Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 4602.90.00: Korbmacherwaren und andere Waren, andere

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 4602.90.00 steht für Korbmacherwaren und andere Waren, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 4,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

4602.90.00 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 46. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
4602.90.00
Drittlandszoll
4,7 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 46FLECHTWAREN UND KORBMACHERWAREN
  2. 4602Korbmacherwaren und andere Waren, unmittelbar aus Flechtstoffen oder aus Waren der Position 4601 hergestellt; Waren aus Luffa
  3. 4602.90andere
  4. 4602.90.00Korbmacherwaren und andere Waren, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 4602.90.00

HS-Code4602.906 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code4602.90.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll4,7 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
San Marino0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI22604/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-07-28

Nach den Angaben der Antragstellerin sowie dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich um ein rechteckiges Sichtschutz-Modul. Das Erzeugnis besteht aus einem formgebenden Stahlrahmen, der vollflächig mit 0,6 cm dicken, beigefarbenen Röhrchen aus Kunststoff (Flechtstoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 46) umflochten ist (sog. Polyrattan). Die in unterschiedlichen Abmessungen (Höhen 150-180 cm; Breiten 90-120 cm) erhältliche Ware ist zur Verwendung als Wind- und Sichtschutz für den Balkon, Garten oder die Terrasse bestimmt und kann hierzu an Aluminiumpfosten (nicht Gegenstand des Gutachtens) montiert werden. Im Hinblick auf den Umfang und die Bedeutung für die Verwendung bestimmen die Flechtstoffe den Charakter des Sichtschutzes. Zolltarifrechtlich handelt es sich um eine "Andere Ware aus Flechtstoffen, unmittelbar aus nicht pflanzlichen Flechtstoffen hergestellt".

DEBTI51966/24-1Erteilt von DEGültig bis 2028-02-23

Nach den Angaben der Antragstellerin sowie dem vorliegenden Materialmuster handelt es sich um eine sogenannte Abdeckung für Mülltonnen. Das quaderförmige, unten offene Erzeugnis besteht aus einem Gestell aus Metall, welches mit Seitenwänden aus einem braunen Polyrattangeflecht (miteinander verflochtene, ca. 1 cm breite Kunststoffstreifen, Flechtstoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 46) ausgestattet ist. Auf der Vorderseite der Ware befinden sich zwei Türen. Die Abdeckung dient dazu, zwei Haushaltsmülltonnen aufzunehmen und diese zu verdecken. Hinsichtlich des Umfanges und der Bedeutung für die Verwendung als Mülltonnenabdeckung bestimmen die Geflechte der Position 4601 den Charakter der aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzten Ware. Zolltarifrechtlich handelt es sich um eine „Flechtware, aus Waren der Position 4601 hergestellt, nicht aus pflanzlichen Stoffen“.

FRBTIFR-BTI-2024-04857Erteilt von FRGültig bis 2027-11-21

Ouvrage de vannerie obtenu à partir de matières à tresser, de type sac cabas, majoritairement confectionné en lames de papier torsadées, tressées et entrelacées, doté de deux anses en cuir, d'une doublure intérieure en papier, d'une doublure extérieure en lin ainsi que d'une garniture en cuir. L’article est destiné à transporter des objets dans diverses situations (achats, plage, ect).

FRBTIFR-BTI-2024-05615Erteilt von FRGültig bis 2027-10-07

Ouvrage de vannerie obtenu directement en forme à partir de matières à tresser, de type petite mallette, dont la surface extérieure est selon les déclarations de l'opérateur en lames de papier torsadées, tressées et entrelacées, doté de deux anses et équipé d'un dispositif de fermeture en simili-cuir et métal. L'article est décoré à l'aide de deux pièces de coton en forme d'oreille encadrant les anses, d'une paire d'yeux et d'un museau en feutrine appliqués sur la face externe de la mallette.

DEBTI50289/22-1Erteilt von DEGültig bis 2026-02-12

Nach den Angaben der Antragstellerin sowie dem vorgelegten Warenmuster handelt es um ein rechteckiges Sichtschutz-Modul. Das Erzeugnis besteht aus einem formgebenden Stahlrahmen, der vollflächig mit 0,6 cm dicken Röhrchen aus Kunststoff (Flechtstoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 46) umflochten ist (sog. Polyrattan). Die in unterschiedlichen Farben (dunkelbraun und steinfarben) und Abmessungen (Höhen 150-180; Breiten 90-120 cm) erhältliche Ware ist zur Verwendung als Wind- und Sichtschutz für den Balkon, Garten oder die Terrasse bestimmt und kann hierzu an Aluminiumpfosten (nicht Gegenstand des Gutachtens) montiert werden. Im Hinblick auf den Umfang und die Bedeutung für die Verwendung bestimmen die Flechtstoffe den Charakter des Sichtschutzes. Zolltarifrechtlich handelt es sich um eine "Andere Ware aus Flechtstoffen, unmittelbar aus nicht pflanzlichen Flechtstoffen hergestellt".

DEBTI11414/19-1Erteilt von DEGültig bis 2022-04-14

Nach den Angaben der Antragstellerin sowie dem vorliegenden Warenmuster handelt es bei dem als "Hawairock Bunt, Modell: CQ-004, Hawaii Rock Bastrock Hula Skirt Orange: Modell: CQ-004" bezeichneten Erzeugnis um einen so genannten Hula-Rock mit einer Länge von ca. 75 bis 80 cm, bestehend aus gefalteten Streifen aus orangefarbener Kunststofffolie mit einer Breite von mehr als 5 mm (somit Flechtstoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 46; charakterverleihend). Die Streifen sind an der Oberseite mittels gummielastischer Spinnstoffgarne in Flechttechnik auf einer Breite von ca. 2,5 cm parallel aneinandergefügt (Ware der Position 4601), so dass ein elastisches Bündchen entsteht. Das Bündchen ist mit einem Klettverschluss zum Schließen des Rockes versehen sowie auf der Außenseite mit einigen Spinnstoffblüten verziert. Eine Einreihung als Karnevalsartikel im Sinne der Position 9505 kommt auf Grund des eigenen Gebrauchswertes als Kleidung nicht in Betracht. Das Erzeugnis ist in einem klarsichtigen Polybeutel verpackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um eine "aus Waren der Position 4601 hergestellte Flechtstoffware, nicht aus pflanzlichen Stoffen".

DEBTI31744/18-1Erteilt von DEGültig bis 2021-09-23

Nach den Antragsangaben und dem vorliegenden Warenmuster handelt es sich bei der Ware (Basket 31 cm brown (plastics)) um einen nahezu rechteckigen, etwa 31 x 27 x 12 cm großen Brotkorb. Dieser ist unmittelbar aus miteinander verflochtenen, etwa 3 mm dicken, hohlen, braunen Kunststoffmonofilen (Flechtstoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 46) hergestellt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um eine "unmittelbar aus anderen als pflanzlichen Stoffen hergestellte Korbmacherware".

AT2015/000449Erteilt von ATGültig bis 2021-07-27

Korbmacherware in Form eines Korbes - quaderförmig, nach oben hin offen, - mit den Maßen von ca. 40x30x23 cm (LxBxH), - unmittelbar hergestellt aus einem Polypropylen-Geflecht, - mit einer Innenlage aus einem Gewirke aus Leinen versehen, welches über den Korbrand gezogen und einem Knopf fixiert ist, - hinsichtlich des Umfanges und der Bedeutung für die Verwendung bestimmt der Flechtstoff den Charakter der Ware, - der Korb bildet mit vier anderen (teilweise truhenartigen) Wäschekörben (nicht Gegenstand dieser VZTA) eine Verkaufseinheit, eine Warenzusammenstellung im Sinne der AV 3b liegt aufgrund des fehlenden gemeinsamen Bedarfs nicht vor. (Abbildung siehe Anlage, Angaben laut Antragsteller)

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 4602

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Vorbehaltlich der im Teil „Allgemeines“ der Erläuterungen zu diesem Kapitel aufgeführten Ausnahmen gehören zu dieser Position: 1) Waren unmittelbar aus Flechtstoffen hergestellt. 2) Fertigwaren aus bereits miteinander verbundenen Waren der Pos. 4601, z. B. aus Geflechten und ähnlichen Waren aus Flechtstoffen, in Flächenform verwebt oder parallel aneinandergefügt. Nicht zu dieser Position gehören jedoch Fertigwaren der Pos. 4601, wie Flechtstoffe, Geflechte und ähnliche Waren aus Flechtstoffen, in Flächenform verwebt oder parallel aneinandergefügt, auch wenn sie dadurch den Charakter von Fertigwaren erhalten haben (z. B. Matten, Strohmatten, Gittergeflechte), siehe Erläuterungen zum Harmonisierten System zu Pos. 4601, Abschnitt B) zweiter Absatz und 3) Waren aus Luffa (z. B. Frottierhandschuhe, Tampons) auch gefüttert. …

Pos. 4602

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 650/90 der Kommission vom 16. März 1990 (ABl. EG Nr. L 71/11) (RV L 650/90), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1), geändert durch Durchführungsverordnung (EU) Nr. 441/2013 der Kommission vom 7. Mai 2013 (ABl. EU Nr. L 130) (RV L 441/13): Kranzförmiger Artikel mit verschiedenen Durchmessern (7–35 cm), bestehend aus ganzen Weidenzweigen, geschält, lediglich zusammengedreht und ineinander gesteckt (siehe Foto 1). Unterposition 4602 19 90 Einreihung gemäß den allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, der Anmerkung 1 zu Kapitel 6 sowie dem Wortlaut der KN-Code 4602, 4602 19 und 4602 19 90 . …

Pos. 4602

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Der Ausschuss für den Zollkodex – Fachbereich zolltarifliche und statistische Nomenklatur – hat auf der 178. Sitzung entschieden, dass „Katzenkörbchen / Hundekörbchen aus Flechtstoffen“ in die Position 4602 einzureihen ist: Warenbeschaffenheit: Katzenkörbchen / Hundekörbchen aus Flechtstoffen in verschiedenen Größen, z. B. - ca. 52 x 52 x 28 cm großer Weidenkorb für Katzen mit einem eingelegten (abnehmbaren) Kissen aus Spinnstoff ausgestattet, - Weidenkorb (in verschiedenen Größen) für Hunde, mit einem Spinnstofffutter ausgekleidet und einem eingelegten (abnehmbaren) Kissen aus Spinnstoff ausgestattet. Die Waren dienen dazu Hunden oder Katzen als Ruheplatz zu dienen. …

Kapitel 46

1. Als „Flechtstoffe" im Sinne dieses Kapitels gelten Stoffe, die aufgrund ihrer Beschaffenheit und Form zum Flechten, Weben oder für ähnliche Verarbeitungsverfahren geeignet sind; dazu gehören insbesondere Stroh, Korbweiden/Flechtweiden, Bambus und Rattan, Binsen, Schilf, Holzspan, Streifen aus anderen pflanzlichen Material (z. B. Streifen aus Rinde, schmale Blätter und Raffiabast oder andere Streifen, die aus breiten Blättern gewonnen wurden), nicht versponnene natürliche Spinnfasern, Monofile und Streifen oder dergleichen aus Kunststoffen sowie Streifen aus Papier, jedoch nicht Streifen aus Leder, rekonstituiertem Leder, Filz oder Vliesstoffen, Menschenhaar, Rosshaar, Vorgarne und Garne aus Spinnstoffen sowie Monofilamente und Streifen oder dergleichen des Kapitels 54 (RV E4601000). 2. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 4602.90.00?

Die Zolltarifnummer 4602.90.00 umfasst Korbmacherwaren und andere Waren, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 4602.90.00?

Der Drittlandszollsatz für 4602.90.00 beträgt 4,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 4602.90.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 460290. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 4602.90.00?

4602.90.00 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 4602.90.00 im Zolltarif eingeordnet?

4602.90.00 steht in dieser Hierarchie: 46 FLECHTWAREN UND KORBMACHERWAREN > 4602 Korbmacherwaren und andere Waren, unmittelbar aus Flechtstoffen oder aus Waren der Position 4601 hergestellt; Waren aus Luffa > 460290 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 4602.90.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 4602.90.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI22604/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 4602.90.00?

KN-Code 4602.90.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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