Zolltarifnummer 8701.92.10.00: Ackerschlepper und Forstschlepper, auf Rädern
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 8701.92.10.00 steht für Ackerschlepper und Forstschlepper, auf Rädern. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
8701.92.10.00 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 87. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 8701.92.10.00
- Drittlandszoll
- 0 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 87ZUGMASCHINEN, KRAFTWAGEN, KRAFTRÄDER, FAHRRÄDER UND ANDERE NICHT SCHIENENGEBUNDENE LANDFAHRZEUGE, TEILE DAVON UND ZUBEHÖR
- 8701Zugmaschinen (ausgenommen Zugkraftkarren der Position 8709)
- 8701.92andere, mit einer Motorleistung von, mehr als 18 kW bis 37 kW
- 8701.92.10Ackerschlepper und Forstschlepper, auf Rädern
- 8701.92.10.00Ackerschlepper und Forstschlepper, auf Rädern
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 8701.92.10.00
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Neues vierradgetriebenes Geländefahrzeug (ATV), mit einer Seilwinde und einem flüssigkeitsgekühlten 495 ccm Hubkolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung ausgestattet. Das Fahrzeug weist folgende Merkmale auf: — eine Lenkstange mit zwei Griffen, an der die Kontrolleinrichtungen für die Steuerung des Fahrzeugs montiert sind; die Lenkung wird durch Drehen der zwei Vorderräder bewirkt und beruht auf einem Kraftwagenlenksystem (Ackermann-Prinzip); — Bremssysteme an allen Rädern; — ein Automatikgetriebe und einen Rückwärtsgang; — einem Motor, der speziell für die Benutzung in schwer zugänglichem Gelände entwickelt ist und bei niedriger Drehzahl eine ausreichende Zugkraft für angehängte Gerätschaften liefert; — die Kraft wird über Wellen auf die Räder übertragen und nicht mittels einer Kette; — eine fest angebrachte Seilwinde; — die Reifen haben ein tiefes Profil, das für unbefestigtes Gelände geeignet ist; — eine Ankupplungsvorrichtung beliebiger Art, z. B. einen Anhängehaken, mit der das Fahrzeug mindestens das Zweifache seines Eigengewichts ziehen oder schieben kann; — eine Anhängelast (nicht gebremst) von mindestens dem Zweifachen seines Eigengewichts. Das Fahrzeug dient zur Verrichtung von Arbeiten im unwegsamen Gelände, kann aber auch zum Ziehen oder Schieben anderer Fahrzeuge, Geräte oder Lasten verwendet werden und ist zur Verwendung als Forstschlepper oder Ackerschlepper bestimmt. (Angaben laut Unternehmen) (Abbildung siehe Anlage)
Neues vierradgetriebenes Geländefahrzeug (ATV), mit einer Seilwinde und einem flüssigkeitsgekühlten 400 ccm Hubkolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung ausgestattet. Das Fahrzeug weist folgende Merkmale auf: — eine Lenkstange mit zwei Griffen, an der die Kontrolleinrichtungen für die Steuerung des Fahrzeugs montiert sind; die Lenkung wird durch Drehen der zwei Vorderräder bewirkt und beruht auf einem Kraftwagenlenksystem (Ackermann-Prinzip); — Bremssysteme an allen Rädern; — ein Automatikgetriebe und einen Rückwärtsgang; — einem Motor, der speziell für die Benutzung in schwer zugänglichem Gelände entwickelt ist und bei niedriger Drehzahl eine ausreichende Zugkraft für angehängte Gerätschaften liefert; — die Kraft wird über Wellen auf die Räder übertragen und nicht mittels einer Kette; — eine fest angebrachte Seilwinde; — die Reifen haben ein tiefes Profil, das für unbefestigtes Gelände geeignet ist; — eine Ankupplungsvorrichtung beliebiger Art, z. B. einen Anhängehaken, mit der das Fahrzeug mindestens das Zweifache seines Eigengewichts ziehen oder schieben kann; — eine Anhängelast (nicht gebremst) von mindestens dem Zweifachen seines Eigengewichts. Das Fahrzeug dient zur Verrichtung von Arbeiten im unwegsamen Gelände, kann aber auch zum Ziehen oder Schieben anderer Fahrzeuge, Geräte oder Lasten verwendet werden und ist zur Verwendung als Forstschlepper oder Ackerschlepper bestimmt. (Angaben laut Unternehmen) (Abbildung siehe Anlage)
Neues vierradgetriebenes Geländefahrzeug (ATV), mit einer Seilwinde und einem flüssigkeitsgekühlten 400 ccm Hubkolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung ausgestattet. Das Fahrzeug weist folgende Merkmale auf: — eine Lenkstange mit zwei Griffen, an der die Kontrolleinrichtungen für die Steuerung des Fahrzeugs montiert sind; die Lenkung wird durch Drehen der zwei Vorderräder bewirkt und beruht auf einem Kraftwagenlenksystem (Ackermann-Prinzip); — Bremssysteme an allen Rädern; — ein Automatikgetriebe und einen Rückwärtsgang; — einem Motor, der speziell für die Benutzung in schwer zugänglichem Gelände entwickelt ist und bei niedriger Drehzahl eine ausreichende Zugkraft für angehängte Gerätschaften liefert; — die Kraft wird über Wellen auf die Räder übertragen und nicht mittels einer Kette; — eine fest angebrachte Seilwinde; — die Reifen haben ein tiefes Profil, das für unbefestigtes Gelände geeignet ist; — eine Ankupplungsvorrichtung beliebiger Art, z. B. einen Anhängehaken, mit der das Fahrzeug mindestens das Zweifache seines Eigengewichts ziehen oder schieben kann; — eine Anhängelast (nicht gebremst) von mindestens dem Zweifachen seines Eigengewichts. Das Fahrzeug dient zur Verrichtung von Arbeiten im unwegsamen Gelände, kann aber auch zum Ziehen oder Schieben anderer Fahrzeuge, Geräte oder Lasten verwendet werden und ist zur Verwendung als Forstschlepper oder Ackerschlepper bestimmt. (Angaben laut Unternehmen) (Abbildung siehe Anlage)
Neues vierradgetriebenes Geländefahrzeug (ATV), mit einer Seilwinde und einem flüssigkeitsgekühlten 400 ccm Hubkolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung ausgestattet. Das Fahrzeug weist folgende Merkmale auf: — eine Lenkstange mit zwei Griffen, an der die Kontrolleinrichtungen für die Steuerung des Fahrzeugs montiert sind; die Lenkung wird durch Drehen der zwei Vorderräder bewirkt und beruht auf einem Kraftwagenlenksystem (Ackermann-Prinzip); — Bremssysteme an allen Rädern; — ein Automatikgetriebe und einen Rückwärtsgang; — einem Motor, der speziell für die Benutzung in schwer zugänglichem Gelände entwickelt ist und bei niedriger Drehzahl eine ausreichende Zugkraft für angehängte Gerätschaften liefert; — die Kraft wird über Wellen auf die Räder übertragen und nicht mittels einer Kette; — eine fest angebrachte Seilwinde; — die Reifen haben ein tiefes Profil, das für unbefestigtes Gelände geeignet ist; — eine Ankupplungsvorrichtung beliebiger Art, z. B. einen Anhängehaken, mit der das Fahrzeug mindestens das Zweifache seines Eigengewichts ziehen oder schieben kann; — eine Anhängelast (nicht gebremst) von mindestens dem Zweifachen seines Eigengewichts. Das Fahrzeug dient zur Verrichtung von Arbeiten im unwegsamen Gelände, kann aber auch zum Ziehen oder Schieben anderer Fahrzeuge, Geräte oder Lasten verwendet werden und ist zur Verwendung als Forstschlepper oder Ackerschlepper bestimmt. (Angaben laut Unternehmen) (Abbildung siehe Anlage)
Neues vierradgetriebenes Geländefahrzeug (ATV), mit einer Seilwinde und einem flüssigkeitsgekühlten 495 ccm Hubkolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung ausgestattet. Das Fahrzeug weist folgende Merkmale auf: — eine Lenkstange mit zwei Griffen, an der die Kontrolleinrichtungen für die Steuerung des Fahrzeugs montiert sind; die Lenkung wird durch Drehen der zwei Vorderräder bewirkt und beruht auf einem Kraftwagenlenksystem (Ackermann-Prinzip); — Bremssysteme an allen Rädern; — ein Automatikgetriebe und einen Rückwärtsgang; — einem Motor, der speziell für die Benutzung in schwer zugänglichem Gelände entwickelt ist und bei niedriger Drehzahl eine ausreichende Zugkraft für angehängte Gerätschaften liefert; — die Kraft wird über Wellen auf die Räder übertragen und nicht mittels einer Kette; — eine fest angebrachte Seilwinde; — die Reifen haben ein tiefes Profil, das für unbefestigtes Gelände geeignet ist; — eine Ankupplungsvorrichtung beliebiger Art, z. B. einen Anhängehaken, mit der das Fahrzeug mindestens das Zweifache seines Eigengewichts ziehen oder schieben kann; — eine Anhängelast (nicht gebremst) von mindestens dem Zweifachen seines Eigengewichts. Das Fahrzeug dient zur Verrichtung von Arbeiten im unwegsamen Gelände, kann aber auch zum Ziehen oder Schieben anderer Fahrzeuge, Geräte oder Lasten verwendet werden und ist zur Verwendung als Forstschlepper oder Ackerschlepper bestimmt. (Angaben laut Unternehmen) (Abbildung siehe Anlage)
Neues vierradgetriebenes Geländefahrzeug (ATV), mit einer Seilwinde und einem flüssigkeitsgekühlten 580 ccm Hubkolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung ausgestattet. Das Fahrzeug weist folgende Merkmale auf: — eine Lenkstange mit zwei Griffen, an der die Kontrolleinrichtungen für die Steuerung des Fahrzeugs montiert sind; die Lenkung wird durch Drehen der zwei Vorderräder bewirkt und beruht auf einem Kraftwagenlenksystem (Ackermann-Prinzip); — Bremssysteme an allen Rädern; — ein Automatikgetriebe und einen Rückwärtsgang; — einem Motor, der speziell für die Benutzung in schwer zugänglichem Gelände entwickelt ist und bei niedriger Drehzahl eine ausreichende Zugkraft für angehängte Gerätschaften liefert; — die Kraft wird über Wellen auf die Räder übertragen und nicht mittels einer Kette; — eine fest angebrachte Seilwinde; — die Reifen haben ein tiefes Profil, das für unbefestigtes Gelände geeignet ist; — eine Ankupplungsvorrichtung beliebiger Art, z. B. einen Anhängehaken, mit der das Fahrzeug mindestens das Zweifache seines Eigengewichts ziehen oder schieben kann; — eine Anhängelast (nicht gebremst) von mindestens dem Zweifachen seines Eigengewichts. Das Fahrzeug dient zur Verrichtung von Arbeiten im unwegsamen Gelände, kann aber auch zum Ziehen oder Schieben anderer Fahrzeuge, Geräte oder Lasten verwendet werden und ist zur Verwendung als Forstschlepper oder Ackerschlepper bestimmt. (Angaben laut Unternehmen) (Abbildung siehe Anlage)
Neues vierradgetriebenes Geländefahrzeug (ATV), mit einer Seilwinde und einem flüssigkeitsgekühlten 400 ccm Hubkolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung ausgestattet. Das Fahrzeug weist folgende Merkmale auf: — eine Lenkstange mit zwei Griffen, an der die Kontrolleinrichtungen für die Steuerung des Fahrzeugs montiert sind; die Lenkung wird durch Drehen der zwei Vorderräder bewirkt und beruht auf einem Kraftwagenlenksystem (Ackermann-Prinzip); — Bremssysteme an allen Rädern; — ein Automatikgetriebe und einen Rückwärtsgang; — einem Motor, der speziell für die Benutzung in schwer zugänglichem Gelände entwickelt ist und bei niedriger Drehzahl eine ausreichende Zugkraft für angehängte Gerätschaften liefert; — die Kraft wird über Wellen auf die Räder übertragen und nicht mittels einer Kette; --- eine fest angebrachte Seilwinde; — die Reifen haben ein tiefes Profil, das für unbefestigtes Gelände geeignet ist; — eine Ankupplungsvorrichtung beliebiger Art, z. B. einen Anhängehaken, mit der das Fahrzeug mindestens das Zweifache seines Eigengewichts ziehen oder schieben kann; — eine Anhängelast (nicht gebremst) von mindestens dem Zweifachen seines Eigengewichts. Das Fahrzeug dient zur Verrichtung von Arbeiten im unwegsamen Gelände, kann aber auch zum Ziehen oder Schieben anderer Fahrzeuge, Geräte oder Lasten verwendet werden und ist zur Verwendung als Forstschlepper oder Ackerschlepper bestimmt. (Angaben laut Unternehmen) (Abbildung siehe Anlage)
Zugmaschine mit Seilwinde (Forstschlepper), sog. UTV Workcross 650 - 3 Seats, Fotos siehe Anlage, - in der Bauart eines zweiachsigen, geländegängigen Kraftfahrzeugs, sog. Utility Terrain Vehicle (UTV), - laut Antrag und Datenblatt: - - mit offenem, mit Überrollkäfig und Türen ausgestattetem Fahrgastbereich mit einer Sitzreihe mit drei nebeneinander angeordneten Sitzplätzen (einschließlich Fahrer), - - hinten mit einem flachen, offenen Flachbettaufbau, - - mit einer Länge von 3069 mm, mit einer Breite von ca. 1578 mm und einer Höhe von ca. 2008 mm, - - mit einem Kolbenverbrennungsmotor, der speziell für die Benutzung in schwer zugänglichem Gelände entwickelt ist und bei niedriger Drehzahl eine ausreichende Zugkraft liefert, - - - mit einer Leistung von 33,6 kW und einem Hubraum von 650 cm³, - - mit einem Eigengewicht von 862 Kilogramm, - - mit einer Anhängelast (nicht gebremst) von mindestens 1865 Kilogramm, dies entspricht mindestens dem Zweifachen des Eigengewichts, - - mit einem Kraftfahrzeuglenksystem mit Lenkrad (Ackermann-Prinzip), - - mit Bremssystemen an allen Rädern, - - mit einem Automatikgetriebe mit Rückwärtsgang, - - mit einem sog. Kardanantrieb (die Kraft wird über Wellen auf die Räder übertragen), - - mit profilierten Reifen, - - hinten mit einer Ankupplungsvorrichtung, mit der das Fahrzeug Lasten ziehen kann, - - vorne mit einer fest angebrachten Seilwinde, - aufgrund der Herstellerkonzeption und der technischen Merkmale im Wesentlichen zum Ziehen oder Schieben anderer Fahrzeuge, Geräte oder Lasten gebaut, - kennzeichnet sich insbesondere wegen dem Vorhandensein der fest angebrachten Seilwinde (ermöglicht ein Abschleppen gefällter Bäume) als Forstschlepper für die land- bzw. forstwirtschaftliche Nutzung. "Zugmaschine, andere als von den Unterpositionen 8701 1000 bis 8701 3000 genannte, mit einer Motorleistung von 33,6 kW, Forstschlepper, auf Rädern"
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterpositionen 8701 91 10 bis 8701 95 90: Hierher gehören z. B. so genannte ‚Geländefahrzeuge‘, die zur Verwendung als Zugmaschinen bestimmt sind. Diese vierrädrigen Fahrzeuge sind mit einer über eine Lenkstange gesteuerten Kraftwagenlenkanlage (nach dem Ackerman- Prinzip), und einer Ankupplungsvorrichtung beliebiger Art, z. B. einem Anhängehaken, ausgestattet und verfügen über technische Eigenschaften, die es ihnen ermöglichen, eine Last zu ziehen oder zu schieben oder eine Anhängelast (nicht gebremst) von mindestens dem Zweifachen ihres Eigengewichts (Gewicht des Fahrzeugs ohne Flüssigkeiten, Personen oder Ladung) anzuhängen. …
Zu Unterposition 8701 91 bis 8701 95: Zu dieser Unterposition gehören Kraftfahrzeuge, die dazu bestimmt sind Auflieger / Sattelanhänger über kurze Distanzen zu ziehen. Derartige Kraftfahrzeuge sind unter verschiedenen Bezeichnungen bekannt, wie beispielsweise als Terminalzugmaschinen, Hafenzugmaschinen etc. und sie sind dazu bestimmt Auflieger / Sattelanhänger auf begrenztem Raum zu bewegen. Sie sind nicht für einen Langstreckenstraßeneinsatz als Sattel-Straßenzugmaschinen der Unterpositionen 8701 21 bis 8701 29 konzipiert. Diese Kraftfahrzeuge unterscheiden sich von Sattel-Straßenzugmaschinen dadurch, dass sie üblicherweise mit Dieselmotoren ausgestattet sind, deren Höchstgeschwindigkeit nicht mehr als 50 km/h beträgt und nur mit einer geschlossenen Kabine mit einem schmalen Einzelsitz für den Fahrer versehen sind.
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 646/89 der Kommission vom 14. März 19891) (RV L 646/89): Selbstfahrende Maschinen für die Forstwirtschaft, die mit verschiedenartigen Arbeitsgeräten ausgerüstet werden, um Arbeiten wie Heben, Fördern, Ziehen, Schieben, Aufladen, Abladen, Entrinden und Ablängen von Stammholz durchzuführen. Unterposition 8701 904) Ersetzt VO (EWG) Nr. 1620/81 der Kommission vom 15. Juni 19812) Verordnung (EG) Nr. 902/96 der Kommission vom 20. Mai 19963) (RV L 902/96): Rasenmäher, aus folgenden Hauptbestandteilen bestehend, die gemeinsam gestellt werden: a) Kleintraktor mit bis zu 18 kW Motorleistung, mit einer hydraulischen Vorrichtung (Zapfwelle), an die verschiedene Zusatzgeräte angeschlossen werden können; b) Mähwerk als auswechselbares Werkzeug, das für das Anbringen an der Zapfwelle des Kleintraktors vorgesehen ist. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Urteil des Europäischen Gerichtshofes (Erste Kammer) vom 15. September 2005 C-495/03 Auszug: Ausgangsverfahren und Vorlagefragen Am 1. März 1999 meldete die Firma … als „Magnum ET120 Terminal Tractors“ bezeichnete Kraftfahrzeuge zur Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr an. In dieser Anmeldung waren diese Fahrzeuge in die Tarifposition 8709 der KN eingereiht. Nach einer Überprüfung gelangten die niederländischen Zollbehörden jedoch zu der Auffassung, dass diese Fahrzeuge unter die Unterposition 8701 2010 der KN fielen. Zur Begründung der Klage, die die Firma Intermodal beim Gerechtshof te Amsterdam gegen diesen Bescheid erhoben hat, hat sie insbesondere eine am 14. Mai 1996 von den finnischen Zollbehörden erteilte verbindliche Zolltarifauskunft vorgelegt. …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 8701.92.10.00?
Die Zolltarifnummer 8701.92.10.00 umfasst Ackerschlepper und Forstschlepper, auf Rädern. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 8701.92.10.00?
Der Drittlandszollsatz für 8701.92.10.00 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 8701.92.10.00?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 870192. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 8701.92.10.00?
8701.92.10.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 8701.92.10.00 im Zolltarif eingeordnet?
8701.92.10.00 steht in dieser Hierarchie: 87 ZUGMASCHINEN, KRAFTWAGEN, KRAFTRÄDER, FAHRRÄDER UND ANDERE NICHT SCHIENENGEBUNDENE LANDFAHRZEUGE, TEILE DAVON UND ZUBEHÖR > 8701 Zugmaschinen (ausgenommen Zugkraftkarren der Position 8709) > 870192 andere, mit einer Motorleistung von, mehr als 18 kW bis 37 kW > 87019210 Ackerschlepper und Forstschlepper, auf Rädern. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 8701.92.10.00?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 8701.92.10.00 erfasst, zum Beispiel ATBTI2025000735-DEC. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 8701.92.10.00?
TARIC-Code 8701.92.10.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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