Einreihung

Zolltarifnummer für Stent: 9021.90.90

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Stent wird in der Regel in die Zolltarifnummer 9021.90.90 eingereiht: Orthopädische Apparate und Vorrichtungen, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %.

Grundlage sind 6 verbindliche Zolltarifauskünfte, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 100 Prozent davon führen auf 9021.90.90.

Diese Seite beantwortet die Frage nach der Zolltarifnummer für Stent aus den amtlichen Entscheidungen selbst und nicht aus einer Stichwortliste. Sie zeigt die Einreihung, den Zollsatz, die vZTA zu dieser Ware und die Anmerkungen, die dafür maßgeblich sind.

Maßgeblich bleibt Ihre konkrete Ware. Material, Funktion und Verwendungszweck entscheiden über die Einreihung. Weicht Ihr Artikel von den unten genannten Fällen ab, kann eine andere Nummer richtig sein.

Zolltarifnummer
9021.90.90
Drittlandszoll
0 %
vZTA-Grundlage
6
Übereinstimmung
100 %

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI1720/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-04-26

Stent, sog. Stützkörper für eine künstliche Aortenklappe, im Wesentlichen bestehend aus einem Stützkorpus in Form eines röhrenförmigen, selbstexpandierenden, kurzen mit geschlossenen Rauten auf Nitinol-Basis in drei unterschiedlichen Größen (23, 27 und 31 mm) mit eingepressten Goldmarkern und drei T-Bars. Äußere Form: siehe Abbildung in der Anlage. In den Stent werden drei Rinderperikard-Klappenblättern bzw. -segel (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) eingenäht. Anschließend stellt sich diese Ware als Transkatheter-Aortenklappen-Implantat in Form einer künstlichen Aortenklappe (Bioprothese) dar. Diese Ware aus Stent und Prothese stellt sodann eine zusammengesetzte Ware dar, wobei die Prothese den charakterbestimmenden Bestandteil bildet. Die künstliche Aortenklappe ersetzt die verkalkte Aortenklappe von Patienten mit einer schweren Aortenstenose. Die Ware (Stent) wird als "Vorrichtung zum Implantieren in den menschlichen Körper, zum Beheben eines Funktionsschadens, nicht von den Unterposition (KN) 9021 1010 bis 9021 9010 erfasst" eingereiht.

DE2772/11-1Erteilt von DEGültig bis 2017-02-23

Stent, sog. Allium RPS - Posterior Urethra & Bladder-Neck Stent, Art.-Nr. RPS-40, in Form einer Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus: 1. einem selbstexpandierenden, röhrenförmigen Stent (charakterbestimmend im Hinblick auf die Verwendung) aus einem Nitinol-Metallgeflecht, beschichtet mit einem nicht resorbierbaren CO-Polymer (verhindert ein Einwachsen in das Gewebe), mit Verankerungssegment und einer Gesamtlänge von 40 mm und 2. einem Einführsystem (sog. Applikator). Äußere Form: siehe Anlage. Der Stent wird mit Hilfe des Einführsystems dauerhaft in den menschlichen Körper implantiert, wo er selbstständig expandiert und die Verengung überbrückt. Dieses ermöglicht danach den ungehinderten Durchfluss nach radikaler Prostatektomie bzw. Zystoprostatektomie oder Blasenhalsverengung nach TURP im Bereich der prostatischen Harnröhre bzw. des Blasenhalses. Lt. Antragsteller befindet sich die Ware gemeinsam in einer Sterilverpackung, der eine Gebrauchsanweisung beiliegt. Sie ist zur einmaligen Verwendung vorgesehen. Die Ware wird als "Vorrichtung zum Implantieren in den menschlichen Körper, zum Beheben von Funktionsschäden, nicht von den Unterpositionen (KN) 9021 1010 bis 9021 9010 erfasst" eingereiht.

DE2769/11-1Erteilt von DEGültig bis 2017-02-23

Stent, sog. Allium BUS - Bulbar Urethral Stent, in Form einer Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus: 1. einem selbstexpandierenden, röhrenförmigen Stent (charakterbestimmend im Hinblick auf die Verwendung) aus einem Nitinol-Metallgeflecht, beschichtet mit einem nicht resorbierbaren CO-Polymer (verhindert ein Einwachsen in das Gewebe), in drei verschiedenen Längen (50, 55, 60 mm) und 2. einem Einführsystem (sog. Applikator). Äußere Form: siehe Anlage. Der Stent wird mit Hilfe des Einführsystems dauerhaft in den menschlichen Körper implantiert, wo er selbstständig expandiert und eine Verengung im Bereich Harnröhre (Urethra) überbrückt, wodurch ein ungehinderter Durchfluss ermöglicht wird. Lt. Antragsteller befindet sich die Ware gemeinsam in einer Sterilverpackung, der eine Gebrauchsanweisung beiliegt. Sie ist zur einmaligen Verwendung vorgesehen. Die Ware wird als "Vorrichtung zum Implantieren in den menschlichen Körper, zum Beheben von Funktionsschäden, nicht von den Unterpositionen (KN) 9021 1010 bis 9021 9010 erfasst" eingereiht.

DE2770/11-1Erteilt von DEGültig bis 2017-02-23

Stent, sog. TPS - Allium Triangular Prostatic Stent, in Form einer Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus: 1. einem selbstexpandierenden, röhrenförmigen Stent (charakterbestimmend im Hinblick auf die Verwendung) aus einem Nitinol-Metallgeflecht, beschichtet mit einem nicht resorbierbaren CO-Polymer (verhindert ein Einwachsen in das Gewebe), in acht verschiedenen Längen mit einer Gesamtlänge von 30 bis 65 mm und 2. einem Einführsystem (sog. Applikator). Äußere Form: siehe Anlage. Der Stent wird mit Hilfe des Einführsystems dauerhaft in den menschlichen Körper implantiert, wo er selbstständig expandiert und die Verengung überbrückt. Dieses ermöglicht danach den ungehinderten Durchfluss in durch Wucherungen entstandenen Verengungen im Bereich der Prostata (benigne Prostatahyperplasie). Lt. Antragsteller befindet sich die Ware gemeinsam in einer Sterilverpackung, der eine Gebrauchsanweisung beiliegt. Sie ist zur einmaligen Verwendung vorgesehen. Die Ware wird als "Vorrichtung zum Implantieren in den menschlichen Körper, zum Beheben von Funktionsschäden, nicht von den Unterpositionen (KN) 9021 1010 bis 9021 9010 erfasst" eingereiht.

DE2771/11-1Erteilt von DEGültig bis 2017-02-23

Stent, sog. Allium BIS - Covered Biliary Stent, in Form einer Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus: 1. einem selbstexpandierenden, röhrenförmigen Stent (charakterbestimmend im Hinblick auf die Verwendung) aus einem Nitinol-Metallgeflecht, beschichtet mit einem nicht resorbierbaren CO-Polymer (verhindert ein Einwachsen in das Gewebe), je nach Ausführung (mit oder ohne Verankerungssegment) mit einem Durchmesser (vollständig geöffnet) von 8 bzw. 10 mm und einer Länge von 60, 80, 100 oder 120 mm und 2. einem Einführsystem (sog. Applikator). Äußere Form: siehe Anlage. Der Stent wird mit Hilfe des Einführsystems in den Ductus choledochus (Hauptgallengang) eingeführt und in den menschlichen Körper implantiert, wo er selbstständig expandiert, um den ungehinderten Fluss von Galle aus Gallenblase und Leber in das Duodenum sicherzustellen. Der Stent stützt den Obstruktionsbereich des Gallenganglumens, hält dieses geöffnet und verhindert eine Restenose. Er ist für Patienten mit einer malignen Obstruktion des Ductus choledochus vorgesehen, um die geschlossenen Gallengänge zu drainieren. Er ist für eine Verweildauer von bis zu einem Jahr vorgesehen. Lt. Antragsteller befindet sich die Ware gemeinsam in einer Sterilverpackung, der eine Gebrauchsanweisung beiliegt. Sie ist zur einmaligen Verwendung vorgesehen. Die Ware wird als "Vorrichtung zum Implantieren in den menschlichen Körper, zum Beheben von Funktionsschäden, nicht von den Unterpositionen (KN) 9021 1010 bis 9021 9010 erfasst" eingereiht.

DE18480/10-1Erteilt von DEGültig bis 2017-01-25

Stent, sog. URS - Allium Covered Ureteral Stent, in Form einer Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus: 1. einem selbstexpandierenden, röhrenförmigen Stent aus einem Nitinol-Metallgeflecht, beschichtet mit einem nichtresorbierbaren CO-Polymer (verhindert ein Einwachsen in das Gewebe), je nach Ausführung mit einem Durchmesser von 8 bzw. 10 mm und einer Länge von 100 bzw. 120 mm (charakterbestimmend im Hinblick auf die Verwendung) und 2. einem Einführsystem (sog. Applikator). Äußere Form: siehe Anlage. Die Ware ermöglicht den ungehinderten Durchfluss in Verengungen im Harnleiter (Ureter) und wird mit Hilfe des Einführsystems dauerhaft in den menschlichen Körper implantiert. Lt. Hersteller befindet sich die Ware gemeinsam in einer Sterilverpackung, der eine Gebrauchsanweisung beiliegt. Sie ist zur einmaligen Verwendung vorgesehen. Die Ware wird als "Vorrichtung zum Implantieren in den menschlichen Körper, zum Beheben von Funktionsschäden, nicht von den Unterpositionen (KN) 9021 1010 bis 9021 9010 erfasst" eingereiht.

Einordnung im Zolltarif

  1. 90OPTISCHE, FOTOGRAFISCHE ODER KINEMATOGRAFISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; MESS-, PRÜF- ODER PRÄZISIONSINSTRUMENTE, -APPARATE UND -GERÄTE; MEDIZINISCHE UND CHIRURGISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE
  2. 9021Orthopädische Apparate und Vorrichtungen, einschließlich Krücken sowie medizinisch-chirurgische Gürtel und Bandagen; Schienen und andere Vorrichtungen zum Behandeln von Knochenbrüchen; künstliche Körperteile und Organe; Schwerhörigengeräte und andere Vorrichtungen zum Tragen in der Hand oder zum Implantieren in den oder zum Tragen am Körper, zum Beheben von Funktionsschäden oder Gebrechen
  3. 9021.90andere
  4. 9021.90.90Orthopädische Apparate und Vorrichtungen, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 9021.90.90

HS-Code9021.906 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code9021.90.908 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll0 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Andorra0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 9021

Zu Unterposition 9021 90 90: Hierher gehören z. B. folgende Vorrichtungen zum Beheben von Funktionsschäden oder Gebrechen: 1. Geräte, die als Medikamentenspender in den menschlichen Körper eingepflanzt werden und die in einem gemeinsamen Gehäuse eine so genannte medizinische Pumpe, die Energiequelle für die Pumpe und den Vorratsbehälter für das Medikament vereinigen; 2. so genannte Ringprothesen, d. h. Ringe aus nicht rostendem Stahl, die mit zwei Kunststoffschichten und einem Gewirke aus Chemiefasern überzogen sind. Sie werden operativ an der Herzklappe befestigt, um (z. B. bei Mitralinsuffizienz) die Schließfähigkeit der Herzklappe wieder herzustellen; 3. so genannte Schirmfilter zum Implantieren in die Herzvene (vena cava inferior), um zu verhindern, dass Thrombosen und Embolien zum Herzen wandern. …

Pos. 9021

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 111/2011 der Kommission vom 7. Februar 2011 (ABl. EU Nr. L 34/33) (RV L 111/11): Eine Ware in Form eines konischen Stücks Titan, an dessen unterem Ende sich ein Schaft mit einem Außengewinde befindet (ein sogenannter „künstlicher Zahnstift“). Die Ware wird in der Zahnmedizin genutzt. Sie wird in eine künstliche Zahnwurzel, die in den Kiefer implantiert ist, geschraubt und verbindet die Wurzel mit der künstlichen Krone. Bei Einfuhr ist die Ware steril verpackt. Siehe Abbildungen. Unterposition 9021 29 00 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, Anmerkung 2 b zu Kapitel 90 sowie dem Wortlaut der KN-Codes 9021 und 9021 29 00. …

Pos. 9021

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH 1. Auszug aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (Fünfte Kammer) vom 7. November 2002 C-260/00 bis C-263/00 1) 1. Zur Position 9021 der Kombinierten Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der Fassung der Verordnung (EG) Nr. 1734/96 der Kommission vom 9. September 1996 gehören Waren wie Handgelenkbandagen, Rückenstützgurte, Ellenbogenspangen und Kniebandagen, wenn diese Waren Kennzeichen aufweisen, die sie insbesondere aufgrund der verwendeten Materialien, ihrer Funktionsweise oder ihrer Eignung zur Anpassung an die spezifischen Funktionsschäden des Patienten von gewöhnlichen und allgemein gebräuchlichen Gürteln und Bandagen unterscheiden. ... 2. …

Urteil des Gerichts der Europäischen Union (Fünfte Kammer in der Besetzung mit fünf Richtern) vom 3. Juni 2026 in der Rechtssache T-313/25:

Urteil des Gerichts der Europäischen Union (Fünfte Kammer in der Besetzung mit fünf Richtern) vom 3. Juni 2026 in der Rechtssache T-313/25: Orientierungssatz 1. Ein Armroboter wie der im Ausgangsverfahren in Rede stehende, der als technisches Unterstützungssystem verwendet wird, gehört nicht zu den "orthopädischen Apparaten und Vorrichtungen" im Sinne der Pos. 9021 der KN. Im Ausgangsverfahren geht es um einen Armroboter, dessen objektive Merkmale und Eigenschaften darin bestehen, dass es sich um eine technische Vorrichtung handelt, die aus sechs motorbetriebenen Gelenken, einer "Hand" mit zwei oder drei motorbetriebenen "Fingern" und einer Basis mit externen Anschlüssen, wie USB- und Netzanschluss, aufgebaut ist, die an einem Elektrorollstuhl befestigt wird und über einen Joystick oder eine Kopfsteuerung von beeinträchtigten oder versehrten Personen bedient werden kann, denen funktionsf …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Welche Zolltarifnummer hat Stent?

In den ausgewerteten verbindlichen Zolltarifauskünften wird Stent überwiegend in 9021.90.90 eingereiht: Orthopädische Apparate und Vorrichtungen, andere. Für Ihre konkrete Ware sind Material, Funktion und Verwendungszweck maßgeblich.

Wie hoch ist der Zollsatz für Stent?

Auf 9021.90.90 liegt ein Drittlandszollsatz von 0 %. Bei Ursprung in einem Abkommensland kann ein Präferenzsatz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gilt für Stent?

Die ersten sechs Stellen sind der HS-Code 902190. Er gilt weltweit einheitlich; die weiteren Stellen bilden die EU- und die nationale Unterteilung ab.

Worauf beruht diese Angabe?

Auf 6 verbindlichen Zolltarifauskünften aus der EBTI-Datenbank, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 100 Prozent davon wurden in 9021.90.90 eingereiht. Die Entscheidungen sind auf dieser Seite mit Referenz und Warenbeschreibung aufgeführt.

Kann für meine Ware eine andere Nummer gelten?

Ja. Eine vZTA bindet nur für die Ware, für die sie erteilt wurde, und für ihren Inhaber. Weicht Ihr Artikel in Material, Bauart oder Verwendungszweck ab, kann eine andere Nummer zutreffen. Für Rechtssicherheit im Einzelfall gibt es die eigene vZTA.

Die vollständige Auskunft zu dieser Nummer

Eine Ware beantwortet. Und die anderen dreißigtausend?

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