ist mit Montagematerial (fünf Schrauben) in einem Karton verpackt. Das Erzeugnis ist als „elektrischer Beleuchtungskörper, anderweit weder genannt noch inbegriffen, nicht von den Unterpositionen (HS) 9405 11 bis 9405 41 erfasst, ausschließlich zur Verwendung mit LED-Lichtquellen bestimmt, kein Scheinwerfer, aus Kunststoffen“ einzureihen.

Einordnung im Zolltarif

  1. 94MÖBEL; MEDIZINISCH-CHIRURGISCHE MÖBEL; BETTAUSSTATTUNGEN UND ÄHNLICHE WAREN; BELEUCHTUNGSKÖRPER, ANDERWEIT WEDER GENANNT NOCH INBEGRIFFEN; REKLAMELEUCHTEN, LEUCHTSCHILDER, BELEUCHTETE NAMENSSCHILDER UND DERGLEICHEN; VORGEFERTIGTE GEBÄUDE
  2. 9405Beleuchtungskörper (einschließlich Scheinwerfer) und Teile davon, anderweit weder genannt noch inbegriffen; Reklameleuchten, Leuchtschilder, beleuchtete Namensschilder und dergleichen, mit fest angebrachter Lichtquelle, und Teile davon, anderweit weder genannt noch inbegriffen
  3. 9405.42andere elektrische Leuchten und Beleuchtungskörper, andere, ausschließlich zur Verwendung mit Leuchtdioden-Lichtquellen (LED-Lichtquellen) bestimmt
  4. 9405.42.31aus Kunststoffen
  5. 9405.42.31.00Beleuchtungskörper (einschließlich Scheinwerfer) und Teile davon, aus Kunststoffen

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 9405.42.31.00

HS-Code9405.426 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code9405.42.318 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code9405.42.31.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll4,7 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 9405

Zu Unterposition 9405 42: 1. Lampe in Form eines Leuchtdioden (LED) Punktstrahlers (Downlight), aus einem maschinell hergestellten Aluminiumgehäuse mit einer angebrachten Befestigungsplatte und einem eingebauten Thermomanagement-System. Hinter dem Lampenglas der Lampe befinden sich acht Leuchtdioden: drei rote LEDs und fünf gelbe LEDs sowie Treiberelektronik. Das Produkt enthält keinen Edisonschraubsockel oder Standard- Zweistiftsockel. Stattdessen erstrecken sich zwei Kupferleitungsdrähte (Leitungsdraht und Neutralleiter) von der Rückseite des Bodens zur Verbindung mit einer Stromquelle. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6. 2. „Tracing Light Box“, bestehend aus einer batteriebetriebenen LED-Lichtbox, deren Gehäuse aus Kunststoff gefertigt ist. …

Pos. 9405

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 1220/84 in der Fassung der VO (EWG) Nr. 2080/91 der Kommission vom 16. Juli 1991 (ABl. EG Nr. L 193/6) (RV L 2080/91), geändert durch Durchführungsverordnung (EU) Nr. 441/2013 der Kommission vom 7. Mai 2013 (ABl. EU Nr. L 130) (RV L 441/13): 1. Rosette aus farblosem Glas („Strass“), in Form eines Rechtecks (etwa 14 mm Durchmesser), geschliffen und mechanisch poliert, auf beiden Seiten mehrfach facettiert, auf zwei einander symmetrisch gegenüberliegenden Stellen am Rand vollständig durchbohrt. Diese Rosette wird üblicherweise an elektrischen Beleuchtungskörpern angebracht. Unterposition 9405 91 10 2. Ovales Gehänge aus farblosem Glas („Strass“) (etwa 50 x 29 mm), geschliffen und mechanisch poliert, auf beiden Seiten mehrfach facettiert, am oberen Ende vollständig durchbohrt. …

Pos. 9405

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Internationale Entscheidungen und Hinweise (IEH) Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur, Mechanik/Verschiedenes (17. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 30. September bis 2. Oktober 2009): Eine 55 m lange Lichterkette, bestehend aus einem elektrischen Kabel mit 240 Miniglühlampen (2,5 V/ 0,25 W). Der Abstand zwischen jeder Lampe beträgt 21 cm. Das Erzeugnis ist gemeinsam mit einem 24 V Niederspannungstransformator und Ersatzglühlampen in Aufmachung für den Einzelverkauf verpackt. Die Lichterkette ist für die Innen- und Außenbeleuchtung geeignet. Die objektiven und erkennbaren Merkmale des Erzeugnisses, wie Länge der Lichterkette, Art der Lampen und der Abstand zwischen den Lampen weisen darauf hin, dass es als Beleuchtung für einen Weihnachtsbaum bestimmt ist. …

Kapitel 94

1. Zu Kapitel 94 gehören nicht: a) aufblasbare Matratzen, Kopfkissen oder Kissen; Matratzen, Kopfkissen oder Kissen für Wasserfüllung, des Kapitels 39, 40 oder 63 (RV E9401A00); b) auf dem Boden stehende Spiegel, z. B. schwenkbare Ankleidespiegel der Position 7009 (RV E9401B00); c) Waren des Kapitels 71 (RV E9401C00); d) Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit im Sinne der Anmerkung 2 zu Abschnitt XV, aus unedlen Metallen (Abschnitt XV), gleichartige Waren aus Kunststoff (Kapitel 39) oder Panzerschränke der Position 8303 (RV E9401D00); e) Möbel als besondere Teile von Einrichtungen, Maschinen, Apparaten und Geräten zur Kälteerzeugung der Position 8418, auch wenn sie unausgerüstet gestellt werden; Möbel, die zum Einbau von Nähmaschinen (Position 8452) besonders hergerichtet sind (RV E9401E00); f) Leuchten und Beleuchtungskörper und Teile davon des Kapitels 85 (RV E9401F00); g) Möbel …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Welche Zolltarifnummer hat Universell Montierbar?

In den ausgewerteten verbindlichen Zolltarifauskünften wird Universell Montierbar überwiegend in 9405.42.31.00 eingereiht: Beleuchtungskörper (einschließlich Scheinwerfer) und Teile davon, aus Kunststoffen. Für Ihre konkrete Ware sind Material, Funktion und Verwendungszweck maßgeblich.

Wie hoch ist der Zollsatz für Universell Montierbar?

Auf 9405.42.31.00 liegt ein Drittlandszollsatz von 4,7 %. Bei Ursprung in einem Abkommensland kann ein Präferenzsatz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gilt für Universell Montierbar?

Die ersten sechs Stellen sind der HS-Code 940542. Er gilt weltweit einheitlich; die weiteren Stellen bilden die EU- und die nationale Unterteilung ab.

Worauf beruht diese Angabe?

Auf 7 verbindlichen Zolltarifauskünften aus der EBTI-Datenbank, die dieses Stichwort führen. 86 Prozent davon wurden in 9405.42.31.00 eingereiht. Die Entscheidungen sind auf dieser Seite mit Referenz und Warenbeschreibung aufgeführt.

Kann für meine Ware eine andere Nummer gelten?

Ja. Eine vZTA bindet nur für die Ware, für die sie erteilt wurde, und für ihren Inhaber. Weicht Ihr Artikel in Material, Bauart oder Verwendungszweck ab, kann eine andere Nummer zutreffen. Für Rechtssicherheit im Einzelfall gibt es die eigene vZTA.

Die vollständige Auskunft zu dieser Nummer

Eine Ware beantwortet. Und die anderen dreißigtausend?

Zolltarif-Finder tarifiert ganze Warenlisten aus Excel, CSV oder Ihrem ERP, mit Begründung nach AV 1 bis 6, amtlichen Quellen zu jeder Entscheidung, Compliance-Prüfung und prüfungssicheren Berichten.