Einreihung

Zolltarifnummer für Zuckerware; Gummibonbon: 1704.90.65.00

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Zuckerware; Gummibonbon wird in der Regel in die Zolltarifnummer 1704.90.65.00 eingereiht: Gummibonbons und Gelee-Erzeugnisse, einschließlich Fruchtpasten in Form von Zuckerwaren. Der Drittlandszollsatz beträgt 9.000 % + EA MAX 18.700 % +ADSZ.

Grundlage sind 21 verbindliche Zolltarifauskünfte, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 86 Prozent davon führen auf 1704.90.65.00.

Diese Seite beantwortet die Frage nach der Zolltarifnummer für Zuckerware; Gummibonbon aus den amtlichen Entscheidungen selbst und nicht aus einer Stichwortliste. Sie zeigt die Einreihung, den Zollsatz, die vZTA zu dieser Ware und die Anmerkungen, die dafür maßgeblich sind.

Maßgeblich bleibt Ihre konkrete Ware. Material, Funktion und Verwendungszweck entscheiden über die Einreihung. Weicht Ihr Artikel von den unten genannten Fällen ab, kann eine andere Nummer richtig sein.

Zolltarifnummer
1704.90.65.00
Drittlandszoll
9.000 % + EA MAX 18.700 % +ADSZ
vZTA-Grundlage
21
Übereinstimmung
86 %

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI26459/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-08-23

Zuckerware; Gummibonbon Bei der vorliegenden Ware handelt es sich um eine Warenzusammenstellung bestehend aus einem Fruchtgummi in Form eines stilisierten Sandwiches und einer geleeartigen Süßware zum Dippen. Die Ware wurde in einer Kunststoffziehschale in Aufmachung für den Einzelverkauf vorgelegt und ist mit dem Marken- und Produktnamen, der Nährwertkennzeichnung, der Zutatenliste und dem Nettogewicht (42 g) bedruckt. Das Sandwich ist ca. 7 cm x 4 cm x 1 , 5 cm groß und besteht aus fünf, nicht miteinander verbundenen Teilen: in stilisierter Form von zwei dreieckigen Broten, einem Spiegelei, einer Gurken- und einer Tomatenscheibe. Die geleeartige Süßware stellt sich dar als ein sehr zähflüssiger Sirup mit Erdbeergeschmack. Aus den hier durchgeführten Untersuchungen des Warenmusters wurden folgende für den Meursing-Zusatzcode relevanten Werte ermittelt: - Stärke/Glucose: ≥ 25 GHT bis < 50 GHT, - Saccharose/Invertzucker/Isoglucose: ≥ 5 GHT bis < 30 GHT, - Milchfett und Milchprotein wurden aufgrund der Zutatenliste ausgeschlossen. Aufgrund des Umfangs ist das Fruchtgummi -Sandwich für die Warenzusammenstellung charakterbestimmend. Die Ware ist als Zuckerwaren ohne Kakaogehalt, andere, andere, andere, Gummibonbons und Gelee-Erzeugnisse, einschließlich Fruchtpasten in Form von Zuckerwaren, in den TARIC-Code 1704 9065 00 einzureihen.

DEBTI26622/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-11-16

Zuckerware; Gummibonbon Bei der Ware handelt es sich um eine Warenzusammenstellung im Stil von asiatischen Nudelsuppen (Ramen) aus Gummischnüren (stilisierte Ramen-Nudeln), einer geleeartigen Zuckerware (stilisierte Ramen-Suppe), Komprimatstangen (stilisierte Essstäbchen) und Knisterzucker (Topping). Die Ware ist in einem stilisierten Ramen-Cup verpackt. Die Cups sind bunt bedruckt und beschriftet mit dem Marken- und Produktnamen, der Geschmacksrichtung, der Nährwerttabelle, der Zutatenliste und dem Nettogewicht (65 g). Aus den hier durchgeführten Untersuchungen des Warenmusters wurden folgende für den Meursing-Zusatzcode relevanten Werte ermittelt: - Stärke/Glucose: 25 GHT bis weniger als 50 GHT, - Saccharose/Invertzucker/Isoglucose: 30 GHT bis weniger als 50 GHT. - Milchfett und Milchprotein werden aufgrund der Zutatenliste ausgeschlossen. Aufgrund des Umfangs sind die Gummischnüre für die Warenzusammenstellung charakterbestimmend. Die Ware ist als Zuckerwaren ohne Kakaogehalt (einschließlich weiße Schokolade), andere, andere, andere, Gummibonbons und Gelee-Erzeugnisse, einschließlich Fruchtpasten in Form von Zuckerwaren, in den TARIC-Code 1704 9065 00 einzureihen.

DEBTI26870/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-09-30

Zuckerware; Gummibonbon Bei der Ware handelt es sich um runde, gefüllte Gummibonbons, die in einer etwa kugelförmigen Kunststoffverpackung mit Aufreißhilfe einzeln verpackt und zu je 108 g in einem Folienbeutel mit buntem Aufdruck verpackt sind. Die kugelförmigen Verpackungen sind mit stilisierten Gehirnwindungen bedruckt. Der Folienbeutel ist bedruckt mit dem Marken- und Produktnamen, der Nährwerttabelle, der Zutatenliste und dem Nettogewicht. Aus den hier durchgeführten Untersuchungen des Warenmusters wurden folgende für den Meursing-Zusatzcode relevanten Werte ermittelt: - Stärke/Glucose: 25 GHT bis weniger als 50 GHT, - Saccharose/Invertzucker/Isoglucose: 30 GHT bis weniger als 50 GHT. - Milchfett und Milchprotein werden aufgrund der Zutatenliste ausgeschlossen. Die Ware ist als Zuckerwaren ohne Kakaogehalt (einschließlich weiße Schokolade), andere, andere, andere, Gummibonbons und Gelee-Erzeugnisse, einschließlich Fruchtpasten in Form von Zuckerwaren, in den TARIC-Code 1704 9065 00 einzureihen.

DEK/847/08-1Erteilt von DEGültig bis 2010-03-01

Zuckerware; Gummibonbon Bei der Ware handelt es sich um braune, nahezu quaderförmige, etwa 2,7 cm x 1,3 cm x 0,7 cm große Gummibonbons mit Ingwergeschmack, die mit Erdnussstückchen durchsetzt und mit Puderzucker bestäubt sind. Die Erzeugnisse sind einzeln verpackt in bunt bedruckte, etwa 5,5 cm x 2,5 cm große gelbbraune Folienschlauchbeutel mit Ingwer- und Erdnussmotiv sowie deutscher und chinesischer Aufschrift. Vom Antragsteller wurden nachfolgende Angaben zu der Höhe der einfuhrabgabenrelevanten Inhaltsstoffe gemacht, die als zutreffend unterstellt werden: Milchfett: 0 bis weniger als 1,5 GHT; Milchprotein: 0 bis weniger als 2,5 GHT; Stärke/Glucose: 0 bis weniger als 5 GHT; Saccharose/Invertzucker/Isoglucose: 50 bis weniger als 70 GHT. Zolltariflich handelt es sich auf Grund der Beschaffenheit um ein Gummibonbon der KN-Unterposition 1704 9065.

DEK/1546/06-1Erteilt von DEGültig bis 2010-03-01

Zuckerware; Gummibonbon Verschiedenfarbige, etwa 2,5 cm bis 4 cm große Gummibonbons in Form stilisierter Tiere (Krokodil, Bär, Elefant, Affe, Löwe), original verpackt zu deklarierten 50 g in einem orangen bunt bedruckten Folienschlauchbeutel. Untersuchungsergebnis: Stärke/Glucose*: 5 bis weniger als 25 GHT, Saccharose/Invertzucker/Isoglucose*: 5 bis weniger als 30 GHT. *bestimmt gemäß VO (EWG) Nr. 4154/87. Milchfett und Milchprotein können auf Grund der Warenbeschaffenheit und der Zutatenliste ausgeschlossen werden.

DEK/1547/06-1Erteilt von DEGültig bis 2010-03-01

Zuckerware; Gummibonbon Verschiedenfarbige, etwa 1,4 cm große, kegelförmige mit Zucker und Säuerungsmittel bestäubte Gummibonbons, original verpackt zu deklarierten 50 g in einem rosa-violett-gestreiften bunt bedruckten Folienschlauchbeutel. Untersuchungsergebnis: Stärke/Glucose*: 5 bis weniger als 25 GHT, Saccharose/Invertzucker/Isoglucose*: 30 bis weniger als 50 GHT. *bestimmt gemäß VO (EWG) Nr. 4154/87. Milchfett und Milchprotein können auf Grund der Warenbeschaffenheit und der Zutatenliste ausgeschlossen werden.

DEK/1548/06-1Erteilt von DEGültig bis 2010-03-01

Zuckerware; Gummibonbon Verschiedenfarbige, etwa 2 cm bis 3,5 cm große Gummibonbons in Form stilisierter Früchte (Ananas, Apfel, Banane, Erdbeere), original verpackt zu deklarierten 50 g in einem grünen bunt bedruckten Folienschlauchbeutel. Untersuchungsergebnis: Stärke/Glucose*: 5 bis weniger als 25 GHT, Saccharose/Invertzucker/Isoglucose*: 30 bis weniger als 50 GHT. *bestimmt gemäß VO (EWG) Nr. 4154/87. Milchfett und Milchprotein können auf Grund der Warenbeschaffenheit und der Zutatenliste ausgeschlossen werden.

DEK/1545/06-1Erteilt von DEGültig bis 2010-03-01

Zuckerware; Gummibonbon Etwa 3 cm x 1 cm große, beige-braune Gummibonbons in Form stilisierter halbvoller Cola-Flaschen, original verpackt zu deklarierten 50 g in einem blauen bunt bedruckten Folienschlauchbeutel. Untersuchungsergebnis: Stärke/Glucose*: 5 bis weniger als 25 GHT, Saccharose/Invertzucker/Isoglucose*: 5 bis weniger als 30 GHT. *bestimmt gemäß VO (EWG) Nr. 4154/87. Milchfett und Milchprotein können auf Grund der Warenbeschaffenheit und der Zutatenliste ausgeschlossen werden.

Einordnung im Zolltarif

  1. 17ZUCKER UND ZUCKERWAREN
  2. 1704Zuckerwaren ohne Kakaogehalt (einschließlich weiße Schokolade)
  3. 1704.90andere
  4. 1704.90.65Gummibonbons und Gelee-Erzeugnisse, einschließlich Fruchtpasten in Form von Zuckerwaren
  5. 1704.90.65.00Gummibonbons und Gelee-Erzeugnisse, einschließlich Fruchtpasten in Form von Zuckerwaren

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 1704.90.65.00

HS-Code1704.906 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code1704.90.658 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code1704.90.65.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll9.000 % + EA MAX 18.700 % +ADSZMFN
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
Japan0 %Tariff preference
Russische Föderation50 %Additional duties
Weißrußland50 %Additional duties
Alle Drittländer35 %Non preferential tariff quota
Chile0 %Preferential tariff quota
Kanada0 %Preferential tariff quota
Ceuta0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Liechtenstein0 %Tariff preference
Schweiz0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 1704

Zu Unterpositionen 1704 90 51 bis 1704 90 99: Hierher gehören die meisten Lebensmittelzubereitungen aus Zucker, die im Allgemeinen als Zuckerwaren bezeichnet werden. Diese Zubereitungen bleiben auch dann in diesen Unterpositionen, wenn sie Branntwein oder Likör enthalten. Hierher gehören auch Rohmassen zum Herstellen von Fondants, Marzipan, Nougat usw., die Halberzeugnisse der Zuckerwarenherstellung sind und die im Allgemeinen lose oder in Form von Broten gehandelt werden. Derartige Halberzeugnisse bleiben auch dann in diesen Unterpositionen, wenn ihr Zuckergehalt bei der Verarbeitung zu einer Fertigware noch erhöht werden muss, vorausgesetzt, sie sind aufgrund ihrer Zusammensetzung eindeutig dazu bestimmt, zum Herstellen einer bestimmten Art von Zuckerware verwendet zu werden. Nicht hierher gehören z.B.: 1. Speiseeis, auch wie Lutscher auf Stäbchen aufgemacht (Position 2105 00); 2. …

Pos. 1704

Zu Unterposition 1704 90: 1. Ginseng-Tabletten in Form von rechteckigen Bonbons (22 mm lang, 7 mm dick), die standardisierten, hochkonzentrierten Ginseng-Extrakt (etwa 50 mg pro Tablette), Saccarose (47 GHT), pflanzliches Öl, Gelatine, Emulgiermittel (Gummi arabicum), Zitronensäure, Ascorbinsäure, Orangenextrakt und Farbstoff enthalten. 2. Zuckerware als Warenzusammenstellung, bestehend aus zwei kleinen Päckchen mit Zuckerwaren und einem wiederverwendbaren Spender aus Plastik, in einem Beutel aus Polyethylen für den Einzelverkauf aufgemacht. 3. Halspastillen oder Hustenbonbons, bestehend im Wesentlichen aus Zucker und aromatisierenden Stoffen, z. B. Menthol, Eukalyptus oder Pfefferminzöl (ohne andere wirksame Inhaltsstoffe). 4. Zuckerware (Weichkaramelle), bestehend aus Zucker, Glucose, Butter, pflanzlichem Fett, Milchpulver, Salz, Sojalecithin, Malzextrakt und Aromastoffen. …

Pos. 1704

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Durchführungsverordnung (EU) Nr. 41/2013 der Kommission vom 17. Januar 2013 (ABl. EU Nr. L 18/1) (RV L 41/13) Eine Kunststoffpuppe mit beweglichen Gliedmaßen, 140 mm groß, deren Oberkörper aus durchsichtigem Kunststoff besteht und mit etwa 10 g kleiner Saccharose enthaltender Süßigkeiten gefüllt ist, die durch eine Öffnung unter der Gürtelschnalle der Puppe entnommen werden können. Unterposition 9503 00 21 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, Anmerkung 4 zu Kapitel 95 sowie dem Wortlaut der KN-Codes 9503 00 und 9503 00 21. …

Kapitel 17

1. Zu Kapitel 17 gehören nicht: a) kakaohaltige Zuckerwaren (Position 1806) (RV E1700A00); b) chemisch reine Zucker (ausgenommen Saccharose, Lactose, Maltose, Glucose und Fructose) und andere Waren der Position 2940 (RV E1700B00); c) Arzneiwaren und andere Waren des Kapitels 30 (RV E1700C00). Unterpositions-Anmerkungen 1. Als „Rohzucker" im Sinne der Unterpositionen 1701 12, 1701 13 und 1701 14 gilt Zucker, dessen Gewichtsanteil an Saccharose, bezogen auf die Trockenmasse, einer Polarisation von weniger als 99,5° entspricht (RV F1701000). 2. Zur Unterposition 1701 13 gehört nur Rohrzucker, der ohne Zentrifugation hergestellt wurde und dessen Gehalt an Saccharose, bezogen auf die Trockenmasse, einer Polarisation von 69° oder mehr, jedoch weniger als 93° entspricht. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Welche Zolltarifnummer hat Zuckerware; Gummibonbon?

In den ausgewerteten verbindlichen Zolltarifauskünften wird Zuckerware; Gummibonbon überwiegend in 1704.90.65.00 eingereiht: Gummibonbons und Gelee-Erzeugnisse, einschließlich Fruchtpasten in Form von Zuckerwaren. Für Ihre konkrete Ware sind Material, Funktion und Verwendungszweck maßgeblich.

Wie hoch ist der Zollsatz für Zuckerware; Gummibonbon?

Auf 1704.90.65.00 liegt ein Drittlandszollsatz von 9.000 % + EA MAX 18.700 % +ADSZ. Bei Ursprung in einem Abkommensland kann ein Präferenzsatz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gilt für Zuckerware; Gummibonbon?

Die ersten sechs Stellen sind der HS-Code 170490. Er gilt weltweit einheitlich; die weiteren Stellen bilden die EU- und die nationale Unterteilung ab.

Worauf beruht diese Angabe?

Auf 21 verbindlichen Zolltarifauskünften aus der EBTI-Datenbank, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 86 Prozent davon wurden in 1704.90.65.00 eingereiht. Die Entscheidungen sind auf dieser Seite mit Referenz und Warenbeschreibung aufgeführt.

Kann für meine Ware eine andere Nummer gelten?

Ja. Eine vZTA bindet nur für die Ware, für die sie erteilt wurde, und für ihren Inhaber. Weicht Ihr Artikel in Material, Bauart oder Verwendungszweck ab, kann eine andere Nummer zutreffen. Für Rechtssicherheit im Einzelfall gibt es die eigene vZTA.

Die vollständige Auskunft zu dieser Nummer

Eine Ware beantwortet. Und die anderen dreißigtausend?

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