Zolltarifnummer 7616.99.10.99.0: Andere Waren aus Aluminium, andere :, andere
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 7616.99.10.99.0 steht für Andere Waren aus Aluminium, andere :, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 6 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
7616.99.10.99.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 76. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.
- Zolltarifnummer
- 7616.99.10.99.0
- Drittlandszoll
- 6 %
- Anmeldefähig
- Ja
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 76ALUMINIUM UND WAREN DARAUS
- 7616Andere Waren aus Aluminium
- 7616.99andere, andere
- 7616.99.10gegossen
- 7616.99.10.99andere
- 7616.99.10.99.0Andere Waren aus Aluminium, andere :, andere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 7616.99.10.99.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 6 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Chile | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Regelungen zu dieser Zolltarifnummer
Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.
Nur indikative Korrelation. Die Zuordnung von Zolltarifnummern zu Dual-Use-Listenpositionen ist eine Orientierungshilfe, keine Einstufung. Ob ein Gut gelistet ist, hängt von seinen technischen Parametern ab.
- 1A006bEquipment, specially designed or modified for the disposal of Improvised Explosive Devices (IEDs), as follows, and specially designed components and accessories therefor:
Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Es handelt sich um einen sog. Saugheber, im Wesentlichen bestehend aus einer aus Aluminium gegossenen, runden Saugschale (Durchmesser ca. 11,5 cm) mit einem feststehenden und einem umklappbaren Griff und einem Saugnapf aus Kunststoff oder Kautschuk. Durch Umklappen des Griffs wird ein Unterdruck zum Fixieren des Gegenstands erzeugt. Die Erzeugnisse dienen zum Heben und Transportieren von Gegenständen mit glatten Oberflächen (z. B. Glasscheiben, Fliesen und Holzplatten). - Antragstellerangaben - Das Aluminium bestimmt insbesondere im Hinblick auf den Umfang und das Gewicht den Charakter der aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzten Ware. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere (als in den Codenummern 7616 1000 10 0 bis 7616 9910 91 0 genannte) Waren aus Aluminium, gegossen" zur Codenummer 7616 9910 99 0 des Zolltarifs.
Es handelt sich um eine sogenanntes Eckstück aus Aluminium, gegossen in den Maßen von rd. 45 x 45 mm. Das Erzeugnis weist zwei Lochungen auf. Abbildung siehe Anlage. Nach objektiver Beschaffenheit in einer Form, die keine ausschließliche oder zumindest hauptsächliche Verwendung als Konstruktionsteil im Sinne der Position 7610 erkennen lässt. Derartige Erzeugnisse sind als "andere Waren aus Aluminium, gegossen (andere als von TARIC-Code 7616 9910 10 bis 7616 9910 91 genannte)" der Codenummer 7616 9910 99 0 zuzuweisen.
Es handelt sich um eine Warenzusammenstellung in Form eines Zubehörbeutels (in unterschiedlichen Farben / Ausführungen), bestehend aus - einer Abdeckkappe aus gegossenen Aluminium, mit zwei Aussparungen (oben und unten), einer Scharnieraufnahme (zur Durchführung eines Bolzens), vier Führungsstiften (zwei davon mit vorgeschnittenem Innengewinde) - eine Abdeckkappe aus gegossenen Aluminium, mit zwei Aussparungen (oben und unten), drei Führungsstiften (drei davon mit vorgeschnittenem Innengewinde) - einem Magnethalter aus Stahlblech, inkl. zwei Neodym Magneten sowie einer Linsenkopfschraube mit Inbusaufnahme, aus Stahl mit metrischem Gewinde (M4 x 8 mm), in einem Kunststoffbeutel an einer der Abdeckkappen fixiert Die Waren sind gemeinsam in einem Kunststoffbeutel für den Einzelverkauf aufgemacht. Sie werden zur Montage von faltbaren, fest montierbaren Insektenschutzsystemen für Türen eingesetzt und dienen dabei als Stabilisierungs- und Abdeckelemente. Antragstellerangaben Abbildung siehe Anlage. Die Abdeckkappen aus Aluminium bestimmen insbesondere im Hinblick auf den Wert und den Umfang den Charakter der Warenzusammenstellung. Kein Konstruktionsteil, da für das Funktionieren einer Insektenschutztür nicht essentiell erforderlich, sondern lediglich der Stabilisierung bzw. Abdeckung im Sinne von Zubehör dienend. Zubehör wird von Position 7610 nicht erfasst. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere (als in den Codenummern 7616 1000 10 0 bis 7616 9910 91 0 genannte) Waren aus Aluminium, gegossen" zur Codenummer 7616 9910 99 0 des Zolltarifs.
Es handelt sich um sog. Plattenverbinder in Form von quadratischen Erzeugnissen aus Aluminiumdruckguss, die ihrer Verwendung entsprechend mit Aussparungen versehen sind und insgesamt fünf Bohrungen und vier Rastnasen aufweisen. Die universell einsetzbaren Erzeugnisse dienen zum Herstellen einer T-Verbindung zwischen zwei Aluminiumprofilen (nicht Gegenstand der vZTA) und sind in einem Kunststoffbeutel verpackt. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere (als in den Codenummern 7616 1000 10 0 bis 7616 9910 91 0 genannte) Waren aus Aluminium" zur Codenummer 7616 9910 99 0 des Zolltarifs
Es handelt sich um ihrer Verwendung entsprechend ausgeformte Winkel aus gegossenem Aluminium in den Abmessungen von 43 mm x 42 mm. Die beiden Schenkel stehen im Winkel von 90° zueinander und weisen jeweils eine T-förmige Aussparung auf. Die auf der Rückseite mit Rastnasen ausgestatteten Erzeugnisse dienen zur rechtwinkeligen Verbindung von Profilen und Flächenelementen und sind universell verwendbar. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere (als in den Codenummern 7616 1000 10 0 bis 7616 9910 91 0 genannte) Waren aus Aluminium" zur Codenummer 7616 9910 99 0 des Zolltarifs.
Es handelt sich um annähernd würfelförmige Erzeugnisse aus gegossenem Aluminium (Kantenlänge: etwa 30 mm), die mit verschiedenen runden Aussparungen (Durchmesser: etwa 1 cm bzw. 2 cm) und zwölf Rastnasen versehen sind. Die Erzeugnisse dienen zur rechtwinkligen Verbindung von bis zu drei Aluminiumprofilen und sind universell einsetzbar. Ein Erzeugnis ist jeweils mit drei noch aufzusteckenden Abdeckkappen aus Kunststoff in einem Polybeutel verpackt. - Antragstellerangaben - Das Aluminium bestimmt aufgrund der Bedeutung für die Verwendung und des Umfangs gegenüber dem Kunststoff den Charakter der aus verschiedenen Stoffen bestehenden Erzeugnisse. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere (als in den Codenummern 7616 1000 10 0 bis 7616 9910 91 0 genannte) Waren aus Aluminium" zur Codenummer 7616 9910 99 0 des Zolltarifs.
Es handelt sich um einen sog. Saugheber (Art- Nr.: 100029), im Wesentlichen bestehend aus einer aus Aluminium gegossenen runden Saugschale (Durchmesser ca. 11.5 cm) mit einem feststehenden und einem umklappbaren Griff und einem Saugnapf aus Kunststoff oder Kautschuk. Durch Umklappen des Griffs wird der Unterdruck zum Fixieren des Gegenstands erzeugt. Die Erzeugnisse dienen zum Heben und Transportieren von Gegenständen mit glatten Oberflächen (z. B. Glasscheiben, Fliesen und Holzplatten). - Antragstellerangaben - Eine Einreihung in die Position 8205 kommt nicht in Betracht, da die Ware (sog. Saugheber) von dieser Position nicht erfasst ist. Das Aluminium bestimmt insbesondere im Hinblick auf den Umfang und das Gewicht den Charakter der aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzten Ware. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere (als in den Codenummern 7616 1000 10 0 bis 7616 9910 91 0 genannte) Waren aus Aluminium, gegossen" zur Codenummer 7616 9910 99 0 des Zolltarifs.
Es handelt sich um eine Warenzusammenstellung, bestehend aus - zwei entsprechend ihrer Verwendung geformten Abdeckkappen aus gegossenem Aluminium mit Aussparungen an zwei Ecken, drei runden "Führungsstiften" an der Unterseite und einer "Rastnase", - einer Schraube aus Stahl mit metrischem Gewinde (M4 x 8 mm), - einem Magnethalter aus Stahlblech und - zwei Neodymmagneten, die gemeinsam in einem Kunststoffbeutel für den Einzelverkauf aufgemacht sind. Die Waren werden zur Montage von faltbaren, fest montierbaren Insektenschutzsystemen für Türen eingesetzt und dienen dabei als Stabilisierungs- und Abdeckelemente. - Angaben lt. Antragsteller - Die Abdeckkappen aus Aluminium bestimmen insbesondere im Hinblick auf den Wert und den Umfang den Charakter der Warenzusammenstellung. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere (als in den Codenummern 7616 1000 10 0 bis 7616 9910 91 0 genannte) Waren aus Aluminium, gegossen" zur Codenummer 7616 9910 99 0 des Zolltarifs.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören alle Waren aus Aluminium, die weder von den vorstehenden Positionen dieses Kapitels, von Anmerkung 1 zu Abschnitt XV, vom Kapitel 82 oder 83 noch von anderen Positionen der Nomenklatur erfasst sind. Zu dieser Position gehören insbesondere: 1) Stifte, Nägel, Krampen, Klammern (ausgenommen Klammern der Pos. 8305), Schrauben, Bolzen, Muttern, Schraubhaken, Niete, Splinte, Keile, Unterlegscheiben und ähnliche Waren der in den Erläuterungen zu den Pos. 7317 und 7318 beschriebenen Art. 2) Nähnadeln, Stricknadeln, Schnürnadeln, Häkelnadeln, Stichel zum Sticken, Sicherheitsnadeln und ähnliche Nadeln und andere Waren der in den Erläuterungen zu Pos. 7319 beschriebenen Art. 3) Ketten und Teile davon, aus Aluminium. 4) Gewebe, Gitter und Geflechte, aus Aluminiumdraht, und Streckbleche oder -bänder (siehe Erläuterungen zu Pos. …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Durchführungsverordnung (EU) Nr. 615/2013 der Kommission vom 24. Juni 2013 (ABl. EU Nr. L 175, Seite 9) (RV L615/13) Eine zylinderförmige Ware aus einer Aluminiumlegierung mit Öffnungen und Aussparungen, mit einer Länge von etwa 8 cm und einem Durchmesser von etwa 4 cm. Die Ware wird als Teil der Aufrollvorrichtung eines Sicherheitsgurts, beispielsweise in Kraftfahrzeugen, Schnellbooten und Treppenliften, verwendet. Siehe Abbildung. Unterposition 7616 99 90 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 7616, 7616 99 und 7616 99 90. Eine Einreihung in die Position 8708 ist ausgeschlossen, da zu dieser Position nur Sicherheitsgurte von Kraftfahrzeugen der Positionen 8701 bis 8705 gehören, jedoch nicht Teile davon. …
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Der Ausschuss für den Zollkodex - Fachbereich zolltarifliche und statistische Nomenklatur - hat auf der 136. Sitzung entschieden, dass eine so genannte Gehäusehalterung aus Aluminium (BKT Konsole) nach stofflicher Beschaffenheit in das Kapitel 76 (Position 7616) einzureihen ist. Die Ware ist wie folgt beschaffen: Eine aus Aluminium gefertigte so genannte Gehäusehalterung für den Einbau in Armaturenbretter von KFZ zur Fixierung von Autoradios. Die Gehäusehalterung wird einerseits am Autoradio und andererseits am Armaturenbrett befestigt und kann von unterschiedlicher Größe sein, z. B. mit den Maßen 7 x 5 x 2 cm. Da eine Befestigung am Armaturenbrett und nicht direkt an der Karosserie von Kraftfahrzeugen erfolgt, handelt es sich nicht um ein Teil oder Zubehör für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705. …
Unterpositions-Anmerkungen 1. Im Sinne des Kapitels 76 gelten als: a) nicht legiertes Aluminium: Metall mit einem Aluminiumgehalt von 99 GHT oder mehr, sofern der Gehalt an jedem anderen Element die in der nachstehenden Tabelle angegebenen Höchstgrenzen nicht überschreitet: (RV F7601A00): Andere Elemente Element Höchstgrenze in GHT Fe + Si (Eisen und Silicium zusammen) 1 Andere Elemente (1), je 0,1 (2) b) Aluminiumlegierungen: metallische Stoffe, in denen Aluminium gegenüber jedem der anderen Elemente gewichtsmäßig vorherrscht, sofern 1) der Gehalt an einem der anderen Elemente oder an Eisen und Silicium zusammen die in der vorstehenden Tabelle angegebenen Höchstgrenzen überschreitet (RV F7601B10) oder 2) der Gesamtgehalt an diesen anderen Elementen mehr als 1 GHT beträgt (RV F7601B20). 2. …
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 7616.99.10.99.0?
Die Zolltarifnummer 7616.99.10.99.0 umfasst Andere Waren aus Aluminium, andere :, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 7616.99.10.99.0?
Der Drittlandszollsatz für 7616.99.10.99.0 beträgt 6 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 7616.99.10.99.0?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 761699. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 7616.99.10.99.0?
7616.99.10.99.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 7616.99.10.99.0 im Zolltarif eingeordnet?
7616.99.10.99.0 steht in dieser Hierarchie: 76 ALUMINIUM UND WAREN DARAUS > 7616 Andere Waren aus Aluminium > 761699 andere, andere > 76169910 gegossen > 7616991099 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 7616.99.10.99.0?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 7616.99.10.99.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI21992/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Fällt 7616.99.10.99.0 unter CBAM?
Ja. 7616.99.10.99.0 ist im Anhang I der CBAM-Verordnung erfasst (Sektor Aluminium). Einführer melden die eingebetteten Emissionen und erwerben CBAM-Zertifikate.
Ist 7616.99.10.99.0 ein Dual-Use-Gut?
Die Zolltarifnummer allein entscheidet das nicht. Zu 7616.99.10.99.0 gibt es eine indikative Korrelation zu 1A006b. Ob Ihre Ware gelistet ist, richtet sich nach ihren technischen Parametern und ist am Wortlaut der Güterliste zu prüfen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 7616.99.10.99.0?
Warennummer 7616.99.10.99.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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