Zolltarifnummer 6211.32.90.00: Trainingsanzüge, andere
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 6211.32.90.00 steht für Trainingsanzüge, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 12 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
6211.32.90.00 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 62. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 6211.32.90.00
- Drittlandszoll
- 12 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 62KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUSGENOMMEN AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN
- 6211Trainingsanzüge, Skianzüge, Badeanzüge und Badehosen; andere Kleidung
- 6211.32andere Kleidung für Männer oder Knaben, aus Baumwolle
- 6211.32.90andere
- 6211.32.90.00Trainingsanzüge, andere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6211.32.90.00
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 12 % | MFN |
| Neuseeland | 0 % | Preferential tariff quota |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Ukraine | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Weste, Größe M, Foto siehe Anlage, - aus ca. 1 , 1 mm dicken, buntgewebten Geweben aus laut Antrag 88 % Baumwolle sowie 10 % Poly- ester und 2 % Elasthan (beides synthetische Chemiefasern), - über die Taille reichend (Rückenlänge: ca. 71 cm), - mit einem Umlegekragen und einer abtrennbaren Kapuze aus einfarbigen Gewirken, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit Knopfverschluss von links über rechts (Männerkleidung), - ärmellos, - vorn mit zwei eingesetzten Brusttaschen mit Patte und Knopfverschluss sowie zwei eingesetzten, offenen Taschen unterhalb der Taille, - am unteren Rand mit einem angesetzten, durch Knopfriegel zu verengenden Bund, - keine Arbeits- und Berufskleidung. "Andere Kleidung (Weste), aus Geweben, für Männer, aus Baumwolle, keine Arbeits- und Berufskleidung"
Kleidungsstück, Größe XL, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - aus ca. 0,3 mm dicken (leichten), einfarbigen Geweben aus laut Antrag 73 % Baumwolle und 27 % Nylon (synthetische Chemiefasern), - mit einem herausnehmbaren, wattiert versteppten Futter, das nicht als separates Kleidungsstück getragen werden kann, - hinten über den halben Oberschenkel reichend (Rückenlänge: bis zu ca. 102 cm), somit kein Anorak; vorn ca. 13 cm kürzer gearbeitet und nicht bis zum halben Oberschenkel reichend (somit kein Mantel), - mit einer Kapuze mit Tunnelzug, - mit Schulterriegeln mit Knopfverschluss, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit Reißverschluss, verdeckt von einer von links auf rechts überlappenden Patte mit Druckknopfverschluss (Männerkleidung), - mit langen Ärmeln; an den Ärmelenden jeweils mit einem eingezogenen, teilweise aus einem elastischen Band (sog. Gummiband) bestehenden Riegel mit Knopfverschluss, - mit zwei eingesetzten Taschen oberhalb der Taille mit Patte mit Druckknopfverschluss sowie zwei eingesetzten, offenen Eingriffstaschen unterhalb der Taille, - im unteren Bereich des spitz zulaufenden, mit einem Rückenmittelschlitz versehenen Rückenteils nach innen umschlagbar und mittels Druckknopfverschluss fixierbar, sodass die Rückenlänge bei Bedarf um ca. 13 cm Zentimeter verkürzt werden kann, - in Taillenhöhe und am unteren, durch Umschlagen und Festnähen gesäumten Rand mit verengenden Tunnelzügen ausgestattet, - keine Arbeits- und Berufskleidung. "Kleidung, andere als in den Positionen 6201 bis 6210 und in den Unterpositionen (HS) 6211 11 bis 6211 20 genannte, aus Geweben, für Männer, aus Baumwolle, andere als in den Unterpo- sitionen (KN) 6211 3210 bis 6211 3242 genannte"
Weste, sog. Ozzy Check Shirt Sleeveless, Art. 61037, Größe M, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - aus ca. 0,6 mm dicken, buntgewebten Geweben aus laut Antrag 100 % Baumwolle, - über den Schritt reichend (Rückenlänge: ca. 76 cm), - mit einem Umlegekragen, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit Druckknopfverschluss von links über rechts (Männerkleidung), - ärmellos, somit kein Hemd, - vorn mit zwei eingesetzten Brusttaschen mit Patte und Druckknopfverschluss, - mit verschiedenen aufgedruckten bzw. aufgenähten Schriftzügen und Motiven verziert, - am unteren Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - keine Arbeits- und Berufskleidung. "Andere Kleidung (Weste), aus Geweben, für Männer, aus Baumwolle, keine Arbeits- und Berufskleidung"
Kittel, sog. Betzold Laborkittel, Größe 140, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - aus ca. 0,4 mm dicken, einfarbigen Geweben aus laut Antrag 100 % Baumwolle, - über den halben Oberschenkel reichend (Rückenlänge: ca. 80,6 cm); u. a. aufgrund der Länge keine Kleidung der Position 6205, - mit einem Reverskragen, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung, mit einem Klettverschluss von links auf rechts (Knaben- kleidung); u. a. somit kein Kleid, - mit langen Ärmeln, - mit einer aufgesetzten Brusttasche und zwei aufgesetzten Taschen unterhalb der Taille, - am unteren Rand und an den Ärmelenden durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - dient laut Antrag dazu, die Kleidung von jungen Forscher/innen vor Flecken und Chemikalien zu schützen, - aufgrund der Abmessungen für Kinder mit einer Körpergröße von unter 158 cm bestimmt, somit keine Einreihung als Arbeits- und Berufskleidung, - wird im Allgemeinen nicht über jeder anderen Kleidung und zum Schutz gegen das Wetter getragen, somit weder Kleidung der Position 6201 noch der Position 6202. "Andere Kleidung (Kittel), aus Geweben, für Knaben, aus Baumwolle, keine Arbeits- und Berufskleidung"
Body, sog. Unterwäsche für Mädchen, Größe 98, Foto siehe Anlage, - aus ca. 0,7 mm dicken, einfarbigen Geweben aus laut Antrag 100 % Baumwolle, - einteilig; den Rumpf und Teile der Arme bedeckend, - in Art eines Wickelkleidungsstücks gearbeitet, vorn mit einer durchgehenden Öffnung; mit asymmetrisch angeordneten Vorderteilen, die von links über rechts überlappen und innen sowie außen mittels Druckknopfverschluss fixiert werden (damit keine Kleidung für Mädchen), zusätzich mit angenähten Bindebändern versehen, im oberen Bereich zu einer Schleife gebunden, - mit einem V-förmigen Halsausschnitt, - mit kurzen Ärmeln, - mit einer Schrittöffnung mit Druckknopfverschluss, - ist nicht für Kleinkinder mit einer Körpergröße von bis zu 86 cm bestimmt, - nach Schnitt und Ausstattung keine einteilige Unterwäsche. "Kleidung (Body), andere als in den Positionen 6201 bis 6210 und in den Unterpositionen 6211 11 bis 6211 20 genannte, aus Geweben, für Knaben, aus Baumwolle, andere als in den Unterpositionen 6211 3210 bis 6211 3242 genannte"
Overall, sog. Schlafsäcke für Babies und Kinder, Größe 70 cm - 130 cm, Foto siehe Anlage, - aus ca. 0,4 mm dicken, bedruckten Geweben aus laut Antrag 70 % Baumwolle und 30 % Bambus (künstliche Chemiefasern), - einteilig; den ganzen Körper mit Ausnahme des Kopfes, der Arme und der Füße bedeckend, - mit einem V-Ausschnitt, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit Reißverschluss, am oberen und unteren Rand mit einer kurzen Überlappung von links über rechts (Knabenkleidung), - ärmellos; an den Armöffnungen jeweils mittels Druckknopf verengbar, - an den Rändern des Halsausschnitts, der Schultern, der Öffnung und der Armausschnitte mit Streifen aus Gewirken eingefasst, - mit knöchellangen Hosenbeinen mit tiefem Schritt, entlang der Beininnenseiten bis zu den Fuß- öffnungen mit einem Druckknopfverschluss, - an den Beinabschlüssen mit angesetzten, verengenden Bündchen aus einfarbigen Gewirken, - kein einteiliger Schlafanzug, da das Kleidungsstück nach seinen objektiven Merkmalen (insbesondere nach Schnitt, Material und Gesamteindruck) unterschiedslos im Bett oder an anderen Orten getragen werden kann und daher nicht dazu bestimmt ist, ausschließlich oder im Wesentlichen als Nachtkleidung getragen zu werden, - dient als Kleidung für Kinder, somit keine Ware der Position 9404, - ist aufgrund der Abmessungen nicht für Kleinkinder mit einer Körpergröße von bis zu 86 cm bestimmt. "Andere Kleidung (Overall), aus Geweben, für Knaben, aus Baumwolle, andere als in den Unterpositionen 6211 3210 bis 6211 3231 genannte"
Schlafkleidung für Kinder, sog. Schlafsack für Babies und Kinder, Gr. 90 cm, Foto siehe Anlage, - laut Antrag mit einer Länge von 90 cm, - aus ca. 0,4 mm dicken, bedruckten Geweben aus laut Antrag 70 % Baumwolle und 30 % Bambus (künstliche Chemiefasern), - mit einem V-Ausschnitt, - vorn mit einer bis zum unteren Rand reichenden Öffnung mit Reißverschluss, am oberen Rand mit einer kurzen Überlappung von links über rechts (Knabenkleidung), - ärmellos; an den Armöffnungen jeweils mittels Druckknopf verengbar, - an den Rändern eingefasst, - dient als Schlafkleidung für Kinder, somit keine Ware der Position 9404, - ist aufgrund der Abmessungen nicht für Kleinkinder mit einer Körpergröße von bis zu 86 cm bestimmt. "Kleidung (Schlafkleidung), andere als in den Positionen 6201 bis 6210 und in den Unterpositionen 6211 11 bis 6211 20 genannte, aus Geweben, für Knaben, aus Baumwolle, andere als in den Unterpositionen 6211 3210 bis 6211 3242 genannte."
Gilet de sécurité ou de signalisation, de couleur jaune haute visibilité (HV), sans manche, comportant une encolure en « V » et une ouverture complète sur le devant, gauche sur droite, se refermant au moyen de bandes auto-agrippantes. Ce gilet est confectionné dans un tissu majoritairement de coton (51 %). Il présente des bandes et brettelles réfléchissantes cousues à l'horizontal et à la verticale, sur tout le pourtour.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Die Erläuterungen zu Pos. 6112 bezüglich der Trainingsanzüge, Skianzüge, Badeanzüge und Badehosen und die Erläuterungen zu Pos. 6114 bezüglich anderer Kleidung gelten für die Waren dieser Position sinngemäß. Die Trainingsanzüge dieser Position können indessen gefüttert sein. Es ist zu beachten, dass, anders als Pos. 6114, diese Position auch gesondert gestellte geschneiderte Westen, nicht aus Gewirken und nicht aus Gestricken, umfasst. Zu dieser Position gehört ebenfalls Meterware, die in regelmäßigen Abständen nicht verkreuzte Fäden aufweist und aus der durch einfaches Zerschneiden ohne weitere Bearbeitung Lendentücher hergestellt werden können. Einzelne Lendentücher gehören ebenfalls zu dieser Position.
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 424/89 der Kommission vom 20. Februar 1989 1) (RV L 424/89): Hat bei Trainingsanzügen der KN-Code 6112 und 6211 das Teil, das dazu bestimmt ist, den Oberkörper zu bedecken, vorn eine durchgehende Öffnung, muss diese mit einem Reißverschluss, Druckknöpfen oder einem Klettverschluss versehen sein. Wenn jedoch die Öffnung vorn nicht durchgehend ist, darf sie auch mit Knöpfen jeder Art versehen sein, vorausgesetzt, die Öffnung ist nicht länger als ein Drittel der Länge des Kleidungsstücks, gemessen vom Halsausschnitt. Verordnung (EWG) Nr. 2507/91 der Kommission vom 20. August 1991 2) (RV L 2507/91): 2. Einteiliges Kleidungsstück aus Gewebe (100 % Baumwolle), enganliegend in der Taille, sowohl den Ober- als auch den Unterkörper bedeckend, oberhalb der Knie endend, jedes Bein einzeln umhüllend. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Auszug aus dem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (Sechste Kammer) vom 6. September 2012 - AZ.: C-524/11 - Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EG) Nr. 1719/2005 der Kommission vom 27. Oktober 2005 geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass Strampelsäcke wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehenden als „Kleidung und Bekleidungszubehör, für Kleinkinder aus Baumwolle“ in die Unterposition 6209 2000 einzureihen sind, wenn sie aufgrund ihrer Größe für Kinder mit einer Körpergröße von 86 cm oder weniger geeignet sind. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Bundesfinanzhofes vom 9. Mai 2000 Az.: VII R 14/99 1. NV: Die Möglichkeit, dass kurze Hosen unterschiedslos als Freizeithose oder Badehose getragen werden können, schließt eine Tarifierung als Badehose aus. 2. NV: Die Feststellung, ob kurze Hosen anhand der bei der Einfuhr vorliegenden objektiven Merkmale als Badehosen anzusehen sind, richtet sich unter anderem nach dem Schnitt, der Zusammensetzung und gegebenenfalls nach der Aufmachung der Ware. Aus den Gründen: Tatbestand: ... Die Revisionsklägerin (Klägerin) ließ beim Revisionsbeklagten (Hauptzollamt --HZA--) im Jahr 199.. "Herrenschwimmshorts" chinesischen Ursprungs unter der Unterposition 6211 11 00 der Kombinierten Nomenklatur (KN) zum freien Verkehr abfertigen. …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 6211.32.90.00?
Die Zolltarifnummer 6211.32.90.00 umfasst Trainingsanzüge, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 6211.32.90.00?
Der Drittlandszollsatz für 6211.32.90.00 beträgt 12 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 6211.32.90.00?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 621132. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6211.32.90.00?
6211.32.90.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 6211.32.90.00 im Zolltarif eingeordnet?
6211.32.90.00 steht in dieser Hierarchie: 62 KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUSGENOMMEN AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN > 6211 Trainingsanzüge, Skianzüge, Badeanzüge und Badehosen; andere Kleidung > 621132 andere Kleidung für Männer oder Knaben, aus Baumwolle > 62113290 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6211.32.90.00?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6211.32.90.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI49216/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 6211.32.90.00?
TARIC-Code 6211.32.90.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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