Zolltarifnummer 6405.20.99.00: Andere Schuhe, andere
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 6405.20.99.00 steht für Andere Schuhe, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 4 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
6405.20.99.00 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 64. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 6405.20.99.00
- Drittlandszoll
- 4 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 64SCHUHE, GAMASCHEN UND ÄHNLICHE WAREN; TEILE DAVON
- 6405Andere Schuhe
- 6405.20mit Oberteil aus Spinnstoffen
- 6405.20.99andere
- 6405.20.99.00Andere Schuhe, andere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6405.20.99.00
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 4 % | MFN |
| SADC EPA | 0 % | Tariff preference |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Ballerinas, Größe 31, Foto siehe Anlage, - mit Laufsohlen aus Spinnstoffen (den größten Teil der Berührungsfläche mit dem Boden bildend) und Kunststoffpunkten, - mit weit ausgeschnittenem Oberteil aus Spinnstoffen, - mit einer Randeinfassung aus Spinnstoffen verstärkt, - über dem Spann mit einer Zierschleife aus Spinnstoffen. "Schuhe, andere als in den Positionen 6401 bis 6404 genannte, mit Oberteil und Laufsohlen aus Spinnstoffen, andere als in der Unterposition (KN) 6405 2091 genannte"
Überziehschuhe, sog. rutschhemmende Überziehschuhe, Foto siehe Anlage, - in Art eines Stiefels gearbeitet, - mit durch Nähen an das Oberteil angebrachten Laufsohlen (somit keine Ware der Position 6307) aus Spinnstoffen (kalanderter Vliesstoff; den größten Teil der Berührungsfläche mit dem Boden bilden); mit zwei rutschhemmenden Streifen (L x B, ca. 25 cm x 2 , 5 cm) aus Zellkunststoff ausge- stattet, - mit Oberteil aus Spinnstoffen (kalanderter Vliesstoff), - hinten, in der Mitte der Schafthöhe mit zwei Bindebändern versehen, - an der Einstiegsöffnung mit verengendem Gummizug. "Schuhe, andere als in den Positionen 6401 bis 6404 genannte, mit Oberteil und Laufsohlen aus Spinnstoffen, andere als in der Unterposition (KN) 6405 2091 genannte"
Stiefel für Kleinkinder, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: - - mit angenähten Laufsohlen aus Spinnstoffen, - - mit Oberteil aus Spinnstoffen, - - an der Einschlupföffnung und in Knöchelhöhe mit durch Tunnelzüge geführte, elastische Kordeln mit Kordelstopper, - kennzeichnen sich aufgrund des Verwendungszwecks (dient dem Wärmen der Füße ins- besondere beim Tragen des Kindes in einer Tragehilfe) nicht als Hausschuhe. "Schuhe, andere als in den Positionen 6401 bis 6404 genannte, mit Oberteil und Laufsohlen aus Spinnstoffen, andere als in der Unterposition (KN) 6405 2091 genannte"
Biwakschuhe, in Einheitsgröße, Foto siehe Anlage, - in Art eines Stiefels gearbeitet, - mit angenähten Laufsohlen aus Spinnstoffen, - mit Oberteil aus Spinnstoffen, - auf das Oberteil sind Verstärkungsteile aus Spinnstoff aufgesetzt, - in Knöchelhöhe mit einer durch Tunnelzüge geführten, elastischen Kordel mit Kordelstopper, - seitlich mit einem angenähten Etikett versehen, - durchgehend warm gefüttert, - kennzeichnen sich aufgrund des Verwendungszwecks (dient dem Wärmen der Füße, insbesondere im Schlafsack) nicht als Hausschuhe. "Schuhe, andere als in den Positionen 6401 bis 6404 genannte, mit Oberteil und Laufsohlen aus Spinnstoffen, andere als in der Unterposition (KN) 6405 2091 genannte"
Innenschuhe, Größe 46-47, Foto siehe Anlage, - in Art eines Stiefels gearbeitet, - mit Laufsohlen aus Spinnstoff (den größten Teil der Berührungsfläche mit dem Boden bildend) und Kunststoff (Spinnstoff mit einer mit bloßem Auge wahrnehmbaren Außenschicht aus Kunststoff), - mit Oberteil aus Spinnstoff, - auf das Oberteil sind Verstärkungsteile aus Kunststoff (Spinnstoff mit einer mit bloßem Auge wahrnehmbaren Außenschicht aus Kunststoff) und Spinnstoff aufgesetzt, - mit Schnürsenkelverschluss, mit Schlaufen aus gewebten Bändern aus Spinnstoff, - hinten, im Bereich der Wade mit einer Anziehhilfe, - seitlich mit Firmenlogos versehen, - im Bereich des Ballens und der Ferse mit Punkten aus Kunststoff rutschhemmend bedruckt, - mit einem mit Klettverschluss befestigten Keilabsatz, zur Verwendung als Shockabsorber (Stoßdämpfer), - werden als Innenschuhe in Inlineskaterschuhen getragen. "Schuhe mit Laufsohlen und Oberteil aus Spinnstoffen, andere als in den Unterpositionen (KN) 6405 1000 bis 6405 2091 genannte"
Zusammenstellung aus einem Paar Schwimmstiefel und einem Armband, Foto siehe Anlage - keine Einreihung als Warenzusammenstellung, da die Waren weder der Befriedigung eines speziellen Bedarfs noch der Ausübung einer bestimmten Tätigkeit dienen, somit sind die Waren getrennt einzureihen, - Schwimmstiefel, Größe 20/21: -- mit durch Nähen an das Oberteil angebrachten Laufsohlen aus Spinnstoff [kautschutiertes Gewebe der Position 5906 (Neopren); den größten Teil der Berührungsfläche mit dem Boden bildend] und rutschhemmend mit Kunststoffpunkten bedruckt -- mit weichem, labilem Oberteil aus Spinnstoff (Gewirke, im Zehen- und Fersenbereich Neopren), -- den Knöchel bedeckend, -- seitlich und auf dem Spann mit aufgedruckten Schriftzügen bzw. einem Emblem verziert, -- zur Verwendung beim Schwimmen. "Schuhe, andere als in den Positionen 6401 bis 6404 genannte, mit Oberteil und Laufsohlen aus Spinnstoffen, andere als in der Unterposition (KN) 6405 2091 genannte"
Innenschuhe, Größe 44-45, Foto siehe Anlage, - in Art eines Stiefels gearbeitet, - mit Laufsohlen aus Spinnstoff (den größten Teil der Berührungsfläche mit dem Boden bildend) und Kunststoff (Spinnstoff mit einer mit bloßem Auge wahrnehmbaren Außenschicht aus Kunststoff), - mit Oberteil aus Spinnstoff (den größten Teil der Außenfläche bildend) und Kunststoff (Spinnstoff mit einer mit bloßem Auge wahrnehmbaren Außenschicht aus Kunststoff), - auf das Oberteil sind Verstärkungsteile aus Kunststoff aufgesetzt, - auf der Lasche mit einem Lochmuster mit kontrastfarbenem Hintergrund verziert, - mit Schnürsenkelverschluss, mit Schlaufen aus gewebten Bändern aus Spinnstoff, - hinten, am oberen Rand des Schafts mit einer Anziehhilfe, - seitlich und auf der Anziehhilfe mit Firmenlogos versehen, - mit einem mit Klettverschluss befestigten Keilabsatz, zur Verwendung als Shockabsorber (Stoßdämpfer), - werden als Innenschuhe in Inlineskaterschuhen getragen. "Schuhe mit Laufsohlen und Oberteil aus Spinnstoffen, andere als in den Unterpositionen (KN) 6405 1000 bis 6405 2091 genannte"
Dle deklarovaných údajů se jedná o baletní obuv. Baletní obuv je určena k tanci, nikoli k běžné chůzi. Materiálové složení: svršek obuvi je vyroben z textilního materiálu. V prstové části je obuv vyztužena usňovým materiálem a pytlovinou. Zevní podešev je vyrobena z textilu a lepenky, přičemž lepenka je použita ve vnitřní konstrukci podešve. Na nášlapné ploše je našit doplněk z usně, který zastává funkci bezpečnostního prvku. Procentuální podíl materiálů vnější plochy podešve: textil 61,7 %; useň 38,3 %.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Vorbehaltlich der Bestimmungen der Anmerkungen 1 und 4 zu diesem Kapitel gehören zu dieser Position alle Schuhe mit Laufsohlen und Oberteil aus einem Stoff oder einer Kombination von Stoffen, die in den vorhergehenden Positionen dieses Kapitels nicht genannt sind. Von diesen zu dieser Position gehörenden Schuhen sind zu nennen: 1) Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk oder Kunststoff und mit Oberteil aus anderen Stoffen als Kautschuk, Kunststoff, Leder oder Spinnstoffen. 2) Schuhe mit Laufsohlen aus Leder oder rekonstituiertem Leder und mit Oberteil aus anderen Stoffen als Leder oder Spinnstoffen. 3) Schuhe mit Laufsohlen aus Holz, Kork, Bindfäden oder Schnüren, Pappe, Pelzfellen, Geweben, Filz, Vliesstoffen, Linoleum, Raffia, Stroh, Luffa usw. Das Oberteil dieser Schuhe kann aus beliebigem Stoff bestehen. …
Zu Unterposition 6405 20: 1. Schuh mit einem Oberteil aus Spinnstoff und einer Laufsohle aus Kautschuk, die überwiegend mit Scherstaub bedeckt ist, wobei der Scherstaub teilweise in den Kautschuk eingebettet ist. Der Bereich der Laufsohle, der in Berührung mit dem Boden kommt besteht zu 52 % aus Spinnstoff und zu 48 % aus Kautschuk. Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 und der Anmerkung 4 b) zu Kapitel 64.
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 347/2001 der Kommission vom 19. Februar 2001 (RV L 347/01) 1): 4. Hausschuhe mit einem Oberteil aus gewirktem Plüsch und mit einem den Knöchel bedeckenden gewirkten Bund aus Spinnstoff, mit einer in das vordere Oberteil angenähten Tierkopfverzierung aus dem gleichen Material des Oberteils (Affe). Die Sohle besteht aus einer weichen geschäumten Kunststoffschicht zwischen zwei Spinnstoffschichten. Die untere Schicht besteht aus widerstandsfähigem Spinnstoff und ist mit PVC-Noppen versehen. Diese untere Spinnstoffschicht (etwa 80 % der Oberfläche der Laufsohle) bildet zusammen mit den PVC-Noppen (etwa 20 % der Oberfläche der Laufsohle) die Berührungsfläche mit dem Boden. (Siehe Fotografie Nr. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Auszug aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (sechste Kammer) vom 6. Februar 2014 in der RS. C-2/13 Zur Vorlagefrage: Mit seiner Frage möchte das vorlegende Gericht wissen, ob die Formung der Hinterkappe und das Aufrauen des Schuhoberteils und der Laufsohle vor deren Zusammensetzung bei der Fertigung eines Schuhs als „Zusammensetzen“ oder als „Bearbeitung zur Vervollständigung der Fertigung“ im Sinne von Abschnitt VII der HS-Erläuterungen zur Allgemeinen Vorschrift 2 a einzustufen sind. Entscheidungsgründe: Orientierungssatz: Die Allgemeine Vorschrift 2 a für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 6405.20.99.00?
Die Zolltarifnummer 6405.20.99.00 umfasst Andere Schuhe, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 6405.20.99.00?
Der Drittlandszollsatz für 6405.20.99.00 beträgt 4 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 6405.20.99.00?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 640520. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6405.20.99.00?
6405.20.99.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 6405.20.99.00 im Zolltarif eingeordnet?
6405.20.99.00 steht in dieser Hierarchie: 64 SCHUHE, GAMASCHEN UND ÄHNLICHE WAREN; TEILE DAVON > 6405 Andere Schuhe > 640520 mit Oberteil aus Spinnstoffen > 64052099 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6405.20.99.00?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6405.20.99.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI16999/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 6405.20.99.00?
TARIC-Code 6405.20.99.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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