Einreihung

Zolltarifnummer für Polierscheibe: 5911.90.99.90.0

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Polierscheibe wird in der Regel in die Zolltarifnummer 5911.90.99.90.0 eingereiht: Erzeugnisse und Waren des technischen Bedarfs, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 6 %.

Grundlage sind 8 verbindliche Zolltarifauskünfte, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 88 Prozent davon führen auf 5911.90.99.90.0.

Diese Seite beantwortet die Frage nach der Zolltarifnummer für Polierscheibe aus den amtlichen Entscheidungen selbst und nicht aus einer Stichwortliste. Sie zeigt die Einreihung, den Zollsatz, die vZTA zu dieser Ware und die Anmerkungen, die dafür maßgeblich sind.

Maßgeblich bleibt Ihre konkrete Ware. Material, Funktion und Verwendungszweck entscheiden über die Einreihung. Weicht Ihr Artikel von den unten genannten Fällen ab, kann eine andere Nummer richtig sein.

Zolltarifnummer
5911.90.99.90.0
Drittlandszoll
6 %
vZTA-Grundlage
8
Übereinstimmung
88 %

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI21595/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-07-06

Polierscheibe, Foto siehe Anlage, - in einer Blisterverpackung mit bedrucktem Pappaufhänger verpackt, - kreisförmig (u. a. damit konfektioniert), - mit einem Durchmesser von ca. 21,5 cm und einer Gesamtdicke von ca. 5 cm, - als dreilagiges Flächenerzeugnis gearbeitet, im Randbereich durch heißes Prägen nach oben gewölbt und miteinander verbunden: -- mit einer Oberlage (Polierseite) aus einem Grund aus einem Vliesstoff aus Spinntoffen, einer Folie aus Kunststoff und einem Gewebe aus Spinnstoffen sowie einem Flor aus getufteten Garnen aus Spinnstoffen aus laut Antrag Wolle, -- mit einer Zwischenlage aus einem Festkunststoff (Durchmesser: ca. 17 cm), - mit einer Unterlage aus einem gerauten Gewirke aus Spinnstoffen (Durchmesser: ca. 12 cm), mit einer dünnen Folie aus Kunststoff versehen; - in der Mitte mit einer kreisförmigen Aussparung zum Einbringen in die Poliermaschine, - die Spinnstoffe bestimmen gegenüber den Kunststoffen den Charakter der Ware, - weist von der Konzeption her besondere Merkmale auf, die erkennen lassen, dass die Ware als Polierscheibe für eine Poliermaschine verwendet wird. "Ware des technischen Bedarfs (Polierscheibe), aus Spinnstoffen, aufgeführt in Anmerkung 8 zu diesem Kapitel, andere als in den TARIC-Codes 5911 1000 00 bis 5911 9099 50 genannte"

DEBTI51116/21-1Erteilt von DEGültig bis 2024-01-25

Polierscheibe, sog. Polierballset, Art. 7842276, 8679564, Foto siehe Anlage, - als Set aus zwei Polierscheiben in einem Karton aus Pappe verpackt, - kugelförmig, mit unterschiedlichen Durchmessern, - aus mehreren nebeneinander bzw. übereinander liegenden Lagen aus einem mit Bindemittel verfestigen Vliesstoff aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag Nylon), - am unteren Ende mittig mit einer runden Aussparung, mit einer Einfassung aus augenscheinlich unedlem Metall, zum Einbringen in die Bohrmaschine, - u. a. durch Zusammenfügen konfektioniert, - weist von der Konzeption her besondere Merkmale auf, die erkennen lassen, dass die Ware als Polierscheibe für eine Bohrmaschine verwendet wird. "Ware des technischen Bedarfs aus Spinnstoffen, aufgeführt in Anmerkung 8 zu diesem Kapitel, andere als in den Unterpositionen 5911 1000 00 bis 5911 9099 50 genannte"

DEBTI51124/21-1Erteilt von DEGültig bis 2024-01-25

Polierscheibe, sog. Polierset, Art. 7842276, 8679068, Foto siehe Anlage, - als dreiteiliges Set bestehend aus zwei Polierscheiben und einem Polierschwamm gemeinsam in einem Pappkarton verpackt, - Polierscheiben: -- in runder Form, flachliegend mit einem Durchmesser von ca. 18,5 cm und einer Dicke von ca. 1,6 cm bzw. 1,9 cm, -- zweilagig gearbeitet: --- mit einer Außenseite: ---- aus einem Plüchgewirke aus Spinnstoffen, --- mit einer Unterseite: ---- aus einem gerauten Gewirke aus Spinnstoffen, -- am Rand heiß geschnitten bzw. vernäht, -- u. a. durch Zusammenfügen konfektioniert, - Polierschwamm: -- in runder Form (somit konfektioniert), mit einem Durchmesser von ca. 18 cm und einer Dicke von ca. 3,1 cm, -- aus einem Gewirke, das auf der Unterseite mit Zellkunststoff überzogen ist; das Gewirke ist dicht und einseitig (Außenseite) geraut und dient damit nicht nur der Verstärkung, - werden jeweils mit dem gerauten Gewirke an einer Trägerplatte befestigt, - weist von der Konzeption her besondere Merkmale auf, die erkennen lassen, dass die Ware als Polierscheibe für Poliermaschinen verwendet wird. "Ware des technischen Bedarfs aus Spinnstoffen, aufgeführt in Anmerkung 8 zu diesem Kapitel, andere als in den Unterpositionen 5911 1000 00 bis 5911 9099 50 genannte"

DEBTI51125/21-1Erteilt von DEGültig bis 2024-01-25

Polierscheibe, sog. Polierset, Art. 7842276, 8679569, Foto siehe Anlage, - als Set aus drei Polierscheiben in einem Karton aus Pappe verpackt, - in unterschiedlichen geometrischen Formen, mit unterschiedlichen Durchmessern, - mehrlagig, aus kreisförmigen Zuschnitten aus Geweben aus Baumwolle, an den Rändern ausgefranst, - teilweise mit Nähten versteppt, - in der Mitte mit einer runden Aussparung mit einer Einfassung aus augenscheinlich unedlem Metall sowie teilweise aus Kunststoff, zum Einbringen in die Bohrmaschine, - u. a. durch Zusammenfügen konfektioniert, - weist von der Konzeption her besondere Merkmale auf, die erkennen lassen, dass die Ware als Polierscheibe für eine Bohrmaschine verwendet wird. "Ware des technischen Bedarfs aus Spinnstoffen, aufgeführt in Anmerkung 8 zu diesem Kapitel, andere als in den Unterpositionen 5911 1000 00 bis 5911 9099 50 genannte"

DEBTI51130/21-1Erteilt von DEGültig bis 2024-01-25

Polierscheibe, sog. Polierballset, Art. 7842276, 8678971, Foto siehe Anlage, - als Set aus sieben Polierscheiben in einem Karton aus Pappe verpackt, - in unterschiedlichen geometrischen Formen, mit unterschiedlichen Durchmessern, - aus mehreren nebeneinander bzw. übereinander liegenden Lagen aus einem mit Bindemittel verfestigen Vliesstoff aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag Nylon), teilweise in der Mitte mit Kunststoff verfestigt, - am unteren Ende mittig mit einer runden Aussparung, teilweise mit einer Einfassung aus augenscheinlich unedlem Metall sowie teilweise aus Kunststoff, zum Einbringen in die Bohrmaschine, - u. a. durch Zusammenfügen konfektioniert, - weist von der Konzeption her besondere Merkmale auf, die erkennen lassen, dass die Ware als Polierscheibe für eine Bohrmaschine verwendet wird. "Ware des technischen Bedarfs aus Spinnstoffen, aufgeführt in Anmerkung 8 zu diesem Kapitel, andere als in den Unterpositionen 5911 1000 00 bis 5911 9099 50 genannte"

DEBTI51129/21-1Erteilt von DEGültig bis 2024-01-25

Polierscheibe, sog. Polierset, Art. 7842276, 8734370, Foto siehe Anlage, - als Set aus acht Polierscheiben in einem Karton aus Pappe verpackt, - in unterschiedlichen geometrischen Formen, mit unterschiedlichen Durchmessern, - mehrlagig, aus kreisförmigen Zuschnitten aus Geweben aus Baumwolle, an den Rändern ausgefranst, - teilweise mit Nähten versteppt, - in der Mitte mit einer runden Aussparung, teilweise mit einer Einfassung aus augenscheinlich unedlem Metall sowie teilweise aus Kunststoff, zum Einbringen in die Bohrmaschine, - u. a. durch Zusammenfügen konfektioniert, - weist von der Konzeption her besondere Merkmale auf, die erkennen lassen, dass die Ware als Polierscheibe für eine Bohrmaschine verwendet wird. "Ware des technischen Bedarfs aus Spinnstoffen, aufgeführt in Anmerkung 8 zu diesem Kapitel, andere als in den Unterpositionen 5911 1000 00 bis 5911 9099 50 genannte"

DEBTI41674/19-1Erteilt von DEGültig bis 2022-10-23

Polierscheibe, sog. Polierball, Art. 08085, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel mit Pappaufhänger verpackt, - kreisförmig, mit einem Durchmesser von ca. 16,5 cm und einer Gesamtdicke von ca. 6 cm, - aus mehreren Lagen fransenartig eingeschnittenen Vliesstoffscheiben aus künstlichen Chemiefasern (laut Antrag Viskose), - in der Mitte mit einer runden Aussparung mit einer Einfassung aus augenscheinlich unedlem Metall, zum Einbringen in die Bohrmaschine oder Akkuschrauber, - u. a. durch Zusammenfügen konfektioniert, - dient laut Antrag für verschiedene Polierarbeiten, - weist von der Konzeption her besondere Merkmale auf, die erkennen lassen, dass die Ware als Polierscheibe für eine Bohrmaschine oder Akkuschrauber verwendet wird, - die Vliesstoffstreifen sind insbesondere im Hinblick auf die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung charakterbestimmend. "Ware des technischen Bedarfs (Polierscheibe), aus Spinnstoffen, aufgeführt in Anmerkung 7 zu diesem Kapitel, andere als in den Unterpositionen 5911 9010 00 und 5911 9099 50 genannte"

Einordnung im Zolltarif

  1. 59GETRÄNKTE, BESTRICHENE, ÜBERZOGENE ODER MIT LAGEN VERSEHENE GEWEBE; WAREN DES TECHNISCHEN BEDARFS, AUS SPINNSTOFFEN
  2. 5911Erzeugnisse und Waren des technischen Bedarfs, aus Spinnstoffen, aufgeführt in Anmerkung 7 zu diesem Kapitel
  3. 5911.90andere
  4. 5911.90.99andere, andere
  5. 5911.90.99.90andere
  6. 5911.90.99.90.0Erzeugnisse und Waren des technischen Bedarfs, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 5911.90.99.90.0

HS-Code5911.906 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code5911.90.998 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code5911.90.99.9010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer5911.90.99.90.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll6 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ukraine0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 5911

Zu Unterpositionen 5911 9010 bis 5911 90 99: Hierher gehören die in den Erläuterungen zu Position 5911 des HS, Buchstabe A genannten Spinnstoffwaren, ausgenommen die in den Unterpositionen 5911 1000, 5911 2000 und 5911 4000 genannten Gewebe, sowie die in den Erläuterungen zu Position 5911 des HS, Buchstabe B aufgezählten Waren, mit Ausnahme von konfektionierter Müllergaze, die zu Unterposition 5911 2000 gehört, und der zu den Unterpositionen 5911 3111 bis 5911 3290 gehörenden Waren. Wegen der Einreihung von Waren aus aneinander befestigten Monofilspiralen, die wie Gewebe und Filze auf Papiermaschinen oder ähnlichen Maschinen verwendet werden, siehe die Erläuterungen zu Unterposition 5911 90 des HS.

Pos. 5911

Zu Unterposition 5911 90: Waren aus verbundenen Monofilspiralen für ähnliche Verwendungszwecke wie die Gewebe und Filze der auf Papiermaschinen oder ähnlichen Maschinen verwendeten Art gehören zu dieser Unterposition und nicht zu UPos. 5911 31 oder 5911 32.

Pos. 5911

Zu Unterposition 5911 90: 1. Filterstoffe zum Reinigen der Luft, hergestellt durch Übereinanderlegen von mehreren Floren aus synthetischen Fasern, untereinander mit Kunststoff verbunden, einseitig mit einer Klebemasse bestrichen: Anders als quadratisch oder rechteckig zugeschnitten oder, ohne Rücksicht auf die Form, zusätzlich bearbeitet (Anbringen von Randeinfassungen, Bändern, Ösen usw.).

Pos. 5911

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EU) Nr. 336/2010 der Kommission vom 21. April 2010 (ABl. EU Nr. L 102/10) (RV L 102/10): 2. Eine Scheibe mit einem Durchmesser von etwa 580 mm und einer Dicke von etwa 2 mm, bestehend aus zwei Schichten von synthetischem Filz, von denen eine mit einem polymeren Bindemittel (Polyurethan) imprägniert ist (so genannte „Poromerscheibe“). Die andere Schicht hat eine durch eine abziehbare Kunststofffolie geschützte Klebebeschichtung Das Erzeugnis wird mit Maschinen zur Herstellung von Silizium- und Halbleiterscheiben (Wafers) verwendet. Es wird auf dem Trägerkopf eines auswechselbaren Werkzeugs solcher Maschinen angebracht, um die Wafers zu ebnen, zu glätten und zu polieren. …

Häufige Fragen

Welche Zolltarifnummer hat Polierscheibe?

In den ausgewerteten verbindlichen Zolltarifauskünften wird Polierscheibe überwiegend in 5911.90.99.90.0 eingereiht: Erzeugnisse und Waren des technischen Bedarfs, andere. Für Ihre konkrete Ware sind Material, Funktion und Verwendungszweck maßgeblich.

Wie hoch ist der Zollsatz für Polierscheibe?

Auf 5911.90.99.90.0 liegt ein Drittlandszollsatz von 6 %. Bei Ursprung in einem Abkommensland kann ein Präferenzsatz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gilt für Polierscheibe?

Die ersten sechs Stellen sind der HS-Code 591190. Er gilt weltweit einheitlich; die weiteren Stellen bilden die EU- und die nationale Unterteilung ab.

Worauf beruht diese Angabe?

Auf 8 verbindlichen Zolltarifauskünften aus der EBTI-Datenbank, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 88 Prozent davon wurden in 5911.90.99.90.0 eingereiht. Die Entscheidungen sind auf dieser Seite mit Referenz und Warenbeschreibung aufgeführt.

Kann für meine Ware eine andere Nummer gelten?

Ja. Eine vZTA bindet nur für die Ware, für die sie erteilt wurde, und für ihren Inhaber. Weicht Ihr Artikel in Material, Bauart oder Verwendungszweck ab, kann eine andere Nummer zutreffen. Für Rechtssicherheit im Einzelfall gibt es die eigene vZTA.

Die vollständige Auskunft zu dieser Nummer

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