Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 6110.30.10.00: Unterziehpullis

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 6110.30.10.00 steht für Unterziehpullis. Der Drittlandszollsatz beträgt 12 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

6110.30.10.00 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 61. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
6110.30.10.00
Drittlandszoll
12 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 61KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN
  2. 6110Pullover, Strickjacken, Westen und ähnliche Waren, einschließlich Unterziehpullis, aus Gewirken oder Gestricken
  3. 6110.30aus Chemiefasern
  4. 6110.30.10Unterziehpullis
  5. 6110.30.10.00Unterziehpullis

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6110.30.10.00

HS-Code6110.306 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code6110.30.108 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code6110.30.10.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll12 %MFN
Neuseeland0 %Preferential tariff quota
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ukraine0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI22717/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-08-02

Unterziehpulli, Größe S, Foto siehe Anlage, - aus ca. 0 , 4 mm (leichten) dicken, netzartig durchbrochen gearbeiteten Gewirken aus laut Antrag 86 % Polyester und 14 % Elasthan (synthetische Chemiefasern), mit mehr als 12 Maschen je linearen Zentimeter in jeder Richtung (feinmaschig), - über die Taille reichend (Rückenlänge: 48 , 5 cm), - mit einem enganliegenden, hohen Kragen (somit kein Kleidungsstück der Position 6109), - ohne Öffnung und ohne Verschluss, - mit langen, enganliegenden Ärmeln, - enganliegend gearbeitet (Brustumfang: ca. 84 cm), - am unteren Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - erfüllt die Merkmale zur Einreihung als Unterziehpulli, somit keine Kleidung der Position 6114. "Pullover (Unterziehpulli), aus Gewirken, aus Chemiefasern"

DEBTI49138/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-02-01

Unterziehpulli, Größe M, Foto siehe Anlage, - in einem bedruckten Karton verpackt, - aus ca. 0 , 6 mm (leichten) dicken, einfarbigen Gewirken aus laut Antrag 100 % Polyamid (synthe- tische Chemiefasern), mit mehr als 12 Maschen je linearen Zentimeter in jeder Richtung (fein- maschig), - über die Taille reichend (Rückenlänge: ca. 68 cm), - mit einem enganliegenden, hohen Kragen (somit kein Kleidungsstück der Position 6109), - ohne Öffnung und ohne Verschluss, - mit langen, enganliegenden Ärmeln, - enganliegend gearbeitet (Brustumfang: ca. 84 cm), - am unteren Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt. "Pullover (Unterziehpulli), aus Gewirken, aus Chemiefasern"

FRBTIFR-BTI-2024-02152Erteilt von FRGültig bis 2027-04-22

Article textile, de type sous-pull, sans dispositif d’ouverture, non reconnaissable comme étant pour hommes ou pour femmes, se présentant sous la forme d’un tee-shirt à manches longues, en étoffe de bonneterie selon les données transmises par l'opérateur. L’article comprend un col montant, des ourlets aux manches ainsi qu’à la base. Composition : 91% Polyester - 9% Elasthanne

DE6715/16-1Erteilt von DEGültig bis 2022-04-20

Unterziehpulli, sog. Strick Top, Art. RSATW3144, Größe M, Foto siehe Anlage, - aus ca. 0,6 mm dicken (leichten), einfarbigen Gewirken aus laut Antrag 94 % Viskose und 6 % Elasthan (beides Chemiefasern); mit mehr als zwölf Maschen je linearen Zentimeter in jeder Richtung (feinmaschig), - über die Taille reichend (Rückenlänge: ca. 56 cm), - mit einem enganliegenden, hohen Kragen, - ohne Öffnung und ohne Verschluss, - mit kurzen, enganliegenden Ärmeln, - enganliegend gearbeitet (Brustumfang: ca. 72 cm), - am unteren Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - erfüllt die Merkmale zur Einreihung als Unterziehpulli, somit keine Ware der Unterposition 6110 3099. "Pullover (Unterziehpulli), aus Gewirken, aus Chemiefasern"

FRBTIFR-BTI-2019-10409Erteilt von FRGültig bis 2022-04-07

Sous-pull en bonneterie de fibres artificielles (92% viscose et 8% élasthanne), près du corps, comportant des manches longues, un col cheminée avec une ouverture à l’arrière se fermant à l’aide de deux boutons. Le vêtement est muni d’un ourlet à la base et à l'extrémité des manches.

DE22755/15-1Erteilt von DEGültig bis 2021-12-27

Unterziehpulli, sog. Longsleeve, Art. RSAMOJ3117, Größe S, Foto siehe Anlage, - aus ca. 0,5 mm dicken (leichten), einfarbigen Gewirken aus laut Antrag 70 % Modal, 25 % Polyester und 5 % Elasthan (alles Chemiefasern); mit mehr als 12 Maschen je linearen Zentimeter in jeder Richtung (feinmaschig), - über die Taille reichend (Rückenlänge: ca. 53 cm), - mit einem enganliegenden, hohen Kragen, - ohne Öffnung und ohne Verschluss, - mit langen, enganliegenden Ärmeln, - enganliegend gearbeitet (Brustumfang: ca. 70 cm), - am unteren Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - erfüllt die Merkmale zur Einreihung als Unterziehpulli, somit keine Ware der Unterposition 6110 3099. "Unterziehpulli, aus Gewirken, aus Chemiefasern"

DE22501/15-1Erteilt von DEGültig bis 2021-12-27

Unterziehpulli, sog. Strick T-Shirt, Art. RSAPO305, Größe S, Foto siehe Anlage, - aus ca. 0,9 mm dicken (leichten), buntgewirkten Gewirken (melierte Garne) aus laut Antrag 79 % Viskose, 6 % Polyester, 5 % Elasthan (alles Chemiefasern) und 10 % Baumwolle; mit mehr als 12 Maschen je linearen Zentimeter in jeder Richtung (feinmaschig), - über die Taille reichend (Rückenlänge: ca. 51 cm), - mit einem enganliegenden, hohen Kragen, - ohne Öffnung und ohne Verschluss, - mit kurzen, enganliegenden Ärmeln, - enganliegend gearbeitet (Brustumfang: ca. 71 cm), - am unteren Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - erfüllt die Merkmale zur Einreihung als Unterziehpulli, somit keine Ware der Unterposition 6110 3099. "Unterziehpulli, aus Gewirken, aus Chemiefasern"

DE22750/15-1Erteilt von DEGültig bis 2021-12-06

Unterziehpulli, sog. Strick T-Shirt, Art. RSAPO305, Größe S, Foto siehe Anlage, - aus ca. 1,0 mm dicken (leichten), bedruckten Gewirken aus laut Antrag 93 % Viskose, 2% Polyester und 5 % Elasthan (alles Chemiefasern); mit mehr als 12 Maschen je linearen Zentimeter in jeder Richtung (feinmaschig), - über die Taille reichend (Rückenlänge: ca. 50 cm), - mit einem enganliegenden, hohen Kragen (somit kein T-Shirt), - ohne Öffnung und ohne Verschluss, - mit kurzen, enganliegenden Ärmeln, - enganliegend gearbeitet, - am unteren Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - erfüllt die Merkmale zur Einreihung als Unterziehpulli, somit keine Ware der Unterposition 6110 3099. "Pulloverähnliche Ware, Unterziehpulli, aus Gewirken, aus Chemiefasern"

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 6110

Zu Unterposition 6110 3010: Siehe die Erläuterungen zu Unterposition 6110 2010.

Pos. 6110

Zu Unterposition 6110 30: 1. Kleidungsstück für Fußballtorwarte aus Jersey (100 % Polyester), über die Taille reichend, mit langen Raglanärmeln und mit engem Halsausschnitt ohne Öffnung. Das Kleidungsstück ist mit geringfügig schützenden Ellenbogenpolstern versehen, die auf die Ärmel aufgenäht sind und weist einen Rippenbund am Ärmelende auf. Der untere Rand des Kleidungsstücks ist gesäumt. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6.1) 2. Gewirktes Kleidungsstück mit kurzen Ärmeln für Frauen (100% Acryl), mit einem Roll­kragen und ohne Öffnung. Es weist in jeder Richtung durchschnittlich mehr als 10 Maschen je linearem Zentimeter auf. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6. 3. Langärmeliges Kleidungsstück für Männer (76% Polyesterfasern und 24% Baumwolle), den oberen Teil des Körpers bedeckend, ungefüttert und ohne gerippten Bund am unteren Rand. …

Pos. 6110

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Fernschreiben der Kommission der EG vom 27. Februar 1988 Nr.: 42684 (11. Sitzung des Nomenklatur-Ausschusses) Folgende Kleidungsstücke gehören als „Pullover und ähnliche Waren“ zu Pos. 6110: 1. Kleidungsstück aus Gewirken (Baumwolle), den Oberkörper bedeckend, mit enganliegenden kurzen Ärmeln, mit geripptem Bündchen am runden halsnahen Ausschnitt, mit einer Innenlage aus Gewirken, die am unteren Ende des Kleidungsstückes und an den Ärmelenden festgenäht ist, so dass das Kleidungsstück gewendet getragen werden kann (Abb. 294 1)). 2. Kleidungsstück aus Gewirken (65 % Polyester, 35 % Baumwolle), den Oberkörper bedeckend, bis zur Taille reichend, mit einem angesetzten Bund in der Taille, schmalen Trägern, weiten Armlöchern, vorn und hinten tief ausgeschnitten (Abb. 313 1)). Verordnung (EWG) Nr. 2368/90 der Kommission vom 9. …

Pos. 6110

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgerichts Rheinland - Pfalz vom 21. Oktober 2004 Az.: 6 K 2735/03 Z Tatbestand: Streitig ist, ob die mit den verbindlichen Zolltarifauskünften … vorgenommenen Einreihungen einer zweiteiligen Warenzusammenstellung (Pullover und Hose) in die Zollnomenklatur zutreffend ist. Die Klägerin beantragte … bei der Zolltechnischen Prüfungs- und Lehranstalt … (ZPLA) die Erteilung einer verbindlichen Zolltarifauskunft (vZTA) für eine von ihr als Schlafanzug, Art. Nr. 13918, Style B, bezeichnete Ware. …Bei dem vorliegenden Warenmuster handelt es sich um eine zweiteilige Zusammenstellung von Hose und Pullover der Kindergröße 116. Beide Teile bestehen aus einem 0,6 mm dicken Baumwollgewirke. Das Oberteil besteht aus drei verschiedenfarbigen Gewirken, das Rückenteil und ca. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 6110.30.10.00?

Die Zolltarifnummer 6110.30.10.00 umfasst Unterziehpullis. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 6110.30.10.00?

Der Drittlandszollsatz für 6110.30.10.00 beträgt 12 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 6110.30.10.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 611030. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6110.30.10.00?

6110.30.10.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 6110.30.10.00 im Zolltarif eingeordnet?

6110.30.10.00 steht in dieser Hierarchie: 61 KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN > 6110 Pullover, Strickjacken, Westen und ähnliche Waren, einschließlich Unterziehpullis, aus Gewirken oder Gestricken > 611030 aus Chemiefasern > 61103010 Unterziehpullis. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6110.30.10.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6110.30.10.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI22717/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 6110.30.10.00?

TARIC-Code 6110.30.10.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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