Zolltarifnummer für Zuckerhaltige Halbware: 1701.99.90.00
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Zuckerhaltige Halbware wird in der Regel in die Zolltarifnummer 1701.99.90.00 eingereiht: Rohr- und Rübenzucker und chemisch reine Saccharose, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 41.900 EUR DTN.
Grundlage sind 6 verbindliche Zolltarifauskünfte, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 100 Prozent davon führen auf 1701.99.90.00.
Diese Seite beantwortet die Frage nach der Zolltarifnummer für Zuckerhaltige Halbware aus den amtlichen Entscheidungen selbst und nicht aus einer Stichwortliste. Sie zeigt die Einreihung, den Zollsatz, die vZTA zu dieser Ware und die Anmerkungen, die dafür maßgeblich sind.
Maßgeblich bleibt Ihre konkrete Ware. Material, Funktion und Verwendungszweck entscheiden über die Einreihung. Weicht Ihr Artikel von den unten genannten Fällen ab, kann eine andere Nummer richtig sein.
- Zolltarifnummer
- 1701.99.90.00
- Drittlandszoll
- 41.900 EUR DTN
- vZTA-Grundlage
- 6
- Übereinstimmung
- 100 %
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Zuckerhaltige Halbware Bei der zuckerhaltigen Halbware handelt es sich den vorgelegten Angaben nach um Saccharose mit Zusatz eines weiteren Stoffes. Über die Rezeptur liegen vertrauliche Angaben vor. Das Erzeugnis wird als Halbware zur Verarbeitung in der Lebensmittelindustrie verwendet. Der Transport erfolgt lose in Silowagen oder in "Big Bags" a 1000kg. Warenbeschaffenheit einer vorgelegten Warenprobe: Farblose Kristalle; Geschmacksprobe: süß, schwach salzig. Der per Hochdruckflüssigkeitschromatografie bestimmte Saccharose-Gehalt stimmt mit den Rezepturdaten überein.
Zuckerhaltige Halbware Bei der zuckerhaltigen Halbware handelt es sich den vorgelegten Angaben nach um Saccharose mit Zusatz weiterer Stoffe. Über die Rezeptur liegen vertrauliche Angaben vor. Das Erzeugnis wird als Halbware zur Verarbeitung in der Lebensmittelindustrie verwendet. Der Transport erfolgt lose in Silowagen oder in "Big Bags" a 1000kg. Warenbeschaffenheit einer vorgelegten Warenprobe: Farblose Kristalle; Geschmacksprobe: süß. Der per Hochdruckflüssigkeitschromatografie bestimmte Saccharose-Gehalt stimmt mit den Rezepturdaten überein.
Zuckerhaltige Halbware Bei der zuckerhaltigen Halbware handelt es sich den vorgelegten Angaben nach um Saccharose mit Zusatz eines weiteren Stoffes. Über die Rezeptur liegen vertrauliche Angaben vor. Das Erzeugnis wird als Halbware zur Verarbeitung in der Lebensmittelindustrie verwendet. Der Transport erfolgt lose in Silowagen oder in "Big Bags" a 1000kg. Warenbeschaffenheit einer vorgelegten Warenprobe: Farblose Kristalle; Geschmacksprobe: süß. Der per Hochdruckflüssigkeitschromatografie bestimmte Saccharose-Gehalt stimmt mit den Rezepturdaten überein.
Zuckerhaltige Halbware Bei der zuckerhaltigen Halbware handelt es sich den vorgelegten Angaben nach um Saccharose mit Zusatz eines weiteren Stoffes. Über die Rezeptur liegen vertrauliche Angaben vor. Das Erzeugnis wird als Halbware zur Verarbeitung in der Lebensmittelindustrie verwendet. Der Transport erfolgt lose in Silowagen oder in "Big Bags" a 1000kg. Warenbeschaffenheit einer vorgelegten Warenprobe: Farblose Kristalle mit geringen Mengen eines weißen Pulvers; Geschmacksprobe: süß. Der per Hochdruckflüssigkeitschromatografie bestimmte Saccharose-Gehalt stimmt mit den Rezepturdaten überein.
Zuckerhaltige Halbware Bei der zuckerhaltigen Halbware handelt es sich den vorgelegten Angaben nach um Saccharose mit Zusatz eines weiteren Stoffes. Über die Rezeptur liegen vertrauliche Angaben vor. Das Erzeugnis wird als Halbware zur Verarbeitung in der Lebensmittelindustrie verwendet. Der Transport erfolgt lose in Silowagen oder in "Big Bags" a 1000kg. Warenbeschaffenheit einer vorgelegten Warenprobe: Farblose Kristalle mit geringen Mengen eines weißen Pulvers; Geschmacksprobe: süß. Der per Hochdruckflüssigkeitschromatografie bestimmte Saccharose-Gehalt stimmt mit den Rezepturdaten überein.
Zuckerhaltige Halbware Bei der zuckerhaltigen Halbware handelt es sich den vorgelegten Angaben nach um Saccharose mit Zusatz eines weiteren Stoffes. Über die Rezeptur liegen vertrauliche Angaben vor. Das Erzeugnis wird als Halbware zur Verarbeitung in der Lebensmittelindustrie verwendet. Der Transport erfolgt lose in Silowagen oder in "Big Bags" a 1000kg. Warenbeschaffenheit einer vorgelegten Warenprobe: Farblose Kristalle; Geschmacksprobe: süß, schwach salzig. Der per Hochdruckflüssigkeitschromatografie bestimmte Saccharose-Gehalt stimmt mit den Rezepturdaten überein.
Einordnung im Zolltarif
- 17ZUCKER UND ZUCKERWAREN
- 1701Rohr- und Rübenzucker und chemisch reine Saccharose, fest
- 1701.99andere, andere
- 1701.99.90andere
- 1701.99.90.00Rohr- und Rübenzucker und chemisch reine Saccharose, andere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 1701.99.90.00
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 41.900 EUR DTN | MFN |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Japan | 0 % | Tariff preference |
| Russische Föderation | 50 % | Additional duties |
| Weißrußland | 50 % | Additional duties |
| Indien | 0 % | Non preferential tariff quota |
| Albanien | 0 % | Preferential tariff quota |
| Bosnien und Herzegowina | 0 % | Preferential tariff quota |
| Serbien | 0 % | Preferential tariff quota |
| Nordmazedonien | 0 % | Preferential tariff quota |
| Island | 0 % | Tariff preference |
| Kenia | 0 % | Tariff preference |
| Georgien | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterposition 1701 99: 1. „Zuckerkügelchen“ mit einem Durchmesser von 0,5 bis 0,8 mm, bestehend aus mindestens 80 % Zucker, mindestens 8,5 % Maisstärke und höchstens 1,5 % gereinigtem Wasser. Diese Produkte sind für die Verwendung als Trägerstoff für Wirkstoffe durch Pharmaunternehmen bestimmt. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1, 3 b) und 6.
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 227/2006 der Kommission vom 9. Februar 2006 (ABl. EU Nr. L 39/3) (RV L 227/2006): 1. Ware bestehend aus (in GHT) Saccharose 99,05 Citronensäure 0,95 Unterposition 1701 9990 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 1701, 1701 99 und 1701 9990. Die Ware kann nicht als Rohzucker im Sinne der Zusätzlichen Anmerkung 1 zu Kapitel 17 der KN betrachtet werden. Die Ware ist als anderer Zucker in die KN-Unterposition 1701 9990 einzureihen. 2. Ware bestehend aus (in GHT) Saccharose 99,5 Citronensäure 0,5 Unterposition 1701 9990 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 1701, 1701 99 und 1701 9990. …
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur, Agrar/Chemie(464. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 3. bis 5. Dezember 2008) Erzeugnis bestehend aus: - Saccharose 85 GHT - Süßholzwurzelextrakt 15 GHT in Form von hellbraunem granuliertem Zucker, ist in die Position 1701 (Unterposition 1701 91 00) als Zucker mit Zusatz von Aromastoffen einzureihen. Einreihung gemäß der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 zur Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie dem Wortlaut der KN-Codes 1701 und 1701 91 00. Die Menge des zugesetzten Süßholzwurzelextrakt ändert nicht den Charakter des Erzeugnisses als Zucker der Position 1701.
1. Zu Kapitel 17 gehören nicht: a) kakaohaltige Zuckerwaren (Position 1806) (RV E1700A00); b) chemisch reine Zucker (ausgenommen Saccharose, Lactose, Maltose, Glucose und Fructose) und andere Waren der Position 2940 (RV E1700B00); c) Arzneiwaren und andere Waren des Kapitels 30 (RV E1700C00). Unterpositions-Anmerkungen 1. Als „Rohzucker" im Sinne der Unterpositionen 1701 12, 1701 13 und 1701 14 gilt Zucker, dessen Gewichtsanteil an Saccharose, bezogen auf die Trockenmasse, einer Polarisation von weniger als 99,5° entspricht (RV F1701000). 2. Zur Unterposition 1701 13 gehört nur Rohrzucker, der ohne Zentrifugation hergestellt wurde und dessen Gehalt an Saccharose, bezogen auf die Trockenmasse, einer Polarisation von 69° oder mehr, jedoch weniger als 93° entspricht. …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Welche Zolltarifnummer hat Zuckerhaltige Halbware?
In den ausgewerteten verbindlichen Zolltarifauskünften wird Zuckerhaltige Halbware überwiegend in 1701.99.90.00 eingereiht: Rohr- und Rübenzucker und chemisch reine Saccharose, andere. Für Ihre konkrete Ware sind Material, Funktion und Verwendungszweck maßgeblich.
Wie hoch ist der Zollsatz für Zuckerhaltige Halbware?
Auf 1701.99.90.00 liegt ein Drittlandszollsatz von 41.900 EUR DTN. Bei Ursprung in einem Abkommensland kann ein Präferenzsatz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gilt für Zuckerhaltige Halbware?
Die ersten sechs Stellen sind der HS-Code 170199. Er gilt weltweit einheitlich; die weiteren Stellen bilden die EU- und die nationale Unterteilung ab.
Worauf beruht diese Angabe?
Auf 6 verbindlichen Zolltarifauskünften aus der EBTI-Datenbank, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 100 Prozent davon wurden in 1701.99.90.00 eingereiht. Die Entscheidungen sind auf dieser Seite mit Referenz und Warenbeschreibung aufgeführt.
Kann für meine Ware eine andere Nummer gelten?
Ja. Eine vZTA bindet nur für die Ware, für die sie erteilt wurde, und für ihren Inhaber. Weicht Ihr Artikel in Material, Bauart oder Verwendungszweck ab, kann eine andere Nummer zutreffen. Für Rechtssicherheit im Einzelfall gibt es die eigene vZTA.
Eine Ware beantwortet. Und die anderen dreißigtausend?
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