Zolltarifnummer 9013.90.80.00: Teile und Zubehör, andere
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 9013.90.80.00 steht für Teile und Zubehör, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
9013.90.80.00 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 90. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 9013.90.80.00
- Drittlandszoll
- 0 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 90OPTISCHE, FOTOGRAFISCHE ODER KINEMATOGRAFISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; MESS-, PRÜF- ODER PRÄZISIONSINSTRUMENTE, -APPARATE UND -GERÄTE; MEDIZINISCHE UND CHIRURGISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE
- 9013Flüssigkristallvorrichtungen, die anderweit als Waren nicht genauer erfasst sind; Laser, ausgenommen Laserdioden; andere in diesem Kapitel anderweit weder genannte noch inbegriffene optische Instrumente, Apparate und Geräte
- 9013.90Teile und Zubehör
- 9013.90.80andere
- 9013.90.80.00Teile und Zubehör, andere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 9013.90.80.00
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Regelungen zu dieser Zolltarifnummer
Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.
Nur indikative Korrelation. Die Zuordnung von Zolltarifnummern zu Dual-Use-Listenpositionen ist eine Orientierungshilfe, keine Einstufung. Ob ein Gut gelistet ist, hängt von seinen technischen Parametern ab.
- 3A501Electronic items as follows:
- 6A005"Lasers", other than those specified in 0B001.g.5. or 0B001.h.6., components and optical equipment, as follows:
- 6A005e"Lasers", other than those specified in 0B001.g.5. or 0B001.h.6., components and optical equipment, as follows:
Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Resonador láser que se presenta en forma de un único cuerpo con unas dimensiones aproximadas de 482 mm de ancho, 463 mm de longitud máxima y un grosor de 132 mm. Según declaración del solicitante se ensamblará en máquinas de soldadura laser.
"OPTI-MICROSCAN-01" -Scannereinheit für Mikroskop, in Form einer funktionellen Einheit, im Wesentlichen bestehend aus dem quaderförmigen Gerät mit Spezialanschluss für ein Mikroskop und FC-APC-Faseranschluss mit optischem Faserkabel (VIS oder UV). Die Einheit wird über ein Stromkabel mit einem Leistungsregelgerät mit Netzkabel sowie über zwei weitere Kabel mit BNC-Anschlüssen zur analogen XY-Steuerung über eine auf einem PC installierte Karte mit Spezial-Software-Plattform (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) verbunden. Die Scannereinheit koppelt den Strahl eines angeschlossenen Lasergeräts (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) ein, lenkt ihn ab und leitet ihn dann weiter in ein anzuschließendes Mikroskop (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung). Es dient der zweidimensionalen Ablenkung von gebündelten Laserstrahlen. Zur äußeren Form siehe Abbildung in Anlage. Eine Einreihung als Zubehör eines Mikroskops kommt nicht in Betracht, da Laserstrahlablenkeinheiten mit FC-APC-Faseranschluss sich aufgrund der Funktion als erkennbares Zubehör für das anzuschließende Lasergerät der Position 9013 darstellen. Die Ware wird als "Zubehör, erkennbar hauptsächlich bestimmt für einen Laser" eingereiht.
So genannte Laserdiodenhalterung, im Wesentlichen bestehend aus einem 101,6 x 101,6 x 101,6 cm großem quaderförmigen Körper auf einem Standfuß (zur äußeren Form siehe Foto in der Anlage) mit Peltier-Kühlung, Ventilator, Haltevorrichtung für eine Laserdiode und Stromanschlüssen. An das Gerät wird ein (TEC-Source) Temperaturcontroller und eine LaserSource angeschlossen. In die Haltevorrichtung wird eine C-Mount-Laserdiode (alle drei Geräte sind nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) eingesetzt. Die Halterung dient der Aufnahme der C-Mount-Laserdiode sowie deren Stromversorgung und Kühlung. Die Ware wird als "Teil, erkennbar hauptsächlich für einen Laser bestimmt" eingereiht.
Laserstrahlablenkeinheit, im Wesentlichen bestehend aus einer Box mit zwei Galvano-Motoren (Elektromotoren), zwei Spiegeln, Achsen, einem Anschluß und einer PCB-Elektronik (äußere Form siehe Abbildung in der Anlage). Das Gerät dient als Zubehör für einen Laser (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) dem Ablenken von Laserstrahlen. Die Ware wird als "Zubehör, erkennbar hauptsächlich bestimmt für einen Laser" eingereiht.
Sog. Spiegelhalter 1, Frästeil aus Aluminium in Form eines rechteckigen Rahmens (H x B x T: 37 x 150 x 12 mm) für den Spiegel einer Optikbaugruppe eines sog. Digitizers für Radiographieanwendungen. Die Optikbaugruppe (nicht Gegenstand dieser Auskunft), bestehend aus einer Laserdiode als Strahlquelle, einer Pre-Scan-Optik, einem Galvanometerspiegel, einer Post-Scan-Optik, zwei Umlenkspiegeln und zwei elektronischen Leiterplatten zur Ansteuerung, bildet die Laser-Scan-Einheit des Digitizers. Diese stellt sich als optisches Gerät der Position 9013 dar und bildet die Hauptware, deren Bestandteil der Halter des Umlenkspiegels 1 ist. Aufgrund seiner speziellen und passgenauen Form stellt er sich als erkennbares Teil der sog. Optikbaugruppe dar. Zur äußeren Form siehe Abbildung in Anlage. Die Ware wird als "Teil, erkennbar hauptsächlich bestimmt für ein optisches Gerät der Position 9013" eingereiht.
Sog. Halteplatte, im Wesentlichen bestehend aus einer ovalen ca. 13,5 mm langen, ca. 5 mm breiten und ca. 0,75 mm hohen, schwarz eloxierten Aluminiumplatte mit einer mittig gelegenen, kreisförmigen Bohrung mit einem Durchmesser von ca. 1,85 mm und zwei ovalen, an den Enden der Platte befindlichen Bohrlöchern mit einer Länge von ca. 2,35 mm und einer Breite ca. 1,85 mm. Zur äußeren Form siehe Abbildung in der Anlage. Die Vorrichtung ist als Halteplatte der montierten Blende Bestandteil eines Lasermoduls, welches als Lichtquelle in einem Gerät zur Blutanalyse eingesetzt wird. Sie wird als "Teil, erkennbar hauptsächlich für einen Laser bestimmt" eingereiht.
Sog. Endabdeckung für ein Lasermodul aus einer Aluminium-Legierung (AlMg3-H22/H32) in Form einer Scheibe mit ca. 7,4 cm Durchmesser, die mit einer ca. 1,7 cm tiefen U-förmigen Einkerbung und drei gleichmäßig verteilten, randständigen Bohrlöchern versehen ist. Die Ware dient zur Abdeckung eines sog. Illuminator-Lasermoduls, das als Lichtquelle in einem mit Doppelwinkel-Laserstreulicht-Messtechnologie arbeitenden Blutanalysegerät verwendet wird. Die Abdeckung ist Teil der zolltariflich nächstgrößeren Einheit "Lasermodul". Zur äußeren Form siehe Abbildung in Anlage. Die Ware wird als "Teil, erkennbar hauptsächlich bestimmt für einen Laser (hier:Lasermodul)" eingereiht.
Spezifischer Bestandteil eines Lasermoduls für Graustufen-Direktthermographie-Drucker, sog. "sphärischer Ring", in Form eines konisch gewölbten Stahlrings (Außendurchmesser ca. 25 mm; Innendurchmesser ca. 14 mm; Höhe ca. 5 mm; zur äußeren Form siehe Abbildung in der Anlage), der unterseitig eine gefaste Innenkante aufweist. Der Ring ermöglicht das Verdrehen zweier Baugruppen des Lasermoduls zu Justage-Zwecken. Eine Einreihung in Position 8483 kommt nicht in Betracht, da sich die Ware nicht als Gleitlager für rotierende Wellen darstellt. Die Ware wird als "Teil, erkennbar hauptsächlich bestimmt für einen Laser" eingereiht.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Gemäß Anmerkung 5 zu diesem Kapitel sind optische Instrumente, Apparate und Maschinen zum Messen oder Prüfen von dieser Position ausgenommen und gehören in die Pos. 9031. Anmerkung 4 zu diesem Kapitel weist jedoch bestimmte Fernrohre dieser Position zu und nicht der Pos. 9005. Da andererseits außer den Pos. 9001 bis 9012 auch andere Positionen dieses Kapitels optische Apparate und Instrumente erfassen (insbesondere Pos. 9015, 9018 oder 9027) gehören zu dieser Position: (entfallen) 1) Laser. Diese erzeugen oder verstärken eine elektromagnetische Strahlung im Wellenlängenbereich zwischen 1 nm und 1 mm (ultravioletter, sichtbarer und infraroter Bereich des Lichts) durch stimulierte und kontrollierte Strahlungsemission. Wenn das Lasermedium (z. B. …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 457/2008 der Kommission vom 23. Mai 2008 (Abl. EG Nr. L 137/4) (RV L 457/2008): 3. Ein Gerät, mit dem mehr Tageslicht in einen Raum geleitet werden soll, bestehend aus einer prismatischen Kuppellinse, einem Röhrensystem und Licht streuenden Linsen. Das Gerät fängt das Licht durch eine Kuppel auf dem Dach ein und leitet es über interne Reflektoren in den Raum, wo es gleichmäßig verteilt wird. Unterposition: 9013 80 90 1 Die Einreihung erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 9013, 9013 80 und 9013 80 90 1. Die Einreihung in Position 9405 als Beleuchtungskörper und Teile davon ist ausgeschlossen, da das Gerät kein Licht erzeugt, sondern Tageslicht mithilfe von optischen Elementen einfängt, weiterleitet und verteilt. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 18.07.2014 - Az.: 4 K 3/13, Leitsatz Zu den Merkmalen eines Lasers der Warennummer 9013 (Rn.45)(Rn.47)(Rn.49). Orientierungssatz 1. Zum LS: Laserdioden im Sinne der Kombinierten Nomenklatur sind nur die diskreten Bauelemente selbst, so dass es einer Einreihung der Apparate als Laser der Pos. 9013 KN nicht entgegensteht, dass in ihnen Laserdioden verbaut sind (Rn.48). 2. Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt (Az. des BFH: VII B 145/14). 3. Die Nichtzulassungsbeschwerde wurde als unbegründet zurückgewiesen (BFH-Beschluss vom 21.10.2015 VII B 145/14). Auszug aus dem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 15. …
1. Zu Kapitel 90 gehören nicht: a) Waren von der in Maschinen, Vorrichtungen oder für andere technische Zwecke verwendeten Art, aus Weichkautschuk (Position 4016), aus Leder oder rekonstituiertem Leder (Position 4204) oder aus Spinnstoffen (Position 5911) (RV E9001A00); b) Stützgürtel oder andere Stützvorrichtungen aus Spinnstoffen, deren Wirkung auf den Körperteil, der gestützt oder gehalten werden soll, sich ausschließlich aus ihrer Elastizität herleitet (z. B. …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 9013.90.80.00?
Die Zolltarifnummer 9013.90.80.00 umfasst Teile und Zubehör, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 9013.90.80.00?
Der Drittlandszollsatz für 9013.90.80.00 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 9013.90.80.00?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 901390. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 9013.90.80.00?
9013.90.80.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 9013.90.80.00 im Zolltarif eingeordnet?
9013.90.80.00 steht in dieser Hierarchie: 90 OPTISCHE, FOTOGRAFISCHE ODER KINEMATOGRAFISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; MESS-, PRÜF- ODER PRÄZISIONSINSTRUMENTE, -APPARATE UND -GERÄTE; MEDIZINISCHE UND CHIRURGISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE > 9013 Flüssigkristallvorrichtungen, die anderweit als Waren nicht genauer erfasst sind; Laser, ausgenommen Laserdioden; andere in diesem Kapitel anderweit weder genannte noch inbegriffene optische Instrumente, Apparate und Geräte > 901390 Teile und Zubehör > 90139080 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 9013.90.80.00?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 9013.90.80.00 erfasst, zum Beispiel ESBTIESBTI2025SOL1372. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ist 9013.90.80.00 ein Dual-Use-Gut?
Die Zolltarifnummer allein entscheidet das nicht. Zu 9013.90.80.00 gibt es eine indikative Korrelation zu 3A501, 6A005, 6A005e. Ob Ihre Ware gelistet ist, richtet sich nach ihren technischen Parametern und ist am Wortlaut der Güterliste zu prüfen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 9013.90.80.00?
TARIC-Code 9013.90.80.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
Mehr als ein Produkt einzureihen?
Diese Seite zeigt eine Nummer. Zolltarif-Finder tarifiert ganze Warenlisten aus Excel, CSV oder Ihrem ERP, mit Begründung nach AV 1 bis 6, amtlichen Quellen, Compliance-Prüfung und prüfungssicheren Berichten.