Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 8302.20.00.90.0: Laufrädchen oder -rollen, andere

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 8302.20.00.90.0 steht für Laufrädchen oder -rollen, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 2,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

8302.20.00.90.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 83. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
8302.20.00.90.0
Drittlandszoll
2,7 %
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 83VERSCHIEDENE WAREN AUS UNEDLEN METALLEN
  2. 8302Beschläge und ähnliche Waren, aus unedlen Metallen, für Möbel, Türen, Treppen, Fenster, Fensterläden, Karosserien, Sattlerwaren, Koffer, Reisekisten oder andere derartige Waren; Kleiderhaken, Huthalter, Konsolen, Stützen und ähnliche Waren, aus unedlen Metallen; Laufrädchen oder -rollen mit Befestigungsvorrichtung aus unedlen Metallen; automatische Türschließer aus unedlen Metallen
  3. 8302.20Laufrädchen oder -rollen
  4. 8302.20.00Laufrädchen oder -rollen
  5. 8302.20.00.90andere
  6. 8302.20.00.90.0Laufrädchen oder -rollen, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 8302.20.00.90.0

HS-Code8302.206 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code8302.20.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code8302.20.00.9010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer8302.20.00.90.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll2,7 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
APS - Allgemeine Regelung0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI7176/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-03-29

Es handelt sich um kugelgelagerte Laufrollen mit Befestigungsvorrichtung aus unedlen Metallen, bestehend aus einer gabelförmigen Radaufnahme, an deren oberem Ende drehbar eine annähernd rechteckige Befestigungsplatte angebracht ist. Die Befestigungsplatte weist im Bereich der Ecken insgesamt vier Montagelochungen auf. Die gabelförmige Radaufnahme ist mit einer Feststellvorrichtung ausgestattet. Die Laufrollen weisen eine Lauffläche aus Kunststoff auf. Die Erzeugnisse sind zur Verwendung in verschiedenen Bereichen, beispielsweise an Möbeln, an Maschinen oder an Schwerlastregalen, vorgesehen. Raddurchmesser: 75 mm. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Laufrädchen oder -rollen mit Befestigungsvorrichtung aus unedlen Metallen" zur Codenummer 8302 2000 90 0 des Zolltarifs.

DEBTI7131/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-03-29

Es handelt sich um sog. Schwerlastrollen in drei verschiedenen Größen, bestehend jeweils aus einer Befestigungsvorrichtung, in der eine Laufrolle mit Lauffläche aus Kunststoff drehbar eingesetzt ist. Die Befestigungsvorrichtung besteht hauptsächlich aus einer rechteckigen Montageplatte aus unedlem Metall, die im Bereich der Ecken vier Montagelochungen aufweist, aus einer gabelförmigen Rollenaufnahme aus unedlem Metall, die drehbar mit der Montageplatte verbunden ist, und aus einem Schutzring aus Kunststoff am Übergang der Rollenaufnahme zu der Montageplatte. Die gabelförmige Rollenaufnahme ist mit einem Feststellmechanismus ausgestattet. Raddurchmesser: 75, 100 bzw. 125 mm; Radbreite: 25 bzw. 27 mm. - Antragstellerangaben - Unedles Metall bestimmt insbesondere aufgrund des Umfangs und der Bedeutung für die Verwendung den Charakter der aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzten Befestigungsvorrichtungen. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Laufrädchen- oder rollen, mit Befestigungsvorrichtung aus unedlem Metall" zur Codenummer 8302 2000 90 0 des Zolltarifs.

DEBTI37002/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-11-13

Es handelt sich um Warenzusammenstellungen, jeweils bestehend aus vier Laufrollen mit einer Befestigungsvorrichtung in Form eines Gewindebolzens aus Stahl, an dem über ein Kugellager drehbar eine gabelförmige Aufnahmevorrichtung aus Stahlblech befestigt ist. In der Aufnahmevorrichtung ist mithilfe einer Schraube und Mutter ein Rad aus Polyurethan angebracht. Die Erzeugnisse sind gemeinsam mit jeweils vier Fußhebeln aus Stahlblech (charakterbestimmend), Befestigungsmaterial (22 Schrauben und vier Muttern) sowie zwei Schraubenschlüsseln in einem Pappkarton verpackt. Abmessungen der Laufrollen (Durchmesser x Radbreite): etwa 65 mm x 30 mm. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Der Charakter der für den Einzelverkauf aufgemachten Warenzusammenstellungen wird aufgrund der Bedeutung für die Verwendung durch die Laufrollen bestimmt. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Laufrädchen oder -rollen, aus unedlem Metall" zur Codenummer 8302 2000 90 0 des Zolltarifs.

DEBTI37001/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-11-07

Es handelt sich um sogenannte Schwerlastrollen, im Wesentlichen bestehend aus einer nahezu quadratischen Befestigungsplatte aus unedlem Metall, die mit vier Montagelochungen versehen ist, aus einer gabelförmigen Aufnahmevorrichtung aus unedlem Metall, die über ein Kugellager drehbar mit der Befestigungsplatte verbunden ist, sowie aus jeweils zwei in der gabelförmigen Aufnahmevorrichtung parallel angeordneten Rädern (Raddurchmesser: 50 mm). Die beiden eingesetzten Räder weisen eine Lauffläche aus Kunststoff auf. Die Erzeugnisse sind mit einer Feststellvorrichtung versehen. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Laufrollen mit Befestigungsvorrichtung aus unedlen Metallen" zur Codenummer 8302 2000 90 0 des Zolltarifs.

DEBTI34980/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-10-28

Es handelt sich um vollständig aus Stahl gefertigte, sog. Gehäuse mit Welle, bestehend aus einer Befestigungsvorrichtung in Form eines Bolzens mit metrischem Außengewinde (M18) und einem darauf angebrachten, beweglich gelagerten zylindrischen Außenring mit innenliegendem Rillenkugellager. Die Erzeugnisse werden in Maschinen zur Holzverarbeitung eingebaut und dienen der Beförderung von z. B. Brettern. Abmessungen: Durchmesser der Lauffläche: etwa 40 mm; Gesamtlänge: etwa 75,5 mm. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Laufrädchen oder -rollen mit Befestigungsvorrichtung aus unedlem Metall" zum TARIC-Code 8302 2000 90.

DEBTI36984/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-10-20

Es handelt sich um drehbare, kugelgelagerte Laufrollen mit einer gabelförmigen Befestigungsvorrichtung aus unedlen Metallen, deren oberes Ende zu einem Stift mit umlaufender Rille ausgeformt ist. Die Laufrollen weisen eine Lauffläche aus Kunststoff auf. Jeweils fünf Laufrollen mit Befestigungsvorrichtung aus unedlen Metallen sind gemeinsam als Set verpackt und zur Verwendung insbesondere an Bürostühlen bestimmt. Zwei der Laufrollen sind mit einer Feststellvorrichtung ausgestattet. Raddurchmesser: 75 mm; Radbreite: 24 mm. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Laufrädchen oder -rollen mit Befestigungsvorrichtung aus unedlen Metallen" zur Codenummer 8302 2000 90 0 des Zolltarifs.

DEBTI22233/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-09-14

Es handelt sich um sogenannte Lenkrollen, bestehend aus einer kreisrunden, gewölbten Befestigungsplatte aus Stahl mit zentrischer Lochung, an der über ein Schwenklager drehbar eine gabelförmige Aufnahmevorrichtung aus Stahl, in der sich ein Laufrad aus Kunststoff (Durchmesser: 50 mm; Laufflächenbreite 18,5 mm) befindet, angebracht ist. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Laufrädchen oder –rollen mit Befestigungsvorrichtung aus unedlen Metallen" zur Codenummer 8302 2000 90 0 des Zolltarifs.

DEBTI36024/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-11-07

Es handelt sich um Laufrollen (Außendurchmesser 26 bzw. 20 mm), die horizontal bzw. vertikal an einer annähernd quaderförmigen Befestigungsvorrichtung aus unedlem Metall angebracht sind. An einem Ende der Befestigungsvorrichtung ist beidseitig ein Sockel mit durchgehenden Montagelochungen (Langlochungen) ausgeformt. Die Waren werden in einem Analysegerät verbaut. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Laufrädchen oder -rollen mit Befestigungsvorrichtung aus unedlen Metallen" zur Codenummer 8302 2000 90 0 des Zolltarifs.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 8302

Zu Unterpositionen 8302 2000: Laufrädchen oder -rollen Im Sinne dieser Unterposition sind ‚Laufrädchen oder -rollen‘ Räder mit Befestigungsvorrichtung aus unedlen Metallen. Die Befestigungsvorrichtung dient dazu, das Rad ohne weitere Bearbeitung und ohne Hinzufügung weiterer Elemente an der jeweiligen Ware zu befestigen. Teile aus unedlen Metallen, die Teile des Rades selbst sind (z. B. Felge oder Kugellager) gelten nicht als‚ Befestigungsvorrichtung aus unedlen Metallen‘ der Position 8302. Die Laufrädchen und -rollen dieser Unterposition können schwenkbar oder nicht schwenkbar sein. Sie haben in der Regel folgendes Aussehen: Laufrädchen oder -rollen, die keine Befestigungsvorrichtung aus unedlen Metallen aufweisen oder die nicht die Voraussetzungen der Anmerkung 2 zu Kapitel 83 erfüllen, können als Teile oder Zubehör oder nach ihrer stofflichen Beschaffenheit eingereiht werden.

Pos. 8302

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Durchführungsverordnung (EU) Nr. 106/2012 der Kommission vom 7. Februar 2012 (ABl. EU Nr. L 36/23) (RV L 106/12): Ein scheibenförmiges Bauteil aus Metall mit einem Durchmesser von etwa 8 cm und einer Höhe von 2 cm (so genannter „Round Recliner“). Das Bauteil hat eine ungleichmäßige Oberfläche mit einer Mittelbohrung für eine Welle und besteht aus: - einer Führungsplatte, - einer Spiralfeder, - einer Gelenknocke, - einer Gleitnocke, - zwei gleitenden Klinken, - einer Sperrklinke und - einer Ringplatte Es ist eine Komponente eines Neigungsmechanismus für Kraftfahrzeugsitze. Das Bauteil dient zur Einstellung der Neigung der Sitzlehne gemäß den Bedürfnissen des Fahrers oder der Passagiere und trägt zur Stabilität des Sitzes bei. …

Pos. 8302

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Auszug aus dem Beschluss des Europäischen Gerichtshofs (Sechste Kammer) vom 27. Februar 2020 in der Rechtssache C-670/19 Tenor Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EU) Nr. 861/2010 der Kommission vom 5. Oktober 2010 geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass Gardinenstangen aus unedlen Metallen von der zolltariflichen Unterposition 8302 41 90 erfasst werden, sofern es sich nicht um Profile, Rohre oder Stäbe handelt, die nur auf die gewünschte Länge geschnitten wurden, und dass es Sache des vorlegenden Gerichts ist, dies zu prüfen, um die im Ausgangsverfahren in Rede stehenden Waren anhand der vom Gerichtshof in Beantwortung der ersten Vorlagefrage erteilten Hinweise selb …

Pos. 8302

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 2. Juni 2020 Az:- 11 K 3730/16: Einreihung von Rohren eines Baukastensystems für Gardinenstangen Entscheidungsgründe: [...] Bei den von der Klägerin als Gardinenstangen eingeführten Waren handelt es sich jedoch nicht um solche der Position 7306 KN. Sie sind vielmehr als andere Baubeschläge als für Türen, Fenster und Fenstertüren in Unterposition 8302 41 90 KN einzureihen. [...] Für eine Einreihung in Position 8302 HS sprechen auch die ErlHS zu dieser Position unter Abs. 2 Buchst. D Nr. 5, nach denen zu den Waren der Position 8302 HS als "Baubeschläge und ähnliche Waren für Gebäude" unter anderem auch Befestigungsmaterial und Zubehör für Fenster- und Türvorhänge, wie Gardinenstangen, Rohre, Rosetten, Stützen, Vorhanghalter, Klemmen und Ringe gehören. …

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 8302.20.00.90.0?

Die Zolltarifnummer 8302.20.00.90.0 umfasst Laufrädchen oder -rollen, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 8302.20.00.90.0?

Der Drittlandszollsatz für 8302.20.00.90.0 beträgt 2,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 8302.20.00.90.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 830220. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 8302.20.00.90.0?

8302.20.00.90.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 8302.20.00.90.0 im Zolltarif eingeordnet?

8302.20.00.90.0 steht in dieser Hierarchie: 83 VERSCHIEDENE WAREN AUS UNEDLEN METALLEN > 8302 Beschläge und ähnliche Waren, aus unedlen Metallen, für Möbel, Türen, Treppen, Fenster, Fensterläden, Karosserien, Sattlerwaren, Koffer, Reisekisten oder andere derartige Waren; Kleiderhaken, Huthalter, Konsolen, Stützen und ähnliche Waren, aus unedlen Metallen; Laufrädchen oder -rollen mit Befestigungsvorrichtung aus unedlen Metallen; automatische Türschließer aus unedlen Metallen > 830220 Laufrädchen oder -rollen > 83022000 Laufrädchen oder -rollen > 8302200090 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 8302.20.00.90.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 8302.20.00.90.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI7176/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 8302.20.00.90.0?

Warennummer 8302.20.00.90.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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