Zolltarifnummer für Weidenbündel: 0604.90.99
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Weidenbündel wird in der Regel in die Zolltarifnummer 0604.90.99 eingereiht: Blattwerk, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 10,9 %.
Grundlage sind 6 verbindliche Zolltarifauskünfte, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 100 Prozent davon führen auf 0604.90.99.
Diese Seite beantwortet die Frage nach der Zolltarifnummer für Weidenbündel aus den amtlichen Entscheidungen selbst und nicht aus einer Stichwortliste. Sie zeigt die Einreihung, den Zollsatz, die vZTA zu dieser Ware und die Anmerkungen, die dafür maßgeblich sind.
Maßgeblich bleibt Ihre konkrete Ware. Material, Funktion und Verwendungszweck entscheiden über die Einreihung. Weicht Ihr Artikel von den unten genannten Fällen ab, kann eine andere Nummer richtig sein.
- Zolltarifnummer
- 0604.90.99
- Drittlandszoll
- 10,9 %
- vZTA-Grundlage
- 6
- Übereinstimmung
- 100 %
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Zu dieser Nummer sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen verbindlichen Zolltarifauskünfte erfasst. Vergleichsfälle finden Sie über die übergeordnete Position.
Einordnung im Zolltarif
- 06LEBENDE PFLANZEN UND WAREN DES BLUMENHANDELS
- 0604Blattwerk, Blätter, Zweige und andere Pflanzenteile, ohne Blüten und Blütenknospen, sowie Gräser, Moose und Flechten, zu Binde- oder Zierzwecken, frisch, getrocknet, gebleicht, gefärbt, imprägniert oder anders bearbeitet
- 0604.90andere
- 0604.90.99Blattwerk, andere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 0604.90.99
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 10,9 % | MFN |
| Türkei | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Chile | 0 % | Tariff preference |
| Ägypten | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Tariff preference |
| Südkorea (Republik Korea) | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterposition 0604 90 99: Hierher gehören auch getrocknete Ähren, Kolben und Rispen von Getreide (z. B. Maiskolben), die zu Zierzwecken gebleicht, gefärbt, imprägniert oder anders bearbeitet worden sind. Hierher gehören auch getrocknete Zweige, die gedreht oder zu Spiralen geformt sind.
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Ebenso wie zu der vorhergehenden Position gehören hierher Sträuße, Kränze, Körbe und ähnliche Waren aus Blattwerk, Blättern, Zweigen und anderen Pflanzenteilen, Gräsern, Moosen oder Flechten, ohne dass es auf die stoffliche Beschaffenheit der Zutaten ankommt, sofern die Sträuße, Kränze usw. sich nach ihrem wesentlichen Charakter als Waren des Blumenhandels kennzeichnen. Waren dieser Position können mit Zierfrüchten ausgestattet sein; sie gehören aber zu Position 0603, wenn sie Blüten oder Blütenknospen tragen. Natürliche Weihnachtsbäume gehören zu dieser Position, wenn sie offensichtlich zur Wiederanpflanzung nicht geeignet sind (abgeschlagene Stämme, Wurzeln mit kochendem Wasser abgetötet usw.). …
Zu Unterposition 0604 90: 1. Kranz mit einem Durchmesser von etwa 20 cm, bestehend hauptsächlich aus pflanzlichem Material (insbesondere Gewürznelken, Zimt, Bucheckern, Tannen- und Lärchenzapfen – auch goldfarbig – und getrocknetem Blattwerk) in Verbindung mit geringen Mengen künstlicher Bestandteile (z. B. künstliche Blumen aus Spinnstoffen, Nachahmungen von Blumenblättern aus Draht), alle diese Elemente werden durch Drähte zusammengehalten, deren Enden zu einer kreisförmigen Unterlage zusammengewunden sind.
1. Zu diesem Kapitel gehören, vorbehaltlich des zweiten Teils des Wortlauts der Position 0601, nur Waren, die gewöhnlich von Gärtnereien, von Baumschulen oder vom Blumenhandel zu Pflanz- oder Zierzwecken geliefert werden. Zu Kapitel 6 gehören jedoch nicht Kartoffeln, Speisezwiebeln, Schalotten, Knoblauch und andere Waren des Kapitels 7 (RV E0601000). 2. Sträuße, Blumenkörbe, Kränze und ähnliche Waren werden wie Blüten, Blattwerk usw. der Position 0603 oder 0604 eingereiht. Zutaten aus anderen Stoffen bleiben außer Betracht. Zu diesen Positionen gehören jedoch nicht Collagen und ähnliche dekorative Bildwerke der Position 9701 (RV E0602000).
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Welche Zolltarifnummer hat Weidenbündel?
In den ausgewerteten verbindlichen Zolltarifauskünften wird Weidenbündel überwiegend in 0604.90.99 eingereiht: Blattwerk, andere. Für Ihre konkrete Ware sind Material, Funktion und Verwendungszweck maßgeblich.
Wie hoch ist der Zollsatz für Weidenbündel?
Auf 0604.90.99 liegt ein Drittlandszollsatz von 10,9 %. Bei Ursprung in einem Abkommensland kann ein Präferenzsatz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gilt für Weidenbündel?
Die ersten sechs Stellen sind der HS-Code 060490. Er gilt weltweit einheitlich; die weiteren Stellen bilden die EU- und die nationale Unterteilung ab.
Worauf beruht diese Angabe?
Auf 6 verbindlichen Zolltarifauskünften aus der EBTI-Datenbank, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 100 Prozent davon wurden in 0604.90.99 eingereiht. Die Entscheidungen sind auf dieser Seite mit Referenz und Warenbeschreibung aufgeführt.
Kann für meine Ware eine andere Nummer gelten?
Ja. Eine vZTA bindet nur für die Ware, für die sie erteilt wurde, und für ihren Inhaber. Weicht Ihr Artikel in Material, Bauart oder Verwendungszweck ab, kann eine andere Nummer zutreffen. Für Rechtssicherheit im Einzelfall gibt es die eigene vZTA.
Eine Ware beantwortet. Und die anderen dreißigtausend?
Zolltarif-Finder tarifiert ganze Warenlisten aus Excel, CSV oder Ihrem ERP, mit Begründung nach AV 1 bis 6, amtlichen Quellen zu jeder Entscheidung, Compliance-Prüfung und prüfungssicheren Berichten.