Zolltarifnummer 9019.20.90: Apparate und Geräte für Ozontherapie, andere, einschließlich Teile und Zubehör
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 9019.20.90 steht für Apparate und Geräte für Ozontherapie, andere, einschließlich Teile und Zubehör. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
9019.20.90 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 90. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 9019.20.90
- Drittlandszoll
- 0 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 90OPTISCHE, FOTOGRAFISCHE ODER KINEMATOGRAFISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; MESS-, PRÜF- ODER PRÄZISIONSINSTRUMENTE, -APPARATE UND -GERÄTE; MEDIZINISCHE UND CHIRURGISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE
- 9019Apparate und Geräte für Mechanotherapie; Massageapparate und -geräte; Apparate und Geräte für Psychotechnik; Apparate und Geräte für Ozontherapie, Sauerstofftherapie oder Aerosoltherapie, Beatmungsapparate zum Wiederbeleben und andere Apparate und Geräte für Atmungstherapie
- 9019.20Apparate und Geräte für Ozontherapie, Sauerstofftherapie oder Aerosoltherapie, Beatmungsapparate zum Wiederbeleben und andere Apparate und Geräte für Atmungstherapie
- 9019.20.90Apparate und Geräte für Ozontherapie, andere, einschließlich Teile und Zubehör
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 9019.20.90
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Kopfbänderung, in Form einer Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, im Wesentlichen bestehend aus einer Bänderung (charakterbestimmender Bestandteil im Hinblick auf die Bedeutung für die Verwendung) aus zwei miteinander verklebten Schichten laminiertem Velours (hellblau+rohweiß, jeweils 100% Polyamide) und innen mit einer Silikonschicht versehen, mit Einfassband sowie Hakenband zur Fixierung des Bandes an Beatmungsmasken oder Nasenprongs (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung), auf der Vorderseite mit einem Logo, diversen Kennzeichnungen, Symbolen und Größenangaben, Abmessungen: Kopfumfang 17-20 cm, Basiselement: 13 , 3 x 9 , 2 cm sowie einem beiliegenden Polster mit mittiger ovaler Aussparung und einer Öffnung (Schlitz). Siehe Abbildung in der Anlage. Die Bänderung ist ein Einwegartikel und speziell für Beatmungsmasken oder Nasenprongs zur nichtinvasiven Beatmung bei Neugeborenen konstruiert, hält diese sicher am Kopf des Säuglings und sorgt dadurch für eine stabile Druckabgabe. Das Material ist relevant für den Anpressdruck der Beatmungsmaske oder des Nasenprongs (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung), wobei durch die Zugwirkung die erforderliche Dichtigkeit gewährleistet wird und die Beatmung mit dem korrekten Beatmungsdruck durchgeführt werden kann. Die Bestandteile sind auf einer Pappunterlage befestigt und in einer Kunststofftüte verpackt. Die Ware wird als "Teil, erkennbar hauptsächlich für ein Gerät für die Atemtherapie bestimmt" eingereiht.
Conform descrierii solicitantului şi fotografiilor publicate în baza de date, produsul reprezintă seturi de tuburi din material plastic prevăzute cu accesorii, recunoscute ca fiind utilizate exclusiv ca părţi ale unui aparat de respiraţie artificială. Fiecare set este format din tuburi flexibile (de lungime si diametru nespecificate), conectori şi cot din materiale plastice rigide precum şi un conector metalic pentru asamblarea tip "plug in" la aparatul de respiraţie artificială (nu face obiectul acestei decizii ITO). În vamă se prezintă separat de aparatul de respiraţie artificială. Mărfurile sunt ambalate ca seturi, în pungi de plastic.
Sog. Sauerstoffsicherheitsschlauch, in Form eines farblosen, transparenten, biegsamen Kunststoffschlauches mit einer Länge von ca. 2 m und einem Außendurchmesser von ca. 60 mm, beidseitig mit je einem fixierten Anschlussstück in Form einer Verbreiterung versehen. Innen ist der Schlauch mit sechs kleinen Verbreiterungen verstärkt, welche zu einem sternförmigen Querschnitt (Sternlumen) führen. Äußere Form: Siehe Abbildung in der Anlage. Der Schlauch wird im Rahmen der Sauerstofftherapie eingesetzt und dient der Weiterleitung des Sauerstoffs von der Sauerstoffquelle zum Patienten. Durch das Sternlumen wird eine Unterbrechung des Sauerstoffflusses auch bei Abknicken des Schlauches verhindert. Der Schlauch ist in einem klarsichtigen Kunststofffolienbeutel mit innenliegender Produktinformation verpackt. Die Ware wird als "Teil, erkennbar hauptsächlich bestimmt für ein Gerät für die Sauerstofftherapie, nicht von den Unterpositionen (KN) 9019 1010 bis 9019 2020 erfasst" eingereiht.
Masques oro-nasaux jetables à patient unique destinés à administrer de l'oxygène ou d'autres gaz respiratoires dans les voies aériennes pour réaliser un support ventilatoire non invasif à l'hôpital, en véhicule de transport, ou dans tout autre contexte clinique. Disponible en 3 tailles : S, M et L. Coque 1 PP Jupe (jaune, vert, bleu) 2 TPE Harnais 3 Polyester / PUR / PP / Nylon. Conditionnement/emballage : 1 unité sous sachet dans un carton de 10 unités.
Produsul care face obiectul prezentei decizii reprezintă un ansamblu de componente care va fi integrat în cadrul unui umidificator utilizat pentru aparate de respiratie artificiala. Ansamblul este compus dintr-un conector electric de legatura intre acesta si aparatul de respiratie artificiala (care nu face obiectul prezentei decizii), tubulatura din plastic si conectorii aferenti, cablu de interconectare, sonda de temperatura si camera de apa (un recipient din plastic). Umidificatorul din pozele anexate este incomplet, în etapa exportului acesta nu are componentele electronice incorporate, nici display-ul aferent. Produsul final (umidificatorul) este destinat condiționării gazelor respiratorii în timpul ventilației mecanice invazive și neinvazive in mediul spitalicesc si institutional din domeniul sanatatii.
Sog. Wasserfalle, im Wesentlichen bestehend aus einem ca. 14 cm langen, im Durchmesser ca. 2,4 cm messenden, transparenten, zylindrischen, an beiden Enden mit einem Gewinde versehenen Kunststoffröhrchen, auf welches zwei innen mit einem ca. 4,5 cm langen Röhrchen versehene und außen konisch zulaufende Anschlüsse für Sauerstoffschläuche geschraubt wurden (äußere Form siehe Abbildung in der Anlage). Die Vorrichtung wird zwischen Sauerstoffbrille und Sauerstoffschlauch eines Sauerstofftherapiegerätes (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) eingesetzt und dient dazu, Kondenswasser, welches sich im Schlauchsystem bilden kann, aufzufangen. Die Ware wird als "Zubehör, erkennbar hauptsächlich bestimmt für eine Gerät der Sauerstofftherapie " eingereiht.
Sog. Sauerstoffbrille, aus Kunststoff, in Form eines ca. 2 m langen, flexiblen Schlauches mit einer im Umfang ca. 1,2 m messenden Schlauchschlinge mit 2 parallelen Einflussstutzen zum Einführen in die Nasenlöcher. Innen sind Schlauch und Schlauchschlinge mit 6 Verstärkungen versehen (Sicherheitssternlumen). Mit einer Schiebehülse kann die über die Ohren geführte Schlauchschlinge unter dem Kinn fixiert werden. Zur äußeren Form siehe Abbildung in der Anlage. Die Sauerstoffbrille wird an ein Sauerstoffgerät (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) angeschlossen und dient der Versorgung des Patienten mit konzentriertem Sauerstoff über die Naseneingänge. Die Ware wird als "Teil, erkennbar hauptsächlich für ein Sauerstoffgerät bestimmt, nicht von den Unterpositionen (KN) 9019 2010 bis 9019 2020" eingereiht.
Sog. Sauerstoffsicherheitsschlauch, in Form eines farblosen, transparenten, biegsamen Kunststoffschlauches mit einer Länge von ca. 2 m und einem Durchmesser von ca. 0,6 cm, beidseitig mit je einem fixierten Anschlussstück in Form einer Verbreiterung versehen. Innen ist der Schlauch mit sechs kleinen Verbreiterungen verstärkt, welche zu einem sternförmigen Querschnitt (Sternlumen) führen. Der Schlauch wird im Rahmen der Sauerstofftherapie eingesetzt und dient der Weiterleitung des Sauerstoffs von der Sauerstoffquelle zum Patienten. Durch das Sternlumen wird eine Unterbrechung des Sauerstoffflusses auch bei Abknicken des Schlauches verhindert. Die Ware ist mit einer Gebrauchsanleitung in einer Kunststofftüte verpackt. Sie wird als "Teil, erkennbar hauptsächlich bestimmt für ein Gerät für die Sauerstofftherapie, nicht von den Unterpositionen (KN) 9019 1010 bis 9019 2020 erfasst" eingereiht.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterposition 9019 20: 1. Aerosol-Handzerstäuber, wie sie von Zahnärzten oder auch von Patienten selbst verwendet werden, um die Zähne oder das Zahnfleisch mit einem Medikament zu besprühen. Dies geschieht mit Hilfe eines Druckgases (z. B. CO2), das sich in einer in den Zerstäuber eingesetzten Kartusche befindet. Durch das Medikament und die beim Besprühen erzielte Massagewirkung wird der Mund gereinigt und können gewisse Mundhöhlenerkrankungen (insbesondere Paradontose) behandelt werden.
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EU) Nr. 315/2011 der Kommission vom 30. März 2011 (ABl. EU Nr. L 86/59) (RV L 315/11): Elektromechanische Maschine (sog. Vibrationsplattform) bestehend aus einer Stahlplattform und einer Mittelsäule, die mit einem Haltegriff und einer Steuerkonsole ausgestattet ist. Die Maschine mit den Abmessungen von etwa 80 × 80 × 120 cm wiegt 34 kg. Die Steuerkonsole verfügt über eine Schaltfläche und Tasten zum Starten, Wiederholen oder Anhalten der programmierten Trainingsprogramme. Die Plattform wird durch einen Motor in Schwingung versetzt, wobei sie sich im Verhältnis zur Mittelsäule von einer Seite zur anderen bewegt und somit Bewegungen wie bei schnellem Gehen erzeugt. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 4. März 2015 in der Rechtssache C-547/13 zu der Frage, ob bestimmte medizinische Lasergeräte in die Positionen 9018 und 9019 einzureihen sind: Tenor: Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in den sich nacheinander aus der Verordnung (EG) Nr. 1214/2007 der Kommission vom 20. September 2007, der Verordnung (EG) Nr. 1031/2008 der Kommission vom 19. September 2008, der Verordnung (EG) Nr. 948/2009 der Kommission vom 30. September 2009, der Verordnung (EU) Nr. 861/2010 der Kommission vom 5. Oktober 2010 und der Verordnung (EU) Nr. 1006/2011 der Kommission vom 27. …
Zu Position 9019: Urteil des Finanzgerichts Bremen vom 01. Juli 2002 - 2 K 280/99 und Beschluss des BFH vom 20. September 2002 – VII B 224/02 – zur Einreihung von Elektrolaufbändern in die Kombinierte Nomenklatur (s. Position 9506).
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 9019.20.90?
Die Zolltarifnummer 9019.20.90 umfasst Apparate und Geräte für Ozontherapie, andere, einschließlich Teile und Zubehör. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 9019.20.90?
Der Drittlandszollsatz für 9019.20.90 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 9019.20.90?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 901920. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 9019.20.90?
9019.20.90 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 9019.20.90 im Zolltarif eingeordnet?
9019.20.90 steht in dieser Hierarchie: 90 OPTISCHE, FOTOGRAFISCHE ODER KINEMATOGRAFISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; MESS-, PRÜF- ODER PRÄZISIONSINSTRUMENTE, -APPARATE UND -GERÄTE; MEDIZINISCHE UND CHIRURGISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE > 9019 Apparate und Geräte für Mechanotherapie; Massageapparate und -geräte; Apparate und Geräte für Psychotechnik; Apparate und Geräte für Ozontherapie, Sauerstofftherapie oder Aerosoltherapie, Beatmungsapparate zum Wiederbeleben und andere Apparate und Geräte für Atmungstherapie > 901920 Apparate und Geräte für Ozontherapie, Sauerstofftherapie oder Aerosoltherapie, Beatmungsapparate zum Wiederbeleben und andere Apparate und Geräte für Atmungstherapie. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 9019.20.90?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 9019.20.90 erfasst, zum Beispiel DEBTI2891/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 9019.20.90?
KN-Code 9019.20.90 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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