Zolltarifnummer 9404.90.90.00: Sprungrahmen; Bettausstattungen und ähnliche Waren (z. B. Auflegematratzen, andere
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 9404.90.90.00 steht für Sprungrahmen; Bettausstattungen und ähnliche Waren (z. B. Auflegematratzen, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 3,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
9404.90.90.00 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 94. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 9404.90.90.00
- Drittlandszoll
- 3,7 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 94MÖBEL; MEDIZINISCH-CHIRURGISCHE MÖBEL; BETTAUSSTATTUNGEN UND ÄHNLICHE WAREN; BELEUCHTUNGSKÖRPER, ANDERWEIT WEDER GENANNT NOCH INBEGRIFFEN; REKLAMELEUCHTEN, LEUCHTSCHILDER, BELEUCHTETE NAMENSSCHILDER UND DERGLEICHEN; VORGEFERTIGTE GEBÄUDE
- 9404Sprungrahmen; Bettausstattungen und ähnliche Waren (z. B. Auflegematratzen, Steppdecken, Deckbetten, Polster, Schlummerrollen und Kopfkissen) mit Federung oder gepolstert oder mit Füllung aus Stoffen aller Art oder aus Zellkautschuk oder Zellkunststoff, auch überzogen
- 9404.90andere
- 9404.90.90andere
- 9404.90.90.00Sprungrahmen; Bettausstattungen und ähnliche Waren (z. B. Auflegematratzen, andere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 9404.90.90.00
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 3,7 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Kissen, Foto siehe Anlage, - in Form einer fünfblättrigen Blüte, in den Abmessungen (Ø x H) von ca. 38 cm x 15 cm, - mit einer Hülle aus einem zweilagigen Textillaminat mit einer Außenlage aus bedruckten Samt- gewirken und einer Innenlage aus augenscheinlich Vliesstoffen aus Spinnstoffen, - mit einer Füllung aus Wattierungsstoffen. „Den Bettausstattungen (Kissen) ähnliche Ware, mit Füllung, nicht von den Unterpositionen (HS) 9404 21 bis 9404 40 erfasst, nicht mit Federn oder Daunen gefüllt“
Kissen, Foto siehe Anlage, - annähernd quaderförmig, in den Abmessungen (L x B x H) von ca. 38 cm x 23 cm x 12 cm, - mit einer Hülle aus einem zweilagigen Textillaminat mit einer Außenlage aus bedruckten Samt- gewirken und einer Innenlage aus augenscheinlich Vliesstoffen aus Spinnstoffen, - mit einer Füllung aus Wattierungsstoffen. „Den Bettausstattungen (Kissen) ähnliche Ware, mit Füllung, nicht von den Unterpositionen (HS) 9404 21 bis 9404 40 erfasst, nicht mit Federn oder Daunen gefüllt“
Kissen, Foto siehe Anlage, - annähernd quaderförmig, in den Abmessungen (L x B x H) von ca. 37 cm x 25 cm x 10 cm, - mit einer Hülle aus einem zweilagigen Textillaminat mit einer Außenlage aus bedruckten Samt- gewirken und einer Innenlage aus augenscheinlich Vliesstoffen aus Spinnstoffen, - mit einer Füllung aus Wattierungsstoffen. „Den Bettausstattungen (Kissen) ähnliche Ware, mit Füllung, nicht von den Unterpositionen (HS) 9404 21 bis 9404 40 erfasst, nicht mit Federn oder Daunen gefüllt“
Plan incliné avec housse, pour bébé, de 16Kg par M3, de dimension 32cm*59cm*7cm, housse en coton (95%) et polyester (5%) et plan en mousse de polyuréthane.
Tierliegeplatz, Foto siehe Anlage, - zusammengesetzte Ware bestehend aus einem Polster und einem abnehmbaren Bezug, - Polster: - annähernd quaderförmig, mit den Abmessungen (L x B x H) von ca. 62 cm × 47 cm x 8 cm, - mit einer Hülle aus einfarbigen Vliesstoffen aus Spinnstoffen, - mit einer Füllung aus Wattierungsstoffen, - Bezug: -- den Abmessungen des o. g. Polsters entsprechend gearbeitet, -- mit einer Unterseite aus einfarbigen, rutschhemmend bedruckten Geweben, im Übrigen aus einfarbigen Plüschgewirken; jeweils aus laut Antrag Polyester (synthetischen Chemie- fasern) bestehend, -- auf der Unterseite seitlich mit einer über die gesamte Länge reichenden Öffnung mit Reiß- verschluss, - dient als Liegeplatz für Haustiere, - insbesondere im Hinblick auf die Verwendung sind sowohl das Polster als auch der Kissen- bezug gleichbedeutend; somit kann keinem der beiden Bestandteile eine charakterverleih- ende Eigenschaft im Sinne der AV 3 b) zuerkannt werden; die zusammengesetzte Ware ist daher der von den gleichermaßen in Betracht kommenden Positionen (6307 bzw. 9404) in der Nomenklatur zuletzt genannten zuzuweisen. "Den Bettausstattungen ähnliche Ware (Polster), nicht von den Unterpositionen (HS) 9404 21 bis 9404 40 erfasst, nicht mit Federn oder Daunen gefüllt"
Sitzauflage/Sitzverkleinerer, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - annähernd in Form eines Kindersitzes mit geneigter Rückenlehne gestaltet, mit den Abmessungen (H x B x T) von 53 cm x 30 , 5 cm x 24 cm, - mit einer Sitz- und Anlehnfläche sowie Seitenteilinnenseiten aus einfarbigen, musterbildend gewirkten, einseitig (innen) mit Zellkunststoff überzogenen Gewirken; im Bereich der Seitenteil- innenseiten zusätzlich mit einem einfarbigen Gewebe unterlegt, - im Übrigen aus verschiedenen einfarbigen Geweben, von denen einige einseitig (innen) augen- scheinlich mit Kunststoff überzogen sind, - in den o. g. Bereichen jeweils mit Schaumkunststoff gepolstert, - im oberen Bereich der Rückenlehne mit einer beidseitig mit Geweben überzogenen Schiene aus Festkunststoff, auf der vorn und hinten mittig jeweils eine runde Klettfläche aufgebracht ist (vorn: aus Kunststoff mit ausgeformten Widerhaken, hinten: aus Schlingengeweben), - an den Rändern zusammengenäht und teilweise mit einem gewebten Band eingefasst, - alle Geweben und Gewirke bestehen aus Spinnstoffen, - mit drei Gurtdurchführungen versehen, - dient zur Polsterung/Verkleinerung eines bereits im Fahrradanhänger bestehenden Sitzes, - an allen Rändern zusammengenäht. "Den Bettausstattungen (Polstern) ähnliche Ware, nicht von den Unterpositionen (HS) 9404 21 bis 9404 40 erfasst, nicht mit Federn oder Daunen gefüllt"
Kissen, Foto siehe Anlage, - einen Wichtel darstellend, mit den Abmessungen (L x B x H) ca. 43 , 5 cm x 31 cm x 14 cm, - mit einer Hülle aus verschiedenen einfarbigen Samtgewirken aus Spinnstoffen, - mit einer Füllung aus Wattierungsstoffen, - auf einer Seite mit nicht auftragenden Sticknähten verziert, - u. a. aufgrund des eigenen Gebrauchswertes keine Ware der Position 9505. „Den Bettausstattungen (Kopfkissen) ähnliche Ware, nicht von den Unterpositionen (HS) 9404 21 bis 9404 40 erfasst, nicht mit Federn oder Daunen gefüllt“
Heizdecke, Foto siehe Anlage, - laut Antrag mit einer Betriebsanleitung in einem bedruckten Pappkarton verpackt, - von rechteckiger Form, laut Antrag mit den Abmessungen (L x B) von 180 cm x 130 cm, - aus buntgewirkten (Oberseite) und einfarbigen (Unterseite) Plüschgewirken aus laut Antrag Polyester (synthetische Chemiefasern), - innen mit zwei eingenähten Polsterlagen aus Vliesstoffen und einem integrierten, elektrischen Heizeinsatz mit einem abnehmbaren Netzteil mit einem Schalter zum Einstellen von laut Antrag sechs Heizstufen und einer Timerfunktion ausgestattet, - an allen Rändern zusammengenäht. "Den Bettausstattungen (Deckbetten) ähnliche Ware, nicht von den Unterpositionen (HS) 9404 21 bis 9404 40 erfasst, nicht mit Federn oder Daunen gefüllt"
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterpositionen 9404 9010 und 9404 9090: Hierher gehören z. B. die in den Erläuterungen zu Position 9404 des HS, Buchstabe B) Ziffer 2) aufgeführten Waren. Hierher gehören auch elektrische Heizkissen mit Einlagen aus Zellkunststoff, Zellkautschuk, Watte, Filz oder Flanell. Nicht hierher gehören Waren in Form von Körben oder Höhlen für Tiere oder ähnliche Waren, die dazu bestimmt sind, dass sich Tiere darin oder darauf ausruhen, auch wenn diese Waren ein herausnehmbares Kissen/eine herausnehmbare Matratze oder einen gepolsterten Boden haben (Position 6307oder 4602usw., je nach der stofflichen Beschaffenheit der Ware), da diese Waren nicht mit Bettausstattungen und ähnlichen Waren vergleichbar sind. Siehe auch die KN-Erläuterungen zu den Unterpositionen 6307 90 10, 6307 90 91und 6307 90 98.
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 51/2009 der Kommission vom 15. Januar 2009 (ABl. EU Nr. L 17, Seite 17) (RV L 51/09): Gestepptes rechteckiges Erzeugnis, Abmessungen etwa 260 cm × 240 cm, bestehend aus drei Lagen, die beiden äußeren Lagen aus Baumwollgeweben; bei der mittleren Lage handelt es sich um eine synthetische Wattierung, die die Füllung bildet. Die obere Lage hat einen aufgenähten etwa 30 cm breiten Rand in kontrastierender Farbe. Die Lagen sind mit Ziernähten zusammengenäht. (Bettüberwurf/Bettdecke) (siehe Foto Nr. 645) Unterposition 9404 90 90 2) Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, Anmerkung 1 Buchstabe s) zu Abschnitt XI sowie dem Wortlaut der KN-Codes 9404, 9404 90 und 9404 90 90. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national (entfallen) bis Auszug aus dem Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 27. September 2019 Az: 4 K 1430/18 Einreihung von Inkontinenzunterlagen Entscheidungsgründe: [...]Hinsichtlich der streitbefangenen Einfuhren war die DVO 2016/1956 noch nicht anzuwenden, da sie erst nach den maßgeblichen Zeitpunkten für die Einfuhren in Kraft getreten ist. [...]Anders als der Beklagte meint, handelt es sich bei den von der Klägerin in den zollrechtlich freien Verkehr überführten bzw. überlassenen Inkontinenzunterlagen nicht um Bettwasche der Position 6302, sondern um Bettausstattungen oder ähnliche Waren der Position 9404 [...]. Als Waren der Position 9404 sind sie nach Anmerkung 1 Buchst. s) zum Abschnitt XI aus dem Abschnitt XI und damit von Waren der Position 6302 ausgenommen. [...] Nach den Erl (HS) zu Position 9404 Rz. …
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Internationale Entscheidungen und Hinweise (IEH) Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur, Textil (453. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 19. bis 20. Juni 2008): Ein Set in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus - einer Luftmatratze aus Kunststofffolien, - einer Luftpumpe aus Kunststoff, um die Matratze aufzupumpen, - ein textiler Schlafsack, bestehend aus zwei Teilen: ein Teil, in den die Matratze geschoben wird, bevor sie aufgepumpt wird (aufgepumpt passt die Matratze genau in diesen Teil des Schlafsacks) und ein zweiter Teil, der den oberen Teil bildet, der das Kind bedeckt sowie - ein textiler Beutel mit Schlaufen zur Aufbewahrung und zum Transport der zuvor genannten Waren. Einreihung in die Unterposition 9404 30 00. …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 9404.90.90.00?
Die Zolltarifnummer 9404.90.90.00 umfasst Sprungrahmen; Bettausstattungen und ähnliche Waren (z. B. Auflegematratzen, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 9404.90.90.00?
Der Drittlandszollsatz für 9404.90.90.00 beträgt 3,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 9404.90.90.00?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 940490. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 9404.90.90.00?
9404.90.90.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 9404.90.90.00 im Zolltarif eingeordnet?
9404.90.90.00 steht in dieser Hierarchie: 94 MÖBEL; MEDIZINISCH-CHIRURGISCHE MÖBEL; BETTAUSSTATTUNGEN UND ÄHNLICHE WAREN; BELEUCHTUNGSKÖRPER, ANDERWEIT WEDER GENANNT NOCH INBEGRIFFEN; REKLAMELEUCHTEN, LEUCHTSCHILDER, BELEUCHTETE NAMENSSCHILDER UND DERGLEICHEN; VORGEFERTIGTE GEBÄUDE > 9404 Sprungrahmen; Bettausstattungen und ähnliche Waren (z. B. Auflegematratzen, Steppdecken, Deckbetten, Polster, Schlummerrollen und Kopfkissen) mit Federung oder gepolstert oder mit Füllung aus Stoffen aller Art oder aus Zellkautschuk oder Zellkunststoff, auch überzogen > 940490 andere > 94049090 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 9404.90.90.00?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 9404.90.90.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI17518/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 9404.90.90.00?
TARIC-Code 9404.90.90.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
Mehr als ein Produkt einzureihen?
Diese Seite zeigt eine Nummer. Zolltarif-Finder tarifiert ganze Warenlisten aus Excel, CSV oder Ihrem ERP, mit Begründung nach AV 1 bis 6, amtlichen Quellen, Compliance-Prüfung und prüfungssicheren Berichten.