Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 9021.31.00.00: Orthopädische Apparate und Vorrichtungen, künstliche Gelenke

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 9021.31.00.00 steht für Orthopädische Apparate und Vorrichtungen, künstliche Gelenke. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

9021.31.00.00 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 90. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
9021.31.00.00
Drittlandszoll
0 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 90OPTISCHE, FOTOGRAFISCHE ODER KINEMATOGRAFISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; MESS-, PRÜF- ODER PRÄZISIONSINSTRUMENTE, -APPARATE UND -GERÄTE; MEDIZINISCHE UND CHIRURGISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE
  2. 9021Orthopädische Apparate und Vorrichtungen, einschließlich Krücken sowie medizinisch-chirurgische Gürtel und Bandagen; Schienen und andere Vorrichtungen zum Behandeln von Knochenbrüchen; künstliche Körperteile und Organe; Schwerhörigengeräte und andere Vorrichtungen zum Tragen in der Hand oder zum Implantieren in den oder zum Tragen am Körper, zum Beheben von Funktionsschäden oder Gebrechen
  3. 9021.31künstliche Gelenke
  4. 9021.31.00andere künstliche Körperteile und Organe, künstliche Gelenke
  5. 9021.31.00.00Orthopädische Apparate und Vorrichtungen, künstliche Gelenke

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 9021.31.00.00

HS-Code9021.316 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code9021.31.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code9021.31.00.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll0 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Andorra0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

IEBTIIENEN004-2025-BTI242Erteilt von IEGültig bis 2028-07-14

ORTHOPAEDIC HIP IMPLANT USED TO COMPENSATE FOR DEFECT/DISABILITY MADE FROM TITANIUM, MOLYBDENUM, ZIRCONIUM, FERROUS (TMZF) ALLOY.

IEBTIIENEN004-2025-BTI241Erteilt von IEGültig bis 2028-07-14

Elbow Assembly It is a Titanium Orthopaedic Implant that is implanted into the body to compensate for a defect/disability.

FRBTIFR-BTI-2023-08504Erteilt von FRGültig bis 2027-01-31

Prothèses articulaires destinées à permettre la reconstruction d’articulations lésées. Elles se déclinent sous plusieurs modèles selon l’articulation : hanche, genou, cheville. Elles sont constituées en titane ou inox et équipées d’un revêtement sous forme de poudre en hydroxyapatite (HAP phosphate de calcium) ou titane selon les modèles, appliqué par projection plasma ostéoconducteur, permettant la repousse osseuse. Elles sont conditionnées dans des emballages transparents en matière plastique unitaires, sous vide ou sans vide, afin d’éviter les contaminations.

IEBTIIENEN004-2023-BTI617Erteilt von IEGültig bis 2026-12-12

Shoulder Stem. It is titanium orthopaedic implant that is implanted in the body to compensate for a defect/disability.

DEBTI22582/22-1Erteilt von DEGültig bis 2025-10-09

Sperrelement, im Wesentlichen bestehend aus einem spezifisch geformten, zylindrischen Körper aus Stahl, hergestellt im MIM Verfahren (Metallspritzverfahren), max. Durchmesser: ca. 10,95 mm, max. Länge ca. 23 mm, mit verschiedenen spezifischen Bohrungen und Aussparungen sowie einseitig mit einem Fortsatz versehen. Äußere Form: siehe Abbildung in der Anlage. Die Ware wird in einem künstlichen Kniegelenk (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) verbaut. Die Ware wird als "Teil, erkennbar hauptsächlich für ein künstliches Körperteil in Form eines künstlichen Gelenks für Menschen bestimmt, nicht von den Unterpositionen (KN) 9021 2110 bis 9021 2900 erfasst" eingereiht.

DEBTI22593/22-1Erteilt von DEGültig bis 2025-10-09

Sperrelement, im Wesentlichen bestehend aus einer spezifisch geformten, annähernd rechteckigen, rahmenförmigen Vorrichtung aus Stahl, mit einer Breite von maximal ca. 39,7 mm und einer Gesamtlänge von ca. 40 mm, an einer der Querseiten mit einer ausgeformten Spitze mit runder Bohrung, an den Längsseiten jeweils mit einer kreisrunden, rädchenähnlichen, Vorrichtung mit einem Durchmesser von ca. 6 mm, hergestellt im MIM Verfahren (Metallspritzverfahren). Äußere Form: siehe Abbildung in der Anlage. Die Ware wird in einem künstlichen Kniegelenk (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) verbaut. Die Ware wird als "Teil, erkennbar hauptsächlich für ein künstliches Körperteil in Form eines künstlichen Gelenks für Menschen bestimmt, nicht von den Unterpositionen (KN) 9021 2110 bis 9021 2900 erfasst" eingereiht.

DEBTI40450/21-1Erteilt von DEGültig bis 2025-01-23

Sog. Gelenkstangenkopf, im Wesentlichen bestehend aus einem speziell gestalteten, nach technischer Zeichnung gefertigten Stahlerzeugnis mit einer Gesamtlänge von ca. 43,7 mm und einem Gewicht von 45 g, abgedichtet, mit einem zylinderförmigen Schaft mit Außengewinde und einem ringförmigen Ende mit sog. Innen- und Außenring, mit einem max. Außendurchmesser von ca. 24 mm und gewölbter Außenseite mit einer Breite von ca. 17 mm sowie seitlich mit mehreren Abstufungen. Äußere Form: siehe Abbildung in der Anlage. Der Gelenkstangenkopf wird in einem künstlichen Kniegelenk (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) verbaut. Die Ware wird als "Teil, erkennbar hauptsächlich für ein künstliches Gelenk für Menschen (hier: Kniegelenk) bestimmt, nicht von den Unterpositionen (KN) 9021 2110 bis 9021 2900 erfasst" eingereiht.

IEBTIIENEN004-2021-BTI242Erteilt von IEGültig bis 2024-10-21

ORTHOPAEDIC HIP IMPLANT USED TO COMPENSATE FOR DEFECT/DISABILITY MADE FROM TITANIUM, MOLYBDENUM, ZIRCONIUM, FERROUS (TMZF) ALLOY.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 9021

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) I) Orthopädische Apparate und Vorrichtungen Orthopädische Apparate und Vorrichtungen werden durch Anmerkung 6 zu diesem Kapitel definiert. Es sind Apparate und Vorrichtungen zum: - Verhüten oder Korrigieren körperlicher Fehlbildungen oder - Stützen oder Halten von Körperteilen oder Organen nach einer Krankheit, Operation oder Verletzung. Hierzu gehören: 1) Vorrichtungen für Hüftleiden. 2) Vorrichtungen, die nach der Oberarmknochen-Resektion verwendet werden. 3) Vorrichtungen für den Kiefer. 4) Vorrichtungen (sog. Paletten) zum Richten der Finger. 5) Vorrichtungen zum Aufrichten des Kopfes und der Wirbelsäule (Pottsche Krankheit). …

Pos. 9021

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 111/2011 der Kommission vom 7. Februar 2011 (ABl. EU Nr. L 34/33) (RV L 111/11): Eine Ware in Form eines konischen Stücks Titan, an dessen unterem Ende sich ein Schaft mit einem Außengewinde befindet (ein sogenannter „künstlicher Zahnstift“). Die Ware wird in der Zahnmedizin genutzt. Sie wird in eine künstliche Zahnwurzel, die in den Kiefer implantiert ist, geschraubt und verbindet die Wurzel mit der künstlichen Krone. Bei Einfuhr ist die Ware steril verpackt. Siehe Abbildungen. Unterposition 9021 29 00 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, Anmerkung 2 b zu Kapitel 90 sowie dem Wortlaut der KN-Codes 9021 und 9021 29 00. …

Pos. 9021

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH 1. Auszug aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (Fünfte Kammer) vom 7. November 2002 C-260/00 bis C-263/00 1) 1. Zur Position 9021 der Kombinierten Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der Fassung der Verordnung (EG) Nr. 1734/96 der Kommission vom 9. September 1996 gehören Waren wie Handgelenkbandagen, Rückenstützgurte, Ellenbogenspangen und Kniebandagen, wenn diese Waren Kennzeichen aufweisen, die sie insbesondere aufgrund der verwendeten Materialien, ihrer Funktionsweise oder ihrer Eignung zur Anpassung an die spezifischen Funktionsschäden des Patienten von gewöhnlichen und allgemein gebräuchlichen Gürteln und Bandagen unterscheiden. ... 2. …

Urteil des Gerichts der Europäischen Union (Fünfte Kammer in der Besetzung mit fünf Richtern) vom 3. Juni 2026 in der Rechtssache T-313/25:

Urteil des Gerichts der Europäischen Union (Fünfte Kammer in der Besetzung mit fünf Richtern) vom 3. Juni 2026 in der Rechtssache T-313/25: Orientierungssatz 1. Ein Armroboter wie der im Ausgangsverfahren in Rede stehende, der als technisches Unterstützungssystem verwendet wird, gehört nicht zu den "orthopädischen Apparaten und Vorrichtungen" im Sinne der Pos. 9021 der KN. Im Ausgangsverfahren geht es um einen Armroboter, dessen objektive Merkmale und Eigenschaften darin bestehen, dass es sich um eine technische Vorrichtung handelt, die aus sechs motorbetriebenen Gelenken, einer "Hand" mit zwei oder drei motorbetriebenen "Fingern" und einer Basis mit externen Anschlüssen, wie USB- und Netzanschluss, aufgebaut ist, die an einem Elektrorollstuhl befestigt wird und über einen Joystick oder eine Kopfsteuerung von beeinträchtigten oder versehrten Personen bedient werden kann, denen funktionsf …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 9021.31.00.00?

Die Zolltarifnummer 9021.31.00.00 umfasst Orthopädische Apparate und Vorrichtungen, künstliche Gelenke. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 9021.31.00.00?

Der Drittlandszollsatz für 9021.31.00.00 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 9021.31.00.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 902131. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 9021.31.00.00?

9021.31.00.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 9021.31.00.00 im Zolltarif eingeordnet?

9021.31.00.00 steht in dieser Hierarchie: 90 OPTISCHE, FOTOGRAFISCHE ODER KINEMATOGRAFISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; MESS-, PRÜF- ODER PRÄZISIONSINSTRUMENTE, -APPARATE UND -GERÄTE; MEDIZINISCHE UND CHIRURGISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE > 9021 Orthopädische Apparate und Vorrichtungen, einschließlich Krücken sowie medizinisch-chirurgische Gürtel und Bandagen; Schienen und andere Vorrichtungen zum Behandeln von Knochenbrüchen; künstliche Körperteile und Organe; Schwerhörigengeräte und andere Vorrichtungen zum Tragen in der Hand oder zum Implantieren in den oder zum Tragen am Körper, zum Beheben von Funktionsschäden oder Gebrechen > 902131 künstliche Gelenke > 90213100 andere künstliche Körperteile und Organe, künstliche Gelenke. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 9021.31.00.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 9021.31.00.00 erfasst, zum Beispiel IEBTIIENEN004-2025-BTI242. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 9021.31.00.00?

TARIC-Code 9021.31.00.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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