Zolltarifnummer 9506.99.90.00.0: Geräte und Ausrüstungsgegenstände für die allgemeine körperliche Ertüchtigung, andere
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 9506.99.90.00.0 steht für Geräte und Ausrüstungsgegenstände für die allgemeine körperliche Ertüchtigung, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 2,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
9506.99.90.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 95. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.
- Zolltarifnummer
- 9506.99.90.00.0
- Drittlandszoll
- 2,7 %
- Anmeldefähig
- Ja
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 95SPIELZEUG, SPIELE, UNTERHALTUNGSARTIKEL UND SPORTGERÄTE; TEILE DAVON UND ZUBEHÖR
- 9506Geräte und Ausrüstungsgegenstände für die allgemeine körperliche Ertüchtigung, Gymnastik, Leicht- und Schwerathletik, andere Sportarten (einschließlich Tischtennis) oder Freiluftspiele, in diesem Kapitel anderweit weder genannt noch inbegriffen; Schwimm- und Planschbecken
- 9506.99andere, andere
- 9506.99.90andere
- 9506.99.90.00.0Geräte und Ausrüstungsgegenstände für die allgemeine körperliche Ertüchtigung, andere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 9506.99.90.00.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 2,7 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Bei dem durch Antragsangaben, eine Abbildung und ergänzende Angaben der Antragstellerin veranschaulichten Erzeugnis handelt es sich um ein Freiluftspiel in Form einer mehrfarbigen, noch nicht zusammengesetzten Kunststoffrutsche für Kinder. Die Rutsche (Abmessungen ca. 142 x 79 , 5 x 63 cm) weist eine ca. 135 cm lange Rutschfläche auf, die über eine zweistufige Leiter erreicht wird. Die in einem Verkaufskarton verpackte Rutsche ist für eine Verwendung im Außenbereich vorgesehen und nach objektiver Beschaffenheit (insbesondere wetterfestes Material) geeignet. Eine alternative Nutzung im Innenbereich steht diesem Gebrauchswert nicht entgegen. Derartige Erzeugnisse sind zolltarifrechtlich als "Freiluftspiel, in Kapitel 95 anderweit weder genannt noch inbegriffen, nicht von den Unterpositionen (KN) 9506 1110 bis 9506 9910 erfasst, keine Kricket- oder Poloausrüstung" einzureihen.
Bei dem vorliegenden Erzeugnis handelt es sich um ein Freiluftspiel, bestehend aus - einer aufblasbaren Zielscheibe, - - aus Kunststoff gefertigt, - - auf der Schauseite in der Art einer Dartscheibe gestaltet und mit einem Zielfeld aus Hakenband versehen (ø ca. 107 cm), - - aufgeblasen in den Abmessungen von ca. 156 x 156 x 100 cm (B x H x T), - - mit einer Grundfläche in Form einer Wasserkammer, die zur Stabilisierung der Ware dient, - - mit mehreren Luftkammern und Ventilen versehen, - zwei Bällen, - - bestehend aus einer Außenseite aus Plüschgewirke, - - mit einer Ballblase, die über eine Öffnung aufzublasen ist, - - aufgeblasen mit einem Durchmesser von ca. 15 cm. Die Ware ist gemeinsam mit zwei einfachen Reparaturflicken und einem kleinen Kunststoffröhrchen als Entlüftungshilfe in einem bunt bedruckten Pappkarton verpackt. Die Zielscheibe wird im Freien aufgestellt und kann anschließend mit den Bällen beschossen werden. Aufgrund der Gestaltung und der Abmessungen dient das Erzeugnis im Wesentlichen der spielerischen Unterhaltung von Personen im Freien. Im Hinblick auf den Umfang und die Bedeutung für die Verwendung bestimmt das Freiluftspiel den Charakter der Warenzusammenstellung. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "Freiluftspiel, in Kapitel 95 anderweit weder genannt noch inbegriffen, anderes als von den Codenummern 9506 1110 00 0 bis 9506 9910 00 0 erfasst" eingereiht.
Bei dem vorliegenden Warenmuster handelt es sich um ein "Wurf- und Fangspiel", bestehend aus zwei Scheiben mit einem Durchmesser von ca. 29 , 5 cm und zwei Bällen in verschiedenen Ausführungen. Die Scheiben bestehen jeweils aus einem Ring aus Kunststoff, der vollständig mit einer Bespannung aus (verschiedenen) Spinnstoffen ausgestattet ist. Der innere Bereich ist mit einem netzähnlichen, durchbrochen gearbeiteten Gewirke versehen. Sie sind gemeinsam mit einem Kunststoffball (Durchmesser ca. 6 cm) und einem sog. Gummi-Pompon Ball (Durchmesser ca. 7 cm, mit elastischer Schlaufe) in einem Tragenetz für den Einzelverkauf aufgemacht. Nach den Angaben der Antragstellerin können die beiden Schläger mit beiden Händen gehalten und zusammen mit den Bällen als Fangspiel- und Wurfspiel genutzt werden. Des Weiteren können die Schläger auch als Wurfscheiben genutzt werden. Waren dieser Art werden zolltarifrechtlich als "Geräte und Ausrüstungsgegenstände für Freiluftspiele, in diesem Kapitel anderweit weder genannt noch inbegriffen" eingereiht.
Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um ein Freiluftspiel aus Holz (sog. "Wikingerspiel"), bestehend aus insgesamt 21 unlackierten Holzteilen: - einem König in den Abmessungen von ca. 4,5 x 4,5 x 25,0 cm (mit stilisierter "Krone"), - zehn Bauern (quaderförmige Klötze), - sechs Wurfhölzern (zylindrisch) und - vier zylindrischen, an einem Ende angespitzten Begrenzungspfählen (Eckpflöcke). Das an ein Wurfspiel aus der Frühzeit der Wikinger angelehnte Mannschaftsspiel aus Schweden für zwei bis zwölf Personen wird laut Anleitung im Freien auf Rasen, Sand, Kies oder Schnee auf einer Feldgröße von ca. 8 x 5 m bzw. 8 x 10 m gespielt. Ziel des Spiels ist es, mit den Wurfhölzern zuerst die Bauern auf den kürzeren Basislinien und dann den König in der Mitte des Spielfeldes mit weniger Würfen bzw. schneller als das andere Team zu Fall zu bringen. Das Wurfspiel ist mit einer Anleitung in einem einfachen Spinnstoffbeutel mit Kordelzugverschluss an einem Pappetikett für den Einzelverkauf aufgemacht. Die Ware ist zolltarifrechtlich als "Freiluftspiel, in Kapitel 95 anderweit weder genannt noch inbegriffen, nicht von den Unterpositionen (HS) 9506 11 bis 9506 91 erfasst, keine Kricket- oder Poloausrüstung" einzureihen.
Bei dem durch ein Warenmuster veranschaulichten Erzeugnis handelt es sich um einen Ausrüstungsgegenstand für ein Freiluftspiel in Form eines sog. Gummi-Twist (jump rope). Die Ware besteht aus einem strukturierten, neonfarbenen Gewirkeband, mit einer Länge von ca. 90 cm (im ungedehnten Zustand) und einer Breite von ca. 1,8 cm, in das mehrere elastische Fäden eingearbeitet sind. Das Band ist zu einer Schlaufe gelegt, deren Enden durch Vernähen miteinander fixiert sind. Das elastische Band dient als Ausrüstungsgegenstand für das Freiluftspiel "Gummitwist" und ist auf einer Pappkarte für den Einzelverkauf aufgemacht. Zolltarifrechtlich liegt ein "anderer in den Unterpositionen (KN) 9506 1110 bis 9506 9910 genannter Ausrüstungsgegenstand für ein Freiluftspiel, in diesem Kapitel anderweit weder genannt noch inbegriffen" vor.
Bei dem durch Abbildungen und Beschreibungen veranschaulichten Erzeugnis handelt es sich um eine Ware aus verschiedenen Bestandteilen, bestehend aus - einem Spielturm, - - aus Holz (lt. Antragsangaben Tannenholz), Kunststoff und unedlem Metall gefertigt, - - in den Abmessungen von ca. 1,99 x 1,16 x 2,17 m (L x H x B), - - bestehend aus einem Turm mit Treppe samt Handgriffen, einer Kletterwand aus drei Klettersteinen, einer ca. 58 cm hohen Plattform sowie einer ca. 132,5 cm langen Rutsche, - - fest verbaut mit einer speziell an Kleinkinder angepassten Schaukel, - einer Schreib- und Zeichentafel, die fest im Spielturm verbaut ist, - in Warenzusammenstellung mit Werkzeug (Inbusschlüssel) und Tafelkreide, - gemeinsam mit einer Anleitung und Montagematerial noch nicht zusammengesetzt für den Einzelverkauf aufgemacht. Die Ware ist dazu bestimmt, im Freien aufgebaut zu werden und dort der spielerischen Unterhaltung von Kleinkindern zu dienen. Im Hinblick auf den Umfang und die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung bestimmt die zusammengesetzte Ware den Charakter der Warenzusammenstellung. Der Charakter er zusammengesetzten Ware wird hinsichtlich des Umfangs durch den Spielturm bestimmt. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "Ausrüstungsgegenstand für Freiluftspiele, nicht von den Codenummern 9506 1110 00 0 bis 9506 9910 00 0 erfasst" eingereiht.
Nach den Angaben der Antragstellerin und dem vorliegenden Warenmuster handelt es sich bei dem als "Fröbelturm" bezeichneten Erzeugnis um ein sog. Teamspiel für 2 bis 16 Personen zum Spielen im Freien, bestehend aus - sechs ca. 5,8 x 5,8 x 16,8 cm großen Buchenholzklötzen, welche auf der Oberseite eine kreuzförmige Einkerbung und seitlich eine Nut aufweisen, - einer Holzscheibe (D= ca. 12,8 cm) mit 8 Bohrungen, in welche jeweils eine etwa 4 m langer Schnur sowie ein ca. 12,0 cm langer Metallhaken mit Holzumkleidung angebracht ist, - einem ca. 13 x 15 cm großen Holzbügel mit einem ca. 12 cm langen, waagerecht eingesetzten Metallstab; die Holzscheibe und der Holzbügel sind mit einer Metallkette miteinander verbunden, - einer broschiert gebundenen Spielanleitung. Die Bestandteile des Spiels sind in einem zweidimensional geformten Beutel aus konfektionierten Spinnstoffgeweben mit Tunnelzug verpackt. Ziel des Spiels ist es, durch gemeinschaftliches, koordiniertes Handeln mit Hilfe der Schnüre und des Holzbügels einen möglichst hohen Turm mit den Bauklötzen zu bauen. Das Spiel ist erst beendet, wenn der Turm auch gemeinsam wieder abgebaut ist. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "Ausrüstungsgegenstand für Freiluftspiele, im Kapitel 95 anderweit weder genannt noch inbegriffen, nicht von den Unterpositionen (KN) 9506 1110 bis 9506 9910 erfasst" eingereiht.
Es handelt sich um ein durch ein Warenmuster und eine Abbildung veranschaulichtes zweiteiliges Wurfspiel für Hunde, bestehend aus - einem etwa 50 cm langen Wurfgerät aus schwarzem Kunststoff mit einem Stiel sowie einer halbkugelförmigen Schale am oberen Ende, - einem tennisballähnlichen Ball mit einem Durchmesser von etwa 6,5 cm, - mit einem Artikelanhänger (Hangtag) versehen. Mit dem Wurfgerät kann der Ball weggeschleudert und anschließend wieder aufgenommen werden. Eine Verwendung als Hundespielzeug steht einer Einreihung in die Position 9506 nicht entgegen. Zolltarifrechtlich handelt es sich um ein "Freiluftspiel, im Kapitel 95 anderweit weder genannt noch inbegriffen, nicht von den Unterpositionen (KN) 9506 1100 bis 9506 9910 erfasst".
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Position 9506: Nicht hierher gehören Widerstandsbänder, Fitnessbänder und ähnliche Waren wie beispielsweise einfache Schlaufen ohne Griffe oder andere ähnliche Zusatzelemente, die sie als Geräte für die allgemeine körperliche Ertüchtigung erkennbar machen. Diese Waren sind in der Regel einzeln oder in Packungen mit zwei oder mehr Bändern für den Einzelverkauf verpackt. Sie sind in unterschiedlichen Farben und Größen erhältlich und gegebenenfalls bedruckt. Aufgrund ihrer objektiven Merkmale sind diese Bänder oder andere ähnliche Waren nicht als Gegenstände für die allgemeine körperliche Ertüchtigung erkennbar. Sie sind daher nach ihrer stofflichen Beschaffenheit einzureihen, z. B. …
Zu Unterposition 9506 99: 1. Eishockeyhose, besonders gestaltet, um den Schutz des Körpers gegen Verletzungen während Eishockeyspiels zu gewährleisten; bestehend aus einer Innenseite, die mehrere Protektoren aus Kunststoff enthält und in eine Außenhülle aus Spinnstoff eingepasst ist. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6.
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 384/2004 der Kommission vom 1. März 2004 (ABl. EG Nr. L 64/21) (RVL 384/2004): 3. Ein Erzeugnis („Schneeschuh“) von 65 cm Länge und 23 cm Breite an der breitesten Stelle, bestehend aus einem Aluminiumrahmen mit einer Kunststoffbespannung, an einem Ende zugespitzt und am anderen abgerundet. Der Rahmen verfügt über einen Kunststoffeinsatz von 1 mm Dicke mit Aussparungen für Metallzacken auf der Unterseite, die einen guten Halt im Schnee ermöglichen. Auf der Oberseite ist eine starre Metallplatte mit einem Kunststoffgurt befestigt. An dieser Metallplatte sind Gummiteile befestigt, die einen Schuh umschließen, wenn das Erzeugnis getragen wird. Diese Gummiteile wiederum sind mit Riemen aus Gummi/Spinnstoff versehen, um das Erzeugnis am Schuh zu befestigen. …
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Internationale Entscheidungen und Hinweise (IEH) Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur, Mechanik/Verschiedenes (413. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 10. bis 12. Januar 2007): Ein Set in Aufmachung für den Einzelverkauf bestehend aus: - einem Paar Rollschuhen aus Kunststoff, in der Länge verstellbar, mit robusten Rädern; - Knie- und Ellenbogenschützern aus Kunststoff; - einem Schutzhelm aus Kunststoff und - einem speziell hergerichteten Rucksack aus durchsichtigem Kunststoff zum Transport des Rollschuh-Sets, zur Nutzung durch Kinder im Freien, ist als Warenzusammenstellung in Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1, 3 b), 5 a) und 6 in die Unterposition 9506 70 30 einzureihen. …
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 9506.99.90.00.0?
Die Zolltarifnummer 9506.99.90.00.0 umfasst Geräte und Ausrüstungsgegenstände für die allgemeine körperliche Ertüchtigung, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 9506.99.90.00.0?
Der Drittlandszollsatz für 9506.99.90.00.0 beträgt 2,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 9506.99.90.00.0?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 950699. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 9506.99.90.00.0?
9506.99.90.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 9506.99.90.00.0 im Zolltarif eingeordnet?
9506.99.90.00.0 steht in dieser Hierarchie: 95 SPIELZEUG, SPIELE, UNTERHALTUNGSARTIKEL UND SPORTGERÄTE; TEILE DAVON UND ZUBEHÖR > 9506 Geräte und Ausrüstungsgegenstände für die allgemeine körperliche Ertüchtigung, Gymnastik, Leicht- und Schwerathletik, andere Sportarten (einschließlich Tischtennis) oder Freiluftspiele, in diesem Kapitel anderweit weder genannt noch inbegriffen; Schwimm- und Planschbecken > 950699 andere, andere > 95069990 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 9506.99.90.00.0?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 9506.99.90.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI2308/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 9506.99.90.00.0?
Warennummer 9506.99.90.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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