Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 4202.32.90.90: Taschen- oder Handtaschenartikel, andere

Referenzdaten mit Stand 10. Oktober 2026

Die Zolltarifnummer 4202.32.90.90 steht für Taschen- oder Handtaschenartikel, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 3,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

4202.32.90.90 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 42. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
4202.32.90.90
Drittlandszoll
3,7 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 42LEDERWAREN; SATTLERWAREN; REISEARTIKEL, HANDTASCHEN UND ÄHNLICHE BEHÄLTNISSE;WAREN AUS DÄRMEN
  2. 4202Reisekoffer, Handkoffer, Kosmetikkoffer und Aktenkoffer, Aktentaschen, Schultaschen, Brillenetuis, Etuis für Ferngläser, Fotoapparate, Filmkameras, Musikinstrumente oder Waffen und ähnliche Behältnisse; Reisetaschen, Isoliertaschen für Nahrungsmittel oder Getränke, Toilettentaschen (Necessaires), Rucksäcke, Handtaschen, Einkaufstaschen, Brieftaschen, Geldbörsen, Kartentaschen, Zigarettenetuis, Tabakbeutel, Werkzeugtaschen, Taschen für Sportartikel, Schachteln für Flakons oder Schmuckwaren, Puderdosen, Besteckkästen und ähnliche Behältnisse, aus Leder, rekonstituiertem Leder, Kunststofffolien, Spinnstoffen, Vulkanfiber oder Pappe, oder ganz oder überwiegend mit diesen Stoffen oder mit Papier überzogen
  3. 4202.32Taschen- oder Handtaschenartikel, mit Außenseite aus Kunststofffolien oder Spinnstoffen
  4. 4202.32.90aus Spinnstoffen
  5. 4202.32.90.90Taschen- oder Handtaschenartikel, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 4202.32.90.90

HS-Code4202.326 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code4202.32.908 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code4202.32.90.9010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll3,7 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference
Serbien0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

Amtliche Auszüge werden in ihrer Originalsprache wiedergegeben.

FRBTIFR-BTI-2026-02894Erteilt von FRGültig bis 2029-10-01

Article de poche ou de sac à main à surface extérieure confectionnée en matière textile de fibres naturelles (coton), se présentant sous la forme d’un porte-monnaie en forme de demi-cercle, et doté d’une fermeture à glissière en métal. Aucune indication de travail fait main dans la description de l’opérateur. Dimensions : 9,5 cm (hauteur) et 13 cm (largeur).

DEBTI21745/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-09-27

Geldbörse, Foto siehe Anlage, - mit zwei verschiedenen Außenseiten: - - an der Rückseite und teilweise an der Vorderseite mit einer Außenseite aus Spinnstoffen, - - überwiegend an der Vorderseite sowie der Schmalseite und an der Überschlaglasche mit einer Außenseite aus Kunststofffolien (lederartig geprägt), - mit einem Münzfach mit einem entlang des Randes an drei Seiten verlaufenden Reißverschluss, - aufklappbar; mit einer Überschlaglasche mit Druckknopfverschluss versehen, - - in der Überschlagklappe mit drei offenen Einsteckfächern im Bankkartenformat ausgestattet, - - innen mit einem Scheinfach und neun Einsteckfächern im Bankkartenformat (eines mit einer netzartigen Abdeckung) ausgestattet, - mit den Abmessungen: ca. 14 , 5 cm (Breite) x 9 , 5 cm (Höhe) x 3 cm (Tiefe), - laut Antrag nicht handgearbeitet, - die beiden die Außenseite bildenden Stoffe (Spinnstoff und Kunststofffolie) sind nach dem Umfang annähernd gleich; somit kann der charakterbestimmende Stoff der Außenseite nicht ermittelt werden und die Geldbörse ist der von den gleichermaßen in Betracht kommenden Unterpositionen (4202 3210 und 4202 3290) in der Nomenklatur zuletzt genannten Unterposition zuzuweisen. "Geldbörse, Taschen- oder Handtaschenartikel, mit Außenseite aus Spinnstoffen, nicht handgearbeitet"

FRBTIFR-BTI-2026-02582Erteilt von FRGültig bis 2029-09-24

Porte-monnaie de petite taille, destiné au rangement et au transport de monnaie, de cartes ou de petits effets personnels. L'article se présente sous la forme d'une pochette souple à fermeture à glissière, de forme arrondie, munie d'un anneau métallique permettant d'y fixer un porte-clés, un mousqueton ou tout autre accessoire. La surface extérieure principale est réalisée en nylon (matière textile de type polyamide). Les éléments de fixation et l'anneau sont en acier inoxydable.

DEBTI29988/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-09-07

Brillenetui, sog. Brillenetui für Kinder, Foto siehe Anlage, - mit einer Außenseite aus Spinnstoff (Plüschgewirke aus laut Antrag 100 % Polyester), - an der Vorderseite mit einem Tiergesicht mit angenähten Ohren und Einhorn mit einer Außenseite aus irisierender Kunststofffolie, - mit einem formgebenden Korpus aus zwei Halbschalen aus unedlem Metall, - mit zwei angenieteten Schlaufen als Öffnungshilfe, - aufklappbar, ohne Verschluss; an einer Längsseite mit einem Scharnier versehen, - - innen mit Scherstaub ausgekleidet, - mit den Abmessungen: ca. 16 cm (Breite) x 5 cm (Tiefe) x 8 cm (Höhe), - in Form und Größe zur Aufnahme einer Brille gearbeitet, - ohne Hinweise auf Handarbeit. "Brillenetui, Taschen- oder Handtaschenartikel, mit Außenseite aus Spinnstoffen, nicht handgearbeitet"

DEBTI20882/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-08-23

Unvollständige Geldbörse, Fotos siehe Anlage, - nach den Antragsangaben: - - mit einer Außenseite aus Spinnstoffen, - - an der Vorderseite mit einer aufgeklebten Platte aus unedlem Metall (z. B. zum Anbringen eines Logos), - - an der Rückseite mit einem eingesetzten Münzfach mit Reißverschluss, - - innen mit einem Scheinfach und an beiden Seiten mit einem offenen Einsteckfach im Bankkartenformat ausgestattet, - - an der linken Innenseite mit einer angenähten Patte mit einer selbstklebenden Fläche (mit Schutzpapier abgedeckt), - - mit den Abmessungen: ca. 7 , 5 cm (Breite) x 10 cm (Höhe) x 1 , 5 cm (Tiefe), - ohne Hinweise auf Handarbeit, - zur Vervollständigung der Geldbörse wird innen an der Patte ein sog. Karten-Safe zur Aufnahme von Kreditkarten angeklebt und außen ein elastisches Zugband als Verschluss angebracht; die Ware weist die wesentlichen Merkmale einer vollständigen Geldbörse auf und ist daher wie diese einzureihen. "Geldbörse, Taschen- oder Handtaschenartikel, mit Außenseite aus Spinnstoffen, nicht handgearbeitet"

FRBTIFR-BTI-2026-00906Erteilt von FRGültig bis 2029-07-15

Article de poche ou de sac à main, de type porte-monnaie, dont la surface extérieure perceptible à l'oeil nu est confectionnée en étoffe de bonneterie velours de fibres synthétiques (polyester), imitant l'aspect de la fourrure, doté d'un anneau et d'un mousqueton en métal doré. L'article se décline en plusieurs modèles, conditionné avec une étiquette en carton. Aucune mention de fait main par l'opérateur.

DEBTI16822/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-06-21

Geldbörse, Foto siehe Anlage, - mit einer Außenseite aus Spinnstoffen, - dreiseitig aufklappbar; mit einem Klettverschluss, - - gefüttert und gepolstert; innen mit einem Scheinfach, einem Münzfach mit Reißverschluss und zwei offenen Einsteckfächern ausgestattet, - mit den Abmessungen: ca. 10 cm (Breite) x 10 cm (Höhe) x 1 cm (Tiefe), - laut Antrag nicht handgearbeitet. "Geldbörse, Taschen- oder Handtaschenartikel, mit Außenseite aus Spinnstoffen, nicht handgearbeitet"

DEBTI5855/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-05-03

Tabakbeutel, Foto siehe Anlage, - mit einer Außenseite aus Spinnstoffen, - aufklappbar; mit einem elastischen Band verschließbar, - - innen mit einem isolierten, offenen Einsteckfach und einem darüber befindlichen Einsteckfach mit Klettverschluss ausgestattet, - mit den Abmessungen: ca. 15 cm (Länge) x 9 cm (Höhe) x 1 cm (Tiefe), - laut Antrag nicht handgearbeitet, - soll dem Transport und der Aufbewahrung von Tabak dienen. "Tabakbeutel, Taschen- oder Handtaschenartikel, mit Außenseite aus Spinnstoffen, nicht handgearbeitet"

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Amtliche Auszüge werden in ihrer Originalsprache wiedergegeben.

Pos. 4202

Zu Unterpositionen 4202 31 00 bis 4202 39 00: Siehe die Erläuterungen zu den Unterpositionen 4202 31, 4202 32 und 4202 39 des HS. Hierzu gehören auch Mobiltelefonhüllen, die nach ihrer Art und Gestaltung normalerweise in der Tasche oder der Handtasche mitgeführt werden. Zu diesen Unterpositionen gehörende Etuis für Mobiltelefone werden vom ersten Teil des Wortlauts der Position erfasst und können aus jedem beliebigem Material bestehen. Sie können so gestaltet sein, dass sie für ein bestimmtes Modell eines Mobiltelefons oder für unterschiedliche Modelle von Mobiltelefonen mit denselben Abmessungen passen. Sie können einen Verschluss haben. Sie umhüllen das Mobiltelefon, indem sie die Rückseite, die Seitenflächen und die Vorderseite des Mobiltelefons abdecken, um es zu schützen. …

Pos. 4202

Zu Unterpositionen 4202 31, 4202 32 und 4202 39: Zu diesen Positionen gehören Taschen- und Handtaschenartikel, insbesondere Brieftaschen, Geldbörsen, Schlüsseltaschen, Zigarren- oder Pfeifenetuis sowie Tabakbeutel. entfallen bis

Pos. 4202

Zu Unterposition 4202 32: 1. Abdeckung aus Kunststoff für ein bestimmtes Mobiltelefonmodell. Die Abdeckung hat einen Magneten, der mit einer integrierten Hall-Schaltung im vorderen Teil des Mobiltelefons verbunden ist. Das Mobiltelefon erfasst, ob die Abdeckung geöffnet oder geschlossen ist, indem es die Änderung des Magnetfelds erfasst. Wenn die Abdeckung geschlossen ist, aktiviert das Mobiltelefon den Benutzeroberflächenmodus, indem die Größe des Anzeigebereichs an das transparente Fenster auf der vorderen Abdeckung angepasst wird. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6.

Pos. 4202

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 3471/89 der Kommission vom 17. November 1989 (ABl. EG Nr. L 337/8) (RV L 3471/89): Rucksack aus Gewebe aus synthetischen Spinnfasern (100 %), an den ein leichtes anorakähnliches Kleidungsstück aus Gewebe angenäht worden ist, das gefaltet in einem der drei Fächer des Rucksacks untergebracht werden kann. Unterposition 4202 92 91 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1, 3 b) und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Code 4202 und 4202 92 91. Die Ware kann nicht in das Kapitel 62 eingereiht werden, weil sie nur gelegentlich als Kleidungsstück verwendet wird. Verordnung (EWG) Nr. 2855/2000 der Kommission vom 27. Dezember 2000 (ABl. EG Nr. L 332/41) (RV L 2855/00), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 705/2005 der Kommission vom 4. Mai 2005 (ABl. EU Nr. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 4202.32.90.90?

Die Zolltarifnummer 4202.32.90.90 umfasst Taschen- oder Handtaschenartikel, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 4202.32.90.90?

Der Drittlandszollsatz für 4202.32.90.90 beträgt 3,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 4202.32.90.90?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 420232. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 4202.32.90.90?

4202.32.90.90 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 4202.32.90.90 im Zolltarif eingeordnet?

4202.32.90.90 steht in dieser Hierarchie: 42 LEDERWAREN; SATTLERWAREN; REISEARTIKEL, HANDTASCHEN UND ÄHNLICHE BEHÄLTNISSE;WAREN AUS DÄRMEN > 4202 Reisekoffer, Handkoffer, Kosmetikkoffer und Aktenkoffer, Aktentaschen, Schultaschen, Brillenetuis, Etuis für Ferngläser, Fotoapparate, Filmkameras, Musikinstrumente oder Waffen und ähnliche Behältnisse; Reisetaschen, Isoliertaschen für Nahrungsmittel oder Getränke, Toilettentaschen (Necessaires), Rucksäcke, Handtaschen, Einkaufstaschen, Brieftaschen, Geldbörsen, Kartentaschen, Zigarettenetuis, Tabakbeutel, Werkzeugtaschen, Taschen für Sportartikel, Schachteln für Flakons oder Schmuckwaren, Puderdosen, Besteckkästen und ähnliche Behältnisse, aus Leder, rekonstituiertem Leder, Kunststofffolien, Spinnstoffen, Vulkanfiber oder Pappe, oder ganz oder überwiegend mit diesen Stoffen oder mit Papier überzogen > 420232 Taschen- oder Handtaschenartikel, mit Außenseite aus Kunststofffolien oder Spinnstoffen > 42023290 aus Spinnstoffen. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 4202.32.90.90?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 4202.32.90.90 erfasst, zum Beispiel FRBTIFR-BTI-2026-02894. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 4202.32.90.90?

TARIC-Code 4202.32.90.90 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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