Zolltarifnummer für Rom-Gelenk: 9021.10.10
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Rom-Gelenk wird in der Regel in die Zolltarifnummer 9021.10.10 eingereiht: Apparate und Vorrichtungen zu orthopädischen Zwecken oder zum Behandeln von Knochenbrüchen, orthopädische Apparate und Vorrichtungen. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %.
Grundlage sind 7 verbindliche Zolltarifauskünfte, in denen die Zollverwaltung dieses Stichwort vergeben hat. 86 Prozent davon führen auf 9021.10.10.
Diese Seite beantwortet die Frage nach der Zolltarifnummer für Rom-Gelenk aus den amtlichen Entscheidungen selbst und nicht aus einer Stichwortliste. Sie zeigt die Einreihung, den Zollsatz, die vZTA zu dieser Ware und die Anmerkungen, die dafür maßgeblich sind.
Maßgeblich bleibt Ihre konkrete Ware. Material, Funktion und Verwendungszweck entscheiden über die Einreihung. Weicht Ihr Artikel von den unten genannten Fällen ab, kann eine andere Nummer richtig sein.
- Zolltarifnummer
- 9021.10.10
- Drittlandszoll
- 0 %
- vZTA-Grundlage
- 7
- Übereinstimmung
- 86 %
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Sog. Knieorthese, im Wesentlichen bestehend aus einer zusammengesetzten Ware aus einer orthopädischen Hartrahmen-Knieorthese und einer abnehmbaren Schutzausrüstung für verschiedene Sportarten in Form eines Kunststoffprotektors als Aufprallschutz. Die Hartrahmen-Knieorthese besteht aus einer ca. 39 cm langen, ventralen, anatomisch vorgeformten, gepolsterten Rahmenkonstruktion aus Carbon mit seitlich auf Kniehöhe befindlichen, gepolsterten Scharniergelenken (sog. Motion Gelenk System), welche mittels Scharnier-Extensionsanschlag auf die gewünschte Gradzahl eingestellt werden können. Sie wird mit insgesamt vier Gurtbändern am Bein fixiert. Im Kniebereich ist die Ware mit einem unteren und oberen, durch ein Zugsystem beweglich miteinander verbundenen Kunststoffprotektor als Aufprallschutzvorrichtung (Abmessungen ca. 18 x 13 cm) in Form zwei gepolsterten, dem Knie angepassten gebogenen, abnehmbaren Hartkunststoffschalen ausgestattet, die als Sturzschutz bei verschiedenen Sportarten (z.B. Motorcross, Biken usw.) dient. Siehe Abbildung in der Anlage. Die Orthese stellt den charakterbestimmenden Bestandteil der zusammengesetzten Ware im Hinblick auf die Bedeutung für die Verwendung sowie den Umfang dar. Die Orthese dient dem Stützen und Halten (Stabilisierung und Entlastung) des Kniegelenks bei Bandinstabilitäten und -verletzungen des vorderen oder hinteren Kreuzbandes sowie des äußeren und inneren Seitenbandes (LCL/MCL), Rotations- und kombinierten Instabilitäten, Meniskusverletzungen, Hyperextension, moderaten Bänderverstauchungen und ist auch für den prophylaktischen Einsatz verwendbar. Die Ware, welche in einem Pappkarton verpackt ist, wird als "orthopädische Vorrichtung für Menschen" eingereiht.
Sog. Knie-Hartrahmenorthese, in unterschiedlichen Ausführungen (ACL, PCL oder CI) und Größen, in Form einer Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, im Wesentlichen bestehend aus einem ca. 40 cm langen, anatomisch vorgeformten, gepolsterten Orthesenrahmen aus abgeschrägtem Oberschenkelrahmen und kurzem Unterschenkelrahmen, welcher seitlich auf Kniehöhe mit zwei durch Schaumstoffkissen abgepolsterten ,polyzentrischen ROM-Gelenken ausgestattet ist, die durch einzusetzende Begrenzungskeile in der Extension von 0° bis 40° (0°, 10°, 20°, 30°, 40°) und in der Flexion von 0° bis 90° (0°, 45°, 60°, 75°, 90°) eingestellt werden können. Die im Hinblick auf die Bedeutung für die Verwendung charakterbestimmende Orthese wird mit bis zu sechs Klettverschlussbändern am Ober- und Unterschenkel des Patienten befestigt. Der Ware liegt nicht charakterbestimmender Beipack in Form von 15 unterschiedlich großen Begrenzungskeilen aus Metall, zwei rechteckigen, ca. 12 cm langen, mit Klettverschlussband versehenen Schaumstoffpolstern, sechs ovalen, ca. 9 cm langen unterschiedlich dicken Gelenkpolstern, zwei Spinnstoffhauben für die Gelenkpolster sowie ein textiler netzartiger Spinnstoffbeutel mit Hersteller-Logo bei. Die Ware dient dem Stützen und Halten (Führung und Stabilisierung) des Kniegelenks unter einstellbarer Bewegungslimitierung bei Bandinstabilitäten und -verletzungen wie ACL-, PCL-, ACL/PCL-Instabilitäten, nach ACL/PCL-Rekonstruktionen, Seitenbandinstabilitäten, Seitenbandinstabilitäten mit PCL-Beteiligung und Verstauchungen des medialen und/oder lateralen Seitenbands sowie zur Ruhigstellung bei der Behandlung von Gelenkverletzungen. Alle Bestandteile sind mit einer Gebrauchsanleitung in einem Karton verpackt. Die Ware wird als "orthopädische Vorrichtung für Menschen" eingereiht.
Sog. Hüftorthese, in Form einer noch nicht zusammengesetzten Ware, im Wesentlichen bestehend aus einem vor dem Bauch zu verschließenden, mit zwei zusätzlichen Zuggurten ausgestatteten Beckengurt, einer gepolsterten Hüft- und einer Oberschenkelschale aus Kunststoff, verbunden durch eine in der Länge einstellbare Teleskop-Gelenkschiene mit mittigem, einstellbaren ROM-Gelenk und zwei Abduktionsgelenken und einem Oberschenkelgurt. Das ROM-Gelenk ermöglicht eine kontrollierte Einstellung der Hüftbeugung und -streckung in 15°-Schritten. Die Orthese wird entsprechend der Bedürfnisse des Patienten individuell durch einen Orthopädietechniker angepasst. Sie verfügt über eine einstellbare Bewegungsbegrenzung in Flexion und Extension und ist in Abduktion und Adduktion einstellbar. Beigepackt sind Verlängerungselemente zur individuellen Anpassung an den Hüftumfang. Äußere Form: Siehe Abbildung in der Anlage. Die Vorrichtung wird zum Stützen und Halten (Funktionssicherung) des Hüftgelenks verwendet und z.B. postoperativ nach minimalinvasiven Eingriffen an der Hüfte, zur Wiederherstellung der Gelenklippe, zur ROM-Kontrolle nach Primär- oder Hüftrevisionschirurgie sowie zur postoperativen Wiederherstellung der proximalen ischiocruralen Muskulatur eingesetzt. Die Ware wird als "orthopädische Vorrichtung für Menschen" eingereiht.
Knie-Hartrahmenorthese, sog. DONJOY 4Titude Advanced, in zwei verschiedenen Ausführungen (ACL und CI) und in 7 verschiedenen Größen, für die linke und rechte Seite erhältlich, in Form einer Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, im Wesentlichen bestehend aus einer Rahmenorthese (charakterbestimmender Bestandteil in Bezug auf die Bedeutung für die Verwendung) aus einem anatomisch vorgeformten, verwindungssteifen Flachrahmen aus Flugzeug-Aluminium mit medial abgeschrägtem Oberschenkelrahmen und zwei parallel zueinander angeordneten, ca. 40 cm langen Metallschienen mit je einem einstellbaren polyzentrischen ROM-Gelenk auf Kniehöhe, mit vier Klettverschlussbändern aus Spinnstoffen zur Fixierung an Ober- und Unterschenkel des Patienten. Die Gelenke können durch einzusetzende Begrenzungskeile in der Flexion bei 20°, 30°, 45°, 60°, 75°, 90° und in der Extension bei 0°, 10°, 20°, 30°, 40° individuell eingestellt werden. Äußere Form: Siehe Abbildung in der Anlage. Die Orthese dient zum Stützen und Halten (Führung und Stabilisierung) des Kniegelenks, insbesondere nach Verletzungen oder Instabilitäten des Kreuzbandes, bei Meniskusverletzung, Seitenbandruptur und zur konservativen Behandlung von Kniegelenkinstabilitäten. Die Orthese ist gemeinsam mit verschiedenen Streckbegrenzungskeilen aus Metall, einem Kondylenpolsterset, einem Unterziehstrumpf, einer Gebrauchsanweisung und einer Spinnstofftasche zur Aufbewahrung in einem Karton verpackt. Die Ware wird als "orthopädische Vorrichtung für Menschen" eingereiht.
Sog. Ellbogenorthese, in Form einer Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, im Wesentlichen bestehend aus 1. einer insgesamt ca. 55 cm langen Vorrichtung aus zwei über beidseitige einstellbare ROM-Gelenke miteinander verbundenen Scharnierstangen (Schienen) aus Metall, an denen jeweils eine gepolsterte Halbschale (Ober- und Unterarmhalbschale) aus Kunststoff angebracht ist (charakterbestimmender Bestandteil in Bezug auf die Bedeutung für die Verwendung), 2. einem ca. 180 cm langen und 5 cm breiten Spinnstoffgurt, sog. Halteschlinge, 3. einem Inbusschlüssel, 4. einem speziellen Schraubendreher und 5. einer Gebrauchsanweisung. An der Unterarmhalbschale ist ein stabiler, gepolsterter, abnehmbarer Handgriff zur Vermeidung von Supination/Pronation angebracht. Die Ware wird mit jeweils einem Klettverschlussband, welches an der äußeren Polsterung der Ober- und Unterarmhalbschale befestigt ist, am Patienten fixiert. Die Halteschlinge wird mittels Klettband mit einem Ende auf dem Oberarmband befestigt, um den Hals gelegt und unter dem Unterarmteil durchgeführt. Das ROM-Gelenk kann in 30°-Schritten eingestellt werden. Äußere Form: Siehe Abbildung in der Anlage Die Vorrichtung dient zur frühfunktionellen postoperativen oder posttraumatischen Mobilisierung mit individuell einstellbarer Bewegungsbegrenzung des Ellenbogengelenks, somit der vollständigen Verhinderung von bestimmten Bewegungen z. B. zur konservativen Versorgung von Ellenbogenluxationen, nach Prothesenimplantation, zur Nachbehandlung von Bizepssehnen- und Muskelverletzungen, zur funktionellen Nachbehandlung stabiler Frakturen des distalen Humerus, des Olecranons und des Rotatorenköpfchens, und zur temporären Ruhigstellung nach Ellenbogen-Arthrolyse. Die Bestandteile der Warenzusammenstellung sind gemeinsam in einem Polybeutel verpackt. Die Ware wird als "orthopädische Vorrichtung für Menschen" eingereiht.
Sog. Knie-Hartrahmenorthese, im Wesentlichen bestehend aus einer Knieorthese aus einem gepolsterten Orthesenrahmen aus zwei parallel zueinander angeordneten Teleskopschienen aus Metall und Kunststoff, an denen vier gepolsterte Klettverschlussbänder mit Kunststoff-Schnellverschlüssen angebracht sind. Beide Schienen besitzen in der Mitte ein rundes, mit Schaumstoff gepolstertes ROM-Gelenk. Die Einstellung von Extension (-10° bis 90°) und Flexion (-10° bis 120°) erfolgt in 10°-Schritten werkzeuglos durch arretierbare Schieber. Die Teleskop-Schienen werden durch einen Orthopädietechniker an die Beinlänge und -kontur individuell anpasst. Äußere Form: Siehe Abbildung in der Anlage. Die Orthese dient dem Stützen und Halten des Kniegelenks bei Limitierung der Kniegelenkbewegung mit fortlaufender Vergrößerung des Bewegungsumfangs, u. a. bei und/oder frühfunktionelle Mobilisierung des Kniegelenks z. B. nach Traumata, Operationen an den Kreuzbändern, Seitenbändern, Menisken. Die Orthese ist mit einer Gebrauchsanweisung in einem Folienbeutel verpackt. Die Ware wird als "orthopädische Vorrichtung für Menschen" eingereiht.
Einordnung im Zolltarif
- 90OPTISCHE, FOTOGRAFISCHE ODER KINEMATOGRAFISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; MESS-, PRÜF- ODER PRÄZISIONSINSTRUMENTE, -APPARATE UND -GERÄTE; MEDIZINISCHE UND CHIRURGISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE
- 9021Orthopädische Apparate und Vorrichtungen, einschließlich Krücken sowie medizinisch-chirurgische Gürtel und Bandagen; Schienen und andere Vorrichtungen zum Behandeln von Knochenbrüchen; künstliche Körperteile und Organe; Schwerhörigengeräte und andere Vorrichtungen zum Tragen in der Hand oder zum Implantieren in den oder zum Tragen am Körper, zum Beheben von Funktionsschäden oder Gebrechen
- 9021.10Apparate und Vorrichtungen zu orthopädischen Zwecken oder zum Behandeln von Knochenbrüchen
- 9021.10.10Apparate und Vorrichtungen zu orthopädischen Zwecken oder zum Behandeln von Knochenbrüchen, orthopädische Apparate und Vorrichtungen
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 9021.10.10
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterposition 9021 10 10: Siehe die Erläuterung zur zusätzlichen Anmerkung 2 zu Kapitel 90.
Zu Unterposition 9021 10: 1. Orthopädische Gehhilfe, sog. „Rollator“, als Hilfe für Personen mit Gehschwierigkeiten; die Unterstützung erfolgt durch Abstützen während des Gehens. Die Ware besteht aus einem Aluminiumrohrrahmen auf vier Rädern (mit vorderen Drehlagerrädern), Griffen und Handbremsen. Der „Rollator“ ist in der Höhe verstellbar und mit einer Sitzfläche zwischen den Handgriffen sowie einem Drahtkorb zum Transport von persönlichen Gegenständen ausgestattet. Durch den Sitz kann der Nutzer kurze Erholungspausen einlegen, wann immer diese auch erforderlich sein sollten. Der „Rollator“ kann zu Aufbewahrungs- und Transportzwecken zusammengeklappt werden. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 und der Anmerkung 6 zu Kapitel 90. 2. …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 111/2011 der Kommission vom 7. Februar 2011 (ABl. EU Nr. L 34/33) (RV L 111/11): Eine Ware in Form eines konischen Stücks Titan, an dessen unterem Ende sich ein Schaft mit einem Außengewinde befindet (ein sogenannter „künstlicher Zahnstift“). Die Ware wird in der Zahnmedizin genutzt. Sie wird in eine künstliche Zahnwurzel, die in den Kiefer implantiert ist, geschraubt und verbindet die Wurzel mit der künstlichen Krone. Bei Einfuhr ist die Ware steril verpackt. Siehe Abbildungen. Unterposition 9021 29 00 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, Anmerkung 2 b zu Kapitel 90 sowie dem Wortlaut der KN-Codes 9021 und 9021 29 00. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH 1. Auszug aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (Fünfte Kammer) vom 7. November 2002 C-260/00 bis C-263/00 1) 1. Zur Position 9021 der Kombinierten Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der Fassung der Verordnung (EG) Nr. 1734/96 der Kommission vom 9. September 1996 gehören Waren wie Handgelenkbandagen, Rückenstützgurte, Ellenbogenspangen und Kniebandagen, wenn diese Waren Kennzeichen aufweisen, die sie insbesondere aufgrund der verwendeten Materialien, ihrer Funktionsweise oder ihrer Eignung zur Anpassung an die spezifischen Funktionsschäden des Patienten von gewöhnlichen und allgemein gebräuchlichen Gürteln und Bandagen unterscheiden. ... 2. …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Welche Zolltarifnummer hat Rom-Gelenk?
In den ausgewerteten verbindlichen Zolltarifauskünften wird Rom-Gelenk überwiegend in 9021.10.10 eingereiht: Apparate und Vorrichtungen zu orthopädischen Zwecken oder zum Behandeln von Knochenbrüchen, orthopädische Apparate und Vorrichtungen. Für Ihre konkrete Ware sind Material, Funktion und Verwendungszweck maßgeblich.
Wie hoch ist der Zollsatz für Rom-Gelenk?
Auf 9021.10.10 liegt ein Drittlandszollsatz von 0 %. Bei Ursprung in einem Abkommensland kann ein Präferenzsatz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gilt für Rom-Gelenk?
Die ersten sechs Stellen sind der HS-Code 902110. Er gilt weltweit einheitlich; die weiteren Stellen bilden die EU- und die nationale Unterteilung ab.
Worauf beruht diese Angabe?
Auf 7 verbindlichen Zolltarifauskünften aus der EBTI-Datenbank, die dieses Stichwort führen. 86 Prozent davon wurden in 9021.10.10 eingereiht. Die Entscheidungen sind auf dieser Seite mit Referenz und Warenbeschreibung aufgeführt.
Kann für meine Ware eine andere Nummer gelten?
Ja. Eine vZTA bindet nur für die Ware, für die sie erteilt wurde, und für ihren Inhaber. Weicht Ihr Artikel in Material, Bauart oder Verwendungszweck ab, kann eine andere Nummer zutreffen. Für Rechtssicherheit im Einzelfall gibt es die eigene vZTA.
Eine Ware beantwortet. Und die anderen dreißigtausend?
Zolltarif-Finder tarifiert ganze Warenlisten aus Excel, CSV oder Ihrem ERP, mit Begründung nach AV 1 bis 6, amtlichen Quellen zu jeder Entscheidung, Compliance-Prüfung und prüfungssicheren Berichten.