Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 1302.39.00.00: Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge; Pektinstoffe, andere

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 1302.39.00.00 steht für Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge; Pektinstoffe, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

1302.39.00.00 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 13. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
1302.39.00.00
Drittlandszoll
0 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 13SCHELLACK; GUMMEN, HARZE UND ANDERE PFLANZENSÄFTE UND PFLANZENAUSZÜGE
  2. 1302Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge; Pektinstoffe, Pektinate und Pektate; Agar-Agar und andere Schleime und Verdickungsstoffe von Pflanzen, auch modifiziert
  3. 1302.39andere
  4. 1302.39.00.00Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge; Pektinstoffe, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 1302.39.00.00

HS-Code1302.396 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code1302.39.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code1302.39.00.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll0 %MFN
San Marino0 %Customs Union Duty
Jordanien0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
Libanon0 %Tariff preference
Ägypten0 %Tariff preference
Andorra0 %Tariff preference
Südkorea (Republik Korea)0 %Tariff preference
Mexiko0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI49100/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-01-25

Angaben des Antragstellers: Tamarind-Pulver Zusammensetzung: Tamarind-Pulver, aus Samen des Tamarindenbaumes gewonnen, entölt (Tamarind-Kernel-Powder) Verwendung: Verdicker für technische Anwendungen im Bereich Farben und Baustoffe Feststellungen an einem Warenmuster: Beigefarbenes, feines, zur Klumpenbildung neigendes, in Wasser dickendes Pulver. Befund: Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge; Pektinstoffe, Pektinate und Pektate; Agar-Agar und andere Schleime und Verdickungsstoffe von Pflanzen, auch modifiziert: Schleime und Verdickungsstoffe von Pflanzen, auch modifiziert: andere

FRBTIFR-BTI-2025-04318Erteilt von FRGültig bis 2028-08-07

Gomme de guar présentée sous forme de poudre, de couleur blanche à beige, destinée à être utilisée comme épaississant, stabilisant et gélifiant dans l’industrie agro-alimentaire, conditionnée pour la vente au détail en sac d’un poids de 25 kg.

ESBTIESBTI2024SOL954Erteilt von ESGültig bis 2027-11-04

Preparación líquida a base de un concentrado de mucílagos de café. No contiene aditivos, conservantes, edulcorantes ni colorantes. Se presenta para su venta en envase de plástico de un litro o de un galón. Para uso agrícola.

CZBTI47/206869/2024-580000-04/01Erteilt von CZGültig bis 2027-11-03

Dle poskytnutých údajů se jedná o zahušťovadlo získané extrakcí z mořské řasy Red Algae. Účel použití: zlepšení pevnosti masných výrobků. Dodáváno v podobě prášku nažloutlé barvy.

DEBTI42457/22-1Erteilt von DEGültig bis 2026-01-25

Angaben des Antragstellers: Tamarind-Pulver Zusammensetzung: Tamarind-Pulver, aus Samen des Tamarindenbaumes gewonnen, entölt (Tamarind-Kernel-Powder) Verwendung: Verdicker für technische Anwendungen im Bereich Farben und Baustoffe Feststellungen an einem Warenmuster: Hellbeigefarbenes, feines, in Wasser dickendes Pulver. Befund: Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge; Pektinstoffe, Pektinate und Pektate; Agar-Agar und andere Schleime und Verdickungsstoffe von Pflanzen, auch modifiziert: Schleime und Verdickungsstoffe von Pflanzen, auch modifiziert: andere

DEBTI8558/22-1Erteilt von DEGültig bis 2025-08-28

Angaben des Antragstellers: Konjak Gummi Pulver Zur Zusammensetzung liegen vertrauliche Angaben vor. Ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt. Befund: Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge; Pektinstoffe, Pektinate und Pektate; Agar-Agar und andere Schleime und Verdickungsstoffe von Pflanzen, auch modifiziert: Schleime und Verdickungsstoffe von Pflanzen, auch modifiziert: andere

CZBTI32/046010/2020-580000-04/01Erteilt von CZGültig bis 2023-06-15

Dle deklarovaných údajů se jedná o karagenany (polysacharidy hydrofilní povahy), které byly získány z červených mořských řas alkalickou extrakcí. Množství obsaženého chloridu draselného je standardizováno na 10 %. Produkt je předkládán jako rafinovaný (obsah celulózy < 2 %) nebo polorafinovaný (obsah celulózy > 10 %). Vzhled: prášek bílé až béžové barvy. Účel použití: v potravinářském průmyslu (E407, E407a) - slouží k tvorbě gelu. Balení: v papírových pytlích (20 kg).

DEBTI54262/19-1Erteilt von DEGültig bis 2023-01-23

Angaben des Antragstellers: Tamarind-Pulver Zusammensetzung: Tamarind-Pulver, aus dem Samen des Tamarindenbaumes gewonnen, entölt (Tamarind-Kernel-Powder) Verwendung: Verdicker für technische Anwendungen im Bereich Farben und Baustoffe Feststellungen an einem Warenmuster: Hellbeigefarbenes, feines, in Wasser stark dickendes Pulver. Befund: Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge; Pektinstoffe, Pektinate und Pektate; Agar-Agar und andere Schleime und Verdickungsstoffe von Pflanzen, auch modifiziert: Schleime und Verdickungsstoffe von Pflanzen, auch modifiziert: andere

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 1302

Zu Unterpositionen 1302 3100 bis 1302 3900: Quillt eine Ware in kaltem Wasser oder löst sie sich in heißem Wasser auf, sind die Kriterien der Erläuterung zu Position 1302 des HS, Abschnitt C erster Absatz erfüllt. Zu Unterposition 1302 39 00: Neben den in den Erläuterungen zu Position 1302 des HS, Abschnitt C Ziffern 3 bis 5 genannten Erzeugnissen gehören hierher z. B.: 1. Auszüge aus der Alge Furcellaria fastigiata, die an der dänischen Küste gesammelt wird; die Auszüge werden auf die gleiche Weise wie Agar-Agar hergestellt und gelangen in den gleichen Formen wie dieser in den Handel; 2. Schleime aus Quittensamen; 3. Schleime aus Isländisch-Moos; 4. Carrageenan sowie Calcium-, Natrium- und Kaliumcarrageenat, auch wenn sie durch Zusatz von Zucker (z.B. Saccharose, Glucose) eingestellt sind, um bei ihrer Verwendung eine gleich bleibende Wirkung sicherzustellen. …

Pos. 1302

Zu Unterposition 1302 3900: Verordnung (EWG) Nr. 2748/79 in der Fassung der VO (EWG) Nr. 2723/90 der Kommission vom 24. September 19901) (RV L 2723): Erzeugnis mit der nachstehenden Zusammensetzung: - Calciumcarrageenat: 62,1 % - Dextrose: 32,9 % - Saccharose: 5 % Unterposition 1302 3900 1) ABl EG Nr. L 261/24

Pos. 1302

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Urteil des EuGH vom 07. April 2022 in der Rechtssache C-668/20 Tenor Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Durchführungsverordnung (EU) 2015/1754 der Kommission vom 6. Oktober 2015 geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass eine Ware, die ungefähr aus 85 % Ethanol, 10 % Wasser und 4,8 % Trockenrückstand besteht, einen durchschnittlichen Vanillingehalt von 0,5 % aufweist und dadurch hergestellt wird, dass man zur Standardisierung ein mittels Ethanol aus Vanilleschoten gewonnenes Zwischenerzeugnis mit Wasser und Ethanol verdünnt, zur Unterposition 1302 19 05 der genannten Nomenklatur gehört. …

Pos. 1302

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Protokollerklärung zur 193. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Unterbereich Landwirtschaft/Chemie), 15. bis 16. Oktober 2018: Warenbeschreibung: Bei dem Erzeugnis handelt es sich um ein feines, rötlich braunes Pulver, das zu ca. 95 % aus Proanthocyanidinen besteht. Es wird aus Traubenkernen durch Extraktion und ein anschließendes Reinigungsverfahren gewonnen. Das Erzeugnis wird für die Herstellung von Nahrungsergänzungsmitteln verwendet und als Bulkware gehandelt. Einreihung/Begründung: Das Erzeugnis ist in die Position 3201 einzureihen, da die Traubenkernextrakte noch einem zusätzlichen Reinigungsverfahren unterzogen wurden, um den Gehalt an Gerbstoffen (Proanthocyanidine) darin auf etwa 95 % zu konzentrieren.

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 1302.39.00.00?

Die Zolltarifnummer 1302.39.00.00 umfasst Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge; Pektinstoffe, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 1302.39.00.00?

Der Drittlandszollsatz für 1302.39.00.00 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 1302.39.00.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 130239. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 1302.39.00.00?

1302.39.00.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 1302.39.00.00 im Zolltarif eingeordnet?

1302.39.00.00 steht in dieser Hierarchie: 13 SCHELLACK; GUMMEN, HARZE UND ANDERE PFLANZENSÄFTE UND PFLANZENAUSZÜGE > 1302 Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge; Pektinstoffe, Pektinate und Pektate; Agar-Agar und andere Schleime und Verdickungsstoffe von Pflanzen, auch modifiziert > 130239 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 1302.39.00.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 1302.39.00.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI49100/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 1302.39.00.00?

TARIC-Code 1302.39.00.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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