Zolltarifnummer 5911.90.99.90: Erzeugnisse und Waren des technischen Bedarfs, andere
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 5911.90.99.90 steht für Erzeugnisse und Waren des technischen Bedarfs, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 6 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
5911.90.99.90 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 59. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 5911.90.99.90
- Drittlandszoll
- 6 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 59GETRÄNKTE, BESTRICHENE, ÜBERZOGENE ODER MIT LAGEN VERSEHENE GEWEBE; WAREN DES TECHNISCHEN BEDARFS, AUS SPINNSTOFFEN
- 5911Erzeugnisse und Waren des technischen Bedarfs, aus Spinnstoffen, aufgeführt in Anmerkung 7 zu diesem Kapitel
- 5911.90andere
- 5911.90.99andere, andere
- 5911.90.99.90Erzeugnisse und Waren des technischen Bedarfs, andere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 5911.90.99.90
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 6 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ukraine | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Einhängetasche für Förderanlagen, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- annähernd quaderförmig; oben und an den Seiten teilweise offen sowie mit einer länger ge- arbeiteten Seitenfläche, in den Abmessungen von 74 , 5 cm x 47 cm x 23 , 5 cm, -- aus ca. 0 , 2 mm dicken, einfarbigen, einseitig (Außenseite) mit dem bloßen Auge wahrnehmbar mit Kunststoff überzogenen Geweben aus Polyester (synthetische Chemiefasern), -- auf einer Seitenfläche mit einem aufgenähten, ca. 27 cm x 44 , 5 cm großen Zuschnitt aus Kunststoff (Polyethylen) versehen, -- an der Bodenkante mit zwei Ablauföffnungen, -- am oberen Rand umgeschlagen und teilweise zusammengenäht, -- soll als Einhängetasche für Förderanlagen verwendet werden, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - stellt sich nicht als Behältnis der Position 4202 dar, da die Ware weder namentlich im Positions- wortlaut genannt, noch einem der dort genannten Behältnisse ähnlich ist, - weist von der Konzeption her besondere Merkmale auf, die erkennen lassen, dass es sich um eine Ware des technischen Bedarfs aus Spinnstoffen handelt, - die Gewebe verleihen der Ware im Hinblick auf den Umfang und die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung ihren wesentlichen Charakter. "Ware des technischen Bedarfs aus Spinnstoffen, aufgeführt in Anmerkung 8 zu diesem Kapitel, andere als in den TARIC-Codes 5911 1000 00 bis 5911 9099 50 genannte"
Innenraumfilter (Partikelfilter), Foto siehe Anlage, - in einem bedruckten Pappkarton verpackt, - quaderförmig, in den Abmessungen (L x B x H) von laut Antrag 21 , 7 cm x 19 , 4 cm x 2 , 5 cm, - laut Untersuchung aus einer lamellenartig gefalteten Filterfläche aus einem thermisch verfestigten Vliesstoff aus synthetischen Spinnstoffen (Meterware der Position 5603), die laut Antrag in einen Kunststoff-/Faserrahmen eingeklebt ist, - laut Antrag ist der Luftfilter zum Einsatz in Kraftfahrzeugen bestimmt und filtriert Staub, Pollen und Feinstaub aus der in den Fahrzeuginnenraum einströmenden Luft, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - weist von der Konzeption her besondere Merkmale auf, die erkennen lassen, dass es sich um eine Ware des technischen Bedarfs aus Spinnstoffen handelt. "Ware des technischen Bedarfs aus Spinnstoffen, aufgeführt in Anmerkung 8 zu diesem Kapitel, andere als in den Unterpositionen (HS) 5911 10 bis 5911 40 genannte, aus Vliesstoffen, andere als in den TARIC-Codes 5911 9091 00 bis 5911 9099 50 genannte"
Filtersatz, Foto siehe Anlage, - Warenzusammenstellung, bestehend aus drei Hydraulikfiltern, Dichtungen, Schrauben sowie einem Dauermagneten, - gemeinsam in einem bedruckten Pappkarton für den Einzelverkauf aufgemacht und zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs zusammengestellt, - zwei Filter (jeweils): -- in Form eines zylinderförmigen Filters, --- mit einer Oberlage: ---- aus zwei Lagen, lamellenartig gefalteten Vliesstoff aus Spinnstoffen und einer Lage, lamellenartig gefalteten Vliesstoff aus Glasfasern, --- mit einer auf Unterlage: ---- aus einem Gewebe aus Monofilamenten (mit einer Dicke von weniger als 1mm), -- auf einem gitterartigen Stützkörper aus Kunststoff, -- weisen von der Konzeption her besondere Merkmale auf, die erkennen lassen, dass es sich um Waren des technischen Bedarfs aus Spinnstoffen handelt, -- im Hinblick auf die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung sind alle Lagen gleichbedeutend; im Hinblick auf die Menge und den Umfang bestimmen jedoch die Spinnstoffe (Vliesstoffe aus Spinnstoffen und das Gewebe aus Monofilen) den Charakter der Ware, - ein Filter: -- aus einem mit fest verbautem Filtermaterial aus Vliesstoffen und einem Gewebe aus unedlem Metall in einem spezifisch gefertigtem Gehäuse mit Ein- und Auslassöffnung aus Kunststoff, -- zum Einbau in ein Automatikgetriebe bei der Durchführung des Ölwechsels eines Kraftfahrzeugs, - Dichtungen: -- in unterschiedlichen Größen, -- aus augenscheinlich Weichkautschuk, - Schrauben: -- mit einer Länge von ca. 3 cm, -- aus augenscheinlich unedlem Metall, - Dauermagnet: -- aus augenscheinlich Metall, - dient der Durchführung eines Ölwechsels an einem Kraftfahrzeug, - insbesondere im Hinblick auf die Menge und den Wert bestimmen die Filter aus Spinnstoff den Charakter der Warenzusammenstellung, somit keine Ware der Position 8421. "Waren des technischen Bedarfs aus Spinnstoffen, aufgeführt in Anmerkung 8 zu diesem Kapitel, andere als in den TARiC-Codes 5911 1000 00 bis 5911 9099 50 genannte"
Ware des technischen Bedarfs, Foto siehe Anlage, - in einer Kunststofffolie mit bedrucktem Papiereinleger verschweißt, - in Form eines Hohlzylinders mit einem Außendurchmesser von ca. 10 , 9 cm und einer Länge von ca. 51 ,1 cm, - aus einem Vliesstoff aus heißluftgezogenen (meltblown) Chemiefasern (laut Antrag Polypropylen), - abgepasst hergestellt und gebrauchsfertig (somit konfektioniert), - wird als Filterelement in einem Wasserfilter verwendet und dient dem Filtrieren oder Reinigen von Flüssigkeiten, - weist von der Konzeption her besondere Merkmale auf, die erkennen lassen, dass es sich um eine Ware des technischen Bedarfs handelt, - keine Ware der Position 8421, da Waren des technischen Bedarfs aus Spinnstoffen vom Abschnitt XVI ausgenommen sind. "Ware des technischen Bedarfs aus Spinnstoffen, aufgeführt in Anmerkung 8 zu diesem Kapitel, andere als in den Unterpositionen (HS) 5911 10 bis 5911 40 genannte, aus Vliesstoffen, andere als in den TARIC-Codes 5911 9091 00 bis 5911 9099 50 genannte"
Article textile de type pré-filtre, confectionné en étoffe de bonneterie de fibres synthétiques (Polyester), tissé et cousu par une machine, adaptable sur un skimmer de piscine et ou de spa. Le produit se présente sous la forme d'une pochette dotée d'une bande resserrante sur le pourtour de son ouverture et d'une attache en matière plastique permettant l'accroche sur le fond du panier. Cet article est résistant au chlore et s’adapte à tous les paniers d’un diamètre de 24 cm maximum. Ce sac de filtration permet un entretien plus rapide lors du nettoyage du skimmer. L’article est conditionné pour la vente au détail en lot de 12 unités dans une boite en carton, imprimée.
Article confectionné en matière textile de nontissé de fibres synthétiques (polyéthylène – PE), se présentant sous la forme d’un filtre pour skimmer de piscine, en forme de fleur. Ce filtre est doté d’une pastille ronde en matière plastique placée au centre de l’article, et comporte une inscription sur une face, et un petit trou sur l’autre face. L’article est également doté d’un clip de flottaison de couleur jaune en matière plastique (polychlorure de vinyle – PVC). Le filtre se fixe dans un skimmer, et est destiné à absorber les corps gras à la surface de l'eau. L'article est conditionné pour la vente au détail dans un emballage cartonné.
Cartouche cylindrique de filtration constituée d'un filtre en matière textile (tissu non tissé), de lamelles pliées (90 plis) et d'une ossature en matières plastiques. Cette pièce sera positionnée dans un épurateur (non inclus) afin d'effectuer la filtration et l'épuration de l'eau. La cartouche de filtration est destinée aux eaux des piscines et des spas. Conditionné par lot de 6 cartouches filtrantes. Dimensions : 10.6 x 6.7cm.
Ware des technischen Bedarfs, Foto siehe Anlage, - in einer Kunststofffolie mit bedrucktem Papiereinleger verschweißt, - in Form eines Hohlzylinders mit einem Außendurchmesser von ca. 5 , 9 cm, einem Innendurch- messer von ca. 2 , 9 cm und einer Länge von ca. 25 , 4 cm, - aus einem Vliesstoff aus heißluftgezogenen (meltblown) Chemiefasern (laut Antrag Polypropylen), - abgepasst hergestellt und gebrauchsfertig (somit konfektioniert), - wird als Filterelement in einem Wasserfilter verwendet und dient dem Filtrieren oder Reinigen von Flüssigkeiten, - weist von der Konzeption her besondere Merkmale auf, die erkennen lassen, dass es sich um eine Ware des technischen Bedarfs handelt. "Ware des technischen Bedarfs aus Spinnstoffen, aufgeführt in Anmerkung 8 zu diesem Kapitel, andere als in den Unterpositionen (HS) 5911 10 bis 5911 40 genannte, aus Geweben, andere als in den TARIC-Codes 5911 9091 00 bis 5911 9099 50 genannte"
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterpositionen 5911 9010 bis 5911 90 99: Hierher gehören die in den Erläuterungen zu Position 5911 des HS, Buchstabe A genannten Spinnstoffwaren, ausgenommen die in den Unterpositionen 5911 1000, 5911 2000 und 5911 4000 genannten Gewebe, sowie die in den Erläuterungen zu Position 5911 des HS, Buchstabe B aufgezählten Waren, mit Ausnahme von konfektionierter Müllergaze, die zu Unterposition 5911 2000 gehört, und der zu den Unterpositionen 5911 3111 bis 5911 3290 gehörenden Waren. Wegen der Einreihung von Waren aus aneinander befestigten Monofilspiralen, die wie Gewebe und Filze auf Papiermaschinen oder ähnlichen Maschinen verwendet werden, siehe die Erläuterungen zu Unterposition 5911 90 des HS.
Zu Unterposition 5911 90: Waren aus verbundenen Monofilspiralen für ähnliche Verwendungszwecke wie die Gewebe und Filze der auf Papiermaschinen oder ähnlichen Maschinen verwendeten Art gehören zu dieser Unterposition und nicht zu UPos. 5911 31 oder 5911 32.
Zu Unterposition 5911 90: 1. Filterstoffe zum Reinigen der Luft, hergestellt durch Übereinanderlegen von mehreren Floren aus synthetischen Fasern, untereinander mit Kunststoff verbunden, einseitig mit einer Klebemasse bestrichen: Anders als quadratisch oder rechteckig zugeschnitten oder, ohne Rücksicht auf die Form, zusätzlich bearbeitet (Anbringen von Randeinfassungen, Bändern, Ösen usw.).
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EU) Nr. 336/2010 der Kommission vom 21. April 2010 (ABl. EU Nr. L 102/10) (RV L 102/10): 2. Eine Scheibe mit einem Durchmesser von etwa 580 mm und einer Dicke von etwa 2 mm, bestehend aus zwei Schichten von synthetischem Filz, von denen eine mit einem polymeren Bindemittel (Polyurethan) imprägniert ist (so genannte „Poromerscheibe“). Die andere Schicht hat eine durch eine abziehbare Kunststofffolie geschützte Klebebeschichtung Das Erzeugnis wird mit Maschinen zur Herstellung von Silizium- und Halbleiterscheiben (Wafers) verwendet. Es wird auf dem Trägerkopf eines auswechselbaren Werkzeugs solcher Maschinen angebracht, um die Wafers zu ebnen, zu glätten und zu polieren. …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 5911.90.99.90?
Die Zolltarifnummer 5911.90.99.90 umfasst Erzeugnisse und Waren des technischen Bedarfs, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 5911.90.99.90?
Der Drittlandszollsatz für 5911.90.99.90 beträgt 6 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 5911.90.99.90?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 591190. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 5911.90.99.90?
5911.90.99.90 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 5911.90.99.90 im Zolltarif eingeordnet?
5911.90.99.90 steht in dieser Hierarchie: 59 GETRÄNKTE, BESTRICHENE, ÜBERZOGENE ODER MIT LAGEN VERSEHENE GEWEBE; WAREN DES TECHNISCHEN BEDARFS, AUS SPINNSTOFFEN > 5911 Erzeugnisse und Waren des technischen Bedarfs, aus Spinnstoffen, aufgeführt in Anmerkung 7 zu diesem Kapitel > 591190 andere > 59119099 andere, andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 5911.90.99.90?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 5911.90.99.90 erfasst, zum Beispiel DEBTI33648/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 5911.90.99.90?
TARIC-Code 5911.90.99.90 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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