Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 6110.20.91.00: Pullover, für Männer oder Knaben

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 6110.20.91.00 steht für Pullover, für Männer oder Knaben. Der Drittlandszollsatz beträgt 12 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

6110.20.91.00 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 61. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
6110.20.91.00
Drittlandszoll
12 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 61KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN
  2. 6110Pullover, Strickjacken, Westen und ähnliche Waren, einschließlich Unterziehpullis, aus Gewirken oder Gestricken
  3. 6110.20aus Baumwolle
  4. 6110.20.91für Männer oder Knaben
  5. 6110.20.91.00Pullover, für Männer oder Knaben

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6110.20.91.00

HS-Code6110.206 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code6110.20.918 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code6110.20.91.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll12 %MFN
Neuseeland0 %Preferential tariff quota
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ukraine0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI23160/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-07-20

Strickjacke, in Kindergröße, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- in verschiedenen Farbausführungen, -- in einem Polybeutel verpackt, -- aus ca. 1,3 mm dicken Schlingengewirken mit einer Schlingenoberfläche und einem Grund aus 80 % Baumwolle und 20 % Polyester (synthetische Chemiefasern), -- über die Taille reichend, -- mit einer Kapuze, -- vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit Reißverschluss; am oberen Rand mit einer kurzen Überlappung von links über rechts (Knabenkleidung), -- mit langen Ärmeln, an den Ärmelenden mit angesetzten, doppelt gearbeiteten Bündchen, -- vorn mit zwei aufgesetzten Taschen (sog. Kängurutaschen) unterhalb der Taille, -- am unteren Rand mit einem angesetzten, doppelt gearbeiteten, nicht verengenden Bund, - ist nicht für Kleinkinder mit einer Körpergröße von bis zu 86 cm bestimmt. - weist weder aufgrund der Ausstattung noch des Schnitts eine gewisse Formfestigkeit auf, somit keine Jacke. "Strickjacke, aus Gewirken, aus Baumwolle, für Knaben"

DKBTI23-1185153Erteilt von DKGültig bis 2026-11-26

Varen er en sweatshirt af trikotage, med ribkant ved manchetterne og langs den nederste kant. Varen har en hætte, og en stor lomme påsyet på forsiden. Hættens kant overlapper venstre over højre på forsiden. Varen er en beklædningsgenstand, beregnet til at blive båret på overkroppen. Varen er ifølge det oplyste tiltænkt anvendt til mænd. Efter det oplyste består varen af bomuld og polyester. Varen er sammenføjet ved syning Varen foreligger i flere størrelser og farver.

DEBTI23601/22-1Erteilt von DEGültig bis 2025-08-14

Pullover, sog. Polo-Sweater, Größe M, Foto siehe Anlage, - aus ca. 1,4 mm dicken, einseitig (innen) gerauten, buntgewirkten Gewirken (melierte Garne) aus laut Antrag 100 % Baumwolle, - über den Schritt reichend (Rückenlänge: ca. 75 cm), - ungefüttert, - mit einem Umlegekragen, - vorn mit einer nicht durchgehenden Öffnung mit Knopfverschluss von links über rechts (Männer- kleidung), u. a. somit kein Unterziehpulli, - mit langen Ärmeln; an den Ärmelenden mit doppelt gearbeiteten, verengenden Bündchen, - am unteren Rand mit einem doppelt gearbeiteten, angesetzten, verengenden Bund, - erfüllt die Merkmale zur Einreihung als Pullover, u. a. somit kein Hemd oder Blouson. "Pullover, aus Gewirken, aus Baumwolle, kein Unterziehpulli, für Männer"

DEBTI47737/21-1Erteilt von DEGültig bis 2024-12-15

Pullover, sog. Men's Heather Hoody, Größe L, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - aus ca. 1,6 mm dicken, buntgewirkten, einseitig (Innenseite) gerauten Gewirken (melierte Garne) aus laut Antrag 60 % Baumwolle und 40 % Polyester (synthetische Chemiefasern); u. a. aufgrund der Gewirkedicke kein Unterziehpulli, - über die Taille reichend (Rückenlänge: ca. 73 cm), - mit einer Kapuze mit Kordelzug, deren Ränder vorn von links auf rechts überlappen (Männerkleidung), - ohne Öffnung und ohne Verschluss, - mit langen Ärmeln, - am unteren Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt. "Pullover, aus Gewirken, aus Baumwolle, kein Unterziehpulli, für Männer"

DEBTI31682/21-2Erteilt von DEGültig bis 2024-09-05

Strickjacke, sog. Kapuzenjacke, in Kindergröße, Foto siehe Anlage, - veranschaulicht durch ein Warenmuster der Größe 74/80, - laut Antrag in verschiedenen Farbausführungen, - in einem Polybeutel verpackt, - aus ca. 1,3 mm dicken Schlingengewirken aus laut Antrag 80 % Baumwolle und 20 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - über die Taille reichend, - mit einer Kapuze, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit Reißverschluss; am oberen Rand mit einer kurzen Überlappung von links über rechts (Knabenkleidung), - mit langen Ärmeln, an den Ärmelenden mit angesetzten, doppelt gearbeiteten Bündchen, - vorn mit zwei aufgesetzten Taschen (sog. Kängurutaschen) unterhalb der Taille, - am unteren Rand mit einem angesetzten, doppelt gearbeiteten, nicht verengenden Bund, - ist nicht für Kleinkinder mit einer Körpergröße von bis zu 86 cm bestimmt. - weist weder aufgrund der Ausstattung (ungefüttert) noch des Schnitts (nicht in Bahnen gearbeitet) eine gewisse Formfestigkeit auf, somit keine Jacke. "Strickjacke, aus Gewirken, aus Baumwolle, für Knaben"

IEBTI21NT-14-1268-DECErteilt von IEGültig bis 2024-05-19

Men's Hooded Jumper made of 80% Cotton and 20% Polyester. Black in colour. Knitted

DE6663/16-1Erteilt von DEGültig bis 2022-04-20

Pulloverähnliches Kleidungsstück, sog. Strick Pullover, Art. RSA0435, Größe XS/S, Foto siehe Anlage, - aus ca. 1,4 mm dicken, buntgewirkten Gewirken aus laut Antrag 75 % Baumwolle und 25 % Acryl (synthetische Chemiefasern); u. a. aufgrund der Gewirkedicke kein Unterziehpulli, - über die Taille reichend (Rückenlänge: ca. 76 cm), vorn bis zu 5 cm kürzer gearbeitet, - mit einer Kapuze, deren Ränder vorn von links auf rechts überlappen (Männerkleidung), - ohne Öffnung und ohne Verschluss, - mit langen Ärmeln, - am unteren Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt. "Pulloverähnliches Kleidungsstück, aus Gewirken, aus Baumwolle, kein Unterziehpulli, für Männer"

DE23379/15-1Erteilt von DEGültig bis 2022-01-17

Pullover, sog. Strickkleid aus Baumwolle für Frauen, Art. 5398, in Einheitsgröße, Foto siehe Anlage, - aus ca. 1 mm dicken, einseitig (Innenseite) gerauten, einfarbigen Gewirken aus laut Antrag 100 % Baumwolle; u. a. aufgrund der Gewirkedicke kein Unterziehpulli, - über den Schritt reichend (Rückenlänge: ca. 83 cm), - mit einer Kapuze mit Tunnelzug, vorn mit einer Überlappung von links über rechts (Männerkleid), somit kein Kleid, - mit langen Ärmeln; an den Ärmelenden mit gerippt gewirkten, verengenden Bündchen, - vorn mit einer offenen, aufgesetzten Tasche unterhalb der Taille, - am unteren Rand mit einem angesetzten, gerippt gewirkten, leicht verengenden Bund. "Pullover, aus Gewirken, aus Baumwolle, kein Unterziehpulli, für Frauen"

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 6110

Zu Unterposition 6110 20: 1. Ärmelloses Kleidungsstück mit rundem Halsausschnitt, dazu bestimmt, den Oberkörper zu bedecken, knapp an die Taille reichend. Dieses pulloverähnliche Kleidungsstück besteht ganz aus Gewirken oder Gestricken (100 % Baumwolle). Es hat am Halsausschnitt, an den Armausschnitten und am unteren Rand angenähte Wirkbündchen (100 % Baumwolle) von gleicher Farbe, aber von anderer Gewirke-(Gestricke-)Struktur. Dieses Kleidungsstück ist Teil einer Warenzusammenstellung, deren anderer Bestandteil eine kurze Hose (Shorts) von gleicher Farbe und gleichem Flächenerzeugnis, aber ohne Wirkbündchen ist. Anwendung der Anmerkung 3 b) zu Kapitel 61 und der Anmerkung 14 zu Abschnitt XI. Siehe auch Avis 6104 62/1. 2. …

Pos. 6110

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Fernschreiben der Kommission der EG vom 27. Februar 1988 Nr.: 42684 (11. Sitzung des Nomenklatur-Ausschusses) Folgende Kleidungsstücke gehören als „Pullover und ähnliche Waren“ zu Pos. 6110: 1. Kleidungsstück aus Gewirken (Baumwolle), den Oberkörper bedeckend, mit enganliegenden kurzen Ärmeln, mit geripptem Bündchen am runden halsnahen Ausschnitt, mit einer Innenlage aus Gewirken, die am unteren Ende des Kleidungsstückes und an den Ärmelenden festgenäht ist, so dass das Kleidungsstück gewendet getragen werden kann (Abb. 294 1)). 2. Kleidungsstück aus Gewirken (65 % Polyester, 35 % Baumwolle), den Oberkörper bedeckend, bis zur Taille reichend, mit einem angesetzten Bund in der Taille, schmalen Trägern, weiten Armlöchern, vorn und hinten tief ausgeschnitten (Abb. 313 1)). Verordnung (EWG) Nr. 2368/90 der Kommission vom 9. …

Pos. 6110

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgerichts Rheinland - Pfalz vom 21. Oktober 2004 Az.: 6 K 2735/03 Z Tatbestand: Streitig ist, ob die mit den verbindlichen Zolltarifauskünften … vorgenommenen Einreihungen einer zweiteiligen Warenzusammenstellung (Pullover und Hose) in die Zollnomenklatur zutreffend ist. Die Klägerin beantragte … bei der Zolltechnischen Prüfungs- und Lehranstalt … (ZPLA) die Erteilung einer verbindlichen Zolltarifauskunft (vZTA) für eine von ihr als Schlafanzug, Art. Nr. 13918, Style B, bezeichnete Ware. …Bei dem vorliegenden Warenmuster handelt es sich um eine zweiteilige Zusammenstellung von Hose und Pullover der Kindergröße 116. Beide Teile bestehen aus einem 0,6 mm dicken Baumwollgewirke. Das Oberteil besteht aus drei verschiedenfarbigen Gewirken, das Rückenteil und ca. …

Pos. 6110

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Leichte Kleidungsstücke liegen vor, wenn die Dicke des Gewirkes oder Gestrickes 1 mm oder weniger beträgt. Strickjackenähnliche Ware (408. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex, 16.10.2006, TAXUD/8622/2006).

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 6110.20.91.00?

Die Zolltarifnummer 6110.20.91.00 umfasst Pullover, für Männer oder Knaben. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 6110.20.91.00?

Der Drittlandszollsatz für 6110.20.91.00 beträgt 12 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 6110.20.91.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 611020. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6110.20.91.00?

6110.20.91.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 6110.20.91.00 im Zolltarif eingeordnet?

6110.20.91.00 steht in dieser Hierarchie: 61 KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN > 6110 Pullover, Strickjacken, Westen und ähnliche Waren, einschließlich Unterziehpullis, aus Gewirken oder Gestricken > 611020 aus Baumwolle > 61102091 für Männer oder Knaben. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6110.20.91.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6110.20.91.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI23160/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 6110.20.91.00?

TARIC-Code 6110.20.91.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Mehr zur Einreihung

Mehr als ein Produkt einzureihen?

Diese Seite zeigt eine Nummer. Zolltarif-Finder tarifiert ganze Warenlisten aus Excel, CSV oder Ihrem ERP, mit Begründung nach AV 1 bis 6, amtlichen Quellen, Compliance-Prüfung und prüfungssicheren Berichten.