Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 9018.90.50.00.0: Transfusionsgeräte, einschließlich Infusionsgeräte

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 9018.90.50.00.0 steht für Transfusionsgeräte, einschließlich Infusionsgeräte. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

9018.90.50.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 90. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
9018.90.50.00.0
Drittlandszoll
0 %
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 90OPTISCHE, FOTOGRAFISCHE ODER KINEMATOGRAFISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; MESS-, PRÜF- ODER PRÄZISIONSINSTRUMENTE, -APPARATE UND -GERÄTE; MEDIZINISCHE UND CHIRURGISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE
  2. 9018Medizinische, chirurgische, zahnärztliche oder tierärztliche Instrumente, Apparate und Geräte, einschließlich Szintigrafen und andere elektromedizinische Apparate und Geräte, sowie Apparate und Geräte zum Prüfen der Sehschärfe
  3. 9018.90andere Instrumente, Apparate und Geräte
  4. 9018.90.50Transfusionsgeräte, einschließlich Infusionsgeräte
  5. 9018.90.50.00.0Transfusionsgeräte, einschließlich Infusionsgeräte

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 9018.90.50.00.0

HS-Code9018.906 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code9018.90.508 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code9018.90.50.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer9018.90.50.00.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll0 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Andorra0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI53150/24-1Erteilt von DEGültig bis 2028-02-02

Sog. Flüssigkeitswärmeset/Beutel aus Kunststoff, in sechs Ausführungen, in Form eines Schlauchbeutelsystems mit Tropfkammer, mechanischem Durchflussregler, Luftblasenfalle, nadelfreiem Einspritzanschluss, Filter und Luer-Lock-Anschlüssen am distalen und am Patientenschlauchende, ein Modell verfügt über Einstechdorne an einem Y-Schlauchstück. In den zentralen, rechteckigen, flachen Kunststoffbeutel ist ein schlangenförmig angeordneter Schlauch integriert. Das Set dient als medizinisches Transfusions- (Blut) oder Infusionsgerät zur intravenösen Infusion von angewärmten Flüssigkeiten oder Blut mittels Schwerkraft- oder Druckinfusion. Der Schlauchbeutel wird dazu in ein spezielles Wärmegerät (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) eingesetzt, sodass das Blut bzw. die Infusionslösung angewärmt wird, bevor es bzw. sie über den Patientenschlauch über einem Gefäßzugang in den Körper geleitet wird. Jeweils 10 einzeln steril eingeschweißte Sets sind in einem Karton verpackt. Zur äußeren Form siehe Abbildung in Anlage. Die Waren werden als "andere medizinische Geräte als in den Unterpositionen (HS) 9018 11 bis 9018 50 genannt, medizinische Transfusionsgeräte, einschließlich Infusionsgeräte" eingreiht.

DE22686/16-1Erteilt von DEGültig bis 2020-02-19

Sog. Applix HydroBag, bestehend aus einem transparenter Leerbeutel mit Aufdruck und Skalierung von 100 bis 1500 ml sowie einem integrierten, festsitzenden, ca. 11 cm langen Schlauch mit einer Schlauchklemme und einem verschließbaren Einfüllstutzen mit Aufhängeöse. Alle Bestandteile bestehen aus Kunststoff. Äußere Form: siehe Abbildung in der Anlage. Die Ware dient der Flüssigkeitsbilanzierung im Rahmen der enteralen Ernährung (Nahrungszufuhr und -aufnahme über den Magen-Darm-Trakt) und wird an das EasyBag- oder VarioLine-System (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) angeschlossen. Die Ware wird als "Teil, erkennbar hauptsächlich für medizinische Infusionsgeräte bestimmt" eingereiht.

DE22687/16-1Erteilt von DEGültig bis 2020-02-16

Überleitsystem, sog. APPLIX Pumpenset, in Form einer Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, welches sich als unvollständiges Infusionssystem darstellt, bestehend aus 1. einem unbefüllten, transparenten Kunststoffbeutel mit Skalierung von 100 bis 1500 ml und integriertem, festsitzenden, ca. 7 cm langen, transparenten Schlauch, einer transparenten Tropfkammer, jedoch ohne Rollenklemme zur Regulierung, einem ca. 200 cm langen, biegsamen, transparenten Schlauch/Katheter mit Schlauchklemme und Zuspritzmöglichkeit in Form eines T-Stückes und negativem Luer-Lock-Ansatz mit Stufenadapter für Steckverbindungen sowie im oberen Teil mit einem verschließbaren Einfüllstutzen und Aufhängeöse, ebenfalls aus Kunststoff (charakterbestimmender Bestandteil in Bezug auf die Verwendung) und 2. einem Etikett mit Aufdruck zur Beschriftung des Beutels, selbstklebend. Äußere Form: siehe Abbildung in der Anlage. Die Ware dient zur Verabreichung von Sondennahrung bei enteraler Infundierung (Nahrungszufuhr und -aufnahme über den Magen-Darm-Trakt) und ist zum Anschluss an das Applikationssystem (Ernährungspumpe) APPLIX Smart/Vision (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) vorgesehen. Die Bestandteile der Warezusammenstellung sind gemeinsam in einer sterilen Verpackung aus Papier und Kunststoff verpackt. Die Ware wird als "medizinisches Gerät in Form eines Infusionsgerätes" eingereiht.

DE15812/12-2Erteilt von DEGültig bis 2018-11-28

Mechanische Infusionspumpe, sog. Elastomerpumpe, Modell Spiralschlauch-INfusor Half Day, im Wesentlichen bestehend aus einem zylinderförmigen Vorratsbehälter aus klarsichtigem Kunststoff mit Deckkappe, farblich codierter Aufschrift und einem integrierten Spiralschlauch, Arzneimittelfüllstutzen mit integriertem Rückschlagventil, integriertem Partikelfilter sowie einem knicksicheren Schlauch, mit einer Infusionszeit von 12 Stunden, nominale Flussrate 5 ml/h. Ein Elastomerballon dient als Medikamentenreservoir für ein flüssiges Arzneimittel. Das Ballonreservoir beträgt 65 ml. Äußere Form: siehe Abbildung in Anlage. Der Vorratsbehälter wird über den Füllport mit einem Arzneimittel befüllt und über den Schlauch an den Patienten angeschlossen. Mittels Unterdruck wird das Arzneimittel durch eine Präzisionskapillare am Ende des Schlauches, welche die Flussrate steuert, kontinuierlich in den Körper infundiert. Aufgrund der geringen Infusionszeit liegt keine Ware der Position 9021 vor. Die Ware, welche in einer Kunststofftüte steril verpackt ist, wird als "medizinisches Gerät in Form eines Infusionsgerätes" eingereiht.

DE15813/12-1Erteilt von DEGültig bis 2018-11-28

Mechanische Infusionspumpe, sog. Elastomerpumpe, Modelle Intermate SV 50, Intermate SV 100, Intermate SV 200, Intermate LV 100, Intermate LV 250 und Intermate XLV 250, im Wesentlichen bestehend aus einem ballonartigen Vorratsbehälter aus klarsichtigem Kunststoff mit farblich codierter Deckkappe, Arzneimittelfüllstutzen mit integriertem Rückschlagventil, integriertem Partikelfilter sowie einem knicksicheren Schlauch, Infusionszeit: 30 Minuten bis 2,5 Stunden, nominale Flussrate 50 ml/h, 100 ml/h, 200 ml/h bzw. 250 ml/h. Das Ballonreservoir für Medikamente beträgt je nach Modell 105 ml (Intermate SV 50, SV 100 und SV 200), 275 ml (Intermate LV 100 und LV 250) bzw. 550 ml (Intermate XLV 250). Äußere Form: siehe Abbildung in Anlage. Der Vorratsbehälter wird über den Füllport mit einem Arzneimittel befüllt und über den Schlauch an den Patienten angeschlossen. Mittels Unterdruck wird das Arzneimittel durch eine Präzisionskapillare am Ende des Schlauches, welche die Flussrate steuert, kontinuierlich in den Körper infundiert. Aufgrund der geringen Infusionszeit liegt keine Ware der Position 9021 vor. Die Ware, welche mit einem Beipackzettel in einer Kunststofftüte steril verpackt ist, wird als "medizinisches Gerät in Form eines Infusionsgerätes" eingereiht.

DE10886/10-1Erteilt von DEGültig bis 2016-10-27

Überleitsystem, sog. Applix Pumpenset, Art.-Nr. 7751711, in Form einer Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, welches sich als unvollständiges Infusionssystem darstellt, im Wesentlichen bestehend aus 1. einem unbefüllten, transparenten Kunststoffbeutel mit Skalierung von 100 bis 1500 ml und integriertem, festsitzendem, ca. 7 cm langen, transparenten Schlauch, einer transparenten Tropfkammer, jedoch ohne Rollenklemme zur Regulierung der Zufuhr, einem ca. 200 cm langen, biegsamen, transparenten Schlauch/Katheter mit Schlauchklemme und Zuspritzmöglichkeit in Form eines T-Stückes und negativem Luer-Lock-Ansatz mit Stufenadapter für Steckverbindungen sowie im oberen Teil mit einem verschließbaren Einfüllstutzen und Aufhängeöse, ebenfalls aus Kunststoff (charakterbestimmenderBestandteil in Bezug auf die Verwendung) 2. einem Etikett mit Aufdruck zur Beschriftung des Beutels, selbstklebend. Äußere Form: siehe Abbildungen in der Anlage. Die Ware dient zur Verabreichung von Sondennahrung bei enteraler Infundierung (Nahrungszufuhr und -aufnahme über den Magen-Darm-Trakt) und ist zum Anschluss an das Applikationssystem (Ernährungspumpe) APPLIX Smart/Vision (nicht Gegenstand dieser vZTA) vorgesehen. Die Warezusammenstellung ist in einer sterilen Verpackung aus Papier und Kunststoff verpackt. Die Ware wird als "medizinisches Gerät in Form eines Infusionsgerätes" eingereiht.

DE12317/10-1Erteilt von DEGültig bis 2016-10-24

Tropfkammer, bestehend aus einer transparenten Kunststoffkammer, mit Einstechdorn mit Stahlspitze am oberen Kammerteil und zylindrischem innenliegenden Filter im unteren Kammerabschnitt. Die Tropfkammer wird oben an Glas- oder Vakuumflaschen angeschlossen, unten an ein Schlauchsystem mit Rollenklemme, das über einen venösen Zugang mit dem Patienten verbunden wird. Das komplette Transfusionssystem dient der Zufuhr von Blutkomponenten. Zur äußeren Form siehe Abbildung in Anlage. Die Ware wird als "Teil, erkennbar hauptsächlich zur Verwendung für ein Transfusionsgerät" eingereiht.

DE12320/10-1Erteilt von DEGültig bis 2016-10-24

Tropfkammer, bestehend aus einer einteiligen transparenten Kunststoffkammer, mit zylindrischem innenliegenden Filter. Die Tropfkammer wird oben an einen Schlauch mit Kunststoff-Einstechdorn für Blutbeutel angeschlossen, unten an ein Schlauchsystem mit Rollenklemme, das über einen venösen Zugang mit dem Patienten verbunden wird. Das komplette Transfusionssystem dient der Bluttransfusion. Zur äußeren Form siehe Abbildung in Anlage. Die Ware wird als "Teil, erkennbar hauptsächlich zur Verwendung für ein Transfusionsgerät" eingereiht.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 9018

Zu Unterposition 9018 90: 1. Decke für den einmaligen Gebrauch, bestehend aus zwei Lagen aus Vliesstoffen auf einer Seite mit Kunststoff beschichtet, an den Seiten mit einer Schweißnaht versehen, an einem Ende offen und mit einem Anschlussstück versehen, um die Einleitung warmer Luft durch ein Wärmegerät zu ermöglichen. Das Erzeugnis dient der Vermeidung und Behandlung einer Hyperthermie (Unterkühlung) bei Patienten in Krankenhäusern. Anwendung der AV 1 und 6 sowie der Anmerkung 2 b) zu Kapitel 90. 2. Ganzkörperkältetherapiekammer zur Behandlung von z. B. Hauterkrankungen, Gelenkentzündungen oder rheumatischen Erkrankungen, bestehend aus den folgenden separaten Basisbestandteilen, die zusammen und zerlegt gestellt werden: 1) Kältekammer, bestehend aus einer Vorkammer (-60°C) und einer Therapiekammer (ungefähr -110°C) die durch eine Tür verbunden sind. …

Pos. 9018

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 1638/94 der Kommission vom 5. Juli 1994 (ABl. EG Nr. L 172/5) (RV 1638/94): 6. Endotrachealschläuche, hauptsächlich mit Apparaten für Anästhesie verwendet. Unterposition 9018 9060 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, der Anmerkung 2 b) zu Kapitel 90 sowie dem Wortlaut der KN-Codes 9018, 9018 90 und 9018 90 60. Verordnung (EG) Nr. 241/96 der Kommission vom 7. Februar 1996 (ABL. EG Nr. L 31/14) (RV 241/96), geändert durch Durchführungsverordnung (EU) Nr. 441/2013 der Kommission vom 7. Mai 2013 (ABl. EU Nr. L 130) (RV L 441/13): Intrauterinpessare, bestehend aus einem Kunststoffkörper, an dessen Ende sich zwei Nylonfäden befinden, und einem Progesteron-Reservoir. …

Pos. 9018

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 16. Juni 2011, C 152/10 (Tenor): Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif ist so auszulegen, dass ein aus Kunststoffen hergestellter Dialysebeutel, der speziell für die Verwendung zusammen mit einem Dialysegerät (künstliche Niere) konzipiert worden ist und nur in dieser Weise verwendet werden kann, von Mai 2001 bis Dezember 2003 als „Kunststoffe oder Ware daraus“ in Unterposition 3926 90 99 dieser Nomenklatur einzureihen war und dass ein Urinsammelbeutel, der aus Kunststoffen hergestellt und speziell für die Benutzung zusammen mit einem Katheter konzipiert worden ist und daher nur in dieser Weise verwendet werden kann, in demselben Zeitraum als „Kunststoffe oder War …

Pos. 9018

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgerichtes München vom 14. Mai 2003 in der Rechtssache Az.:3 K 3605/02 Aus den Gründen: Streitig ist die Tarifierung eines als „Cleantop WM-S“ bezeichneten Gerätes. … Mit der vZTA Nr. ... vom ... hat die ZPLA ... die Ware als „elektrisches Gerät mit eigener Funktion, in Kap. 85 anderweitig weder genannt noch inbegriffen – Reinigungs- und Desinfektionsgerät für medizinische Endoskope“ in die Unterpos. 8543 xx xx eingereiht. Nach erfolglosem Einspruch erhob die Klägerin gegen die Einspruchsentscheidung vom ... Klage, mit der sie im Wesentlichen Folgendes geltend macht: Bei dem Gerät handele es sich um ein medizinisches Gerät, weil es gezielt Maßnahmen ausführe, um Krankheiten vorzubeugen. Die Nutzung von flexiblen Endoskopen habe sich zum Standard der Medizin entwickelt. …

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 9018.90.50.00.0?

Die Zolltarifnummer 9018.90.50.00.0 umfasst Transfusionsgeräte, einschließlich Infusionsgeräte. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 9018.90.50.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 9018.90.50.00.0 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 9018.90.50.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 901890. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 9018.90.50.00.0?

9018.90.50.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 9018.90.50.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

9018.90.50.00.0 steht in dieser Hierarchie: 90 OPTISCHE, FOTOGRAFISCHE ODER KINEMATOGRAFISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; MESS-, PRÜF- ODER PRÄZISIONSINSTRUMENTE, -APPARATE UND -GERÄTE; MEDIZINISCHE UND CHIRURGISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE > 9018 Medizinische, chirurgische, zahnärztliche oder tierärztliche Instrumente, Apparate und Geräte, einschließlich Szintigrafen und andere elektromedizinische Apparate und Geräte, sowie Apparate und Geräte zum Prüfen der Sehschärfe > 901890 andere Instrumente, Apparate und Geräte > 90189050 Transfusionsgeräte, einschließlich Infusionsgeräte. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 9018.90.50.00.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 9018.90.50.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI53150/24-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 9018.90.50.00.0?

Warennummer 9018.90.50.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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