Zolltarifnummer für Wandkratzsäule: 5609.00.00.00
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Wandkratzsäule wird in der Regel in die Zolltarifnummer 5609.00.00.00 eingereiht: Waren aus Garnen, aus Streifen oder dergleichen der Position 5404 oder 5405, aus Bindfäden, Seilen und Tauen, anderweit weder genannt noch inbegriffen. Der Drittlandszollsatz beträgt 5,8 %.
Grundlage sind 6 verbindliche Zolltarifauskünfte, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 83 Prozent davon führen auf 5609.00.00.00.
Diese Seite beantwortet die Frage nach der Zolltarifnummer für Wandkratzsäule aus den amtlichen Entscheidungen selbst und nicht aus einer Stichwortliste. Sie zeigt die Einreihung, den Zollsatz, die vZTA zu dieser Ware und die Anmerkungen, die dafür maßgeblich sind.
Maßgeblich bleibt Ihre konkrete Ware. Material, Funktion und Verwendungszweck entscheiden über die Einreihung. Weicht Ihr Artikel von den unten genannten Fällen ab, kann eine andere Nummer richtig sein.
- Zolltarifnummer
- 5609.00.00.00
- Drittlandszoll
- 5,8 %
- vZTA-Grundlage
- 6
- Übereinstimmung
- 83 %
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Wandkratzsäule, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: - - mit Montagematerial für die horizontale Wandmontage, - - in den Gesamtabmessungen von (L x B x H) 20 cm x 12 cm x 12 cm, - - mit einer rechteckigen Wandhalterung und einer rechteckigen Abschlussplatte aus Holz (MDF mit Melaminfurnier), - - mit einer Säule (Durchmesser: 8 cm, Länge: 16 , 5 cm) aus augenscheinlich Pappe, die auf der Mantelfläche vollständig mit Seilen aus Sisal (Spinnstoffgarne mit einem Titer von augenschein- lich mehr als 20.000 dtex) umwickelt ist, - - dient der Beschäftigung von Katzen, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - stellt sich als eine noch nicht zusammengesetzte Ware dar, - insbesondere im Hinblick auf die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung verleihen die Seile der Ware ihren wesentlichen Charakter. "Ware aus Seilen (Wandkratzsäule), anderweit weder genannt noch inbegriffen"
Wandkratzsäule, sog. Kratzstamm Korbin, Art.-Nr. LA 105348, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: - - in einem Polybeutel verpackt; mit Montagematerial für die horizontale Wandmontage, - - mit einer runden Wandhalterung (Durchmesser: 9 cm) aus Kiefernholz, - - mit einer Säule (Durchmesser: 8,5 cm, Länge: 26,5 cm; Gesamtlänge: 28 cm) aus Pappe, die bis auf die der Halterung zugewandten Seite vollständig mit Seilen aus Sisal (Spinnstoffgarne mit einem Titer von augenscheinlich mehr als 20.000 dtex) umwickelt ist, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - stellt sich als eine noch nicht zusammengesetzte Ware dar, - dient der Beschäftigung von Katzen, - insbesondere im Hinblick auf die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung verleihen die Seile der Ware ihren wesentlichen Charakter. "Ware aus Seilen (Wandkratzsäule), anderweit weder genannt noch inbegriffen"
Wandkratzsäule, sog. Kratzstamm Phoebe, Art.-Nr. LA 105455, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: - - in einem Polybeutel verpackt; mit Montagematerial für die vertikale oder horizontale Wandmontage, - - mit zwei winkelartigen Wandhalterungen (Abmessungen: 17,3 cm x 13 cm x 15 cm) aus jeweils einer sechseckigen und einer annähernd halbrunden Platte aus Kiefernholz, - - mit einer Säule (Durchmesser: 8,6 cm, Länge: 40 cm) aus Pappe, die auf der Mantelfläche mit Seilen aus Sisal (Spinnstoffgarne mit einem Titer von augenscheinlich mehr als 20.000 dtex) umwickelt ist, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - stellt sich als eine noch nicht zusammengesetzte Ware dar, - dient der Beschäftigung von Katzen, - insbesondere im Hinblick auf die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung verleihen die Seile der Ware ihren wesentlichen Charakter. "Ware aus Seilen (Wandkratzsäule), anderweit weder genannt noch inbegriffen"
Wandkratzsäule, sog. Kratzstamm Phoebe, Abbildung siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt; noch nicht zusammengesetzt eingehend, mit Montagematerial für die vertikale oder horizontale Wandmontage, - mit zwei winkelartigen Wandhalterungen (B x T x H laut Antrag: 17,3 cm x 13 cm x 15 cm) aus jeweils einer sechseckigen und einer annähernd halbrunden Holzplatte, - mit einer Säule (Umfang: ca. 27,3 cm, Höhe: ca. 40 cm) aus Pappe, die auf der Mantelfläche mit Seilen aus laut Antrag Sisal (Spinnstoffgarne mit einem Titer von augenscheinlich mehr als 20.000 dtex) umwickelt ist, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - dient der Beschäftigung von Katzen, - im Hinblick auf die Verwendung bestimmen die Seile aus Spinnstoffen gegenüber dem Holz und der Pappe den Charakter der Ware. "Ware aus Seilen (Wandkratzsäule), anderweit weder genannt noch inbegriffen"
Wandkratzsäule, sog. Kratzstamm Korbin, Abbildung siehe Anlage, - in einem Polybeutel mit Montagematerial für die horizontale Wandmontage verpackt, - mit einer runden Wandhalterung (laut Antrag mit einem Durchmesser von 9 cm) aus einer Holzplatte, - mit einer Säule (Umfang: ca.von 28 cm, Tiefe ca. 26 cm) aus Pappe, die bis auf die der Halterung zugewandten Seite vollständig mit Seilen aus laut Antrag Sisal (Spinnstoffgarne mit einem Titer von augenscheinlich mehr als 20.000 dtex) umwickelt ist, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - dient der Beschäftigung von Katzen, - im Hinblick auf die Verwendung bestimmen die Seile aus Spinnstoffen gegenüber dem Holz und der Pappe der Charakter der Ware. "Ware aus Seilen (Wandkratzsäule), anderweit weder genannt noch inbegriffen"
Einordnung im Zolltarif
- 56WATTE, FILZE UND VLIESSTOFFE; SPEZIALGARNE; BINDFÄDEN, SEILE UND TAUE; SEILERWAREN
- 5609Waren aus Garnen, aus Streifen oder dergleichen der Position 5404 oder 5405, aus Bindfäden, Seilen und Tauen, anderweit weder genannt noch inbegriffen
- 5609.00.00.00Waren aus Garnen, aus Streifen oder dergleichen der Position 5404 oder 5405, aus Bindfäden, Seilen und Tauen, anderweit weder genannt noch inbegriffen
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 5609.00.00.00
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 5,8 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Ukraine | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören Waren aus Garnen der Kapitel 50 bis 55, aus Streifen und dergleichen der Pos. 5404 oder 5405, oder aus Bindfäden, Seilen oder Tauen der Pos. 5607, die nicht in anderen Positionen der Nomenklatur genauer erfasst sind. Zu dieser Position gehören insbesondere Garne, Bindfäden, Seile und Taue, auf Länge geschnitten, die an einem Ende oder an beiden Enden mit Schlaufen oder mit Einfassungen aus Metall, Haken, Ringen oder anderen Zutaten versehen sind (z. B. Schnürsenkel, Wäscheleinen, Zugseile), Verladeschlingen, Schiffsfender, Fassfender, Strickleitern, Scheuerwischer (zum Scheuern von Spülsteinen, Fliesen usw.), aus einem Bündel von Garnen oder Bindfäden, die in der Mitte umgelegt und an der Umkehrstelle eingebunden sind, usw. …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Durchführungsverordnung (EU) 2020/724 DER KOMMISSION vom 15. Mai 2020 (ABL EU L 170/9) (RV L 20/724): Eine Ware in der Form einer Hohlkugel aus Garnen, aus Streifen oder dergleichen der Position 5404 oder 5405, mit einer kleinen runden Öffnung, die mit einer Lamelle aus weichem Kunststoff eingefasst ist und mit der sie beispielsweise an einer elektrischen Lichterkette angebracht werden kann. Die Ware existiert in verschiedenen Farben und Größen und wird als eigenständige Ware eingeführt. Sie ist für die Verwendung als Dekoration für sich allein oder beispielsweise zusammen mit einer Lichterkette ausgelegt. Unterposition 5609 00 00 Einreihung gemäß der Allgemeinen Vorschrift 1 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, Anmerkung 7 f und Anmerkung 8 a zum Abschnitt XI und dem Wortlaut des KN-Codes 5609 00 00. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 7. Februar 2018, Az.:RS 4 K 2698/16 Z, EU Aus den Gründen: … Tatbestand: Streitig ist die zolltarifliche Einreihung von so genannten Kratzbäumen für Katzen – verschiedener Modelle - Die von der Klägerin in verschiedenen Modellen und Farben eingeführten Kratzbäume für Hauskatzen waren zum Zeitpunkt der Zollanmeldung noch nicht zusammengebaut und befanden sich einzeln in Kartons. Sie bestanden aus einem Gestell mit verschiedenen Ebenen in Form von Brettern, Schalen, kastenförmigen Höhlen und Röhren, in die eine Katze hineinkriechen konnte. Gelegentlich wiesen die Kratzbäume auch kleine Spieleelemente auf. Ihre Ebenen waren oft ausgehend von einer Grundplatte mit Säulen verbunden. …
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Zu dieser Position gehören Abschleppseile für Kraftfahrzeuge bestehend aus einer röhrenförmige Litze aus textilem Material mit einem Durchmesser von ungefähr 35 mm, mit acht Kautschukadern über die gesamte Länge. Das Abschleppseil ist von flexibler Struktur und aus lose verwebten gezwirnten Garnbündeln aus synthetischen Chemiefasern hergestellt. Es weist an jedem Ende des Seils eine Schlinge auf, die von einem etwa 7 cm langen Kunststoffbeschlag zusammengehalten wird. An den Schlingen ist ein Karabinerhaken aus unedlem Metall befestigt. Das Abschleppseil von 150 cm Länge ist unter Zug bis zu 400 cm Länge dehnbar und kann einer Zugbelastung von bis zu 2500 Kilogramm ausgesetzt werden. …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Welche Zolltarifnummer hat Wandkratzsäule?
In den ausgewerteten verbindlichen Zolltarifauskünften wird Wandkratzsäule überwiegend in 5609.00.00.00 eingereiht: Waren aus Garnen, aus Streifen oder dergleichen der Position 5404 oder 5405, aus Bindfäden, Seilen und Tauen, anderweit weder genannt noch inbegriffen. Für Ihre konkrete Ware sind Material, Funktion und Verwendungszweck maßgeblich.
Wie hoch ist der Zollsatz für Wandkratzsäule?
Auf 5609.00.00.00 liegt ein Drittlandszollsatz von 5,8 %. Bei Ursprung in einem Abkommensland kann ein Präferenzsatz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gilt für Wandkratzsäule?
Die ersten sechs Stellen sind der HS-Code 560900. Er gilt weltweit einheitlich; die weiteren Stellen bilden die EU- und die nationale Unterteilung ab.
Worauf beruht diese Angabe?
Auf 6 verbindlichen Zolltarifauskünften aus der EBTI-Datenbank, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 83 Prozent davon wurden in 5609.00.00.00 eingereiht. Die Entscheidungen sind auf dieser Seite mit Referenz und Warenbeschreibung aufgeführt.
Kann für meine Ware eine andere Nummer gelten?
Ja. Eine vZTA bindet nur für die Ware, für die sie erteilt wurde, und für ihren Inhaber. Weicht Ihr Artikel in Material, Bauart oder Verwendungszweck ab, kann eine andere Nummer zutreffen. Für Rechtssicherheit im Einzelfall gibt es die eigene vZTA.
Eine Ware beantwortet. Und die anderen dreißigtausend?
Zolltarif-Finder tarifiert ganze Warenlisten aus Excel, CSV oder Ihrem ERP, mit Begründung nach AV 1 bis 6, amtlichen Quellen zu jeder Entscheidung, Compliance-Prüfung und prüfungssicheren Berichten.