Zolltarifnummer für Quoits: 9506.99.90.00
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Quoits wird in der Regel in die Zolltarifnummer 9506.99.90.00 eingereiht: Geräte und Ausrüstungsgegenstände für die allgemeine körperliche Ertüchtigung, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 2,7 %.
Grundlage sind 8 verbindliche Zolltarifauskünfte, in denen die Zollverwaltung dieses Stichwort vergeben hat. 88 Prozent davon führen auf 9506.99.90.00.
Diese Seite beantwortet die Frage nach der Zolltarifnummer für Quoits aus den amtlichen Entscheidungen selbst und nicht aus einer Stichwortliste. Sie zeigt die Einreihung, den Zollsatz, die vZTA zu dieser Ware und die Anmerkungen, die dafür maßgeblich sind.
Maßgeblich bleibt Ihre konkrete Ware. Material, Funktion und Verwendungszweck entscheiden über die Einreihung. Weicht Ihr Artikel von den unten genannten Fällen ab, kann eine andere Nummer richtig sein.
- Zolltarifnummer
- 9506.99.90.00
- Drittlandszoll
- 2,7 %
- vZTA-Grundlage
- 8
- Übereinstimmung
- 88 %
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Nach den Angaben der Antragstellerin und der vorliegenden Abbildung handelt es sich um ein noch nicht zusammengesetztes Ringwurfspiel, ein sog. "Soft-Wurfspiel" aus Kunststoffen, bestehend aus - zwei über Kreuz verlaufenden Leisten (je ca. 50 x 2,5 cm groß), auf denen insgesamt fünf annähernd hantelähnlich geformte Stäbe aufgesteckt werden - sechs Wurfringen (in drei verschiedenen Farben) mit einem Durchmesser von ca. 15 cm. Das Erzeugnis, das als Wurfspiel überwiegend der körperlichen Betätigung von Kindern dient, wird aufgrund seiner robusten Materialbeschaffenheit sowie der beabsichtigen Bewegungsart (Werfen) üblicherweise im Freien z.B. im Kindergarten, auf dem Schulhof oder bei Ausflügen verwendet. Die Ware ist zolltarifrechtlich als "Freiluftspiel, in Kapitel 95 anderweit weder genannt noch inbegriffen, anderes als in den Codenummern 9506 1110 00 0 bis 9506 9910 00 0 genannt" einzureihen.
Bei der als "aufblasbares Wurfspiel "Kaktus"" bezeichneten Ware handelt es sich um ein Ringwurfspiel, bestehend aus - einem aufblasbaren, stilisierten Kaktus im Pflanzentopf aus Kunststofffolie (im aufgeblasenen Zustand in den Abmessungen von ca. 52 x 68 cm), der mit zwei Ventilen sowie drei "Kaktusarmen" mit jeweils einer aufgedruckten Punktezahl (10, 20 und 30) versehen ist, - sechs aufblasbaren, unterschiedlich großen Wurfringen (Durchmesser ca. 24 bzw. 28 cm) aus Kunststofffolie, die jeweils mit einem Ventil ausgestattet sind. Die Waren sind gemeinsam mit einem Reparaturflicken sowie einer mehrsprachigen Anleitung als Warenzusammenstellung in einem Pappkarton für den Einzelverkauf aufgemacht. Der stilisierte Kaktus wird im Freien aufgestellt. Anschließend sollen die Ringe über die "Kaktusarme" geworfen und dabei eine möglichst hohe Punktzahl erreicht werden. Das Erzeugnis dient als Wurfspiel überwiegend der körperlichen Betätigung von Kindern und wird aufgrund seiner Materialbeschaffenheit üblicherweise im Freien verwendet. Derartige Erzeugnisse werden zolltariflich als "Freiluftspiel, in Kapitel 95 anderweit weder genannt noch inbegriffen, anderes als in den Unterpositionen (KN) 9506 1110 bis 9506 9910 genannt" eingereiht.
Es handelt sich um ein noch nicht zusammengesetztes Ringwurfspiel, ein sog. "SA 059 - Ringwurfspiel, Kreuz" bestehend aus - zwei über Kreuz verlaufenden Holzleisten (je ca. 56 x 4,6 x 2 cm groß), auf denen acht ca. 14 cm lange und ein ca. 21,5 cm langer Holzstab aufgesteckt sind, auf den Leisten ist für jeden Stab eine Punktezahl (10, 20 oder 50) aufgedruckt (Gewinnpunkte), - 5 Wurfringen aus zu einem Strang miteinander verdrehten Seilen (lt. Anmeldung Sisal), die zur Beschwerung und als Griff jeweils mit einer roten Holzperle versehen sind. Die durch eine Steckverbindung in den Punktezählständern fixierten Zielstäbe werden auf eine flache Stelle im Freien gestellt. Anschließend sollen die Ringe über die Stäbe geworfen und dabei eine möglichst hohe Punktzahl erreicht werden. Das Erzeugnis, das als Wurfspiel überwiegend der körperlichen Betätigung von Kindern dient, wird aufgrund seiner robusten Materialbeschaffenheit sowie des Gewichts der Wurfringe üblicherweise im Freien verwendet und ist in einem einfachen, bedruckten Baumwollbeutel mit Tunnelzug an einem Pappschild für den Einzelverkauf aufgemacht. Die Ware ist als "Freiluftspiel, in Kapitel 95 anderweit weder genannt noch inbegriffen, anderes als in den Unterpositionen (KN) 9506 1110 bis 9506 9910 genannt" einzureihen.
Es handelt sich um ein noch nicht zusammengesetztes Ringwurfspiel, bestehend aus - 4 Wurfringen aus zu einem Strang miteinander verdrehten Seilen, die zur Beschwerung jeweils mit einer farbigen Holzperle versehen sind, und - 4 runden, im Durchmesser ca. 13 cm großen, mit Punkten versehenen (10, 30, 50, 100) Holzscheiben (sog. Punktezählständer) in blauer, roter, gelber sowie grüner Farbe, auf die je ein ca. 11,5 cm hoher Holzpfosten (sog. Zielstab), ein Gesicht mit einem spitzen Hut darstellend, gesteckt wird. Die durch eine Steckverbindung in den Punktezählständern fixierten Zielstäbe werden auf eine flache Stelle im Freien gestellt. Anschließend sollen die Ringe über die Stäbe geworfen und dabei die Punkte gezählt werden. Das Erzeugnis, das als Werfspiel überwiegend der körperlichen Betätigung von Kindern dient, wird aufgrund seiner robusten Materialbeschaffenheit sowie des Gewichts der Wurfringe üblicherweise im Freien verwendet und ist mit einem einfachen, schwarzen, mit einer Schnur versehenen Transportnetzbeutel sowie einer Gebrauchsanleitung in einem Pappkarton verpackt. Die Ware ist als "Freiluftspiel, in Kapitel 95 anderweit weder genannt noch inbegriffen" einzureihen.
Es handelt sich um ein noch nicht zusammengesetztes Ringwurfspiel, bestehend aus 3 Wurfringen aus Stricken und 3 blumenförmigen Holzscheiben, auf die je ein ca. 15 cm langer Holzstab mit einen Tierkopf als Motiv (Hahn, Frosch, Schwein) gesteckt wird. Ziel des Spiels ist es, die Ringe über die Holzstäbe zu werfen. Das Erzeugnis wird üblicherweise im Freien verwendet und ist in einem bunt bedruckten Pappkarton verpackt. Die Ware ist als "Ausrüstungsgegenstand für Freiluftspiele, in Kapitel 95 anderweit weder genannt noch inbegriffen" einzureihen.
Das sog. "Ringwurfspiel" besteht aus zwei über Kreuz verlaufenden Holzleisten (je ca. 45 x 5 x 2 cm groß), auf denen fünf ca. 9,5 cm lange Holzstäbe gesteckt sind und fünf Ringen aus Stricken. Auf den Holzleisten sind für jeden Stab entsprechende Zahlen aufgebracht (Gewinnpunkte). Ziel des Spiels ist es, die Ringe über die Holzstäbe zu werfen und dabei eine möglichst hohe Punktzahl zu erreichen. Das Erzeugnis wird üblicherweise im Freien verwendet. Es ist noch nicht zusammengesetzt in einem bedruckten Karton verpackt. Die Ware ist als "Ausrüstungsgegenstand für Freiluftspiele, in Kapitel 95 anderweit weder genannt noch inbegriffen" einzureihen.
Das sog. "Ringwurfspiel" besteht aus: - zwei über Kreuz verlaufenden Holzleisten (je ca. 25 x 4,5 x 1,5 cm groß), auf denen fünf ca. 9 cm lange Holzstäbe gesteckt sind und - fünf Ringen aus Stricken. Auf den Holzleisten sind für jeden Stab entsprechende Zahlen aufgebracht (Gewinnpunkte). Ziel des Spiels ist es, die Ringe über die Holzstäbe zu werfen und dabei eine möglichst hohe Punktzahl zu erreichen. Das Erzeugnis wird üblicherweise im Freien verwendet. Es ist noch nicht zusammengesetzt in einem bedruckten Karton verpackt. Die Ware ist als "Ausrüstungsgegenstand für Freiluftspiele, in Kapitel 95 anderweit weder genannt noch inbegriffen" einzureihen.
Einordnung im Zolltarif
- 95SPIELZEUG, SPIELE, UNTERHALTUNGSARTIKEL UND SPORTGERÄTE; TEILE DAVON UND ZUBEHÖR
- 9506Geräte und Ausrüstungsgegenstände für die allgemeine körperliche Ertüchtigung, Gymnastik, Leicht- und Schwerathletik, andere Sportarten (einschließlich Tischtennis) oder Freiluftspiele, in diesem Kapitel anderweit weder genannt noch inbegriffen; Schwimm- und Planschbecken
- 9506.99andere, andere
- 9506.99.90andere
- 9506.99.90.00Geräte und Ausrüstungsgegenstände für die allgemeine körperliche Ertüchtigung, andere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 9506.99.90.00
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 2,7 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Position 9506: Nicht hierher gehören Widerstandsbänder, Fitnessbänder und ähnliche Waren wie beispielsweise einfache Schlaufen ohne Griffe oder andere ähnliche Zusatzelemente, die sie als Geräte für die allgemeine körperliche Ertüchtigung erkennbar machen. Diese Waren sind in der Regel einzeln oder in Packungen mit zwei oder mehr Bändern für den Einzelverkauf verpackt. Sie sind in unterschiedlichen Farben und Größen erhältlich und gegebenenfalls bedruckt. Aufgrund ihrer objektiven Merkmale sind diese Bänder oder andere ähnliche Waren nicht als Gegenstände für die allgemeine körperliche Ertüchtigung erkennbar. Sie sind daher nach ihrer stofflichen Beschaffenheit einzureihen, z. B. …
Zu Unterposition 9506 99: 1. Eishockeyhose, besonders gestaltet, um den Schutz des Körpers gegen Verletzungen während Eishockeyspiels zu gewährleisten; bestehend aus einer Innenseite, die mehrere Protektoren aus Kunststoff enthält und in eine Außenhülle aus Spinnstoff eingepasst ist. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6.
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 384/2004 der Kommission vom 1. März 2004 (ABl. EG Nr. L 64/21) (RVL 384/2004): 3. Ein Erzeugnis („Schneeschuh“) von 65 cm Länge und 23 cm Breite an der breitesten Stelle, bestehend aus einem Aluminiumrahmen mit einer Kunststoffbespannung, an einem Ende zugespitzt und am anderen abgerundet. Der Rahmen verfügt über einen Kunststoffeinsatz von 1 mm Dicke mit Aussparungen für Metallzacken auf der Unterseite, die einen guten Halt im Schnee ermöglichen. Auf der Oberseite ist eine starre Metallplatte mit einem Kunststoffgurt befestigt. An dieser Metallplatte sind Gummiteile befestigt, die einen Schuh umschließen, wenn das Erzeugnis getragen wird. Diese Gummiteile wiederum sind mit Riemen aus Gummi/Spinnstoff versehen, um das Erzeugnis am Schuh zu befestigen. …
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Internationale Entscheidungen und Hinweise (IEH) Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur, Mechanik/Verschiedenes (413. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 10. bis 12. Januar 2007): Ein Set in Aufmachung für den Einzelverkauf bestehend aus: - einem Paar Rollschuhen aus Kunststoff, in der Länge verstellbar, mit robusten Rädern; - Knie- und Ellenbogenschützern aus Kunststoff; - einem Schutzhelm aus Kunststoff und - einem speziell hergerichteten Rucksack aus durchsichtigem Kunststoff zum Transport des Rollschuh-Sets, zur Nutzung durch Kinder im Freien, ist als Warenzusammenstellung in Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1, 3 b), 5 a) und 6 in die Unterposition 9506 70 30 einzureihen. …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Welche Zolltarifnummer hat Quoits?
In den ausgewerteten verbindlichen Zolltarifauskünften wird Quoits überwiegend in 9506.99.90.00 eingereiht: Geräte und Ausrüstungsgegenstände für die allgemeine körperliche Ertüchtigung, andere. Für Ihre konkrete Ware sind Material, Funktion und Verwendungszweck maßgeblich.
Wie hoch ist der Zollsatz für Quoits?
Auf 9506.99.90.00 liegt ein Drittlandszollsatz von 2,7 %. Bei Ursprung in einem Abkommensland kann ein Präferenzsatz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gilt für Quoits?
Die ersten sechs Stellen sind der HS-Code 950699. Er gilt weltweit einheitlich; die weiteren Stellen bilden die EU- und die nationale Unterteilung ab.
Worauf beruht diese Angabe?
Auf 8 verbindlichen Zolltarifauskünften aus der EBTI-Datenbank, die dieses Stichwort führen. 88 Prozent davon wurden in 9506.99.90.00 eingereiht. Die Entscheidungen sind auf dieser Seite mit Referenz und Warenbeschreibung aufgeführt.
Kann für meine Ware eine andere Nummer gelten?
Ja. Eine vZTA bindet nur für die Ware, für die sie erteilt wurde, und für ihren Inhaber. Weicht Ihr Artikel in Material, Bauart oder Verwendungszweck ab, kann eine andere Nummer zutreffen. Für Rechtssicherheit im Einzelfall gibt es die eigene vZTA.
Eine Ware beantwortet. Und die anderen dreißigtausend?
Zolltarif-Finder tarifiert ganze Warenlisten aus Excel, CSV oder Ihrem ERP, mit Begründung nach AV 1 bis 6, amtlichen Quellen zu jeder Entscheidung, Compliance-Prüfung und prüfungssicheren Berichten.