Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 9018.39.00.00: Medizinische, andere

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 9018.39.00.00 steht für Medizinische, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

9018.39.00.00 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 90. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
9018.39.00.00
Drittlandszoll
0 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 90OPTISCHE, FOTOGRAFISCHE ODER KINEMATOGRAFISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; MESS-, PRÜF- ODER PRÄZISIONSINSTRUMENTE, -APPARATE UND -GERÄTE; MEDIZINISCHE UND CHIRURGISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE
  2. 9018Medizinische, chirurgische, zahnärztliche oder tierärztliche Instrumente, Apparate und Geräte, einschließlich Szintigrafen und andere elektromedizinische Apparate und Geräte, sowie Apparate und Geräte zum Prüfen der Sehschärfe
  3. 9018.39andere
  4. 9018.39.00.00Medizinische, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 9018.39.00.00

HS-Code9018.396 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code9018.39.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code9018.39.00.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll0 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Andorra0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

ATBTI2026000087-DECErteilt von ATGültig bis 2029-04-20

Es handelt sich bei eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus: - einem steril verpackten Katheter, bestehend aus Griff, einer Balloneinstellung mit Messskala für die Cavumlänge, einer Messskala für den Zervixkanal, und einem Silikonballon. Der Katheter ist durch einen Schlauch mit einem elektrischen Verbindungselement zum Anschluss an eine Zentraleinheit (nicht Teil dieser vZTA) verbunden. An diesem befinden sich ein Drainageröhrchen und ein Füllventil mit Ventilkappe; - einer ebenso steril verpackten Spritze mit aufgedruckter Skala zur Druckregulierung; - einer Gebrauchsanleitung; - gemeinsam verpackt in einem bedruckten Karton für den Einzelverkauf. Der Ballonkatheter ist aufgrund seiner Funktion als wesensbestimmender Teil anzusehen. Die Ware ist zum einmaligen Gebrauch bestimmt. Der Katheter ist zur Ablation der Endometriumschleimhaut der Gebärmutter bei prämenopausalen Frauen mit Menorrhagie, die auf gutartige Ursachen zurückzuführen ist, vorgesehen. (alle Angaben lt. Antragsteller) (Abbildung siehe Anlage)

DEBTI46726/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-04-12

Gefäßzugangskatheter für die Hämodialyse, sog. SUPERCATH (Fistula Catheter for Hemodialysis), in den Ausführungen SUPERCATH CLS sowie SUPERCATH NEO, im Wesentlichen bestehend aus einem Katheter-Einführsystem aus einer abgeschrägten, rückziehbaren Hohlnadel aus Metall (16G, 17G und 18G) an einem Kunststoffansatz mit integriertem Rückschlagventil zur Verhinderung des Blutaustritts aus dem Ansatz, farblich codiert zur Identifikation von Durchmesser/Länge des integrierten, über der Nadel befindlichen Kunststoffkatheters mit einer Länge von 25 bzw. 33 mm sowie mit integriertem Nadelschutz zum Schutz vor Verletzungen, siehe Abbildung in der Anlage. Die Metallnadel wird in den Spritzenkörper zurückgezogen. Der intravenöse Katheter mit dem Kunststoffansatz mit Luer-Anschluss verbleibt am Patienten. Die Ware dient im Rahmen einer Hämodialyse (Blutwäsche) der Schaffung eines Gefäßzugangs, um die Blutentnahme und -zuführung über den zentralen Gefäßzugang (Shunt, arteriovenöse Fistel) am Arm des Patienten zu gewährleisten. Die Ware wird als "medizinisches Instrument (Katheter), nicht von den Unterpositionen (KN) 9018 1100 bis 9018 3290 erfasst" eingereiht.

NLBTI2025-1375-8Erteilt von NLGültig bis 2029-03-04

Een katheter met -volgens opgave- onder andere de volgende kenmerken en eigenschappen: - om te dienen als referentie voor het vaststellen of een laser op de hoogste energie niveaus werkt; - voorzien van een glasvezellaag in een huls vervaardigd van kunststof; - voorzien van een verbindingsstuk vervaardigd van aluminium. Wordt aangeboden in een individuele verpakking in een kartonnen doos, van de soort gebruikt voor het verzenden van goederen, tezamen verpakt met de goederen omschreven in de BTI-beschikkingen met nummer NL BTI 2025-1375-1, NL BTI 2025-1375-2, NL BTI 2025-1375-3, NL BTI 2025-1375-4, NL BTI 2025-1375-5, NL BTI 2025-1375-6, NL BTI 2025-1375-7, NL BTI 2025-1375-9, NL BTI 2025-1375-10, NL BTI 2025-1375-11 en NL BTI 2025-1375-12.

DEBTI46707/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-02-01

Fistula Catheter for Hemodialysis, im Wesentlichen bestehend aus einem Katheter-Einführsystem aus einer abgeschrägten, rückziehbaren Hohlnadel aus Metall an einem Kunststoffansatz mit integriertem Rückschlagventil zur Verhinderung des Blutaustritts aus dem Ansatz, farblich codiert zur Identifikation von Durchmesser/Länge des integrierten, über der Nadel befindlichen Kunststoffkatheters mit einer Länge von 25 bzw. 33 mm sowie mit integriertem Nadelschutz zum Schutz vor Verletzungen. Äußere Form: siehe Abbildungen in der Anlage. Die Metallnadel wird in den Spritzenkörper zurückgezogen. Der intravenöse Katheter mit dem Kunststoffansatz mit Luer-Anschluss verbleibt im Patienten und dient der Einleitung von Infusionslösungen. Die Ware wird als "medizinisches Instrument (Katheter), nicht von den Unterpositionen (KN) 9018 1100 bis 9018 3290 erfasst" eingereiht.

DEBTI46689/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-01-25

Sog. Supercath 5 (I.V. Catheter), in Form einer zusammengesetzten Ware aus medizinischer Spritze mit Hohlnadel und Katheter, im Wesentlichen bestehend aus einem klarsichtigen Spritzenkörper mit integriertem Kolben, Nadelschutz mittels Druckknopf zum Zurückziehen der inneren Nadel in die Sicherheitsabdeckung, außen mit gerippter Grifffläche sowie einer abgeschrägten, rückziehbaren Hohlnadel aus Metall an einem Kunststoffansatz mit integriertem Rückschlagventil zur Verhinderung des Blutaustritts aus dem Ansatz, farblich codiert zur Identifikation von Durchmesser/Länge des integrierten, über der Nadel befindlichen Kunststoffkatheters mit einer Länge von 19, 25 oder 31 mm. Die Metallnadel des Katheter-Einführsystems wird in den Spritzenkörper zurückgezogen. Der den Charakter der Ware aufgrund der Bedeutung für die Verwendung bestimmende intravenöse Katheter mit dem Kunststoffansatz mit Luer-Anschluss verbleibt im Patienten und dient der Infusion von medizinischen Lösungen. Zur äußeren Form siehe Abbildung in der Anlage. Die Ware wird als "medizinisches Instrument (Katheter), nicht von den Unterpositionen (KN) 9018 1100 bis 9018 3290 erfasst" eingereiht.

DEBTI31554/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-10-27

Sog. Sklerotherapienadel zum Einmalgebrauch, in Form einer zusammengesetzten Ware, im Wesentlichen bestehend aus einem Handbediengriff und einem daran befindlichen Tubus in unterschiedlichen Arbeitslängen (230 oder 180 cm) und Durchmesser (1,8 mm - 2,3 mm), in dessen Inneren sich ein weiterer Tubus mit einer Injektionskanüle an der Spitze befindet. Die Kanüle mit abgeschrägter Spitze, in den Punktionslängen 4 mm oder 6 mm, kann ausgefahren werden. Aufgrund des Umfangs bilden die Tuben die charakterbestimmenden Bestandteile der Ware. Das Kathetersystem wird unter Zuhilfenahme eines Endoskops (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) von einem Arzt in den Gastrointestinaltrakt eines Patienten eingeführt. Die Kanüle ermöglicht die Injektion der über den Katheter eingeleiteten Medikamente oder Gewebekleber zur Blutstillung im Rahmen eines endoskopischen Eingriffs. Die Ware ist in einem sterilen Flachbeutel verpackt. Zur äußeren Form siehe beispielhafte Abbildung in der Anlage. Ware wird als "medizinischer Katheter, nicht von den Unterpositionen (KN) 9018 3110 bis 9018 3290 erfasst" eingereiht.

DEBTI31543/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-10-27

Sog. Führungsdraht zum Einmalgebrauch, im Wesentlichen bestehend aus einem mit Teflon oder PTFE beschichteten Stahl- oder Nitinoldraht in unterschiedlichen Durchmessern (1,32;0,81; 0,89; 0,64 mm) und Längen (260; 300; 400; 450; 600 cm), mit atraumatischer Spitze in unterschiedlichen Formen und Ausprägungen (flexible, weiche oder Standard-Spitze) sowie mit hydrophiler Beschichtung. Der Führungsdraht wird unter Zuhilfenahme eines Endoskops (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) durch einen Arzt in den Körper eines Patienten eingeführt und dient zur Positionierung endoskopischer Anwendungswerkzeuge im Gastrointestinaltrakt im Rahmen eines endoskopischen Eingriffs (z. B. ERCP). Er ist in einem sterilen Flachbeutel verpackt. Zur äußeren Form siehe Abbildung in Anlage. Die Ware wird als "medizinisches Instrument wie Katheter und dergleichen, nicht von den Unterpositionen (KN) 9018 3110 bis 9018 3290 erfasst" eingereiht.

DEBTI31523/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-10-12

Sog. Multi-Stage Dilatationsballon zum Einmalgebrauch, in Form einer zusammengesetzten Ware, im Wesentlichen bestehend aus einem Katheter aus Kunststoff mit zwei Röntgenmarkierungen und atraumatischer Spitze, mit einer Länge von 230 cm (Ösophagus/Kolon) oder 200 cm (biliär - für Gallengang), mit vorgeladenem, in der Länge einstellbaren Führungsdraht mit flexibler, röntgendichter, hydrophiler Spitze zur Positionierung des Katheters, an dessen Spitze sich ein Ballon aus Kunststoff befindet, der sich auf drei unterschiedliche Durchmesser erweitern lässt. Die Ballonlänge beträgt 30, bzw. 55 mm. An den Katheter, der den charakterbestimmenden Bestandteil im Hinblick auf Umfang und Verwendungszweck darstellt, ist ein Drei-Wege-Hahn aus Kunststoff mit Luer-Lock-Verbindungen angeschlossen. Der Katheter wird unter endoskopischer Kontrolle durch einen Arzt in den Körper eines Patienten eingeführt und an die betreffende Engstelle in Speiseröhre, Darm oder Gallengang gebracht. Durch Aufpumpen des Ballons wird eine Dilatation (Erweiterung) von Strikturen und anderen Stenosen im gastrointestinalen Bereich erreicht. Zur äußeren Form siehe Abbildung in der Anlage. Die Ware wird als "medizinisches Instrument (Katheter), nicht von den Unterpositionen (KN) 9018 11 00 bis 9018 32 90 erfasst" eingereiht.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 9018

Zu Unterposition 9018 39: 1. Vakuum- Röhrchen zum Sammeln und Transportieren von Blut, das chemische Zusätze enthält, aus Kunststoff, mit vordefiniertem Unterdruck für exaktes Füllvolumen. Die Röhrchen werden verwendet, um Blut zu sammeln und für einen begrenzten Zeitraum auch zu transportieren, zu konservieren und zu lagern, zum speziellen Testen von Serum, Plasma oder Vollblut in einem klinischen Labor. Im Allgemeinen können sie mit Kanülen oder Haltern zur Phlebotomie verwendet werden, die vom selben Hersteller produziert werden. Sie haben ein steriles Inneres mit Zusätzen in vordosierten Mengen in Abhängigkeit der zu ziehenden Menge. Die Röhrchen sind mit einer farbcodierten Sicherheitskappe sowie farbcodierten inneren Ringen versehen. Die Zusätze können chemisch inaktiv sein oder mit der Blutprobe chemisch reagieren. …

Pos. 9018

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 1638/94 der Kommission vom 5. Juli 1994 (ABl. EG Nr. L 172/5) (RV 1638/94): 6. Endotrachealschläuche, hauptsächlich mit Apparaten für Anästhesie verwendet. Unterposition 9018 9060 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, der Anmerkung 2 b) zu Kapitel 90 sowie dem Wortlaut der KN-Codes 9018, 9018 90 und 9018 90 60. Verordnung (EG) Nr. 241/96 der Kommission vom 7. Februar 1996 (ABL. EG Nr. L 31/14) (RV 241/96), geändert durch Durchführungsverordnung (EU) Nr. 441/2013 der Kommission vom 7. Mai 2013 (ABl. EU Nr. L 130) (RV L 441/13): Intrauterinpessare, bestehend aus einem Kunststoffkörper, an dessen Ende sich zwei Nylonfäden befinden, und einem Progesteron-Reservoir. …

Pos. 9018

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 16. Juni 2011, C 152/10 (Tenor): Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif ist so auszulegen, dass ein aus Kunststoffen hergestellter Dialysebeutel, der speziell für die Verwendung zusammen mit einem Dialysegerät (künstliche Niere) konzipiert worden ist und nur in dieser Weise verwendet werden kann, von Mai 2001 bis Dezember 2003 als „Kunststoffe oder Ware daraus“ in Unterposition 3926 90 99 dieser Nomenklatur einzureihen war und dass ein Urinsammelbeutel, der aus Kunststoffen hergestellt und speziell für die Benutzung zusammen mit einem Katheter konzipiert worden ist und daher nur in dieser Weise verwendet werden kann, in demselben Zeitraum als „Kunststoffe oder War …

Pos. 9018

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgerichtes München vom 14. Mai 2003 in der Rechtssache Az.:3 K 3605/02 Aus den Gründen: Streitig ist die Tarifierung eines als „Cleantop WM-S“ bezeichneten Gerätes. … Mit der vZTA Nr. ... vom ... hat die ZPLA ... die Ware als „elektrisches Gerät mit eigener Funktion, in Kap. 85 anderweitig weder genannt noch inbegriffen – Reinigungs- und Desinfektionsgerät für medizinische Endoskope“ in die Unterpos. 8543 xx xx eingereiht. Nach erfolglosem Einspruch erhob die Klägerin gegen die Einspruchsentscheidung vom ... Klage, mit der sie im Wesentlichen Folgendes geltend macht: Bei dem Gerät handele es sich um ein medizinisches Gerät, weil es gezielt Maßnahmen ausführe, um Krankheiten vorzubeugen. Die Nutzung von flexiblen Endoskopen habe sich zum Standard der Medizin entwickelt. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 9018.39.00.00?

Die Zolltarifnummer 9018.39.00.00 umfasst Medizinische, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 9018.39.00.00?

Der Drittlandszollsatz für 9018.39.00.00 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 9018.39.00.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 901839. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 9018.39.00.00?

9018.39.00.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 9018.39.00.00 im Zolltarif eingeordnet?

9018.39.00.00 steht in dieser Hierarchie: 90 OPTISCHE, FOTOGRAFISCHE ODER KINEMATOGRAFISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; MESS-, PRÜF- ODER PRÄZISIONSINSTRUMENTE, -APPARATE UND -GERÄTE; MEDIZINISCHE UND CHIRURGISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE > 9018 Medizinische, chirurgische, zahnärztliche oder tierärztliche Instrumente, Apparate und Geräte, einschließlich Szintigrafen und andere elektromedizinische Apparate und Geräte, sowie Apparate und Geräte zum Prüfen der Sehschärfe > 901839 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 9018.39.00.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 9018.39.00.00 erfasst, zum Beispiel ATBTI2026000087-DEC. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 9018.39.00.00?

TARIC-Code 9018.39.00.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Mehr zur Einreihung

Mehr als ein Produkt einzureihen?

Diese Seite zeigt eine Nummer. Zolltarif-Finder tarifiert ganze Warenlisten aus Excel, CSV oder Ihrem ERP, mit Begründung nach AV 1 bis 6, amtlichen Quellen, Compliance-Prüfung und prüfungssicheren Berichten.