Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 1302.19.70.00.0: Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge, andere

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 1302.19.70.00.0 steht für Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

1302.19.70.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 13. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
1302.19.70.00.0
Drittlandszoll
0 %
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 13SCHELLACK; GUMMEN, HARZE UND ANDERE PFLANZENSÄFTE UND PFLANZENAUSZÜGE
  2. 1302Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge; Pektinstoffe, Pektinate und Pektate; Agar-Agar und andere Schleime und Verdickungsstoffe von Pflanzen, auch modifiziert
  3. 1302.19Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge, andere
  4. 1302.19.70andere
  5. 1302.19.70.00.0Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 1302.19.70.00.0

HS-Code1302.196 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code1302.19.708 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code1302.19.70.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer1302.19.70.00.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll0 %MFN
San Marino0 %Customs Union Duty
Jordanien0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
Libanon0 %Tariff preference
Ägypten0 %Tariff preference
Andorra0 %Tariff preference
Südkorea (Republik Korea)0 %Tariff preference
Mexiko0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI3872/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-03-19

Angaben des Antragstellers: Johannisbrotbaum-Extrakt in Ethanol (Ceratonia siliqua L.) Zum Herstellungsverfahren liegen vertrauliche Angaben vor. Aussehen: braune bis dunkelbraune Flüssigkeit mit geringer Viskosität Verwendung: Aromastoff Ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt. Befund: Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge; Pektinstoffe, Pektinate und Pektate; Agar-Agar und andere Schleime und Verdickungsstoffe von Pflanzen, auch modifiziert: Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge: andere: andere

DEBTI18340/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-08-24

Kamille Aufguss sprühgetrocknet MFM. Angaben des Antragstellers: Extrakt aus Kamillestielen und -blüten; Trägerstoff: Glucosesirup. Herstellungsverfahren: Rohmaterial wird mit Wasser mazeriert, die Extraktionslösung filtriert, eingedampft, erneut filtriert/zentrifugiert, eingedampft, UHT-behandelt und sprühgetrocknet. Verwendung: Im Futtermittelbereich. Feststellungen anhand eines Warenmusters: Beschaffenheit: dunkelbeigefarbenes Pulver; Geruch: nach Kamille; Geschmack: leicht bitter, wenig süß. Befund: Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge; Pektinstoffe, Pektinate und Pektate; Agar-Agar und andere Schleime und Verdickungsstoffe von Pflanzen, auch modifiziert: Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge: andere: andere.

DEBTI28005/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-09-15

Angaben des Antragstellers: Zusammensetzung: Kürbiskernextrakt (Extraktionsrate 10:1) mit 10 % Maltodextrin Rohstoff: Samen von Kürbis (Cucurbita moschata (Duch.) Poiret) Warenbeschaffenheit: braun-gelber Extrakt in Pulverform Verwendungszweck: Nahrungsergänzungsmittel Verpackungseinheit: 25 kg-Trommel Ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt. Befund: Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge; Pektinstoffe, Pektinate und Pektate; Agar-Agar und andere Schleime und Verdickungsstoffe von Pflanzen, auch modifiziert: Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge: andere: andere

DEBTI16163/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-08-04

Angaben des Antragstellers: Bio Zink Pulver - Guava (Psidium guajava) Leaf Extract Extraktionsmittel: Wasser; Gehalt an Zink: 4 % Verwendung: als Nahrungsergänzungsmittel Verpackung: 25-kg-Gebinde Zum Herstellungsverfahren liegen vertrauliche Angaben vor. Es liegt keine Warenprobe vor. Befund: Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge; Pektinstoffe, Pektinate und Pektate; Agar-Agar und andere Schleime und Verdickungsstoffe von Pflanzen, auch modifiziert: Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge: andere

DEBTI14036/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-06-26

Bio Selen Pulver, Bio-Senf(Brassica)-Samenextrakt Angaben des Antragstellers: Senfsamenextrakt mit 0,6 % Selen. Herstellung: Senfsamen werden mit Wasser extrahiert, anschließend die Extraktionslösung filtriert, konzentriert und sprühgetrocknet. Verwendung: für Nahrungsergänzungsmittel und Lebensmittel. Eine Warenprobe wurde nicht vorgelegt. Befund: Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge; Pektinstoffe, Pektinate und Pektate; Agar-Agar und andere Schleime und Verdickungsstoffe von Pflanzen, auch modifiziert: Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge: andere

DEBTI42280/23-1Erteilt von DEGültig bis 2027-01-21

Angaben des Antragstellers: Zusammensetzung: Algensaft aus Ecklonia maxima; Herstellungsverfahren: Der flüssige Anteil von frisch geernteten Algen wird mechanisch durch eine Kaltextraktion ("cold micronization process") abgetrennt, anschließend das Fest-Flüssig-Gemisch fein gefiltert, das Konservierungsmittel zugefügt und das Konzentrat mit Wasser zur Einstellung des Auxin-Gehaltes verdünnt. Verwendung: Pflanzenhilfsmittel mit biostimulierender Wirkung (zur Stimulation des Wurzel- und Pflanzenwachstums und Erhöhung der Pflanzenstabilität gegen abiotischen Stress). Feststellungen anhand einer Warenprobe: Warenbeschaffenheit: Gelblichbraune, schwach trübe Flüssigkeit. Geruch: arteigen, schwach nach Algen. Befund: Nach den Angaben des Antragstellers liegt ein Pflanzensaft aus Algen vor. Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge; Pektinstoffe, Pektinate und Pektate; Agar-Agar und andere Schleime und Verdickungsstoffe von Pflanzen, auch modifiziert: Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge: andere: andere.

DEBTI42305/23-1Erteilt von DEGültig bis 2027-01-17

Angaben des Antragstellers: Algensaft aus Ecklonia maxima. Herstellungsverfahren: Der flüssige Anteil von frisch geernteten Algen wird mechanisch durch eine Kaltextraktion ("cold micronization process") abgetrennt, anschließend das Fest-Flüssig-Gemisch fein gefiltert, das Konservierungsmittel zugefügt und das Konzentrat mit Wasser zur Einstellung des Auxin-Gehaltes verdünnt. Verwendung: Pflanzenhilfsmittel mit biostimulierender Wirkung (zur Stimulation des Wurzel- und Pflanzenwachstums und Erhöhung der Pflanzenstabilität gegen abiotischen Stress). Feststellungen anhand einer Warenprobe: Warenbeschaffenheit: hellbraune, trübe Flüssigkeit mit Bodensatz. Geruch: arteigen. Befund: Nach den Angaben des Antragstellers liegt ein Pflanzensaft aus Algen vor. Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge; Pektinstoffe, Pektinate und Pektate; Agar-Agar und andere Schleime und Verdickungsstoffe von Pflanzen, auch modifiziert: Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge: andere: andere.

DEBTI5646/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-08-06

Angaben des Antragstellers: Algensaft aus Ecklonia maxima; Herstellungsverfahren: Der flüssige Anteil von frisch geernteten Algen wird mechanisch durch eine Kaltextraktion ("cold micronization process") abgetrennt, anschließend das Fest-Flüssig-Gemisch gefiltert (decantiert), ein Konservierungsmittel zugefügt und das Konzentrat mit Wasser zur Einstellung des Auxin-Gehaltes verdünnt. Verwendung: Pflanzenhilfsmittel mit biostimulierender Wirkung (zur Stimulation des Wurzel- und Pflanzenwachstums und Erhöhung der Pflanzenstabilität gegen abiotischen Stress). Feststellungen anhand einer Warenprobe: Warenbeschaffenheit: Hellgelbe, klare Flüssigkeit. Geruch: arteigen. Befund: Nach den Angaben des Antragstellers liegt ein Pflanzensaft aus Algen vor. Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge; Pektinstoffe, Pektinate und Pektate; Agar-Agar und andere Schleime und Verdickungsstoffe von Pflanzen, auch modifiziert: Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge: andere: andere.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 1302

Zu Unterposition 1302 19 70: Siehe Erläuterungen zu Position 1302 des HS, Abschnitt A, Ziffern 4 bis 20. (entfallen) bis

Pos. 1302

Zu Unterposition 1302 19: 1. Cannabisextrakt, der hauptsächlich Cannabidiol (CBD) (1200 mg CBD/10 ml), Cannabinol (CBN), Cannabigerol (CBG) und weniger als 0,2 % Delta-9-Tetrahydrocannabinol (Delta-9-THC) enthält, gewonnen aus Cannabis sativa L.-Pflanzen. Er ist nicht zur Behandlung von Krankheiten bestimmt. Das Erzeugnis ist in Packungen für den Einzelverkauf mit zwei austauschbaren Kartuschen von 5 ml aufgemacht. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6.

Pos. 1302

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Urteil des EuGH vom 07. April 2022 in der Rechtssache C-668/20 Tenor Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Durchführungsverordnung (EU) 2015/1754 der Kommission vom 6. Oktober 2015 geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass eine Ware, die ungefähr aus 85 % Ethanol, 10 % Wasser und 4,8 % Trockenrückstand besteht, einen durchschnittlichen Vanillingehalt von 0,5 % aufweist und dadurch hergestellt wird, dass man zur Standardisierung ein mittels Ethanol aus Vanilleschoten gewonnenes Zwischenerzeugnis mit Wasser und Ethanol verdünnt, zur Unterposition 1302 19 05 der genannten Nomenklatur gehört. …

Pos. 1302

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Protokollerklärung zur 193. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Unterbereich Landwirtschaft/Chemie), 15. bis 16. Oktober 2018: Warenbeschreibung: Bei dem Erzeugnis handelt es sich um ein feines, rötlich braunes Pulver, das zu ca. 95 % aus Proanthocyanidinen besteht. Es wird aus Traubenkernen durch Extraktion und ein anschließendes Reinigungsverfahren gewonnen. Das Erzeugnis wird für die Herstellung von Nahrungsergänzungsmitteln verwendet und als Bulkware gehandelt. Einreihung/Begründung: Das Erzeugnis ist in die Position 3201 einzureihen, da die Traubenkernextrakte noch einem zusätzlichen Reinigungsverfahren unterzogen wurden, um den Gehalt an Gerbstoffen (Proanthocyanidine) darin auf etwa 95 % zu konzentrieren.

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 1302.19.70.00.0?

Die Zolltarifnummer 1302.19.70.00.0 umfasst Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 1302.19.70.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 1302.19.70.00.0 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 1302.19.70.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 130219. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 1302.19.70.00.0?

1302.19.70.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 1302.19.70.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

1302.19.70.00.0 steht in dieser Hierarchie: 13 SCHELLACK; GUMMEN, HARZE UND ANDERE PFLANZENSÄFTE UND PFLANZENAUSZÜGE > 1302 Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge; Pektinstoffe, Pektinate und Pektate; Agar-Agar und andere Schleime und Verdickungsstoffe von Pflanzen, auch modifiziert > 130219 Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge, andere > 13021970 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 1302.19.70.00.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 1302.19.70.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI3872/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 1302.19.70.00.0?

Warennummer 1302.19.70.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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