Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 9018.90.84: Medizinische, andere

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 9018.90.84 steht für Medizinische, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

9018.90.84 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 90. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
9018.90.84
Drittlandszoll
0 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 90OPTISCHE, FOTOGRAFISCHE ODER KINEMATOGRAFISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; MESS-, PRÜF- ODER PRÄZISIONSINSTRUMENTE, -APPARATE UND -GERÄTE; MEDIZINISCHE UND CHIRURGISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE
  2. 9018Medizinische, chirurgische, zahnärztliche oder tierärztliche Instrumente, Apparate und Geräte, einschließlich Szintigrafen und andere elektromedizinische Apparate und Geräte, sowie Apparate und Geräte zum Prüfen der Sehschärfe
  3. 9018.90andere Instrumente, Apparate und Geräte
  4. 9018.90.84Medizinische, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 9018.90.84

HS-Code9018.906 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code9018.90.848 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll0 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Andorra0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Regelungen zu dieser Zolltarifnummer

Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.

Mögliche Dual-Use-Listenpositionen

Nur indikative Korrelation. Die Zuordnung von Zolltarifnummern zu Dual-Use-Listenpositionen ist eine Orientierungshilfe, keine Einstufung. Ob ein Gut gelistet ist, hängt von seinen technischen Parametern ab.

  • 3A501Electronic items as follows:
  • 3A502General purpose "electronic assemblies", modules and equipment, as follows:
  • 6A005"Lasers", other than those specified in 0B001.g.5. or 0B001.h.6., components and optical equipment, as follows:

Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

CZBTI46/379733/2026-300000-ZI/01Erteilt von CZGültig bis 2029-07-21

Dle poskytnutých údajů se jedná o přesně tvarovaný plastový díl, který je nedílnou částí a součástí lékařského přístroje pro negativní tlakovou léčbu ran. Díl je krytem segmentu, který v tomto přístroji vytváří vakuum. Výrobek je zhotoven lisováním (vstřikováním) plastu.

CZBTI46/379734/2026-300000-ZI/01Erteilt von CZGültig bis 2029-07-21

Dle poskytnutých údajů se jedná o přesně tvarovaný plastový díl, který je nedílnou částí a součástí lékařského přístroje pro negativní tlakovou léčbu ran. Díl drží hřídel, která v tomto přístroji pohání motor. Výrobek je zhotoven lisováním (vstřikováním) plastu. Následně jsou do plastového dílu zalisovány závitové vložky z mosazi (inserty), které slouží ke spojování (sešroubování) s jiným dílem.

CZBTI34/379738/2026-300000-ZI/01Erteilt von CZGültig bis 2029-07-21

Dle poskytnutých údajů se jedná o přesně tvarovaný plastový díl, který je nedílnou částí a součástí lékařského přístroje pro negativní tlakovou léčbu ran. Výrobek je zhotoven lisováním (vstřikováním) plastu. Následně jsou do plastového dílu zalisovány závitové vložky z mosazi (inserty), které slouží ke spojení (sešroubování) s jiným dílem.

DEBTI4252/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-07-06

Sog. Fremdkörperzange, in 6 Arbeitslängen (70 bis 230 cm) und 4 Backendurchmessern (geschlossen: 1.8, 2.3, 2.5, 3.0 mm), bestehend aus einer scherenartig aufklappbaren Greifvorrichtung mit verschiedenen Backenformen (A1 Krokodilzahnform, A2 Rattenzahnform, A3 Rattenzähne mit Alligatorzahnform, A4 Pelikanform, A5 mit Silikonkautschuk-Typ, A6 Schertyp), einem Kunststoffkatheter mit innenliegendem Zugdraht und einem Handgriff aus Kunststoff. Siehe Abbildung in der Anlage. Die speziell geformte Ware wird von einem Arzt unter Zuhilfenahme eines Endoskops (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) in den Körper eines Patienten eingeführt und dient zur Entfernung von Fremdkörpern aus dem menschlichen Körper. Die Ware wird als "medizinisches Instrument, nicht von den Unterpositionen (KN) 9018 1100 bis 9018 9075 erfasst" eingereiht.

DEBTI47234/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-06-08

Laser-Plattform, in Form einer Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, im Wesentlichen bestehend aus einem den Charakter bestimmenden Gerätesystem in Form einer funktionellen Einheit aus der auf Rollen gelagerten Gerätekonsole mit einem Touchscreen-Bedien-Monitor, einem Gelenkarmsystem zur Übertragung der Laserstrahlung und einem integriertem Kühlsystem sowie einem über Kabel anzuschließenden pneumatischen Fußschalterpedal ausgestattet, Maße (B x T x H): 465 x 533 x 1345/1973 mm, Gewicht ca. 86 kg. Äußere Form: Siehe Abbildung in der Anlage. Folgende Systembestandteile liegen dem Gerät bei: Benutzerhandbuch, Schutzbrillen, Kühlmittel-Füllset, Schlüsselset, Netzkabel. Zudem gehören die entsprechenden verschiedenartigen Applikatoren zum System. Das Gerät und die weiteren Bestandteile sind gemeinsam verpackt. Der Laser der Laserklasse 4 ist, soweit ermittelbar, für eine Nutzung durch Ärzte bzw. medizinisches Fachpersonal bestimmt und ist für den Einsatz in Gesundheitseinrichtungen (z. B. Arztpraxen, Kliniken, Krankenhäuser) vorgesehen. Die Multianwendungsplattform (CO2 - 10.600 nm - Röhrenlaser, 1.570-nm-Faserlaser, Ultraschalltechnologie) ist in Verbindung mit den zugehörigen Applikatoren für die Ablation, Vaporisation, Exzision und Koagulation von Haut- und Vaginalgewebe durch die Emission hochintensiver elektromagnetischer Strahlung im Rahmen dermatologischer und gynäkologischer Eingriffe vorgesehen. Bei den Handstücken (FemiLift- und FemiLift Slim-Applikatoren, Pixel 7x7 und 9x9 Applikator, ProScan-Applikator) handelt es sich um Aufsätze für das Lasermodul, mit denen mittels des Laserlichtes oder Ultraschall (Impact-Applikator) verschiedene dermatologische und gynäkologische Behandlungen durchgeführt werden können. Die Ware wird als "medizinisches Gerät, nicht von den Unterpositionen (KN) 9018 1100 bis 9018 9075 erfasst" eingereiht.

DEBTI2304/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-06-08

Sog. Polypektomieschlingen der POL1-Serie, in Form eines mit einem Bediengriff versehenen Katheters, in dem sich eine Litze aus unedlem Metall (Länge ca. 220 cm) befindet. Die Litze ist am Ende zu einer ovalen Schlinge geformt (Schlingendurchmesser 15 oder 30 mm). Die Ware (siehe Abbildung in der Anlage) wird an eine Stromquelle angeschlossen (nicht Gegenstand dieser VZTA-Entscheidung) und unter Zuhilfenahme eines Endoskops (ebenfalls nicht Gegenstand dieser VZTA-Entscheidung) in den Körper eines Patienten eingeführt. Die Polypektomieschlinge dient durch die Funktion des Greifens und Schneidens der Gewebeabtragung im oberen und unteren Gastrointestinaltrakt mittels Hochfrequenzstrom. Die in einer Kunststoff-/Papiertüte verpackte Ware wird als "medizinisches Instrument, nicht von den Unterpositionen (KN) 9018 1100 bis 9018 9075 erfasst" eingereiht.

DEBTI2300/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-06-08

Sog. Einmal Polypektomieschlinge, der POL1-Serie und sog. Einmal Polypektomieschlinge Asymmetrisch, Kombi, in Form einer zusammengesetzten Ware, bestehend aus einem zweilumigen Katheter (Länge 230 cm, Ø Arbeitskanal 3 , 2 mm) mit Bediengriff. In dem einen Lumen befindet sich eine, im Hinblick auf die Verwendung und den Charakter der zusammengesetzten Ware bestimmende, monofile Polypektomieschlinge, in dem anderen Lumen eine Injektionsnadel. Die Polypektomieschlinge weist am Ende eine ovale Form auf (Schlingendurchmesser 15, 22, oder 30 mm). Sie wird an eine Stromquelle angeschlossen (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) und unter Zuhilfenahme eines Endoskops (ebenfalls nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) in den Körper eines Patienten eingeführt. Die Polypektomieschlinge dient der Polypenabtragung im oberen und unteren Gastrointestinaltrakt durch Hochfrequenzstrom nach vorheriger Unterspritzung und Blutstillung der Polypen mittels der Injektionsspritze. Zur äußeren Form siehe Abbildung in der Anlage. Die in einem sterilen Blisterbeutel verpackte Ware wird als "medizinisches Instrument, nicht von den Unterpositionen (KN) 9018 1100 bis 9018 9075 erfasst" eingereiht.

DEBTI48442/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-06-07

Laser-Plattform, sog. Nd:YAG-Laser, in Form einer Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, im Wesentlichen bestehend aus einem den Charakter bestimmenden Gerätesystem in Form einer funktionellen Einheit aus der auf Rollen gelagerten Gerätekonsole mit einem Touchscreen-Bedien-Monitor, einem Gelenkarmsystem zur Übertragung der Laserstrahlung und einem integriertem Kühlsystem sowie einem über Kabel anzuschließenden Fußschalter ausgestattet, Maße (B x T x H): 29 x 86 x 176 cm, Gewicht ca. 110 kg. Äußere Form: Siehe Abbildung in der Anlage. Folgende Systembestandteile liegen dem Gerät bei: Benutzerhandbuch, Warnschilder, Schutzbrille, Kühlmittel-Befüllungsset, Aufkleber „Footswitch“, Fernverriegelungsanschluss, Reserveschlüsselsatz, Netzkabel. Zudem gehören die entsprechenden Applikatoren zum System. Das Gerät und die weiteren Bestandteile sind gemeinsam verpackt. Das System beinhaltet einen von einer Blitzlampe gepumpten Nd: YAG-Laser mit einer Wellenlänge von 1064 nm. Das System verfügt außerdem über eine integrierte Frequenzumwandlungstechnologie, um die 532 nm (grün) Wellenlänge zu erzielen sowie über eine Q-Schalttechnik, die einen gepulsten Ausgangsstrahl erzeugt. Der Laser der Laserklasse 4 ist, soweit ermittelbar, für eine Nutzung durch Ärzte bzw. medizinisches Fachpersonal bestimmt und ist für den Einsatz in Gesundheitseinrichtungen (z. B. Arztpraxen, Kliniken, Krankenhäuser) vorgesehen. Die Plattform ist in Verbindung mit ihren verschiedenen Applikatoren für ästhetische Verfahren in der Dermatologie vorgesehen, bei denen elektromagnetische Strahlung hoher Intensität für die Ablation und Verdampfung von Weichgewebe eingesetzt wird. Dieses können z. B. Behandlungen von gutartigen pigmentierten Läsionen oder vaskulären Läsionen einschließlich Teleangiektasien, fraktionierte Hautverjüngung/Schäden durch Lichteinwirkung/Lichtalterung inkl. Dyschromie, Straffung der Haut und Falten, Tattoo-Entfernung oder Narbenbehandlungen sein. Die Ware wird als "medizinisches Gerät, nicht von den Unterpositionen (KN) 9018 1100 bis 9018 9075 erfasst" eingereiht.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 9018

Zu Unterposition 9018 90 84: Hierher gehören z. B.: 1. elektrische Defibrillatoren zum Abgeben von Stromstößen, die zur Wiederherstellung der natürlichen Herzfunktion dienen sollen. Bei diesen mit einem Stromstoßerzeuger und zwei Defibrillator-Elektroden ausgestatteten Geräten wird das von den Elektroden kommende EKG (Elektrokardiogramm)-Signal des Patienten auf einem Bildschirm sichtbar gemacht oder von einem in die Geräte integrierten Schreiber ausgedruckt; 2. medizinische Geräte zum Einblasen von Gasen in die menschliche Bauchhöhle, um die Besichtigung verschiedener Organe mit dem Endoskop zu ermöglichen. An diese mit Messgeräten und Anzeigen ausgestatteten Geräte sind zwei Schläuche angeschlossen, die am Ende mit einem Absperrhahn und einer langen Nadel verbunden sind; 3. …

Pos. 9018

Zu Unterposition 9018 90: 1. Decke für den einmaligen Gebrauch, bestehend aus zwei Lagen aus Vliesstoffen auf einer Seite mit Kunststoff beschichtet, an den Seiten mit einer Schweißnaht versehen, an einem Ende offen und mit einem Anschlussstück versehen, um die Einleitung warmer Luft durch ein Wärmegerät zu ermöglichen. Das Erzeugnis dient der Vermeidung und Behandlung einer Hyperthermie (Unterkühlung) bei Patienten in Krankenhäusern. Anwendung der AV 1 und 6 sowie der Anmerkung 2 b) zu Kapitel 90. 2. Ganzkörperkältetherapiekammer zur Behandlung von z. B. Hauterkrankungen, Gelenkentzündungen oder rheumatischen Erkrankungen, bestehend aus den folgenden separaten Basisbestandteilen, die zusammen und zerlegt gestellt werden: 1) Kältekammer, bestehend aus einer Vorkammer (-60°C) und einer Therapiekammer (ungefähr -110°C) die durch eine Tür verbunden sind. …

Pos. 9018

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 1638/94 der Kommission vom 5. Juli 1994 (ABl. EG Nr. L 172/5) (RV 1638/94): 6. Endotrachealschläuche, hauptsächlich mit Apparaten für Anästhesie verwendet. Unterposition 9018 9060 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, der Anmerkung 2 b) zu Kapitel 90 sowie dem Wortlaut der KN-Codes 9018, 9018 90 und 9018 90 60. Verordnung (EG) Nr. 241/96 der Kommission vom 7. Februar 1996 (ABL. EG Nr. L 31/14) (RV 241/96), geändert durch Durchführungsverordnung (EU) Nr. 441/2013 der Kommission vom 7. Mai 2013 (ABl. EU Nr. L 130) (RV L 441/13): Intrauterinpessare, bestehend aus einem Kunststoffkörper, an dessen Ende sich zwei Nylonfäden befinden, und einem Progesteron-Reservoir. …

Pos. 9018

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 16. Juni 2011, C 152/10 (Tenor): Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif ist so auszulegen, dass ein aus Kunststoffen hergestellter Dialysebeutel, der speziell für die Verwendung zusammen mit einem Dialysegerät (künstliche Niere) konzipiert worden ist und nur in dieser Weise verwendet werden kann, von Mai 2001 bis Dezember 2003 als „Kunststoffe oder Ware daraus“ in Unterposition 3926 90 99 dieser Nomenklatur einzureihen war und dass ein Urinsammelbeutel, der aus Kunststoffen hergestellt und speziell für die Benutzung zusammen mit einem Katheter konzipiert worden ist und daher nur in dieser Weise verwendet werden kann, in demselben Zeitraum als „Kunststoffe oder War …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 9018.90.84?

Die Zolltarifnummer 9018.90.84 umfasst Medizinische, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 9018.90.84?

Der Drittlandszollsatz für 9018.90.84 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 9018.90.84?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 901890. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 9018.90.84?

9018.90.84 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 9018.90.84 im Zolltarif eingeordnet?

9018.90.84 steht in dieser Hierarchie: 90 OPTISCHE, FOTOGRAFISCHE ODER KINEMATOGRAFISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; MESS-, PRÜF- ODER PRÄZISIONSINSTRUMENTE, -APPARATE UND -GERÄTE; MEDIZINISCHE UND CHIRURGISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE > 9018 Medizinische, chirurgische, zahnärztliche oder tierärztliche Instrumente, Apparate und Geräte, einschließlich Szintigrafen und andere elektromedizinische Apparate und Geräte, sowie Apparate und Geräte zum Prüfen der Sehschärfe > 901890 andere Instrumente, Apparate und Geräte. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 9018.90.84?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 9018.90.84 erfasst, zum Beispiel CZBTI46/379733/2026-300000-ZI/01. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ist 9018.90.84 ein Dual-Use-Gut?

Die Zolltarifnummer allein entscheidet das nicht. Zu 9018.90.84 gibt es eine indikative Korrelation zu 3A501, 3A502, 6A005. Ob Ihre Ware gelistet ist, richtet sich nach ihren technischen Parametern und ist am Wortlaut der Güterliste zu prüfen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 9018.90.84?

KN-Code 9018.90.84 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Mehr zur Einreihung

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