Zolltarifnummer 9608.99.00.00: Kugelschreiber; Schreiber und Markierstifte, andere
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 9608.99.00.00 steht für Kugelschreiber; Schreiber und Markierstifte, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 2,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
9608.99.00.00 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 96. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 9608.99.00.00
- Drittlandszoll
- 2,7 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 96VERSCHIEDENE WAREN
- 9608Kugelschreiber; Schreiber und Markierstifte, mit Filzspitze oder anderer poröser Spitze; Füllfederhalter und andere Füllhalter; Durchschreibstifte; Füllbleistifte; Federhalter, Bleistifthalter und ähnliche Waren; Teile davon (einschließlich Kappen und Klipse), ausgenommen Waren der Position 9609
- 9608.99andere
- 9608.99.00.00Kugelschreiber; Schreiber und Markierstifte, andere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 9608.99.00.00
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 2,7 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Bei der als Kreidehalter bezeichneten Ware handelt es sich um ein magnetisches Kunststoff-Griffstück mit Spannzange, welches 9 , 5 cm lang und 2 , 2 cm im Durchschnitt ist und zur Aufnahme von Kreide zum Malen oder Schreiben mit einem Durchmesser von 8 mm bis 11 mm bestimmt ist. Die Ware besteht aus einem Set aus 4 verschiedenfarbigen, gleichartigen Komponenten. Die Ware ist als „Bleistifthalter und ähnliche Waren“ einzureihen.
Es handelt sich bei dem sog. „Radiergerät“ um ein ca. 6,0 cm langes minenartiges Endstück eines kapazitiven Stifts, im Wesentlichen bestehend aus einem elektronischen Bauteil zum Einbau in holzgefasste Touchpens. Mit dem Erzeugnis lassen sich kapazitive Bildschirme bedienen und sich so digitale Radierungen vornehmen. Die Ware wird als erkennbares "Teil für einen Touchpen" eingereiht.
Es handelt sich bei der sog. „Kontaktklappe, Silikon-Drückerkäppchen“ um ein halbkugelförmiges Erzeugnis aus Silikon, dass auf den Drücker eines Kugelschreibers (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) gesetzt wird und sich somit als erkennbares Teil eines Schreibgerätes darstellt, welches zum Schreiben als auch zum Bedienen von berührungsempfindlichen Bildschirmen verwendet werden kann. Die Ware ist als "Teil eines anderen Schreibgerätes" einzureihen.
Bei dem Erzeugnis handelt es sich um ein Teil eines Füllfederhalters in Form einer durchsichtigen Tintenpatrone aus Kunststoff mit einer Länge von 4,7 cm. Auf die Tintenpatrone ist ein Befüllmechanismus in Form eines schwarzen, ca. 4 cm langen Schraubgewindes, ebenfalls aus Kunststoff, aufgesetzt. Das Teil ist zur Verwendung in Schreibgeräten (Füllfederhalter) bestimmt und dient als Ersatzpatrone für Füllfederhalter. Es wird zum Nachfüllen von Tinte gebraucht, indem Tinte durch Drehen der Schraube mit gegenläufigem Gewinde in die Patrone aufgesaugt wird. Die Ware ist als "anderes Teil für Füllfederhalter, keine Schreibfedern und Schreibfederspitzen" einzureihen.
Es handelt sich um einen sog. "Rotor" in Gestalt eines spezifisch geformten Erzeugnisses aus Kunststoff, welches mit einer durchgehenden Bohrung versehen ist. Der Rotor wird im Inneren eines Kugelschreibers verbaut und dient dem Drehen und Bewegen der Kugelschreibermine (keine Gegenstände der vZTA-Entscheidung). Aufgrund der spezifischen Formgebung handelt es sich um ein erkennbares Teil für einen Kugelschreiber. Die Ware ist als "erkennbares Teil für einen Kugelschreiber, keine Schreibfeder oder Schreibfederspitze" einzureihen.
Bei der sog. "Clipfeder" handelt es sich um ein ca. 40,5 mm langes und ca. 5 mm breites Erzeugnis aus unedlem Metall, keine Spiralfeder, mit einem u-förmigen Ende, welches im Inneren eines Halteclips für einen Kugelschreiber befestigt wird und dann insgesamt in den Schaft eines Kugelschreibers eingeklemmt wird. Die Ware ist als erkennbares "Teil für einen Kugelschreiber, Clipfeder" einzureihen.
Es handelt sich um ein Teil eines Markers in Form eines weißen Tintenleitereinsatzes, bestehend aus einem Stäbchen aus porösem Polyethylen. Der sich an einem Ende verjüngende Tintenleitereinsatz ist ca. 32 mm lang und besitzt einen Durchmesser von ca. 4 mm. Die Ware ist erkennbar zur Verwendung in einem Markierstift bestimmt und dient zum Transport der Tinte vom Vorratsbehälter im Schreibgerät zur Schreibspitze. Das Erzeugnis ist als "Teil für einen Markierstift mit Filzspitze oder anderer poröser Spitze, nicht von der Unterposition (HS) 9608 91 erfasst" einzureihen.
Es handelt sich bei dem sog. Gewindestück um ein nach technischer Zeichnung gefertigtes 13,5 mm langes und rundes Messingteil (Durchmesser ca. 7 mm), das auf der einen Seite mit einem Gewinde versehen ist. Das Gewindestück wird als Verbindungsstück zwischen Schaft und Spitze eines Kugelschreibergehäuses eingesetzt und stellt ein erkennbar hauptsächlich für einen Kugelschreiber bestimmtes Teil dar. Die Ware ist als erkennbares "Teil für einen Kugelschreiber, sog. Gewindestück" einzureihen.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterposition 9608 99 00: (entfallen) Hierher gehören z.B. Kugeln für Kugelschreiber; sie bestehen im Allgemeinen aus Wolframkarbid , aber auch aus anderen Metallen (mit Ausnahme derjenigen aus Stahl der Position 7326 oder 8482) und haben einen Durchmesser zwischen 0,6 mm und 1,25 mm. Kugeln für Schreibfedern und Schreibfederspitzen gehören jedoch unabhängig vom Material aus dem sie hergestellt sind zu Unterposition 9608 91 00 (siehe die Erläuterungen zu Position 9608 des HS, Teile).
Zu Unterposition 9608 99: 1. Kugeln aus Wolframcarbid, auch kalibriert, mit einem Durchmesser zwischen 0,6 mm und 1,25 mm.
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Durchführungsverordnung (EU) 2017/209 der Kommission vom 2. Februar 2017 (ABl. EU Nr. L 33/16) (RV L 17/209) Drei Artikel sind zusammen für den Einzelverkauf verpackt: a) ein Notizblock, bestehend aus etwa 75 leeren Blättern Papier (das letzte Blatt enthält Angaben dazu, wo Ersatzblöcke erhältlich sind) mit Abmessungen von etwa 8 × 14 cm. Die Blätter sind oben verleimt und perforiert, sodass einzelne Blätter abgerissen werden können. Die Rückseite und ein kleiner Teil der Vorderseite bestehen aus Pappe; b) ein Mäppchen mit Abmessungen von etwa 32 × 10 cm, aus Kunstofffolie mit Innenverstärkung aus Pappe. Der Pappteil des Notizblocks wird in eine Schlitzöffnung im Mäppchen eingeschoben. …
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes - 180. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 3. bis 6. Juli 2017): Warenbeschreibung (Ware 1): Anodisierter Touchscreen-Künstlerpinsel mit Gummigriff. An einem Ende der Ware befinden sich Borsten aus Kunststoff. Die Ware ermöglicht es Benutzern, auf Touchscreens z. B. Grafiken zu "malen" oder Apps zu designen. Einreihung: Die Ware ist in Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 in die Position 9603 einzureihen. Warenbeschreibung (Ware 2): Touchscreen-Künstlerpinsel mit Gummigriff. An einem Ende der Ware befinden sich Borsten aus Kunststoff, an dem andren Ende ein Eingabestift aus Gummi. …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 9608.99.00.00?
Die Zolltarifnummer 9608.99.00.00 umfasst Kugelschreiber; Schreiber und Markierstifte, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 9608.99.00.00?
Der Drittlandszollsatz für 9608.99.00.00 beträgt 2,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 9608.99.00.00?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 960899. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 9608.99.00.00?
9608.99.00.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 9608.99.00.00 im Zolltarif eingeordnet?
9608.99.00.00 steht in dieser Hierarchie: 96 VERSCHIEDENE WAREN > 9608 Kugelschreiber; Schreiber und Markierstifte, mit Filzspitze oder anderer poröser Spitze; Füllfederhalter und andere Füllhalter; Durchschreibstifte; Füllbleistifte; Federhalter, Bleistifthalter und ähnliche Waren; Teile davon (einschließlich Kappen und Klipse), ausgenommen Waren der Position 9609 > 960899 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 9608.99.00.00?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 9608.99.00.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI3528/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 9608.99.00.00?
TARIC-Code 9608.99.00.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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