Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 8472.90.80.00: Andere Büromaschinen und -apparate (z. B. Hektografen, andere

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 8472.90.80.00 steht für Andere Büromaschinen und -apparate (z. B. Hektografen, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

8472.90.80.00 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 84. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
8472.90.80.00
Drittlandszoll
0 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 84KERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVON
  2. 8472Andere Büromaschinen und -apparate (z. B. Hektografen, Schablonenvervielfältiger, Adressiermaschinen, automatische Banknotenausgabegeräte, Geldsortier-, Geldzähl- oder Geldeinwickelmaschinen, Bleistiftspitzmaschinen, Perforiermaschinen und Büroheftmaschinen)
  3. 8472.90andere
  4. 8472.90.80andere
  5. 8472.90.80.00Andere Büromaschinen und -apparate (z. B. Hektografen, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 8472.90.80.00

HS-Code8472.906 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code8472.90.808 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code8472.90.80.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll0 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI13036/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-08-02

Locher, im Wesentlichen bestehend aus einer abnehmbaren Grundplatte mit Auffangbehältnis für ausgestanzte Papier-Rückstände, zwei Lochstempeln, Rückstellfedern, Drückerbügel und einer in verschiedene Positionen verstellbaren Anschlagschiene. Der Apparat dient zum Aufstellen auf eine Tischplatte und zum Lochen von Papier oder Schriftstücken in bestimmten Formaten. Die Ware wird als "Büroapparat, weder von den Positionen 8470 und 8471, den Unterpositionen (KN) 8472 1000 bis 8472 9010, noch in einer anderen Position der Nomenklatur genauer erfasst" eingereiht. (siehe Abbildung in der Anlage)

DEBTI12827/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-07-12

Es handelt sich um einen Heftapparat, im Wesentlichen aus Kunststoff und Metall bestehend, mit einer Grundplatte und federnd gelagertem Druckbügel aus Metall mit integriertem Klammer-Magazin (hier ohne Heftklammern). Die Ware ist zum Aufstellen auf eine Tischplatte und zum manuellen Zusammenfügen von Schriftstücken mittels Metall-Heftklammern bestimmt. Das Erzeugnis ist als "Büroapparate, weder in den Positionen 8470 und 8471, den Unterpositionen (KN) 8472 1000 bis 8472 9010, noch in einer anderen Position der Nomenklatur genauer erfasst" eingereiht. Anlage: 1 Abbildung

DEBTI6744/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-05-25

Sog. Tischabroller, im Wesentlichen bestehend aus: - einem Klebebandabroller aus Kunststoff, mit Rollenaufnahme, gezahnter Abreißkante aus Metall und einer rutschfesten ovalen Grundplatte mit rutschfestem Anti-Slip Boden und Gewicht aus Zement und Stahl um den Tischabroller massiver und zu machen, - zum manuellen Abtrennen und Entnehmen von Klebestreifen nach dem Aufstellen auf einer Oberfläche (z.B. einer Tischplatte). Der Tischabroller wird in einem Pappkarton für den Einzelverkauf aufgemacht. Die Ware ist als "Büromaschine, weder in den Positionen 8470 bis 8471 noch in einer anderen Position der Nomenklatur genauer erfasst, andere als in den Unterpositionen (KN) 8472 1000 bis 8472 9010 genannt" einzureihen. Anlage: 1 Abbildung

DEBTI7960/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-05-21

Sog. Tischabroller, im Wesentlichen bestehend aus: - einem Klebebandabroller aus Kunststoff, mit Rollenaufnahme, gezahnter Abreißkante aus Metall und einer rutschfesten ovalen Grundplatte mit rutschfestem Anti-Slip Boden und Gewicht aus Zement und Stahl um den Tischabroller massiver und zu machen, - zum manuellen Abtrennen und Entnehmen von Klebestreifen nach dem Aufstellen auf einer Oberfläche (z.B. einer Tischplatte). Der Tischabroller wird in einem Pappkarton für den Einzelverkauf aufgemacht. Die Ware ist als "Büromaschine, weder in den Positionen 8470 bis 8471 noch in einer anderen Position der Nomenklatur genauer erfasst, andere als in den Unterpositionen (KN) 8472 1000 bis 8472 9010 genannt" einzureihen. Anlage: 1 Abbildung

DEBTI37896/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-11-30

Bei der als "Anspitzer - elektrisch" bezeichneten Ware handelt es sich um eine Bleistiftspitzmaschine, im Wesentlichen bestehend aus einem in etwa ovalen, grauen Gehäuse aus Kunststoff, mit einem transparenten Auffangbehälter auf der einen Seite und einem batteriebetriebenen Elektromotor auf der anderen Seite, auf der Oberseite zwei Spitzlöcher für normale Stifte (6-8 mm) und Jumbo-Stifte (9-12 mm), An- und Ausschalter und Antirutschfüße an der Unterseite. Die Schneidwerke bestehen aus Karbonstahl und können mittels eines Push-Mechanismus ausgetauscht werden. Die Ware verfügt über eine Grundplatte zum Aufstellen auf einer Tischplatte, dient dem Anspitzen von Blei- und Farbstiften und wird zusammen mit einer nicht charakterbestimmenden Batterie in einer gemeinsamen Verkaufsverpackung für den Einzelverkauf aufgemacht. Die Ware wird als "anderer Büroapparat als in den Positionen 8470 oder 8471 genannt, nicht von den Unterpositionen (KN) 8472 1000 bis 8472 9010 erfasst" eingereiht. Anlage: 1 Abbildung

DEBTI37897/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-11-30

Bei der als "Anspitzer - elektrisch - All black" bezeichneten Ware handelt es sich um eine Bleistiftspitzmaschine, im Wesentlichen bestehend aus einem in etwa ovalen, schwarzen Gehäuse aus Kunststoff, mit einem transparenten Auffangbehälter auf der einen Seite und einem batteriebetriebenen Elektromotor auf der anderen Seite, auf der Oberseite zwei Spitzlöcher für normale Stifte (6-8 mm) und Jumbo-Stifte (9-12 mm), An- und Ausschalter und Antirutschfüße an der Unterseite. Die Schneidwerke bestehen aus Karbonstahl und können mittels eines Push-Mechanismus ausgetauscht werden. Die Ware verfügt über eine Grundplatte zum Aufstellen auf einer Tischplatte, dient dem Anspitzen von Blei- und Farbstiften und wird zusammen mit einer nicht charakterbestimmenden Batterie in einer gemeinsamen Verkaufsverpackung für den Einzelverkauf aufgemacht. Die Ware wird als "anderer Büroapparat als in den Positionen 8470 oder 8471 genannt, nicht von den Unterpositionen (KN) 8472 1000 bis 8472 9010 erfasst" eingereiht. Anlage: 1 Abbildung

DEBTI37893/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-11-30

Bei der als "Anspitzer - elektrisch" bezeichneten Ware handelt es sich um eine Bleistiftspitzmaschine, im Wesentlichen bestehend aus einem in etwa ovalen, cremefarbenen Gehäuse aus Kunststoff, mit einem transparenten Auffangbehälter auf der einen Seite und einem batteriebetriebenen Elektromotor auf der anderen Seite, auf der Oberseite zwei Spitzlöcher für normale Stifte (6-8 mm) und Jumbo-Stifte (9-12 mm), An- und Ausschalter und Antirutschfüße an der Unterseite. Die Schneidwerke bestehen aus Karbonstahl und können mittels eines Push-Mechanismus ausgetauscht werden. Die Ware verfügt über eine Grundplatte zum Aufstellen auf einer Tischplatte, dient dem Anspitzen von Blei- und Farbstiften und wird zusammen mit einer nicht charakterbestimmenden Batterie in einer gemeinsamen Verkaufsverpackung für den Einzelverkauf aufgemacht. Die Ware wird als "anderer Büroapparat als in den Positionen 8470 oder 8471 genannt, nicht von den Unterpositionen (KN) 8472 1000 bis 8472 9010 erfasst" eingereiht. Anlage: 1 Abbildung

DEBTI60480/24-1Erteilt von DEGültig bis 2028-08-31

Es handelt sich um ein Set, sog. "Locher-Hefter Set bzw. Punch-Stapler Set", bestehend aus einem Loch- und einem Heftapparat in einem bedruckten Karton. Der Locher besteht im Wesentlichen aus einer abnehmbaren Grundplatte mit Auffangbehältnis für ausgestanzte Papier-Rückstände, zwei Lochstempeln, Rückstellfedern, Drückerbügel und einer in verschiedene Positionen verstellbaren Anschlagschiene. Der Apparat dient zum Aufstellen auf eine Tischplatte und zum Lochen von Papier oder Schriftstücken in bestimmten Formaten. Der Tacker besteht im Wesentlichen aus einer Grundplatte und einem federnd gelagerten Druckbügel aus Metall. Die Ware ist zum Aufstellen auf eine Tischplatte und zum manuellen Zusammenfügen von Schriftstücken mittels Metall-Heftklammern bestimmt. Das Set wird als "Büroapparat, weder von den Positionen 8470 und 8471, den Unterpositionen (KN) 8472 1000 bis 8472 9010, noch in einer anderen Position der Nomenklatur genauer erfasst" eingereiht. Anlage: 1 Abbildung

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 8472

Zu Unterposition 8472 90: 1. Gesondert gestellte automatische Rückgeldgeber, die zusammen mit einer Registrierkasse verwendet werden und die von der Registrierkasse die Angaben über die zurückzugebende Geldsumme über ein Kabel in Form von Stromimpulsen erhalten.

Pos. 8472

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) (entfallen) bis Verordnung (EG) Nr. 1386/2003 der Kommission vom 1. August 2003 (1) (RV L 1386/2003): 1. Digitaler Schablonenvervielfältiger mit einem Scanner zur Digitalisierung und elektronischen Bearbeitung der zu reproduzierenden Texte und Bilder. Das Gerät verwendet eine Schablone (Master) aus kunststoffüberzogener Folie aus Pflanzenfasern, auf die durch einen Thermokopf die Daten übertragen („eingebrannt“) werden. Die gebrannte Schablone wird zu einer Drucktrommel weitergeleitet und dort befestigt. Die zu bedruckenden Papierbogen werden durch eine Andruckrolle gegen die Trommel gedrückt. Das Gerät verfügt über ein Drucksystem mit verschiedenen Geschwindigkeiten (60, 80, 100 und 120 Kopien pro Minute). …

Pos. 8472

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 11. Juni 2014 Rechtssache 4 K 147/13 Einreihung eines sog. Klebestreifengebers in die Kombinierte Nomenklatur Leitsatz Ein vornehmlich im gewerblichen Bereich eingesetzter Klebestreifengeber, der Klebestreifen in einer zuvor eingestellten Länge automatisch oder halbautomatisch auswirft und abschneidet, die dann zum Verpacken manuell auf Kartonagen aufgeklebt werden, ist als andere Büromaschinen in die Unterposition 8472 90 70 (1) einzureihen. Aus den Entscheidungsgründen: … Die objektiven Merkmale und Eigenschaften der von der Klägerin in verschiedenen technischen Varianten eingeführten Klebestreifengeber sprechen nach Überzeugung des Gerichts für eine Einreihung in die Warennummer 8472 90 70 (1). …

Abschnitt XVI

1. Zu Abschnitt XVI gehören nicht: a) Förderbänder und Treibriemen, aus Kunststoffen des Kapitels 39, Förderbänder und Treibriemen aus vulkanisiertem Kautschuk (Position 4010) sowie Waren zu technischen Zwecken aus Weichkautschuk (Position 4016) (RV C1601A00); b) Waren zu technischen Zwecken aus Leder oder rekonstituiertem Leder (Position 4205) oder aus Pelzfellen (Position 4303) (RV C1601B00); c) Spulen, Hülsen, Röhrchen und ähnliche Träger, aus Stoffen aller Art (z. B. Kapitel 39, 40, 44, 48 oder Abschnitt XV) (RV C1601C00); d) Lochkarten für Jacquard- oder ähnliche Maschinen (z. B. Kapitel 39 oder 48 bzw. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 8472.90.80.00?

Die Zolltarifnummer 8472.90.80.00 umfasst Andere Büromaschinen und -apparate (z. B. Hektografen, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 8472.90.80.00?

Der Drittlandszollsatz für 8472.90.80.00 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 8472.90.80.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 847290. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 8472.90.80.00?

8472.90.80.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 8472.90.80.00 im Zolltarif eingeordnet?

8472.90.80.00 steht in dieser Hierarchie: 84 KERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVON > 8472 Andere Büromaschinen und -apparate (z. B. Hektografen, Schablonenvervielfältiger, Adressiermaschinen, automatische Banknotenausgabegeräte, Geldsortier-, Geldzähl- oder Geldeinwickelmaschinen, Bleistiftspitzmaschinen, Perforiermaschinen und Büroheftmaschinen) > 847290 andere > 84729080 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 8472.90.80.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 8472.90.80.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI13036/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 8472.90.80.00?

TARIC-Code 8472.90.80.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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