Zolltarifnummer für Polypektomieschlinge: 9018.90.84
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Polypektomieschlinge wird in der Regel in die Zolltarifnummer 9018.90.84 eingereiht: Medizinische, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %.
Grundlage sind 6 verbindliche Zolltarifauskünfte, in denen die Zollverwaltung dieses Stichwort vergeben hat. 100 Prozent davon führen auf 9018.90.84.
Diese Seite beantwortet die Frage nach der Zolltarifnummer für Polypektomieschlinge aus den amtlichen Entscheidungen selbst und nicht aus einer Stichwortliste. Sie zeigt die Einreihung, den Zollsatz, die vZTA zu dieser Ware und die Anmerkungen, die dafür maßgeblich sind.
Maßgeblich bleibt Ihre konkrete Ware. Material, Funktion und Verwendungszweck entscheiden über die Einreihung. Weicht Ihr Artikel von den unten genannten Fällen ab, kann eine andere Nummer richtig sein.
- Zolltarifnummer
- 9018.90.84
- Drittlandszoll
- 0 %
- vZTA-Grundlage
- 6
- Übereinstimmung
- 100 %
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Sog. Einmal Polypektomieschlinge, der POL-Serie, in Form eines mit einem Bediengriff versehenen Katheters, in dem sich eine Litze / Monofil aus unedlem Metall (Länge ca. 220 oder 260 cm) befindet. Die Litze / das Monofil ist am Ende zu einer ovalen Schlinge geformt (Schlingendurchmesser 10; 15; 22 oder 30 mm, siehe Abbildung in der Anlage). Die Ware wird an eine Stromquelle angeschlossen (nicht Gegenstand dieser VZTA-Entscheidung) und unter Zuhilfenahme eines Endoskops (ebenfalls nicht Gegenstand dieser VZTA-Entscheidung) in den Körper eines Patienten eingeführt. Die Polypektomieschlinge dient der Polypektomie oder Mukosektomie im oberen und unteren Gastrointestinaltrakt mittels Hochfrequenzstrom. Die in einem sterilen Blisterbeutel verpackte Ware wird als "medizinisches Instrument, nicht von den Unterpositionen (KN) 9018 1100 bis 9018 9075 erfasst" eingereiht.
Sog. Einmal-Polypektomieschlinge für die Mukosaresektion ("Resection Master", POL1-C5-15-23-220-OL, POL1-C5-22-23-220-OL, POL1-C5-30-23-220-OL) und sog. Polypektomieschlinge (POL1-F1-30-23-220-OL), in Form eines mit einem Bediengriff versehenen Katheters (Länge ca. 220 cm), in dem sich ein Schneidedraht (Flachband oder geflochten) befindet. Der Draht ist am Ende zu einer ovalen oder hexagonalen Schlinge mit einem Schlingendurchmesser von ca. 15, 22 bzw. 30 mm geformt (äußere Form siehe Abbildung in der Anlage) . Die Polypektomieschlinge wird an eine Stromquelle angeschlossen (nicht Gegenstand dieser VZTA-Entscheidung) und unter Zuhilfenahme eines Endoskops (ebenfalls nicht Gegenstand dieser VZTA-Entscheidung) in den Körper eines Patienten eingeführt. Sie dient der Abtragung von Polypen und unklaren Läsionen der Mukosa im oberen und unteren Gastrointestinaltrakt mittels Hochfrequenzstrom. Die in einem sterilen Blisterbeutel verpackte Ware wird als "medizinisches Instrument, nicht von den Unterpositionen (KN) 9018 1100 bis 9018 9075 erfasst" eingereiht.
Sog. POL1-Polypektomieschlinge konvex (CWT), (Produkt-Nummer POL1-B1-20-23-260-OL), bestehend aus einem mit Bediengriff und Stromanschluss versehenen Kunststoffkatheter, in dem sich eine Litze aus unedlem Metall mit einer Länge von ca. 260 cm (Ø Arbeitskanal ca. 2 , 8 mm) befindet, die an einem Ende zu einer Schlinge aus Schneidedraht mit einem Durchmesser von 20 mm geformt ist. Die Polypektomieschlinge der POL-Serie dient der Gewebeabtragung mit Hochfrequenz-Strom im oberen und unteren Gastrointestioaltrakt (Polypektomie oder Mukosektomie). Die in einem Kunststoffbeutel verpackte Ware wird als "medizinisches Instrument, nicht von den Unterpositionen (KN) 9018 1100 bis 9018 9075 erfasst" eingereiht.
Sog. Einmal-Polypektomieschlinge für die Doppel-Ballon-Enteroskopie (POL-Serie - Produktnummern POL1-B1-30-18-260-OL, POL1-B1-30-23-260-OL), in Form eines mit einem Bediengriff versehenen Katheters, in dem sich eine Litze aus unedlem Metall (Länge ca. 260 cm) befindet. Die Litze ist am Ende zu einer ovalen Schlinge geformt (Schlingendurchmesser 30 mm). Die Ware wird an eine Stromquelle angeschlossen (nicht Gegenstand dieser VZTA-Entscheidung) und unter Zuhilfenahme eines Endoskops (ebenfalls nicht Gegenstand dieser VZTA-Entscheidung) in den Körper eines Patienten eingeführt. Die Polypektomieschlinge dient der Gewebeabtragung im oberen und unteren Gastrointestinaltrakt mittels Hochfrequenzstrom. Die in einer Kunststoff-/Papiertüte verpackte Ware wird als "medizinisches Instrument, nicht von den Unterpositionen (KN) 9018 1100 bis 9018 9075 erfasst" eingereiht.
Sog. Flamingo Set Polypektomieschlinge (Produktnummer POL3-P1-40-30-30) im Wesentlichen bestehend aus - einem ca. 120 cm langen Führungsdraht mit hydrophiler Spitze und einen ca. 30 cm langen, 2-lumigen Kunststoffkatheter ("Flamingo") umfasst, der an einem Ende mit einem Bediengriff aus Kunststoff mit Stromanschluss sowie mit einem Y-Adapter als Führungsdrahtschleuse ausgestattet und am anderen Ende mit Farbmarkierungen sowie einem kurzen Schneidedraht (Schnittlänge ca. 6 oder 10 mm) versehen ist; durch Betätigung des Handgriffs kann die Instrumentenspitze bei einem Winkel von 180° eingerastet werden; und - einer sog. Einmal-Fremdkörperzange, in Form eines ca. 230 cm langen PTFE-Katheters mit einem Daumenring als Handgriff, der an der Spitze mit einer speziellen, präzise gefertigten Greifvorrichtung versehen ist (sog. Alligator oder Rattenzahn). Unter Zuhilfenahme eines Endoskops (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) dienen die Instrumente dem Freilegen der Halteplatte einer sog. PEG-Sonde (beides ebenfalls nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) im Gastrointestinaltrakt mittels Hochfrequenzstrom, indem die Sonde anhand des Führungsdrahts im Körper eines Patienten zunächst sondiert wird. Anschließend erfolgt mithilfe des sog. Flamingos das Freischneiden der Sonde und unter Anwendung der Fremdkörperzange die endgültige Entfernung aus dem Magen. Die Waren sind auf einer mit einem Flamingo bedruckten Pappe aufgebracht, zusätzlich in einem sterilen Blisterbeutel sowie gemeinsam mit diversen Gebrauchsanweisungen in einem Karton verpackt und werden als "medizinisches Instrument, nicht von den Unterpositionen (KN) 9018 1100 bis 9018 9075 erfasst" eingereiht.
"POL1-Polypektomieschlingen", POL1-Z2-07-23-220, POL1-Z2-12-23-220 Sog. Einmal-Polypektomieschlinge "CrossSnare Zero" (POL-Serie - Produktnummern POL1-Z2-07-23-220, POL1-Z2-12-23-220), in Form eines mit einem Bediengriff versehenen Katheters, in dem sich eine Litze aus unedlem Metall (Länge ca. 220 cm, Ø Arbeitskanal ca. 2 , 8 mm) befindet. Die Litze ist am Ende zu einer Schlinge geformt (Schlingendurchmesser ca. 7 oder 12 mm). Die Ware wird unter Zuhilfenahme eines Endoskops (nicht Gegenstand dieser VZTA-Entscheidung) in den Körper eines Patienten eingeführt. Die Polypektomieschlinge dient der sog. Kaltabtragung kleinerer Polypen, bis zu einer Größe von 9 mm, im oberen und unteren Gastrointestinaltrakt. Die in einem sterilen Blisterbeutel verpackte Ware wird als "medizinisches Instrument, nicht von den Unterpositionen (KN) 9018 1100 bis 9018 9075 erfasst" eingereiht.
Einordnung im Zolltarif
- 90OPTISCHE, FOTOGRAFISCHE ODER KINEMATOGRAFISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; MESS-, PRÜF- ODER PRÄZISIONSINSTRUMENTE, -APPARATE UND -GERÄTE; MEDIZINISCHE UND CHIRURGISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE
- 9018Medizinische, chirurgische, zahnärztliche oder tierärztliche Instrumente, Apparate und Geräte, einschließlich Szintigrafen und andere elektromedizinische Apparate und Geräte, sowie Apparate und Geräte zum Prüfen der Sehschärfe
- 9018.90andere Instrumente, Apparate und Geräte
- 9018.90.84Medizinische, andere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 9018.90.84
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Regelungen zu dieser Zolltarifnummer
Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.
Nur indikative Korrelation. Die Zuordnung von Zolltarifnummern zu Dual-Use-Listenpositionen ist eine Orientierungshilfe, keine Einstufung. Ob ein Gut gelistet ist, hängt von seinen technischen Parametern ab.
- 3A501Electronic items as follows:
- 3A502General purpose "electronic assemblies", modules and equipment, as follows:
- 6A005"Lasers", other than those specified in 0B001.g.5. or 0B001.h.6., components and optical equipment, as follows:
Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterposition 9018 90 84: Hierher gehören z. B.: 1. elektrische Defibrillatoren zum Abgeben von Stromstößen, die zur Wiederherstellung der natürlichen Herzfunktion dienen sollen. Bei diesen mit einem Stromstoßerzeuger und zwei Defibrillator-Elektroden ausgestatteten Geräten wird das von den Elektroden kommende EKG (Elektrokardiogramm)-Signal des Patienten auf einem Bildschirm sichtbar gemacht oder von einem in die Geräte integrierten Schreiber ausgedruckt; 2. medizinische Geräte zum Einblasen von Gasen in die menschliche Bauchhöhle, um die Besichtigung verschiedener Organe mit dem Endoskop zu ermöglichen. An diese mit Messgeräten und Anzeigen ausgestatteten Geräte sind zwei Schläuche angeschlossen, die am Ende mit einem Absperrhahn und einer langen Nadel verbunden sind; 3. …
Zu Unterposition 9018 90: 1. Decke für den einmaligen Gebrauch, bestehend aus zwei Lagen aus Vliesstoffen auf einer Seite mit Kunststoff beschichtet, an den Seiten mit einer Schweißnaht versehen, an einem Ende offen und mit einem Anschlussstück versehen, um die Einleitung warmer Luft durch ein Wärmegerät zu ermöglichen. Das Erzeugnis dient der Vermeidung und Behandlung einer Hyperthermie (Unterkühlung) bei Patienten in Krankenhäusern. Anwendung der AV 1 und 6 sowie der Anmerkung 2 b) zu Kapitel 90. 2. Ganzkörperkältetherapiekammer zur Behandlung von z. B. Hauterkrankungen, Gelenkentzündungen oder rheumatischen Erkrankungen, bestehend aus den folgenden separaten Basisbestandteilen, die zusammen und zerlegt gestellt werden: 1) Kältekammer, bestehend aus einer Vorkammer (-60°C) und einer Therapiekammer (ungefähr -110°C) die durch eine Tür verbunden sind. …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 1638/94 der Kommission vom 5. Juli 1994 (ABl. EG Nr. L 172/5) (RV 1638/94): 6. Endotrachealschläuche, hauptsächlich mit Apparaten für Anästhesie verwendet. Unterposition 9018 9060 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, der Anmerkung 2 b) zu Kapitel 90 sowie dem Wortlaut der KN-Codes 9018, 9018 90 und 9018 90 60. Verordnung (EG) Nr. 241/96 der Kommission vom 7. Februar 1996 (ABL. EG Nr. L 31/14) (RV 241/96), geändert durch Durchführungsverordnung (EU) Nr. 441/2013 der Kommission vom 7. Mai 2013 (ABl. EU Nr. L 130) (RV L 441/13): Intrauterinpessare, bestehend aus einem Kunststoffkörper, an dessen Ende sich zwei Nylonfäden befinden, und einem Progesteron-Reservoir. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 16. Juni 2011, C 152/10 (Tenor): Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif ist so auszulegen, dass ein aus Kunststoffen hergestellter Dialysebeutel, der speziell für die Verwendung zusammen mit einem Dialysegerät (künstliche Niere) konzipiert worden ist und nur in dieser Weise verwendet werden kann, von Mai 2001 bis Dezember 2003 als „Kunststoffe oder Ware daraus“ in Unterposition 3926 90 99 dieser Nomenklatur einzureihen war und dass ein Urinsammelbeutel, der aus Kunststoffen hergestellt und speziell für die Benutzung zusammen mit einem Katheter konzipiert worden ist und daher nur in dieser Weise verwendet werden kann, in demselben Zeitraum als „Kunststoffe oder War …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Welche Zolltarifnummer hat Polypektomieschlinge?
In den ausgewerteten verbindlichen Zolltarifauskünften wird Polypektomieschlinge überwiegend in 9018.90.84 eingereiht: Medizinische, andere. Für Ihre konkrete Ware sind Material, Funktion und Verwendungszweck maßgeblich.
Wie hoch ist der Zollsatz für Polypektomieschlinge?
Auf 9018.90.84 liegt ein Drittlandszollsatz von 0 %. Bei Ursprung in einem Abkommensland kann ein Präferenzsatz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gilt für Polypektomieschlinge?
Die ersten sechs Stellen sind der HS-Code 901890. Er gilt weltweit einheitlich; die weiteren Stellen bilden die EU- und die nationale Unterteilung ab.
Worauf beruht diese Angabe?
Auf 6 verbindlichen Zolltarifauskünften aus der EBTI-Datenbank, die dieses Stichwort führen. 100 Prozent davon wurden in 9018.90.84 eingereiht. Die Entscheidungen sind auf dieser Seite mit Referenz und Warenbeschreibung aufgeführt.
Kann für meine Ware eine andere Nummer gelten?
Ja. Eine vZTA bindet nur für die Ware, für die sie erteilt wurde, und für ihren Inhaber. Weicht Ihr Artikel in Material, Bauart oder Verwendungszweck ab, kann eine andere Nummer zutreffen. Für Rechtssicherheit im Einzelfall gibt es die eigene vZTA.
Eine Ware beantwortet. Und die anderen dreißigtausend?
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